Folterknast
ein Projekt des Beamtendumm-Förderverein (BdF)
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FOLTERKNAST

Es reicht nicht mehr aus dem Beamtendumm kräftig in den Hintern zu treten. Ich will denen jetzt auch den Marsch blasen. Sollte also jemand noch irgendwo eine alte Trompete rumliegen haben, die nicht mehr benötigt wird, der Beamtendumm-Förderverein wäre für eine entsprechende Spende dankbar. Mail-Adresse und/oder Handy-Nummer findet sich unter Impressum.
AUGUST
9.8.10 GE - Ich habe beim AG, der GSt und dem JM gearbeitet. Ich weiß wie kriminell die Justiz ist.
die nächsten Verhandlungstermine hier
übrigens,
hier können Sie über die Justiz abstimmen.
9.5.08 SZ - 
Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke, dann überkommt mich tiefer Ekel vor „meinesgleichen“. Ri. a.D. Fahsel

30.08.2010 Wildwest in Köln?

Nach der Verfolgung eines Apotheken-Räubers tötete die Polizei den Mann. Die Polizei schoß auf den mit einer Gaspistole bewaffneten Räuber 12 Schuß ab, wovon 5 Schuß traffen. 
30.08.2010 Der WDR-Kriminalreport berichtet über Richard Simons, der 8 Jahre unschuldig im deutschen Knast saß. Er wurde 1992 wegen angeblichen Mord verurteilt, den er aber lt. DNA nicht gegangen haben konnte, deshalb wurde er nach 8 Jahren vorzeitig entlassen. Der tatsächliche Täter wurde bisher nicht gefunden.

Oh Gott, schick uns das 5. Reich,

denn das 4. ist dem Dritten gleich!

30.08.2010 Inhaftierungswelle geht weiter!

Guten Tag!

Erneut möchte ich auf die Problematik und Thematik von Eltern in Salzkotten bei Paderborn aufmerksam machen, da sich die Lage für diese verantwortlichen Eltern oft zahlreicher Kinder zuspitzt.
Ein Vater von 12 Kindern wurde gerade für 40 Tage inhaftiert.
Seinem Antrag auf Offenen Vollzug, um seiner Arbeit nachzukommen - was auch sein Arbeitgeber unterstützt - ansonsten droht die Kündigung - wurde nicht entsprochen.
Die Justiz will eine 14-köpfige Familie offenbar ihrer Lebensgrundlage berauben - wegen teilweiser Nichtteilnahme von Kindern an Veranstaltungen zur Sexualaufklärung, die die Eltern aus gut dokumentierten Gründen für ihre Kinder nicht für gut halten (Erziehungsrecht der Eltern, GG Art. 6).

Die russlanddeutschen Eltern (und deren Vorfahren) haben bereits in ihrem Herkunftsland Verfolgung und Gefängnis wegen ihres konsequent biblischen Glaubens erdulden müssen.
Dass das jetzt in Deutschland, unserem "modernen" Staat, weitergeht bis ins derart Extreme -
ich finde es inakzeptabel!

Ich habe deshalb zum wiederholten Male gestern einen Appell an Politiker in NRW und in Berlin geschickt, hier endlich ein Einsehen zu zeigen und den Eltern für ihre Kinder gangbare Alternativen anzubieten, die mit den Geboten der Bibel, die nicht nur für diese Christen Richtschnur für ihr Denken und Handeln sind (seit tausenden von Jahren gültig - kann es sein, dass der "Mainstream" diese ewigen Gesetze "aushebelt", außer Kraft setzt? Das darf nicht sein!) in Einklang zu bringen sind.

Hier der Text:

http://www.medrum.de/content/keine-fingerbreite-gewissensfreiheit-bei-staatlicher-sexualerziehung-nrw

Guten Tag, sehr geehrte Verantwortliche in NRW und deutschlandweit!

Wie kann es sein, dass man so mit verantwortlichen Eltern umgeht?
Dass man nicht mal ein Einsehen hat und den Offenen Vollzug ermöglicht, damit dieser Vater nicht auch noch seinen Arbeitsplatz verliert - zu der ganzen Not und Plage, die diese Familie - und die anderen betroffenen Familien - erdulden müssen.

Diese Christen sind wahrlich nicht die Einzigen, die in diesem Konflikt stehen... .
Ich kann - und ich will - und ich werde die Werte der Bibel nicht verleugnen.
Der (ideologische) Weg, den Deutschland - und Europa - derzeit geht, ist auch für mich kaum mehr zu ertragen! Hier ist die Schmerzgrenze überschritten!

Konsequente Nachfolge Gottes kostet - das steht schon in der Bibel.
Ich finde die Hartnäckigkeit der Schule und der Behörden in diesen "Fällen" absolut extrem -
und appelliere zum wiederholten Male, das Erziehungsrecht dieser verantwortlichen Eltern zu akzeptieren und für die betroffenen Kinder einfach Alternativangebote (Aufsatzschreiben, Rechenangebot, was auch immer) bereitzustellen.
Was für eine Menschenverachtung zeigt sich in dem Vorgehen an diesen Eltern und Kindern -
und übrigens auch Gottesverachtung!
"Man soll Gott mehr gehorchen als den Menschen", steht in der Bibel, die für bewusste Christen die Richtschnur für das Handeln und Denken ist - und bleiben wird!
Das ist schon seit tausenden von Jahren so.

Ich bete täglich für diese standhaften Christen, die in unserem "freiheitlichen Staat"(?) derartige "ideologische" Verfolgung und Zwangssituation erleiden müssen!
Es tut mir von Herzen leid für die Eltern - und vor allem die Kinder!!!

Sie erfahren Gottes Segen und Schutz - und Gebetsunterstützung aus allen Ecken Deutschlands und auch international.
Aber dass dieses bei uns vorkommt - mir will es nicht in den Kopf!

http://www.glmk.de/2010/08/27/salzkotten-40-tage-gefaengnis-fuer-vater-von-12-kindern/#more-402

Mit freundlichen - und ratlosen - Grüßen - und der Hoffnung auf ein Einsehen - es ist höchste Zeit!

Aktionsbündnis "Gerne leben mit Kindern", www.glmk.de
Dieser Beitrag wurde mir per Mail übermittelt. Auch diese Leute kümmern sich auf ihren Seiten um diesen Fall. Es zeigt sich einmal mehr, wie lächerlich sich die Justizmafia macht. Man kann doch diese Schwarzkittel nicht mehr erst nehmen.
Es zeigt sich einmal mehr, was die ehemalige Reporterin am 27.8.2010 im WDR sagte: "Deutsche Richter sind eine wirkliche Katastrophe...."
Übrigens, Offenen Vollzug gibt es nicht bei Beugehaft/Ordnungshaft/Zivilhaft. Um in den Offenen Vollzug zu kommen, müssten die Eltern mindestens ein Straftat begehen. Das ist ja das Perverse in dieser Republik.

Wir haben 192 deutsche Richter gekastet

 und ich war kurz vor dem Selbstmord

GiselaMarx Deutsche Richter sind eine wirkliche Katastrophe.
Grauenvolle, stupide, dumme,
rechthaberische, eitle Männer.

Das Video existiert in 4 Ausführungen, die sich in Auflösung und Dauer unterschieden.
1. Video
2. Video
3. Video
3:07-0480
3:07-0720-Hd
3:07-1080-Hd
4. Video von Solarkritik(er) (Original) 3:17-0480

28.8.2010 - Heute habe ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Essen vom 24.8.2010 erhalten. Das Schreiben wird sicherlich nicht verwundern, denn es enstpricht eigentlich genau den Erwartungen die ich hier bereits veröffentlich habe.

Schreiben vom 24.8.2010

Staatsanwaltschaft                                                 
Essen                                                                     
Staatsanwaltschaft Essen, 45117 Essen

Rechtsanwalt
R....
Zweigertstr. ...

45130 Essen
24.8.2010
Seite 1

Aktenzeichen
305 Js 239/09
bei Antwort angeben


Telefon: 0201/803-0
Durchwahl: 0201/803-xxxx
Telefax: 0201/803-2920

poststelle@sta-essen.nrw.de

Dienstgebäude und Lieferanschrift
Zweihertstr. 56
45130 Essen
Ermittlungsverfahren gegen M.....

Ihr Mandant Bernhard Schreiber

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

die Ermittlungen in vorliegendem Verfahren werden wieder aufgenommen.

Hochachtungsvoll

K....
Oberstaatsanwalt

Beglaubigt

L...
Justizbeschäftigte

...

Zur Erinnerung, die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren eingestellt, ohne einen einzigen Zeugen zu vernehmen. Nur der Beschuldigte wurde angehört. Dieser hatte behauptet, dass es so einen Vorfall niemals gegeben hätte.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den (inzwischen ehemaligen) Mitarbeiter des Folterknast Gelsenkirchen ein, und bezeichnete den Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung gegen einen (seit 2009 ehemaligen) Gefangenen als "weltfremd".
Später musste der (inzwischen ehemaligen) Mitarbeiter des Folterknast Gelsenkirchen zugeben, dass es tatsächlich einen Vorfall mit dem damaligen Gefangenen gegeben hätte. War wohl doch nicht so weltfremd. Ich hielt es nie für weltfremd, mein Anwalt auch nicht, und die Staatsanwaltschaft anscheinend auch nicht mehr.
Verschiedene Berichte, besonders auf meinen Seiten, belgen doch, dass es solche Vorfälle in deutschen Knästen anscheinend regelmäßig gibt.
Und ich bin bestimmt nicht weltfremd. Schließlich habe ich auf diesen Seiten noch nie behauptet, dass wir in einem Rechtstaat leben würden, und dass die Schwarzkittel bereit oder in der Lage wären Recht zu sprechen.  
Meinungsfreiheit findet in Deutschland nicht mehr statt.

Was Meinungsfreiheit in Deutschland wert ist, das hat ein 49-jähriger Familienvater aus Mittelhessen zu spüren bekommen.

Auch in seinem Heimatort HIRZENHAIN hat die Gemeinde so viele Schulden gemacht, daß sie sich von den Sozialwohnungen trennen mußte. Diese wurden vornehmlich an Immobilienhaie verschleudert, die wiederum über rote und schwarze Parteibücher verfügen, und über gute Beziehungen zu den Banken und der Justiz.

Kaum die Immobilien übernommen, wurden die Mieten in die Höhe getrieben, und die Mietnebenkosten ebenfalls.

Über viele Jahre hinweg gab es dann Krach zwischen den Parteien, bis der Familienvater in der Öffentlichkeit Flugblätter verteilte, mit der harmlosen Frage: "Ob der Gederner Vermieter, H..., ein hinterhältiger und feiger Abzocker sei.(?)

Darauf rannte dessen SPD-Anwalt ... zum Landgericht Gießen. Auf Wunsch des gegnerischen Anwalts gab es keine mündliche Verhandlung. Es wurde 1.000 Euro Buße, bez. 5 Tage Knast verhängt.

Rechtmittel wurden verweigert, ohne Begründung.

Der Familienvater ist dann eigenständig zur JVA nach Hünfeld, und trat dort in einen friedlichen Hungerstreik. Daraufhin sollte er unterschreiben, daß er selbstmordgefährdet sei. Weil er das nicht tat, wurde er in Handschellen gelegt und zur JVA nach Kassel verfrachtet.

Dort mußte er sich nackt ausziehen, und wurde 20 Stunden in einer unterirdischen Gummizelle Videoüberwacht. Danach wurde er in eine Zelle verlegt, mit einem weiteren Inhaftierten zusammen.

Az.: 2 O 199/05 LG Giessen, 

Vor Jahren gab es schon Streit, weil dieser Mann Richter und Staatsanwälte öffentlich kritisierte, in Form von Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus. Damals meinte der Oberstaatsanwalt: "Hier bestimmen wir, was Meinungsfreiheit ist! Wenn Sie keine Ruhe geben, dann befürchte ich eines Tages ein böses Ende für Sie!"

Zu diesem Fall, offensichtlich aus dem Jahr 2005, liegen mir keine eigenen Informationen vor. Sämtliche Informationen stammen aus dem Internet. Manches ist für mich auch nicht ganz schlüssig. Wegen fehlender persönlicher Informationen kann ich mir den fremden Text auch nicht zueigen machen.
Zu dem Bericht gibt es auch noch einen Kommentar, der nicht von mir stammt, aber das bestätigt, was ich auf diesen Seiten bereits mehrfach ähnlich geäußert habe. Die Justiz ist eine Mafia, und wir brauchen auch keine Ausstellung/Veranstaltung zur angeblichen Unrechtsjustiz des Dritten Reichs, denn es hat sich faktisch (fast) nichts geändert.
KOMMENTAR
Wenn wir nicht endlich anfangen, sämtliche Sauereien öffentlich zu benennen, mit Roß und Reiter; wenn wir nicht anfangen dafür zu Sorgen, daß die Justiz kontrolliert werden muß, und zwar von unabhängiger Stelle, dann ist es ganz aus mit der Meinungsvielfallt.
Wir haben Mafiastrukturen wie in der Weimarer Republik, und wir kennen die Folgen, die daraus resultieren. Die Menschen lassen sich das alles nicht mehr lange bieten.Erst nimmt man ihnen die Arbeitsplätze weg, dann die Wohnungen, dann auch noch die Meinungsfreiheit.
So schlimm ist es in manchen Ostblockländern nicht, wie hier bei uns.
Hier wird nicht immer Recht gesprochen,
hier wird das Recht auch oft gebrochen!!!
26.8.2010 Hatte die deutsche Justizmafia wirklich geglaubt, ich würde es einfach hinnehmen, dass man schon wieder versucht hatte mich zu verarschen? Dass die Staatsanwaltschaft Essem zum 9. Mal einen jämmerlich gescheiterten Versuch gestartet hatte mich mittels eines Willkürstrafverfahren zu verurteilen? Dass diese Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen evtl. unterlassener Hilfeleistung gegen einen (inzwischen ehemaligen) Mitarbeiter des Folterknast Gelsenkirchen einstellt, ohne überhaupt einen Zeugen vernommen zu haben und schriftlich festhält, es sei weltfremd anzunehmen, dass (dieser?) Mitarbeiter des Folterknast Gelsenkirchen überhaupt Straftaten begehen könnte?
Dass die Behördenleiterin der Staatsanwaltschaft meinte, sie sehe in dem Umstand, dass ich die Staatsanwaltschaft auf eine mögliche Straftat  durch einen Mitarbeiter des Folterknast aufmerksam machte und der Behörde damit Arbeit beschaffte, tatsächlich das Vorliegen einer Straftat meinerseits?
(Diese Ansicht kann nicht wirklich verwundern, wenn man sich z.B,. den Fall Brunner ansieht. Weil er von den U-Bahn-Schläger geschlagen und getreten wurde und später verstarb, wird er für seine Zivilcourage hoch gelobt. Wäre er nicht verstorben, dann hätten ihm die Schwarzkittel wahrscheinlich den Prozess gemacht. Nicht von Zivilcourage wäre die Rede gewesen, sondern davon, dass er angeblich grundlos drei arme, vernachlässigte Jugendliche angegriffen hätte. So tickt die STA.)

Gegen die Schwarzkittel sollte man am Besten ungewöhnlich vorgehen. Mit 0815 kennen die sich aus. Schließlich sind die meist einfach gestrickt. (Ich erinnere mich da an eine Staatsanwältin aus Chemnitz, die in einer Verhandlung gegen 2 Rümanen zu dem unschuldig Angeklagtem, in einer widerlich hohen Pipsstimme meinte: "Gibt es in Rumänien keine Züge?")

Aber mit ungewöhnlichen Mitteln sind die völlig überfordert.
Ich habe das Willkürverfahren gegen mich völlig ohne Anwalt durchgezogen. Einen Anwalt habe ich erst nach dem gewonnen Verfahren beauftragt. Damit haben die Schwarzkittel natürlich nicht gerechnet. Ein Schock, als die dann bemerkten, dass dies einer aus ihren eigene Reihen ist. Nicht irgendein ehemaliger Richter des Landgerichts Essen, sondern den berühmtesten Vorsitzenden Richter am Landgericht (a. D.). der letzten Jahre.
Wenn alle Schwarzkittel so ihren Job ausüben würden, wie ich es bei ihm erlebt habe, dann gäbe es überhaupt keine Justizopferszene. Und die Kombination von mir und ihm finde ich geradezu ideal für mein Spiel. Denn jetzt spiele ich das Spiel, jetzt bestimme ich die Spielregeln. Das Spiel "Guter Bulle - böser Bulle" funktioniert auch andersrum.
"Guter Bürger - böser Bürger", und ich will nicht der Gute sein.

Als nun mein Anwalt die Akteneinsicht verlangte, dauerte es erstmal 3 Tage bis man ihm diese aushändigte. Wahrscheinlich mussten die Schwarzkittel erstmal sehen, ob es noch Fehler gab, die man noch schnell hätte korrigieren können. Doch es war zu spät. Mein Anwalt meinte dann, man hätte mir nicht nur fälschlicherweise unterstellt ich hätte Beschwerde eingelegt, sondern auch den Fehler gemacht, nur einen der beiden ehemaligen Strafantragssteller zu verpflichten die Kosten zu tragen. Ich hatte dies bereits am 12.7.2010 bemerkt, und hier auf der Seite berichtet.

Weiterhin hatte das Gericht dem Folterknast Gelsenkirchen den Auftrag erteilt, man möge den (inzwischen ehemaligen) Mitarbeiter des Folterknast und Strafantragsteller zur Verhandlung am 18.6.2010 vorführen, also mit dem Gefangenentransport zum Gericht bringen. Da wollte der Folterknast aber nicht mitspielen. Schade!

Jetzt wird die 3. Runde mit dieser Saubande gespielt.
1. Runde: Ich erfahre von einer angeblichen Straftat eines Mitarbeiters des Folterknast Gelsenkirchen, der inzwischen aus gesundheitlichen Gründen aus dem Dienst ausgeschieden ist. Diese mögliche Straftat wird der Staatsanwaltschaft gemeldet, da diese für die Ermittlung zuständig ist. Es ist nicht Aufgabe des Bürgers, somit auch nicht meine Aufgabe zu prüfen, ob tatsächlich eine Straftat vorliegt. Bei der Anzeige war ich auch ganz besonders vorsichtig. Niemals habe ich behauptet, dass tatsächlich eine Straftat vorliegt, oder der Fall sich so abgespielt hat, wie ich es geschildert habe. Ausdrücklich wurde mitgeteilt, dass ich bei der Tat nicht anwesend war, sondern diese Schilderung von einem ehemaligen Gefangenem stammte. Bewusst benutze ich bei der Anzeige Worte wie "soll" und schilderte im Konjunktiv. Dies war der Staatsanwaltschaft auch durchaus bekannt. Fein säuberlich hatten sie jedesmal das Wort "soll" unterstrichen.

Es war ihnen also bekannt, dass es ein wesentlicher Unterschied ist, ob z.B. die BILD schreibt: "K... hat seine Freundin vergewaltigt" oder "K... soll seine Freundin vergewaltigt haben". Natürlich hat keiner von den Staatsarschlöchern und Staatsarschlöcherinnen die BILD verklagt, weil diese im Konjunktiv geschrieben haben.

Statt nun Ermittlungen aufzunehmen und die vorhandenen mindestens 4 Zeugen zu vernehmen, wurde lediglich der Kopfkranke (inzwischen ehemalige) Mitarbeiter des Folterknast angehört. Der Kopfkranke schien aber nicht mehr viel zu merken. Er teilte der Staatsanwaltschaft mit, es hätte so einen Vorfall niemals gegeben. Später teilte er erneut mit, dass er davon ausgegangen sei, ich sei die Person gewesen, die den Herzstillstand im Knast gehabt haben soll. Dabei war ich  zu dieser Zeit weder als Inhaftierter noch als Besucher im Folterknast. Dies hat der Kopfkranke dann einige Tage später auch bemerkt, und dann festgestellt, es müsse die Sache mit Herrn Schl...gewesen sein. Offenbar gab es die Sache doch, denn wie sonst könnten wir nun plötzlich bei über 600 Gefangenen von der selben Person sprechen.

Aber die Staatsanwaltschaft hatte natürlich kein Interesse an Ermittlungen gegen Folterknast-Mitarbeiter. Daher bezeichnete man es als "weltfremd" dass kopfkranke Folterknast-Mitarbeiter Straftaten begehen könnten.
Merkwürdig, der Vorsitzende Richter am Landgericht (a.D.) fand nichts weltfremdes daran.
Die weisungsgebunde Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren vorläufig ein.

2. Runde: Die selbe Staatsanwaltschaft, war aber sofort bereit, nach 8 jämmerlichen Versuchen mir eine Straftat anzudichten, einen neunten, noch jämmerlicheren Versuch zu unternehmen. Zur Erinnerung der Präsident des Bundesamt für Justiz, Herr Fieberg, meinte am 23.10.2007 beim Landgericht Essen, "Der Fall Schreiber ist ein Problemfall der deutschen Justiz". Nach 4 Rohrkrepieren "Falsche Verdächtigung" änderte man nun die Anklage von ursprünglich "Falsche Verdächtigung" auf nun "Üble Nachrede". Wenn also der Staatsmafia bekannt war, dass es sich nicht um falsche Verdächtigung gehandelt hat, dann dürfte auch die üble Nachrede ausscheiden. Jemand bei einer Behörde verächtlich machen kann ich doch nur, wenn ich jemand bewusst falsch verdächtige. Mit der Wahrheit kann ich weder jemand falsch verdächtigen noch verächtlich machen. Die Wahrheit ist einfach nur die Wahrheit. Nach 4 Rohrkrepieren wegen falscher Verdächtigung bei den Gelsenkirchener Gerichten hielt es die Staatsmafia auch für besser mir gleich den lt. Grundgesetz zustehenden gesetzlichen Richter zu verweigern. Als Tatort der angedichteten Straftat war (ausschließlich) Gelsenkirchen angegeben. Der Strafbefehl wurde jedoch beim Amtsgericht Essen beantragt. Man versuchte dann nachträglich den Tatort nach Essen auszudehnen. Nach dem insgesamt 9. Rohrkrepierer und erneutem Einstellung des Willkürverfahrens gegen mich ist die Sache aber nicht zu Ende. Jetzt folgt die

3. Runde: Jetzt spielen wir nach meine Spielregeln. Jetzt zeige ich euch, was ich unter Zivilcourage verstehe. Ich prangere keine Missstände in Afrika, China oder Russland an. Ich prangere die dort an, wo es denen weh tut.
Da die Justizdeppen auch noch zu blöde waren, mir eine Rechtsmittelbelehrung mit zusenden, wurde inzwischen Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt.

Nachdem die Justizdeppen mir unterstellt hatten, ich hätte Beschwerde eingelegt, obwohl ich noch gar keine Beschwerde eingelegt hatte, wurde nun doch noch Beschwerde wegen der Kostenentscheidung eingereicht. Denn bisher hat das Gericht rechtswidrig nur dem (inzwischen ehemaligen) Mitarbeiter des Folterknast die Kosten aufgelastet. Jetzt wird auch der Dienstherr als zweiter Strafantragsteller in die Pflicht genommen. Damit ist die Justizmafia mal wieder mit sich selbst beschäftigt, und ich bekomme meine Kosten sicher, da die beiden Antragsteller gesamtschuldnerisch haften und das Land NRW für die Kosten des Dienstherr aufkommen darf.

Natürlich wurde auch Beschwerde wegen der Einstellung der Ermittlung gegen den kopfkranken (inzwischen ehemaligen) Mitarbeiter des Folterknast gestellt. Und da das Schreiben diesesmal nicht von mir kam, sondern von meinem Anwalt, werden die sicher sich nicht mehr erlauben, dass das Verfahren aus Dumm- oder Faulheit wieder einfach einzustellen.

Und da mir bekannt ist, wie sehr es diese Justizdeppen mögen, wenn jemand vor den Gerichten steht, und die heile Welt vom angeblichen Rechtsstat stört, werde ich sicherlich auch dort mal wieder präsenz zeigen.
Es gibt viel zu tun, packen wir es an.
 

Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an.

Dr. Egon Schneider, Vorsitzender Richter am OLG (a. D.)
24.8.2010 Heute war wieder eine Verhandlung beim Amtsgericht Gelsenkirchen gegen mich geplant. Bei meiner Ankunft fragte mich ein Wachmann, ob den heute keine Prozessbeobachter kommen würden. Ich gab mich ahnungslos. "Wie, keine Öffentlichkeit anwesend, was hat das denn zu bedeuten", fragte ich. Der Wachmann konnte sich dies nicht erklären, ich schon.
Als die Richterin mit 10 Minuten Verspätung antanzte, legte ich sofort 2 Ausfertigung eines Befangenheitsantrags auf den Richtertisch.
Der gegnerische Anwalt hatte geglaubt der Richterin schriftlich mitteilen zu müssen, dass ich von der Leistung des Amtsgericht Gelsenkirchen nicht begeistert sei. Ich bezweifel, dass dies für die Richterin wirklich Neuigkeiten waren.
Umso erstaunlicher wie sie wirklich alles probierte um mir zu bestätigen, dass ich richtig liege. Nachdem sie den Befangenheitsantrag gelesen hatte, meinte sie, ob ich noch ein Exemplar für den gegnerischen Anwält hätte. Ich habe sie dann gefragt, wie viele Exemplare sie denn für sich und den Anwalt bräuchte. Nach kurzer Überlegung kam sie auf die richtige Zahl "2". Ich fragte sie dann, wie viele Exemplare denn auf ihrem Tisch liegen würden. Sie kam dann doch noch zu dem Ergebnis, dass auf dem Tisch 2 Exemplare liegen, und diese 2 Exemplare für 2 Personen ausreichen würden. Gratulation, das Stu(pi)dium war weder ganz umsonst, noch ganz vergeblich.
Beim Verlassen des Sitzungssaal fragte ich den Wachmann nochmal, ob er denn jetzt wüsste, was es zu bedeuten hätte, dass heute keine Prozessbeobachter anwesend waren. Jetzt wusste er es.
Später telefonierte ich mit einem der üblichen Prozessbeobachter. Dieser wollte natürlich wissen, weshalb ich die Richterin abgelehnt habe. Ich erklärte, dass ich bei der Akteneinsicht eine Daten-CD in der Akte gefunden hatte. Während ich Kopien der Schriftsätze erhalten hatte, musste ich eine Kopie der Daten-CD extra anfordern. Bis zum Verhandlungstag hatte ich diese trotzdem nicht erhalten. Mein Gesprächspartner meinte daraufhin sofort, dass ist Verweigerung des rechtlichen Gehörs.
Richtig, genau so sehe ich dies auch. Und wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs wurde auch der Ablehnungsantrag begründet. Hätte man auch als Richterin mit wissen können.      
Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke,
dann überkommt mich tiefer Ekel vor "meinesgleichen".

Aus dem Flugblatt zur Verhandlung am 17.8.2010 beim Amtsgericht Gelsenkirchen

2009 hatte eine Lehrerin aus Neukirchen-Vluyn bis zum Bundesgerichtshof gegen ein Internetportal geklagt und verloren, weil dort Schüler ihre Lehrer benoten konnten. Um Lehrer benoten zu können, muss das Internetportal natürlich auch den Namen veröffentlichen.

Also haben die Gerichte mit diesem Urteil auch bestätigt, dass das veröffentlichen eines Namens im Internet zulässig ist.

Weiterhin hat der BGH am 21.11.2006, (AZ. VI ZR 259/05) entschieden, dass bei einer Berichterstattung im öffentlichen Interesse der volle Name eines Betroffenen genannt werden darf. Auch das Amtsgericht Rinteln hat in einer Entscheidung vom 31. März 2009 festgestellt, dass Beamte keinen Anspruch auf Anonymität haben. Und das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage zwar nicht zur Entscheidung angenommen, aber dennoch in diesem Verfahren (1 BvR 1582/ 94 – 23.2.2000) festgestellt, dass das Auslegen einer Liste mit den Namen von (angeblich) ehemaligen Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) des MfS vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sei.

 Wer schon immer der Meinung war, dass das GG der BRD in Gelsenkirchen keine Gültigkeit besitzt oder meint, dass in Gelsenkirchen die Richter einfach schon immer zu dämlich sind, der dürfte sich wieder bestätigt sehen. Denn am 24.8.2010 bestätigte eine Richterin des AG GE ein vorläufiges Verbot des selben Gerichts, das untersagte, auf der Internetseite www.Folterknast.de den Namen eines Beamten des Folterknast Gelsenkirchen zu veröffentlichen, der den Betreiber der Internetseite in der Strasse „Im Maibusch“ vor dem Haus 44 (Tatort) bedroht hatte.

Aus den oben angeführten Urteilen ergeht recht eindeutig, dass die Veröffentlichung des Namens (der Vorname wurde nicht veröffentlicht) zulässig war. Dies wird auch dadurch nochmals bestätigt, dass auch andere, teilweise ehemalige, Mitarbeiter des Folterknast Gelsenkirchen mehrfach in der Presse und im Internet namentlich genannt wurden, wie z. B. die verschiedenen Leiter der JVA und deren Stellvertreter. Da es sich bei der namentlich genannten Person auch noch um eine Amtsperson handelt, besteht ein ganz besonderes Recht auf die Veröffentlichung. So gibt es z.B. auch eine Richterdatenbank von  www.beschwerdezentrum.org und von www.Vaeternotruf.de. Dort werden Richter ebenfalls namentlich genannt, was nach dem Urteil des AG Gelsenkirchen verboten wäre.

Bei unserer Justiz, und besonders in Gelsenkirchen ist ja schon lange wirklich alles möglich. Da unterstellt eine Richterin ihrem Kollegen Urkundenfälschung, nur damit sie einem Betroffenem eine Verhandlung verweigern kann. Da weigern sich die Rechtsantragstellen beim AG GE und beim VG GE immer wieder Anträge und Klagen aufzunehmen und beim AG wird auch behauptet, man könne beim AG keine Strafanträge aufgeben. Auch hat man schon mehrfach versucht Empfangsbestätigungen für abgegebene Schriftstücke zu verweigern.

Ausgerechnet dort, wo man angeblich für Rechtsprechung zuständig ist, wird ständig Rechtsbrechung begangen.

In einem weiteren Verfahren wurde gegen die hier betroffene Richterin ein Antrag wegen Befangenheit eingereicht, weil sie nicht bereit oder in der Lage war, einer Prozesspartei das rechtliche Gehör zu gewähren.

Wenn also auch SIE Probleme mit dieser Justiz haben sollten, dann merken Sie sich eins, SIE sind kein Einzelfall. In einer Republik, in der die Blödheit des Bundes-/Landtages proportional ansteigt, mit dem Zuwachs der dort ihr Unwesen treibende Juristen, kann dies doch gar nicht verwundern.

In einer Republik, in der der ehemalige Richter Fahsel in einem Leserbrief meint: "Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke, dann überkommt mich tiefer Ekel vor "meinesgleichen"", ist doch nichts anderes zu erwarten.

Einer der Prozessbeobachter hatte sie ja "Pamperslady" getauft. Was macht denn die Pamperslady wenn ich mich nun selbst verklage. Denn als Verantwortlicher des Flugblattes bin ich (zumindest außerhalb von Gelsenkirchen) verpflichtet meinen Name und meine Adresse zu nennen. Aber die Veröffentlichung von Name und Strasse hat mir die  Pamperslady verboten. Auch eine schriftliche Genehmigung von mir, die mir ausdrücklich das Veröffentlichen meines Namens und/oder Adresse gestattet, liegt mir nicht vor. (...Flugblatt...)

Oh Gott, schick uns das 5. Reich,

denn das 4. ist dem Dritten gleich!

21.08.2010 Inhaftierungswelle geht weiter!

Die Anzahl der Haftplätze hat man nach der Wiedervereinigung in Deutschland deutlich erhöht. Langsam wird immer mehr klar warum. Man braucht Platz für immer mehr politische Gefangene, wie den Solarkrtiker, den Vorsitzenden des Beamtendumm-Förderverein, der wegen eines T-Shirt mit der Aufschrift "Prozessbeobachter" verhaftet wurde und natürlich Eltern, die nicht bereit sind, ihre Kinder und ihre Erziehungspflicht kampflos dem Staat zu überlassen. 
Die ständige Verhaftung von Müttern und Vätern (also Eltern und nicht Elter, wie es die EU will), die von ihrer Religionsfreiheit und ihrem Erziehungsrecht (dies liegt lt. Gesetz noch immer bei den Eltern und nicht beim Staat, auch wenn dieser ständig versucht, dies zu ändern) gebrauch machen, und sich weigern ihre Kinder im 3. Schuljahr zu dem umstrittenen Theaterstück "mein Körper gehört mir" zu schicken, sorgt weiter für Aufregung.

So fragt Rechtsanwalt Armin Eckermann von "Schulunterricht zu Hause e.V.", "Wer schützt uns Staatsbürger gegen Übergriffe des Staates in unsere Grund- und Menschenrechte?"
Er sieht in einer solchen Entwicklung Grund, um das Recht der Eltern auf Erziehung und Wahrung der Gewissensfreiheit besorgt zu sein. Seine Aufforderung an das Gericht: 

"Bremsen Sie den ausufernden Kulturkampf gegen die Glaubenserziehung christlicher Eltern, die loyale Bürger unserer Gesellschaft sind und deren Kinder die Schulpflicht an der Liboriusschule ansonsten vorbildlich erfüllen, im Rahmen Ihrer Amtspflicht durch Augenmaß und friedliche Lösungen und sprechen Sie die Betroffenen frei.",

kann man nur unterstützen.   (...mehr20100821-001...)
Externe Links:
http://www.glmk.de/2010/08/12/gefaengnisstrafen-fuer-eltern-in-salzkotten

http://www.medrum.de/?q=content/inhaftierungswelle-geht-weiter
http://www.medrum.de
18.8.2010 Heute rief mich mein Anwalt an. Zur Erinnerung, ich habe als Beschuldigter im 9. Willkürverfahren gegen mich zum 9. Mal gewonnen. Danach bekam ich vom Lachgericht Essen ein Schreiben datiert mit 13.8.2010. Man gab mir 14 Tage Zeit für die Beschwerdebegründung, obwohl ich niemals Beschwerde eingelegt hatte. (Warum auch, ich hatte gewonnen und brauch auch keine Kosten zu tragen.) Ich hatte beim AG Essen auch Akteneinsicht genommen und wollte einige Kopien aus dem Willkürverfahren, die bisher aber nie ankammen. Es gab daher für mich mindestens 4 Gründe doch noch einen Anwalt einzuschalten.
1. Um endlich die geforderten Kopien zu erhalten.
2. Um prüfen zu lassen, was das mit der Beschwerde soll.
3. Mir entstehen keine Anwaltskosten.
4. Der Anwalt war früher Richter und ich wollte, dass dieser Richter/Anwalt mal sieht und bestätigt, dass dies (wieder) ein reines Willkürverfahren gegen mich war.
Inzwischen bestätigte sich, was ich unter dem 13.06.2010 berichtete und vermutete. Die Beschwerde war nicht von mir, sondern von dem ehemaligen Mitarbeiter des Folterknast Gelsenkirchen. Die Beschwerde richtete sich dagegen, dass er die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
Heute rief mich mein Anwalt an und teilte mir mit, dass die Staatsanwaltschaft und das Gericht mir nicht nur ein falsches Schreiben bezüglich der Beschwerde geschickt hatte, sondern noch weitere Fehler gemacht hätten. So hätte niemand bemerkt, dass die Kosten des Verfahrens allein dem eheamligen Mitarbeiter des Folterknast Gelsenkirchen aufgelastet wurden, obwohl dieser gar nicht alleiniger Anzeigenerstatter war.
Diese Aussage meines Anwalts konnte ich nicht so stehen lassen. Tatsächlich hat keiner dieser Volltrotteljuristen dies bemerkt, aber einer hat dies sehr wohl bemerkt.
Einer der niemals Jura studiert hat, aber wenigstens DENKEN kann.
Bereits im Bericht vom 12.7.2010 schrieb ich :  "Und die Unfähigkeit und Willkür geht weiter. Lt. Schreiben gab es zwei Strafanträge von 2 Personen gegen mich. Lt. Schreiben haben beide die Strafanträge gegen mich zurückgenommen. Aber die Kosten muss nur einer tragen!!!"
Weiter teilte mir mein Anwalt mit, dass die Justizmafia auch nicht in der Lage war, mir eine Rechtsmittelbelehrung mitzusenden.
Auf Nachfrage meinte mein Anwalt auch, dass ich gegen die Einstellung des Strafverfahrens gegen den ehemaligen Mitarbeiter des Folterknast Gelsenkirchen noch Beschwerde einlegen könnte/sollte. Ich meine, ich hätte hier irgendwo darüber berichtet, dass die Justizmafia niemals ein Interesse hatte ein Strafverfahren gegen den (inzwischen ehemaligen) Knast-Mitarbeiter einzuleiten. Lt. Akte wurde nur der Beschuldigte zur Sache vernommen. Nicht einer, von mindestens 4 weiteren Zeugen, wurde zur Sache gehört. Streng nach dem Motto: "Die eine Krähe ..." Dies hat auch der Anwalt sofort bemängelt.  
17.8.2010 - Je weniger in einem Staat funktioniert, umso sicher kan man sein, dass die staatliche STASSI-SS funktioniert. So auch hier und heute wieder. Am DI. den 17.8.2010 hatte ich eine Verhandlung beim Amtsgericht. Wie meistens sind auch Prozessbeobachter dabei, die regelmäßig wechseln. Als ein Prozessbeobachter, der in den letzten 5 Jahren schon zweimal, also nicht besonders häufig, bei diesem Gericht dabei war, das Gebäude betrat, wurde er gleich von den Wachleuten mit dem Hinweis begrüßt, dass er zur Sache "Schreiber" wollte.
STASSI-SS, eine lange Tradition die funktioniert. 

17.8.2010 - Entreicherung!

Nach meiner Verhandlung beim Amtsgericht gab es dort auch noch einen Verkündungstermin in einer anderen Sache. Aber auch dabei ging es um mich. Dies war mir aber nicht mitgeteilt worden. Dies hatte ich nur zufällig im Aushang gefunden. In dieser anderen Sache meinte die Richterin, ich könnte einen Antrag auf "Entreicherung" stellen. Einer der Prozessbeobachter meinte später, dass er dieses Wort noch nie gehört habe.

Tatsächlich gibt es das Wort. Und ich wunderte mich, dass wir als Deutsche eine "Entreicherung" überhaupt noch beantragen müssen bzw. sollen. Ich war mir längst sicher, dass Entreicherung als Staatsziel irgendwo in diesem Grundgesetz verankert sein müsste. Wie sonst ist es zu erklären, dass die meisten immer weniger erhalten, aber trotzdem das Wunder verbringen sollen, immer mehr zu bezahlen, für Bankster, verarmte Milliardäre, bald für alle badende Mittelmeervölker, für Entwicklungshilfe im Exportweltmeisterland China, und natürlich für die Bombenwerfer und Unterdrücker im Nahen Osten.

Wie sonst ist es zu erklären, dass immer mehr auf  Peter4 angewiesen sind, oder selbst dies nicht bekommen.
Und wie sonst ist es zu erklären, dass es Vollzeit arbeitende Menschen gibt, die noch weniger als Hartz4 für ihre Arbeit erhalten.

Aber dass man das nun auch noch beantragen kann/soll/muss, das war mit auch neu.

Was wollt ihr mir denn noch Entreichern? Auf meinen Elektrorollstuhl warte ich bereits seit 1,5 Jahren. Einen ersten Antrag auf eine notwendige behindertengerechte Wohnung hatte ich bereits 1999 gestellt. Seit dem zweiten Antrag warte ich auch schon wieder seit 1,5 Jahren, also was wollt ihr mir denn noch Entreichern?

Ich habe noch zwei Gehstöcke. Wollt ihr mir vielleicht die Entreichern? Wenn Adolf das gemacht hätte, dann weil er das Metall für Gewehre oder Panzer gebraucht hätte, um seinen Krieg zu führen.
Aber ihr raubt dem Volk alles, ganz ohne Krieg. Ihr bezeichnet dies Keck auch noch als Wohlstand.

Das beste Beispiel wozu eure Entreicherung führt ist der Fall "Bruno Schillinger" (www.kassensturz-jetzt.de). Den Entreichert ihr doch anscheinend schon seit Jahren. Endziel: Entsorgung statt Entreicherung!!!

Bei euren kreativen Wortschöpfungen mache ich nicht mit. Antrag abgelehnt. Entreichert euch doch selbst!!!!

16.8.2010 Es hat sich also wieder bestätigt. Alle meine Vermutungen waren richtig. Bei dem Verfahren  31 Qs-305 Js 305/09-41/10 des Landgericht Essen handelt es sich um das Verfahren 47 Cs-305 Js 305/09-205/10 des Amtsgericht Essen. Angeblich hätte man mir das Schreiben zu "meiner Beschwerde" wieder mal versehentlich zugesandt.
Richtig ist auch, dass die Beschwerde von dem ehemaligen Anstaltsarzt stammte, der gegen mich Strafantrag gestellt hatte, und nun die Kosten tragen darf.
Natürlich auch die Kosten meines Anwalts. Denn das Gericht war zwar in der Lage mir eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu "meiner Beschwerde" zu senden, aber leider bisher nicht in der Lage, mir Kopien aus der Akte zu senden, die ich bei meiner Akteneinsicht ausdrücklich gefordert habe. Ich wüßte nicht, weshalb ich mich damit weiterhin rumärgern sollte, und habe daher einen Anwalt eingeschaltet. Das macht  die Sache zwar teurer, aber die Kosten darf der Gegner tragen. Der wird sich das nächste Mal überlegen ob er nochmal ein Verfahren gegen mich will.
Warum arbeiten beim Gericht so viele Menschen?
Antwort A) Weil dort so viel zu tun ist!
Antwort B) Weil bekannt ist, dass Beamte und öffentlich Bedienstete nicht die schnellsten sind!
Antwort C) Weil unmöglich ein Mensch alleine so unfähig sein kann!
13.8.2010
Am 14.08.2010 erreichte mich ein Schreiben, Absender Landgerich Essen. Keine Ahnung um was es in dem Schreiben geht, ich vermute aber, es könnte um das von mir gewonnene Strafverfahren gehen, das ein Mitarbeiter des Folterknasts Gelsenkirchen angestrengt hatte. (...mehr20100813-001...)
Landgericht Essen
Geschäftsstelle
Landgericht Essen, 45116 Essen -31-

Herrn
Bernhard Schreiber
Ernestinenstr. 6

45883 Gelsenkirchen
Anschrift           Zweigertstr. 52
                         45130 Essen

Telefon              0201/803-0
Telefax              0201/803-2136
bei Rückfragen:  0201/803-2010
                         (Frau R.....)

Datum:             13.8.2010

Geschäftsnummer:
31 Qs-305 Js 305/09-41/10

Sehr geehrter Herr Schreiber,

in der Strafsache
gegen Schreiber

ist die sofortige Beschwerde hier eingegangen und hat das Aktenzeichen 31 Qs-305 Js 305/09-41/10 erhalten.

Anliegend erhalten Sie eine Abschrift der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Essen zu Ihrer Beschwerde. Es besteht Gelegenheit zur abschließenden Stellungnahme der Beschwerde.

Sie erhalten Gelegenheit zur abschließenden Begründung der Beschwerde.

Hierzu wird Ihnen eine Frist von zwei Wochen gesetzt.


Mit freundlichen Grüßen
R...
Justizsekretärin
-automatisch erstellt, ohne Unterschrift gültig-

Wir gewinnen,

weil wir kämpfen!

Haben sie schon mal gehört, die Justiz wäre überlastet? Glauben sie das bloß nicht. Die haben anscheinend Langeweile ohne Ende. Im Kopf teilt das LG das Aktenzeichen mit, um mir dann im anschließenden Text mitzuteilen, dass dieses Aktenzeichen dieses Aktenzeichen bekommen hat. Sensationelle Neuigkeiten!

Das LG teilt mit, dass eine "sofortige Beschwerde" eingegangen sei. Gegen was die sofortige Beschwerde eingegangen sein soll, also ein Sachverhalt oder wenigstens das Aktenzeichen gegen was sich die Beschwerde richtet, dazu wird nichts mitgeteilt, dazu ist man zu .... (Die Pünktchen wurden gesetzt, da ich einfach zu höfflich bin!)

Weiter im Text steht: "zu Ihrer Beschwerde", was bedeutet, dass ich angeblich eine sofortige Beschwerde eingereicht hätte. Wie blöde ist das denn? Ich bin der Gewinner des Verfahrens. Ich hätte gar keinen Grund eine Beschwerde einzureichen und habe auch keine (sofortige) Beschwerde eingereicht.

Gegen die angebliche Arbeitsüberlastung der Justiz spricht auch die ständige Wiederholung. Erst teilt man mir ein Aktenzeichen mit, um mir dann mitzuteilen, dass dieses Aktenezeichen dieses Aktenzeichen erhalten hat, und dann schreibt man weiter: "Es besteht Gelegenheit zur abschließenden Stellungnahme der Beschwerde" und im nächsten Satz: "Sie erhalten Gelegenheit zur abschließenden Begründung der Beschwerde".

Na ja, wenn man Langeweile hat, kann man das so machen.

Ich frage mich allerdings, wie man hierzu eine Stellungnahme abgeben soll, denn aus dem Schriftsatz geht weder hervor in welchem Verfahren eine sofortige Beschwerde eingereicht wurde (nur ein neues Aktenzeichen wurde mitgeteilt), noch der Text der Beschwerde. Ich soll also eine Begründung abgeben, gegen eine völlig unbekannte Sache und einen völlig unbekannten Sachverhalt.

Aber vielleicht bringt mich die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft weiter!

Dort steht:
305 Js 305/09

Vfg.

1. U.m.A.
      dem Landgericht
      Essen

     mit dem Antrag übersandt, die sofortige Beschwerde (Bl. 68 d.A.) aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen          Beschlusses (Bl. 63 d.A.) als unbegründet zu verwerfen.

2. 1 Monat

Essen, 9.8.2010
Staatsanwaltschaft

K
Oberstaatsanwalt"
Ich dachte bisher die Amtssprache sei Deutsch, aber dieses Kauderwelsch kann doch keiner verstehen. Wie soll man denn dies begründen?

"Vfg"? Ich kenne MfG (Mit freundlichen Grüßen)
"U.m.A."? Du mich auch! "U.m.A" ist das sowas wie "LmaA"? Das versteht man wenigstens noch.

Und der Rest kann man doch nur als die übliche Frechheit bezeichnen. Da legt jemand eine Beschwerde ein, und die Justizmafia geht auf den Sachverhalt überhaupt nicht ein. Mir kanns (diesesmal) egal sein, da die Beschwerde sicherlich nicht von mir stammt.
Ich vermute die sofortige Beschwerde wurde von dem ehemaligen Kläger eingereicht. Aber da der die Klage zurücknahm, macht dies eigentlich nicht unbedingt Sinn. Oder will der jetzt Beschwerde gegen seine eigene Klagerücknahme einreichen?

Vielleicht hat er Beschwerde wegen der Kostenentscheidung eingereicht, aber dann sollten die Justizdeppen wenigstens hergehen und mir die eigentliche Beschwerde übersenden, nur dann ist es doch möglich, dass ich mich dazu äußere.

Übrigens, wenn im Unterschriftenbereich nicht "Essen den ..." stehen würde, häte man noch nicht einmal einen Anhaltspunkt von welcher Staatsanwaltschaft das kommen würde. Einen Briefkopf oder ähnliches besitzt das Schreiben nicht.

Also Amtsgericht, Landgericht und Staatsanwaltschaft waren mal wieder zu nichts fähig, außer zu bestätigen, dass sie zu nichts fähig sind.   

05.08.2010 erneuter ASYLANTRAG eines Deutschen Behördenopfers

Hiermit stellen wir einen Antrag auf Asyl für Bruno Schillinger wegen Verfolgung, Misshandlung und versuchten Mordes durch deutsche Behörden. >>>Webseite<<<

Mir sind durchaus weitere Personen bekannt, die zumindest mit dem Gedanken spielen einen Asylantrag wegen politischer Verfolgung zu stellen. Hier sollte man über einen gemeinsame Aktion nachdenken. Dies wäre effektiver und evtl. erfolgsversprechender.
5.8.2010 Erneute Verhaftung des Justizkritikers Rainer Hoffmann aus Recklinghausen.
Wenn ein Kaufhausdetektiv einem Ladendieb die geklaute Ware wieder abnimmt, ist dies dann ebenfalls ein Diebstahl, ein Raub, Nötigung oder sonst eine Straftat?

Kaum ein normal denkender Mensch käme auf die Idee dies zu bejahen.

Wenn es sich bei dem Kaufhausdetektiv um einen Bürgerrechtler, Justizkritiker, Menschenrechtler, oder sonstigen politischen Aktivisten handeln würde, wäre die Justizmafia allerdings sehr schnell bereit daraus eine Straftat zu erfinden. So wie bei dem Solarktiker aus Recklinghausen. Dieser hatte eine Fernsehsendung (vermutlich von NTV) ins Internet gestellt, um zu belegen, dass in diesem Bericht zahlreiche falsche Aussagen über Solaranlagen gemacht wurden. Der Täter dieser falschen Aussagen mochte es nun aber gar nicht, dass man ihm nun die eigenen falschen Aussagen unter die Nase halten konnte. und klagte nun wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gegen den Aufdecker dieser Falschaussagen. Also dies erscheint mir so, als ob der Ladendieb den Detektiv verklagt, weil ihm dieser das Diebesgut abnimmt und unter die Nase hält.

Da Recht haben und Recht bekommen zweierlei ist, da man vor Gericht und auf hoher See höchstens in Gottes Hand ist, da eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, wurde nun der Solarkritiker wieder zu einer Ordnungsstrafe verurteilt.

Ich finde es durchaus moralisch einwandfrei, dass der Solarkritiker die Bezahlung der Ordnungsstrafe verweigert.

Am Donnerstag wurde Rainer in seiner Wohnung von einer Gerichsvollzieherin und mehreren Grünen abgeholt und in den Folterknast Gelsenkirchen gebracht.

Es wurde mitgeteilt, dass man es dem Solarkritiker verwehrt hätte eigene Kleidung mitzunehmen. Aber genau dies steht einem Zivilgefangenem zu. Bei der Verhaftung und dem Transport in den Knast soll man ihm Handschellen angelegt haben. Man kann dies nur als unzulässig, weil unverhältnismäßig, bezeichnen. Schließlich war der Solarkritiker bisher niemals gewalttätig. Bei einer Zivilhaft dürfte dies sogar ausdrücklich gesetzlich verboten sein.
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31.7.2010

Koma nach Polizeieinsatz: Land soll 238.000 Euro an Opfer zahlen

Bonn. Auf einen Vergleich haben sich vor dem Bonner Landgericht die 47 Jahre alte Anna-Rita di Benedetto und das Land NRW geeinigt: Für ihren Bruder Antonio G. (36), der im November 2004 in einer Zelle des Polizeipräsidiums einen Herzstillstand erlitt und seitdem hirntot im Wachkoma liegt, soll die Klägerin für ihren Bruder 215 000 Euro Schmerzensgeld bekommen. Sie selbst soll 23 000 Euro Entschädigung erhalten. (...presse-1000-100731...)
24.07.2010 Hier in Gelsenkirchen ist seit Anfang Juni die Frau eines Polizisten verschwunden. Darüber wurde hier aber kaum berichtet. Das hat auch seinen Grund. Wenn darüber hier berichtet wird, entsteht schnell der Eindruck, als würde man den Ehemann eine Straftat unterstellen. Diese Seite ist mir aber zu Schade aus reinem Populismus einen Polizisten mit dem Verschwinden seiner Ehefrau in Verbindung zu bringen.
Inzwischen hat sich die Situation jedoch verändert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht nur gegen den Polizisten, der auch vorläufig vom Dienst suspendiert wurde, sondern es wurde auch festgestellt, dass der Beamte angeblich die Unwahrheit gesagt hätte.
Möglicherweise bestätigt sich auch hier wieder, dass man als Ehefrau eines Polizisten besonders gefährlich lebt.  
23.07.2010 Der Deutsche Terrorstaat im 21. Jahrhundert? 

Unbestritten gab es in der "dunklen Zeit" auch in Brandenburg die SS. Nach 1945 schikanierte die STASI das Volk. Nach der "Befreiung vom Sozialismus" kam das 4. Reich. Schikaniert nun die STASI-SS das Volk? Bereits im April 2010 wurde hier über Übergriffe und Willkür gegen Bürgerrechtler berichtet. (...mehr20100428-001...)

Jetzt kommen neue Berichte über Nötigung und Willkür aus Brandenburg.

"Die Brandenburger Prügelknaben und 2 Vollzieher haben wieder zugeschlagen um einen Bürger  in Crussow bei Angermünde auszuplündern.  

Sogar ein Jugendlicher wurde missbraucht, er wurde gezwungen, dass Konto seines Vaters auszuräubern (Die Polizei ist mit dem Jugendlichen zur Bank gefahren und er musste Geld vom Konto des Vaters abheben). 

Weder Polizei noch Vollzieher haben sich ausgewiesen, dem Opfer wurde gesagt, „Wir brauchen das nicht“. Das Brandenburger Polizeigesetz § 9 sagt anderes aus. Es wurde dem Opfer die Einsicht in die Unterlagen der Vollzieher verweigert. 

Es wurde dem Opfer verboten zu telefonieren um Hilfe zu holen ( ein Vollzieher hat das Kabel vom Telefonanschluß aus der Anschlussdose gezogen). 

Das Opfer wurde gezwungen Film und Tonaufnahmen zu vernichten.

Das erinnert mich an die dunkelste Zeit deutscher Geschichte."

Doch damit nicht genug. In Kabel1 gibt es eine Sendung "Achtung Kontrolle". Im Juli 2010 wurde dort eine Sendung aus 2006 ausgestrahlt. Ein Uniformierter aus Sachsen hatte eine Frau verhaftet, weil diese angeblich noch 214 € bezahlen oder 10 Tage in den Knast musste. Bei der Verhaftung teilte die Frau mit, dass sie soviel Geld nicht hätte. Daraufhin wurde sie verhaftet und zur Polizei nach Radebeul/Sachsen gebracht. Auf der Wache wurde sie kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass sie fast 215 € dabei hatte. Von diesem Geld wurden ihr 214 € abgenommen, danach wurde die Frau mit weniger als einem Euro wieder entlassen.

Bei dem gezeigten Fall handelte es sich um Nötigung und Freiheitsberaubung durch die Beamten. Denn der Betrag von 214 € setzte sich aus einer Geldstrafe von 150 € und Verwaltungsgebühren zusammen. Der Haftbefehl gilt  aber grundsätzlich nur für die Geldstrafe. Für die Verwaltungsgebühr gibt es keinen Haftbefehl.
Bei einer Geldstrafe von 150 € und Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen bedeutet dies einen Tagessatz von 15 €. Bei der Bezahlung von 135,01 € hätte die Frau nicht verhaftet werden dürfen, da nur volle Tagessätze vollstreckt werden dürfen.

Die Beamten wollten aber nicht 135,01 € und auch nicht 150 €, sondern sie verhaftetetn die Frau wegen einer nicht zustehenden Summe von 214 €. Die Verhaftung war wegen der falschen Summe nicht zulässig, denn es wäre ja möglich, dass die Frau die richtige Summe (135,01 €) bezahlt hätte. Dazu in der Lage war sie jedenfalls.
Die Straftat der Freiheitsberaubung  wurde somit erfüllt.
Ebenfalls liegt Nötigung vor, da von der Frau eine Summe gepfändet wurde, die sie in dieser Höhe nicht hätte bezahlen müssen, um die Haft zu verhindern.

Und dieser typische Alltag eines sächsichen Staatsbeamten lief natürlich vor laufenden Kameras ab.

SO SEHEN SIEGER AUS, 

LALALALALA!

22.7.2010 Gelsenkirchen hat noch immer 250.000 Einwohner. Wie viele Bürger haben gegen den Polizeipräsidenten eine gerichtliche Verfügung beantragt, und wie viele haben diese vom Gericht auch erhalten?. Mir ist nur einer bekannt. Am 17.7.2010 bekam ich Post vom Amtsgericht, das meinem gerichtlichen Antrag gegen den Polizeipräsidenten entsprach. Heute war ich in Begleitung von Frau Dr. bei der Gelsenkirchener Polizei. Ich erklärte, dass ich eine gerichtliche Anordnung gegen den Polizeipräsidenten hätte, und nun davon gebrauch machen möchte.
Der erste Beamte erklärte, er könne überhaupt nicht verstehen, dass ein Beamter sich geweigert hätte, meine Strafanzeige gegen Beamte der JVA aufzunehmen. Weiterhin meinte er, ein Beamter mit dem Namen, den mir der Beamte im Februar 2010 genannt hatte, sei ihm nicht bekannt. Auch ein weiterer Beamte kannte diesen angeblichen Kollegen nicht. Es muss inzwischen davon ausgegangen werden, dass mir der Beamte vorsätzlich einen falschen Namen genannt hatte.
Wir musste ca. 15 Minuten warten, wurden dann aber abgeholt, und ich konnte die Anzeige, die ich ursprünglich bereits im Februar 2010 aufgeben wollte, gegen Beamte des Folterknast Gelsenkirchen, aufgeben. Damit wurde die gerichtliche Verfügung nun durchgesetzt!

19.7.2010 Polizistin ersticht ihr Neugeborenes!

Eine junge Polizeibeamtin hat vor einer Woche ihr neugeborenes Baby erstochen. Das Amtsgericht hat Haftbefehl gegen die 24-Jährige erlassen. 

Sie hatte am vergangenen Dienstag ohne fachkundige Unterstützung einen kleinen Jungen zur Welt gebracht, teilte die Staatsanwaltschaft Verden mit. Am Tag darauf habe sich die Beamtin den Ermittlungsbehörden offenbart und zugegeben, das Neugeborene eingewickelt und mit einem Stein beschwert am Rande des Flusse Wümme begraben zu haben.

Eine Obduktion ergab, dass das Kind erstochen worden war. Der Leichnam des Babys weise eine Stichverletzung im Oberbauch auf, erklärten die Ermittler. Deswegen habe man gegen die Polizistin Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags beantragt. Nach Erlass des Haftbefehls sei die 24-Jährige in Untersuchungshaft gekommen. Zum Motiv der jungen Frau machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben.

19.7.2010 WDR berichtet über Polizeigewalt in Hagen!

Nach dem WM-Sieg der Spanier feierte der Unternehmer David Lopez, Betreiber von "pro-physio", in Hagen den WM Sieg mit einer Spanien Fahne. Dies erregte das Missfallen eines Polizisten, der den spanischen Unternehmer deshalb ins Gesicht schlug. Freunden und anderen Polizisten haben dies beobachtet und bestätigt. Gegen den Prügelbeamten wurde inzwischen Strafantrag gestellt.
Ich teile die Meinung von David Lopez, dass solche Beamte im Polizeidienst nichts zu suchen haben.
18.7.2010 Heute gab es ein kleine Familienfeier. Schön mit draussen sitzen und grillen etc. Das muss auch mal sein. Ich habe noch einigen Leuten meine zwei Siege vom Amtsgericht Essen, bezüglich des ehemaligen Anstaltsarztes und dem Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, bezüglich des Polizeipräsidenten gezeigt. Abends ging es dann nach Hause. Ich bemerkte plötzlich, ca. 10 Meter von mir entfernt, ein grünes Einsatzfahrzeug der Polizei und 2 Polizisten. Diese sprachen mit einer Frau. Diese Gelegenheit wollte ich für mich nutzen. Auf dem Weg dorthin kam noch ein blaues Einsatzfahrzeug mit 2 Polizisten hinzu. Aber auch dies konnte mich nicht verschrecken. Ich ging zu dem näheren blauen Einsatzfahrzeug. Der Fahrer des Fahrzeugs, ein jüngerer Beamter, sprach mich durch die geöffnete Beifahrerseite namentlich an. Das ist immer (zumindest meistens) gut. Es bedeutet, dass mich die Person evtl. durch meine politischen Aktivitäten oder meine Internetseiten kennt, oder dass es schon mal einen Kontakt mit der Person gab.
Unabhängig davon, ob der erste Kontakt gut oder schlecht war, ist ein zweiter Kontakt immer ungefährlicher. War der erste Kontakt nicht negativ dann wird der zweite Kontakt wahrscheinlich auch nicht negativ enden, zumindest ist dies bisher meine Erfahrung. War der erste Kontakt negativ, dann spricht erfahrungsgemäß viel dafür, dass ich meinem Gegenüber inzwischen klar gemacht habe, dass es nicht gut ist sich mit mir (erneut) anzulegen. Zumindest war dies bisher in über 90% der Fälle so.
Ich nutzte die namentliche Ansprache gleich dazu die beiden Beamten zu verdutzen, in dem ich ihnen erklärte, dass ich eine gerichtliche Verfügung gegen den Polizeipräsidenten hätte. Ich vermute, dass nicht sehr viele Bürger in GE jemals eine gerichtliche Verfügung gegen den Polizeipräsidenten beantragt und erhalten haben. Die Beamten wirkten schon jetzt beeindruckt. Ich teilte dem Beamten weiter mit, dass ich demnächst zur Wache kommen wollte, um die gerichtliche Verfügung durchzusetzen, und fragte, ob ich dazu eine Hunderschaft der Essener Polizei mitbringen müsste, um mein Recht durchzusetzen.
Vermute, der Beamte hatte mit so einer Frage am heiligen Sonntag nicht gerechnet.Er meinte, er wüsste ja nicht um was es denn bei der gerichtlichen Verfügung ginge. Ich erklärte, dass ich im Februar 2010 auf der neuen Wache war, um Strafantrag gegen Beamte des Folterknast Gelsenkirchen zu stellen. Der Beamte hatte sich jedoch geweigert die Anzeige/Strafantrag aufzunehmen. Daraufhin schrieb ich den Polizeipräsidenten an und setzte ihm eine Frist von 7 Tagen, um mir die Aufgabe der Anzeige zu ermöglichen. Als auch nach ca. 14 Tagen keine Antwort da war, klagte ich gegen den Polizeipräsidenten als Dienstherr. Jetzt im Juli kam die gerichtliche Verfügung. Ich beendete meine Erklärung mit der erneuten Frage, ob ich dazu eine Hunderschaft der Essener Polizei mitbringen müsste. Der Beamte meinte, ich solle es erstmal so probieren, er glaubte nicht, dass ich dazu eine Hundertschaft aus Essen bräuchte.
Das war doch mal ne gute Nachricht. Ich merkte noch an, dass wenn er mehr erfahren möchte, könne er auf meine Internetseite www.Folterknast.de gehen. Als Antwort erhielt ich von ihm, dass er schon mal drauf war, und dass die Seite sehr bemerkenswert sei.
Wetten ich habe es geschafft, dass die Zugriffszahlen auf www.Folterknast.de und www.dieJustizkritiker.de in den nächsten Tagen wieder deutlich zulegen? Wetten ich bin heute und in den nächsten Tagen wieder ständiges Gesprächsthema bei den Polizeibeamten? Aber hoffentlich lernen die auch was aus meinen Seiten. Aber auch meine neuen Seiten www.idiotenkk.de und www.nazikk.de sollten nicht unerwähnt bleiben.
17.7.2010 (zu 9.7.2010) In dieser Bananen-Republik garantiert das Grundgesetz dem Bürger das Recht auf freie Meinungsäußerung. So darf man durchaus sagen: "Frau Merkel ist die beste und schönste Kanzlerin die wir je hatten", auch wenn Sie dies in Wirklichkeit gar nicht meinen. Und: "Wenn man sie auf den Kopf stellt, dann sieht sie sogar so aus, als würde sie lächeln". Das Recht auf "freie Meinugsäußerung" ist aber nicht zu verwechseln mit "die Wahrheit" zu verbreiten.
Das ist etwas ganz anderes, das hat mit freier Meinungsäußerung nichts mehr zu tun, das wird gar nicht gern gesehen.
So wurde ich auch noch nie angeklagt weil ich von meinem Recht auf freie Meinugsäußerung gebrauch gemacht habe, sondern n u r weil ich die Wahrheit verbreite.

Es entspricht der Wahrheit, dass ich 2009 beim Landgericht Essen eine Gerichtsverhandlung angesehen hatte, bei der es um Foltervorwürfe im Folterknast Gelsenkirchen ging. Es entspricht der Wahrheit, dass ein Beamter bei seiner Vernehmung angab, es habe einen "Vorfall" mit dem als Zeugen geladenen ehemaligen Gefangenem S. gegeben. Es entspricht weiterhin der Wahrheit, dass dieser Zeuge später ebenfalls aussagte, es habe einen "Vorfall" im Folterknast gegeben.
Später teilte dieser Zeuge auf dem Flur, gegenüber mir und einem WDR-Reporter mit, dass es sich bei dem Vorfall um unterlassene Hilfeleistung durch einen JVA Mitarbeiter gehandelt habe. Der WDR, der diese Wahrheit nicht berichtete, bekam natürlich auch keinen Ärger mit der Justiz. Weil ich diese Wahrheit berichtete wurde ich bis Juni/Juli 2010 von der Justiz (wieder) verfolgt. Obwohl ich das Strafverfahren wegen Verbreitung der Wahrheit ( die Justizmafia bezeichnete dies erst als "falsche Verdächtigung" und später als "üble Nachrede") wieder gewann, zieht nun evtl. schon wieder eine dunkle Wolke auf.
Hier auf dieser Seite wurde am 9.7.2010 auch ganz kurz über einen Todesfall in der JVA Aachen berichtet. Dazu erreichte mich heute eine Mail. Erstaunlich wie sich die Vorwürfe der unterlassenen Hilfeleistung gegen einen (inzwischen ehemaligen) JVA-Mitarbeiter 2009 und den neuen Vorwürfen gegen einen anderen JVA-Mitarbeiter 2010 gleichen. Ich konnte weder damals noch heute den Wahrheitsgehalt der Vorwürfe überprüfen. Dies ist auch nie meine Aufgabe gewesen, sondern die Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Und ich habe weder damls noch heute mir die Vorwürfe zu eigen gemacht, sondern ausdrücklich erklärt, dass die Vorwürfe von Dritten stammen.  Es existiert aber durchaus eine staatsbürgerliche Pflicht so ein mögliches Verhalten der Staatsanwaltschaft zur Prüfung bekannt zu machen. Hier auszugsweise die Mail.

... und drei weitere Insassen die hautnah dabei waren da sie im selben Betrieb arbeiten, haben an die Staatsanwaltschaft Aachen geschrieben. Da die Anstaltsärztin wohl über eine viertel Stunde gebraucht ... (haben soll) um in die Werkshalle zu kommen. Ebenso haben sie sich an den WDR gewendet.

Es gibt wohl noch weitere Ungereimtheiten.

(...mehr20100709-001...)

SO SEHEN SIEGER AUS, 

LALALALALA!

17.7.2010 Also im Moment rappelt es nur so! Im Moment kann ich nur von einem Sieg nach dem anderen gegen das Beamtendumm und die Justizmafia berichten.
Nach dem gewonnen 9. Willkürstrafverfahren kam heute ein Beschluss des Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer. Mein Verfahren gegen den Polizeipräsidenten Gelsenkirchen habe ich jetzt ebenfalls gewonnen. Dieses Verfahren war notwendig geworden, weil der Polizeibeamte R. sich am 12.2.2010 (erneut) geweigert hatte einen Strafantrag gegen Beamte des Folterknast Gelsenkirchen aufzunehmen. Einen Bericht und den Beschluss findet sich unter
http://die-justizkritiker.de/wp2010mu/schreiber/2010/07/17/schreiber-polizeiprasident/#more-138
12.07.2010 Hier finden sie das Schreiben des AG Essen zu  47 Cs-305 Js 305/09-205/10

Wir gewinnen,

weil wir kämpfen!

12.07.2010 Hier finden sie das Schreiben des AG Essen zu  47 Cs-305 Js 305/09-205/10
Selbst jetzt in der erneuten Niederlage versucht die Justizmafia noch immer alles zu verdrehen. Ich findes es unverschämt, dass das Amtsgericht die Frechheit besitzt und mich in diesem Schreiben noch immer als "Angeklagter" bezeichnet. Spätestens seit der Rücknahme des Strafantrags durch den ehemaligen Anstaltsarzt gibt es überhaupt keinen Angeklagten mehr. Also wäre höchstens noch "ehemaliger Angeklagter" zulässig.
Die Unterstellung ich war hinreichend verdächtigt eine Straftat gemacht zu haben, ist mehr als nur absoluter Blödsinn. Vielmehr handelte es sich immer um Unfähigkeit und Willkür sowie die Verweigerung des gesetzlichen Richters durch die Justizmafia.
Und die Unfähigkeit und Willkür geht weiter. Lt. Schreiben gab es zwei Strafanträge von 2 Personen gegen mich. Lt. Schreiben haben beide die Strafanträge gegen mich zurückgenommen. Aber die Kosten muss nur einer tragen!!!
Lt. Schreiben hat der ehemalige Anstaltsarzt seinen Strafantrag zurückgenommen. Lt. Akte war die Richterin dennoch nicht bereit das Verfahren zu dieser Zeit zu beenden. Sie teilte derm Anstaltsleiter mit, dass sie das Verfahren erst beenden würde, wenn auch er seinen Strafantrag gegen mich zurücknimmt.
Bei meiner Anzeige handelte es sich um den Vorwurf der unterlassener Hilfeleistung, ein Offizialdelikt bei dem die Staatsanwaltschaft tätig werden muss, ohne ausdrücklichen Strafantrag.
Bei dem Vorwurf gegen mich handelte es sich um üble Nachrede. Kein Offizialsdelikt, sondern eins das ausdrücklich einen Strafantrag erfordert. Lt. Schreiben wäre der Geschädigte der ehemalige Anstaltsarzt und nicht der Anstaltsleiter. Weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht wäre berechtigt nach einer Anzeige des Anstaltsleiters tätig zu werden. Einen berechtigten Strafantrag konnte der Anstaltsleiter nicht anbringen, da er kein Geschädigter war.
Die Justizmafia besitzt auch die Unverschämtheit den ehemaligen Anstaltsarzt als Geschädigten zu bezeichnen.
Diese Person war niemals der Geschädigte. Hier gab es nur 2 Geschädigte. Der ehemalige Inhaftierte S. aus Hattingen, sowie meine Person sind hier die tatsächliche Geschädigten, auch wenn ich das Verfahren am Ende (wieder) gewonnen habe.
In dem Schreiben wird auch von angeblich gesundheitlicher Probleme des ehemaligen Anstaltsarztes gesprochen. Bei meiner Akteneinsicht konnte ich diesbezüglich nichts finden.
Ich kann nur dem letzten Satz des Schreibens völlig zustimmen. "Dass er aufgrund der Aufgabe seiner beruflichen Tätigkeit kein Interesse an einer Strafverfolgung mehr hatte, vermag es nicht als unbillig erscheinen lassen, dem Antragsteller die Kosten aufzuerlegen".
Offensichtlich will das Amtsgericht mir auch die geforderten Kopien aus der Akte verweigern. Bei meiner Akteneinsicht im Juni 2010 verlangte ich von einigen Seiten Kopien, die ich bisher aber nicht erhalten habe.
11.7.2010 20100208 Weiteres Video ueber Misshandlung im Folterknast Gelsenkirchen eingestellt.
0480-niedrig
0720hd-mittel
1080hd-hoch
0480-niedrig 0720hd-mittel 1080hd-hoch
9.7.2010 

Häftling der JVA Aachen starb bei der Arbeit!

Ein 54-jähriger Häftling, der lebenslang einsaß, ist am Freitag bei seiner Arbeit in der Verpackungshalle der JVA-Aachen tot zusammengebrochen. (...mehr20100709-001...)
9.7.2010 20100208 Neues Video ueber Misshandlung im Folterknast Gelsenkirchen eingestellt.
0480-niedrig 0720hd-mittel 1080hd-hoch
0480-niedrig 0720hd-mittel 1080hd-hoch
8.7.2010 Meine Erfahrungen mit Amnesty International sind nicht die besten. Bereits zweimal schrieb ich AI an. Zum Beispiel wegen Misshandlungen durch Beamte des  Folterknast Gelsenkirchen zum Nachteil des damaligen Gefangenen "Heribert P.". Auf beide Schreiben gab es nie eine Antwort. Auch bei der Gelsenkirchener Sektion wurde ich vorstellig. Von denen erfuhr ich, dass sie sich um Missstände in Afrika kümmern würden. Toll!
Aber jetzt hat sogar AI erkannt, dass in Deutschland  der Staatsterrorrismus zunimmt. Die 71 Seiten dicke Studie zum Thema Polizeigewalt von Amnesty International trägt den aussagekräftigen Titel: “Täter unbekannt: Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland” und dokumentiert zum Teil erschreckende Beispiele von rechtswidrigen Übergriffen und Misshandlungen deutscher Polizisten auf die Bevölkerung.

6.7.2010 Langenfeld: Polizei in der Kritik: zu brutal

Nach dem WM-Spiel gegen Argentinien nahm die Polizei mehrere Fußball-Fans vor der Stadthalle in Gewahrsam. Drei erheben nun Vorwürfe gegen die Beamten. Einer stellte Strafanzeige wegen Körperverletzung. (...mehr20100607-001...)
6.7.2010

20 Jahre Existenzvernichtung, Rechtsbeugung, Staatsterrorismus, Verfolgung und Willkür zum Nachteil meiner Person.

Wie alles begann. Ich gehöre zu den wenigen Deutschen, die immer an die Wiedervereinigung geglaubt hatten. Daher war es für mich nur logisch, dass ich nach der innerdeutschen Grenzöffnung nach Osten ging, obwohl ich keinerlei Wurzeln dort besitze, denn ich stamme aus Süddeutschland und bin in Waldshut, also an der Schweizer Grenze, geboren. Zufällig verschlug es mich bei meiner Reise in den Osten,  in die Nähe von Chemnitz, nach Hohenstein-Ernstthal. (...mehr20100607-002...)

05.07.2010 Toter Polizist hatte nackte Frauenleiche im Kofferraum

Nach einem tödlichen Frontalunfall in Sachsen-Anhalt fand die Polizei eine Frauenleiche im Kofferraum eines Unfallautos. Bei der nackten Leiche dürfte sich um die Frau des Fahrers - eines Polizisten - handeln.

Nach einem schweren Verkehrsunfall in Dolle in Sachsen-Anhalt hat die Polizei am Sonntagmorgen eine nackte Frauenleiche im Kofferraum eines der Unfallautos gefunden. Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt haben die Ermittlungen aufgenommen. Die Indizien deuten auf ein Familiendrama hin. 

Bei dem tödlichen Verkehrsunfall waren ein Mazda und ein VW auf gerader Strecke kollidiert. Die 27-jährige Fahrerin des VW ist in ihrem Auto bis zur Unkenntlichkeit verbrannt, der 59-jährige Mazda-Fahrer, ein Polizist, ist ebenfalls bei der Kollision gestorben.

Als die Polizei sein Auto untersuchte, fand sie im Kofferraum eine unbekleidete weibliche Leiche mit deutlichen Spuren von Gewalt. Die rechtsmedizinische Untersuchung vor Ort hat ergeben, dass die Frau nicht bei dem Verkehrsunfall ums Leben gekommen ist. Die Umstände ihres Todes und ihre Identität wird bei der Obduktion untersucht.

Am Montag stellte sich heraus, dass es sich bei der Frauenleiche offenbar um die 55-jährige Ehefrau des 59-Jährigen handelt, der als Polizeibeamter identifiziert wurde. Die Polizei fand im Wohnhaus des Ehepaares im Landkreis Stendal Spuren einer Auseinandersetzung.

Es ist bekannt, dass seit Anfang Juni in Gelsenkirchen die Frau eines Polzisten verschwunden ist. Der Ehemann hat das Verschwinden erst 5 Tage später gemeldet. Ich wurde deshalb gefragt, ob ich nicht auch der Meinung bin, dass der Ehemann hinter dem Verschwinden stecken würde. Ich lehnte diese Spekulation ab. Woher soll ich Erkenntnisse haben, ob bzw. dass der Ehemann der Frau für das Verschwinden verantwortlich sein könnte? Ich teilte meinem Gesprächspartner jedoch mit, dass man als Frau eines Polizisten ein gefährliches Leben führt. Würde man eine Statistik über getötete Ehefrauen nach den Berufsgruppen der Ehemänner sortieren, sie dürfte von der Berufsgruppe der Polizisten angeführt werden.
Nur zwei Tage nach meiner diesbezüglichen Aussage gab es diesen Bericht. Er bestätigt erneut meine entsprechende Aussage.

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     Seit den Misshandlungen in der JVA Siegburg und derTod eines Gefangenen, sowie die Misshandlung in der JVA Gelsenkirchen,
und den Versuch dies zu vertuschen, findet das Thema "Misshandlung in der JVA" auch schon mal in der Presse statt. Doch streng nach dem Motto: "Pressefreiheit ist die Freiheit der Presse, dem Bürger das Wesentliche vorzuenthalten", wird natürlich nur darüber berichtet, dass Gefangene von anderen Gefangenen misshandelt werden.

     Berichte über Misshandlungen von Gefangenen durch Mitarbeiter der JVA findet man dagegen kaum in der Presse. Das passt nämlich nicht in das Bild von der angeblich freiheitlich, demokratischen Republik. Dies würde ja die Frage aufwerfen, ob in der  BRD nicht die gleichen Zustände herrschen wie in der DDR, dem 3. Reich, oder einer Bananenrepublik.

     Die tatsächlichen Zustände in der Bananen-Republik-D. (BRD) sind tatsächlich kaum anders. Jeder Bürger kann erkennen, dass es in dieser Republik seit Jahren, in allen Bereichen, bergab geht. Da kann man doch kaum erwarten, dass ausgerechnet der Knast davon verschont bleiben soll.

     Tatsächlich ist der Knast ein rechtsfreier Raum. Zwar gibt es ein Strafvollzugsgesetz, aber dies scheint die Verantwortlichen in der Politik, Justiz und JVA nicht wirklich zu interessieren. Die Zustände im Deutschen Knast, wurden auch schon als menschenrechtsunwürdig angeprangert. Ein Deutscher Schäferhund scheint mehr Rechte zu haben, als ein Knacki. Und wenn man seinen Hund nur unfreundlich ansieht, dann kommt bestimmt der nächste Tierschützer und macht Probleme.

     Dagegen werden die rechtswidrigen Zustände im Knast meist erfolgreich vertuscht. Es gibt keine große Lobby, für die Rechte von Gefangenen. Und während ein Kinder- oder Tierschützer es mit einer Einzelperson zu tun hat, hat man es hier mit einer staatlichen Behörde zu tun. Der Kampf für die Rechte von misshandelten Inhaftierten ist dadurch wesentlich schwerer, als der Kampf für ein misshandeltes Kind oder ein misshandeltes Tier.

NACHTRAG: Die Umstände der Flucht der Aachener Ausbrecher, und die Beteiligung von JVA-Beamten, bestätigten was ich bereits Monate zuvor oben berichtet habe.

     Damit das klar ist, alles was hier geschildert wird, betrifft nicht das Dritte Reich, die DDR auch nicht China oder Russland und nicht Afrika und Asien. Alles was hier geschildert wird, betrifft hier und jetzt unsere BRD. Und wer glaubt, dies könne nicht wahr sein, der braucht sich auch nicht zu wundern, dass das Dritte Reich und die DDR funktioniert haben. Schließlich haben auch dort viele die tatsächlichen Zustände geleugnet.
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 Folterknast.de - Berichte über Folter, Misshandlungen und Rechtsbrüchen in Deutschen Gefängnissen, Justizvollzugsanstalt, JVA, Knast, durch Gefangene und Justizvollzugsbeamte, JVA Gelsenkirchen, Beamtendumm, Folterknast, Justizmafia