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V100214 |
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FOLTERKNAST
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Es reicht
nicht mehr aus dem Beamtendumm
kräftig in den
Hintern zu
treten. Ich will denen jetzt auch den Marsch blasen. Sollte also jemand
noch irgendwo eine alte Trompete rumliegen haben, die nicht mehr
benötigt wird, der Beamtendumm-Förderverein
wäre
für eine entsprechende Spende dankbar. Mail-Adresse und/oder
Handy-Nummer findet sich unter Impressum. |
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| AUGUST |
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9.8.10 GE - Ich habe beim AG,
der GSt und dem JM gearbeitet. Ich weiß wie kriminell die
Justiz ist.
die nächsten Verhandlungstermine hier
übrigens, hier
können Sie über die Justiz abstimmen.
9.5.08
SZ -
Wenn
ich an meinen Beruf zurückdenke, dann
überkommt mich tiefer Ekel vor
„meinesgleichen“. Ri. a.D. Fahsel |
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30.08.2010 Wildwest in Köln?
Nach der Verfolgung eines Apotheken-Räubers tötete die
Polizei den Mann. Die Polizei schoß auf den mit einer
Gaspistole bewaffneten Räuber 12 Schuß ab, wovon 5
Schuß traffen. |
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| 30.08.2010
Der WDR-Kriminalreport berichtet über Richard Simons, der 8 Jahre
unschuldig im deutschen Knast saß. Er wurde 1992 wegen
angeblichen Mord verurteilt, den er aber lt. DNA nicht gegangen haben
konnte, deshalb wurde er nach 8 Jahren vorzeitig entlassen. Der
tatsächliche Täter wurde bisher nicht gefunden. |
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Oh
Gott, schick uns das 5. Reich,
denn
das 4. ist dem Dritten gleich!
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30.08.2010 Inhaftierungswelle geht weiter!
Guten Tag!
Erneut möchte ich auf die Problematik und Thematik von Eltern in
Salzkotten bei Paderborn aufmerksam machen, da sich die Lage für diese
verantwortlichen Eltern oft zahlreicher Kinder zuspitzt.
Ein Vater von 12 Kindern wurde gerade für 40 Tage inhaftiert.
Seinem Antrag auf Offenen Vollzug, um seiner Arbeit nachzukommen - was
auch sein Arbeitgeber unterstützt - ansonsten droht die Kündigung -
wurde nicht entsprochen.
Die Justiz will eine
14-köpfige Familie offenbar ihrer Lebensgrundlage berauben - wegen
teilweiser Nichtteilnahme von Kindern an Veranstaltungen zur
Sexualaufklärung, die die Eltern aus gut dokumentierten Gründen für
ihre Kinder nicht für gut halten (Erziehungsrecht der Eltern, GG Art.
6).
Die russlanddeutschen Eltern (und deren Vorfahren) haben bereits in
ihrem Herkunftsland Verfolgung und Gefängnis wegen ihres konsequent
biblischen Glaubens erdulden müssen.
Dass das jetzt in Deutschland, unserem "modernen" Staat, weitergeht bis
ins derart Extreme -
ich finde es inakzeptabel!
Ich habe deshalb zum wiederholten Male gestern einen Appell an
Politiker in NRW und in Berlin geschickt, hier endlich ein
Einsehen zu zeigen und den Eltern für ihre Kinder gangbare Alternativen
anzubieten, die mit den Geboten der Bibel, die nicht nur für diese
Christen Richtschnur für ihr Denken und Handeln sind (seit tausenden
von Jahren gültig - kann es sein, dass der "Mainstream" diese ewigen
Gesetze "aushebelt", außer Kraft setzt? Das darf nicht sein!) in
Einklang zu bringen sind.
Hier der Text:
http://www.medrum.de/content/keine-fingerbreite-gewissensfreiheit-bei-staatlicher-sexualerziehung-nrw
Guten Tag, sehr geehrte Verantwortliche in NRW und deutschlandweit!
Wie kann es sein, dass man so mit verantwortlichen Eltern
umgeht?
Dass man nicht mal ein Einsehen hat und den Offenen Vollzug ermöglicht,
damit dieser Vater nicht auch noch seinen Arbeitsplatz verliert - zu
der ganzen Not und Plage, die diese Familie - und die anderen
betroffenen Familien - erdulden müssen.
Diese Christen sind wahrlich nicht die Einzigen, die in diesem Konflikt
stehen... .
Ich kann - und ich will - und ich werde die Werte der Bibel
nicht verleugnen.
Der (ideologische) Weg, den Deutschland - und Europa - derzeit geht,
ist auch für mich kaum mehr zu ertragen! Hier ist die Schmerzgrenze
überschritten!
Konsequente Nachfolge Gottes kostet - das steht schon in der Bibel.
Ich finde die Hartnäckigkeit der Schule und der Behörden in diesen
"Fällen" absolut extrem -
und appelliere zum wiederholten Male, das Erziehungsrecht
dieser verantwortlichen Eltern zu akzeptieren und für die betroffenen
Kinder einfach Alternativangebote (Aufsatzschreiben, Rechenangebot, was
auch immer) bereitzustellen.
Was für eine Menschenverachtung zeigt sich in dem Vorgehen an diesen
Eltern und Kindern -
und übrigens auch Gottesverachtung!
"Man soll Gott mehr gehorchen als den Menschen", steht in der Bibel,
die für bewusste Christen die Richtschnur für das Handeln und Denken
ist - und bleiben wird!
Das ist schon seit tausenden von Jahren so.
Ich bete täglich für diese standhaften Christen, die in unserem
"freiheitlichen Staat"(?) derartige "ideologische" Verfolgung
und Zwangssituation erleiden müssen!
Es tut mir von Herzen leid für die Eltern - und vor allem die Kinder!!!
Sie erfahren Gottes Segen und Schutz - und Gebetsunterstützung
aus allen Ecken Deutschlands und auch international.
Aber dass dieses bei uns vorkommt - mir will es nicht in den Kopf!
http://www.glmk.de/2010/08/27/salzkotten-40-tage-gefaengnis-fuer-vater-von-12-kindern/#more-402
Mit freundlichen - und ratlosen - Grüßen - und der Hoffnung auf ein
Einsehen - es ist höchste Zeit!
Aktionsbündnis "Gerne leben mit Kindern", www.glmk.de |
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Dieser
Beitrag wurde mir per Mail übermittelt. Auch diese Leute
kümmern sich auf ihren Seiten um diesen Fall. Es zeigt sich einmal
mehr, wie lächerlich sich die Justizmafia macht. Man kann
doch diese Schwarzkittel nicht mehr erst nehmen.
Es zeigt sich einmal mehr, was die ehemalige Reporterin am 27.8.2010 im
WDR sagte: "Deutsche Richter sind eine wirkliche Katastrophe...."
Übrigens, Offenen Vollzug gibt es nicht bei
Beugehaft/Ordnungshaft/Zivilhaft. Um in den Offenen Vollzug zu kommen,
müssten die Eltern mindestens ein Straftat begehen. Das ist ja das
Perverse in dieser Republik. |
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Wir haben 192 deutsche Richter gekastet
und ich war kurz vor dem Selbstmord
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Deutsche Richter sind eine wirkliche Katastrophe.
Grauenvolle, stupide, dumme,
rechthaberische, eitle Männer. |
| Das Video existiert in 4 Ausführungen, die sich in Auflösung und Dauer unterschieden. |
1. Video
2. Video
3. Video |
3:07-0480
3:07-0720-Hd
3:07-1080-Hd |
| 4. Video von Solarkritik(er) (Original) |
3:17-0480 |
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28.8.2010
- Heute habe ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Essen vom
24.8.2010 erhalten. Das Schreiben wird sicherlich nicht verwundern,
denn es enstpricht eigentlich genau den Erwartungen die ich hier
bereits veröffentlich habe.
Schreiben vom 24.8.2010
Staatsanwaltschaft
Essen
|
Staatsanwaltschaft Essen, 45117 Essen
Rechtsanwalt
R....
Zweigertstr. ...
45130 Essen |
24.8.2010
Seite 1
Aktenzeichen
305 Js 239/09
bei Antwort angeben
Telefon: 0201/803-0
Durchwahl: 0201/803-xxxx
Telefax: 0201/803-2920
poststelle@sta-essen.nrw.de
Dienstgebäude und Lieferanschrift
Zweihertstr. 56
45130 Essen |
Ermittlungsverfahren gegen M.....
Ihr Mandant Bernhard Schreiber
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
die Ermittlungen in vorliegendem Verfahren werden wieder aufgenommen.
Hochachtungsvoll
K....
Oberstaatsanwalt
Beglaubigt
L...
Justizbeschäftigte
... |
Zur Erinnerung, die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren eingestellt,
ohne einen einzigen Zeugen zu vernehmen. Nur der Beschuldigte wurde
angehört. Dieser hatte behauptet, dass es so einen Vorfall niemals
gegeben hätte.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den (inzwischen
ehemaligen) Mitarbeiter des Folterknast Gelsenkirchen ein, und
bezeichnete den Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung gegen einen
(seit 2009 ehemaligen) Gefangenen als "weltfremd".
Später musste der (inzwischen ehemaligen) Mitarbeiter des
Folterknast Gelsenkirchen zugeben, dass es tatsächlich einen
Vorfall mit dem damaligen Gefangenen gegeben hätte. War wohl doch
nicht so weltfremd. Ich hielt es nie für weltfremd, mein Anwalt
auch nicht, und die Staatsanwaltschaft anscheinend auch nicht mehr.
Verschiedene Berichte, besonders auf meinen Seiten, belgen doch, dass
es solche Vorfälle in deutschen Knästen anscheinend
regelmäßig gibt.
Und ich bin bestimmt nicht weltfremd. Schließlich habe ich auf
diesen Seiten noch nie behauptet, dass wir in einem Rechtstaat leben
würden, und dass die Schwarzkittel bereit oder in der Lage
wären Recht zu sprechen.
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| Meinungsfreiheit findet in Deutschland nicht mehr statt.
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Was Meinungsfreiheit in
Deutschland wert ist, das hat ein 49-jähriger
Familienvater aus Mittelhessen zu spüren bekommen.
Auch
in seinem Heimatort HIRZENHAIN hat die Gemeinde so viele Schulden
gemacht, daß sie sich von den Sozialwohnungen trennen mußte. Diese
wurden vornehmlich an Immobilienhaie verschleudert, die wiederum über
rote und schwarze Parteibücher verfügen, und über gute Beziehungen zu
den Banken und der Justiz.
Kaum die Immobilien übernommen, wurden die Mieten in die Höhe getrieben, und die Mietnebenkosten ebenfalls.
Über
viele Jahre hinweg gab es dann Krach zwischen den Parteien, bis der
Familienvater in der Öffentlichkeit Flugblätter verteilte, mit der
harmlosen Frage: "Ob der Gederner Vermieter, H..., ein
hinterhältiger und feiger Abzocker sei.(?)
Darauf rannte dessen
SPD-Anwalt ... zum Landgericht Gießen. Auf Wunsch des
gegnerischen Anwalts gab es keine mündliche Verhandlung. Es
wurde 1.000 Euro Buße, bez. 5 Tage Knast verhängt.
Rechtmittel wurden verweigert, ohne Begründung.
Der
Familienvater ist dann eigenständig zur JVA nach Hünfeld, und trat dort
in einen friedlichen Hungerstreik. Daraufhin sollte er unterschreiben,
daß er selbstmordgefährdet sei. Weil er das nicht tat, wurde er in
Handschellen gelegt und zur JVA nach Kassel verfrachtet.
Dort
mußte er sich nackt ausziehen, und wurde 20 Stunden in einer
unterirdischen Gummizelle Videoüberwacht. Danach wurde er in eine Zelle
verlegt, mit einem weiteren Inhaftierten zusammen.
Az.: 2 O 199/05 LG Giessen,
Vor
Jahren gab es schon Streit, weil dieser Mann Richter und Staatsanwälte
öffentlich kritisierte, in Form von Enthüllungs- und
Aufklärungsjournalismus. Damals meinte der Oberstaatsanwalt:
"Hier bestimmen wir, was Meinungsfreiheit ist! Wenn Sie keine Ruhe
geben, dann befürchte ich eines Tages ein böses Ende für Sie!"
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Zu
diesem Fall, offensichtlich aus dem Jahr 2005, liegen mir keine eigenen
Informationen vor. Sämtliche Informationen stammen aus dem
Internet. Manches ist für mich auch nicht ganz schlüssig.
Wegen fehlender persönlicher Informationen kann ich mir den
fremden Text auch nicht zueigen machen.
Zu dem Bericht gibt es auch noch einen Kommentar, der nicht von mir
stammt, aber das bestätigt, was ich auf diesen Seiten bereits
mehrfach ähnlich geäußert habe. Die
Justiz ist eine Mafia, und wir brauchen auch keine
Ausstellung/Veranstaltung zur angeblichen Unrechtsjustiz des Dritten
Reichs, denn es hat sich faktisch (fast) nichts geändert. |
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KOMMENTAR
Wenn wir nicht endlich anfangen, sämtliche Sauereien öffentlich zu
benennen, mit Roß und Reiter; wenn wir nicht anfangen dafür zu Sorgen,
daß die Justiz kontrolliert werden muß, und zwar von unabhängiger
Stelle, dann ist es ganz aus mit der Meinungsvielfallt.
Wir haben
Mafiastrukturen wie in der Weimarer Republik, und wir kennen die Folgen,
die daraus resultieren. Die Menschen lassen sich das alles nicht mehr
lange bieten.Erst nimmt man ihnen die Arbeitsplätze weg, dann die
Wohnungen, dann auch noch die Meinungsfreiheit.
So schlimm ist es in manchen Ostblockländern nicht, wie hier bei uns. |
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Hier wird nicht immer Recht gesprochen,
hier wird das Recht auch oft gebrochen!!!
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26.8.2010
Hatte die deutsche Justizmafia wirklich geglaubt, ich würde es
einfach hinnehmen, dass man schon wieder versucht hatte mich zu
verarschen? Dass die Staatsanwaltschaft Essem zum 9. Mal einen
jämmerlich gescheiterten Versuch gestartet hatte mich mittels
eines Willkürstrafverfahren zu verurteilen? Dass diese
Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen evtl. unterlassener
Hilfeleistung gegen einen (inzwischen ehemaligen) Mitarbeiter des
Folterknast Gelsenkirchen einstellt, ohne überhaupt einen Zeugen
vernommen zu haben und schriftlich festhält, es sei weltfremd
anzunehmen, dass (dieser?) Mitarbeiter des Folterknast Gelsenkirchen
überhaupt Straftaten begehen könnte?
Dass die Behördenleiterin der Staatsanwaltschaft meinte, sie sehe
in dem Umstand, dass ich die Staatsanwaltschaft auf eine mögliche
Straftat durch einen Mitarbeiter des Folterknast aufmerksam
machte und der Behörde damit Arbeit beschaffte, tatsächlich
das Vorliegen einer Straftat meinerseits?
(Diese Ansicht kann nicht
wirklich verwundern, wenn man sich z.B,. den Fall Brunner ansieht. Weil
er von den U-Bahn-Schläger geschlagen und getreten wurde und
später verstarb, wird er für seine Zivilcourage hoch gelobt.
Wäre er nicht verstorben, dann hätten ihm die Schwarzkittel
wahrscheinlich den Prozess gemacht. Nicht von Zivilcourage wäre
die Rede gewesen, sondern davon, dass er angeblich grundlos drei arme,
vernachlässigte Jugendliche angegriffen hätte. So tickt die
STA.)
Gegen die Schwarzkittel sollte man am Besten ungewöhnlich
vorgehen. Mit 0815 kennen die sich aus. Schließlich sind die
meist einfach gestrickt. (Ich erinnere mich da an eine
Staatsanwältin aus Chemnitz, die in einer Verhandlung gegen 2
Rümanen zu dem unschuldig Angeklagtem, in einer widerlich hohen
Pipsstimme meinte: "Gibt es in Rumänien keine Züge?")
Aber mit ungewöhnlichen Mitteln sind die völlig überfordert.
Ich habe das Willkürverfahren gegen mich völlig ohne Anwalt
durchgezogen. Einen Anwalt habe ich erst nach dem gewonnen Verfahren
beauftragt. Damit haben die Schwarzkittel natürlich nicht
gerechnet. Ein Schock, als die dann bemerkten, dass dies einer aus
ihren eigene Reihen ist. Nicht irgendein ehemaliger Richter des
Landgerichts Essen, sondern den
berühmtesten Vorsitzenden Richter am Landgericht (a.
D.). der letzten Jahre.
Wenn alle Schwarzkittel so ihren Job ausüben würden, wie ich
es bei ihm erlebt habe, dann gäbe es überhaupt keine
Justizopferszene. Und die Kombination von mir und ihm finde ich
geradezu ideal für mein Spiel. Denn jetzt spiele ich das Spiel,
jetzt bestimme ich die Spielregeln. Das Spiel "Guter Bulle - böser
Bulle" funktioniert auch andersrum.
"Guter Bürger - böser Bürger", und ich will nicht der Gute sein.
Als nun mein Anwalt die Akteneinsicht
verlangte, dauerte es erstmal 3 Tage bis man ihm diese
aushändigte. Wahrscheinlich mussten die Schwarzkittel erstmal
sehen, ob es noch Fehler gab, die man noch schnell hätte
korrigieren können. Doch es war zu spät. Mein Anwalt meinte
dann, man hätte mir nicht nur fälschlicherweise unterstellt
ich hätte Beschwerde eingelegt, sondern auch den Fehler gemacht,
nur einen der beiden ehemaligen Strafantragssteller zu verpflichten die
Kosten zu tragen. Ich hatte dies bereits am 12.7.2010 bemerkt, und hier
auf der Seite berichtet.
Weiterhin hatte das Gericht dem Folterknast Gelsenkirchen den Auftrag
erteilt, man möge den (inzwischen ehemaligen) Mitarbeiter des
Folterknast und Strafantragsteller zur Verhandlung am 18.6.2010
vorführen, also mit dem Gefangenentransport zum Gericht bringen.
Da wollte der Folterknast aber nicht mitspielen. Schade!
Jetzt wird die 3. Runde mit dieser Saubande gespielt.
1. Runde: Ich
erfahre von einer angeblichen Straftat eines Mitarbeiters des
Folterknast Gelsenkirchen, der inzwischen aus gesundheitlichen
Gründen aus dem Dienst ausgeschieden ist. Diese mögliche
Straftat wird der Staatsanwaltschaft gemeldet, da diese für die
Ermittlung zuständig ist. Es ist nicht Aufgabe des Bürgers,
somit auch nicht meine Aufgabe zu prüfen, ob tatsächlich eine
Straftat vorliegt. Bei der Anzeige war ich auch ganz besonders
vorsichtig. Niemals habe ich behauptet, dass tatsächlich eine
Straftat vorliegt, oder der Fall sich so abgespielt hat, wie ich es
geschildert habe. Ausdrücklich wurde mitgeteilt, dass ich bei der
Tat nicht anwesend war, sondern diese Schilderung von einem ehemaligen
Gefangenem stammte. Bewusst benutze ich bei der Anzeige Worte wie
"soll" und schilderte im Konjunktiv. Dies war der Staatsanwaltschaft
auch durchaus bekannt. Fein säuberlich hatten sie jedesmal das
Wort "soll" unterstrichen.
Es war ihnen also bekannt, dass es ein wesentlicher Unterschied ist, ob
z.B. die BILD schreibt: "K... hat seine Freundin vergewaltigt" oder
"K... soll seine Freundin vergewaltigt haben". Natürlich hat
keiner von den Staatsarschlöchern und Staatsarschlöcherinnen
die BILD verklagt, weil diese im Konjunktiv geschrieben haben.
Statt nun Ermittlungen aufzunehmen und die vorhandenen mindestens 4
Zeugen zu vernehmen, wurde lediglich der Kopfkranke (inzwischen
ehemalige) Mitarbeiter des Folterknast angehört. Der Kopfkranke
schien aber nicht mehr viel zu merken. Er teilte der Staatsanwaltschaft
mit, es hätte so einen Vorfall niemals gegeben. Später teilte
er erneut mit, dass er davon ausgegangen sei, ich sei die Person
gewesen, die den Herzstillstand im Knast gehabt haben soll. Dabei war
ich zu dieser Zeit weder als Inhaftierter noch als Besucher im
Folterknast. Dies hat der Kopfkranke dann einige Tage später auch
bemerkt, und dann festgestellt, es müsse die Sache mit Herrn
Schl...gewesen sein. Offenbar gab es die Sache doch, denn wie sonst
könnten wir nun plötzlich bei über 600 Gefangenen von
der selben Person sprechen.
Aber die Staatsanwaltschaft hatte natürlich kein Interesse an
Ermittlungen gegen Folterknast-Mitarbeiter. Daher bezeichnete man es
als "weltfremd" dass kopfkranke Folterknast-Mitarbeiter Straftaten
begehen könnten.
Merkwürdig, der Vorsitzende Richter am Landgericht (a.D.) fand nichts weltfremdes daran.
Die weisungsgebunde Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren vorläufig ein.
2. Runde: Die
selbe Staatsanwaltschaft, war aber sofort bereit, nach 8
jämmerlichen Versuchen mir eine Straftat anzudichten, einen
neunten, noch jämmerlicheren Versuch zu unternehmen. Zur
Erinnerung der Präsident des Bundesamt für Justiz, Herr
Fieberg, meinte am 23.10.2007 beim Landgericht Essen, "Der Fall Schreiber ist ein Problemfall der deutschen Justiz".
Nach 4 Rohrkrepieren "Falsche Verdächtigung" änderte man nun
die Anklage von ursprünglich "Falsche Verdächtigung" auf nun
"Üble Nachrede". Wenn also der Staatsmafia bekannt war, dass es
sich nicht um falsche
Verdächtigung gehandelt hat, dann dürfte auch die üble
Nachrede ausscheiden. Jemand bei einer Behörde verächtlich
machen kann ich doch nur, wenn ich jemand bewusst falsch
verdächtige. Mit der Wahrheit
kann ich weder jemand falsch verdächtigen noch verächtlich
machen. Die Wahrheit ist einfach nur die Wahrheit. Nach 4
Rohrkrepieren wegen falscher Verdächtigung bei den Gelsenkirchener
Gerichten hielt es die Staatsmafia auch für besser mir gleich den
lt. Grundgesetz zustehenden gesetzlichen Richter zu verweigern. Als
Tatort der angedichteten Straftat war (ausschließlich)
Gelsenkirchen angegeben. Der Strafbefehl wurde jedoch beim Amtsgericht
Essen beantragt. Man versuchte dann nachträglich den Tatort nach
Essen auszudehnen. Nach dem insgesamt 9. Rohrkrepierer und erneutem
Einstellung des Willkürverfahrens gegen mich ist die Sache aber
nicht zu Ende. Jetzt folgt die
3. Runde:
Jetzt spielen wir nach meine Spielregeln. Jetzt zeige ich euch, was ich
unter Zivilcourage verstehe. Ich prangere keine Missstände in
Afrika, China oder Russland an. Ich prangere die dort an, wo es denen
weh tut.
Da die Justizdeppen auch noch zu blöde waren, mir eine
Rechtsmittelbelehrung mit zusenden, wurde inzwischen Wiedereinsetzung
in den vorherigen Stand beantragt.
Nachdem die Justizdeppen mir unterstellt hatten, ich hätte
Beschwerde eingelegt, obwohl ich noch gar keine Beschwerde eingelegt
hatte, wurde nun doch noch Beschwerde wegen
der Kostenentscheidung eingereicht. Denn bisher hat das Gericht
rechtswidrig nur dem (inzwischen ehemaligen) Mitarbeiter des
Folterknast die Kosten aufgelastet. Jetzt wird auch der Dienstherr als
zweiter Strafantragsteller in die Pflicht genommen. Damit ist die
Justizmafia mal wieder mit sich selbst beschäftigt, und ich
bekomme meine Kosten sicher, da die beiden Antragsteller
gesamtschuldnerisch haften und das Land NRW für die Kosten des
Dienstherr aufkommen darf.
Natürlich wurde auch Beschwerde wegen der Einstellung der
Ermittlung gegen den kopfkranken (inzwischen ehemaligen) Mitarbeiter
des Folterknast gestellt. Und da das Schreiben diesesmal nicht von mir
kam, sondern von meinem Anwalt, werden die sicher sich nicht mehr
erlauben, dass das Verfahren aus Dumm- oder Faulheit wieder einfach
einzustellen.
Und da mir bekannt
ist, wie sehr es diese Justizdeppen mögen, wenn jemand vor den
Gerichten steht, und die heile Welt vom angeblichen Rechtsstat
stört, werde ich sicherlich auch dort mal wieder präsenz
zeigen.
Es gibt viel zu tun, packen wir es an.
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Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an.
Dr. Egon Schneider, Vorsitzender Richter am OLG (a. D.)
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24.8.2010
Heute war wieder eine Verhandlung beim Amtsgericht Gelsenkirchen gegen
mich geplant. Bei meiner Ankunft fragte mich ein Wachmann, ob den heute
keine Prozessbeobachter kommen würden. Ich gab mich ahnungslos.
"Wie, keine Öffentlichkeit anwesend, was hat das denn zu
bedeuten", fragte ich. Der Wachmann konnte sich dies nicht
erklären, ich schon.
Als die Richterin mit 10 Minuten Verspätung antanzte, legte ich
sofort 2 Ausfertigung eines Befangenheitsantrags auf den Richtertisch.
Der gegnerische Anwalt hatte geglaubt der Richterin schriftlich
mitteilen zu müssen, dass ich von der Leistung des Amtsgericht
Gelsenkirchen nicht begeistert sei. Ich bezweifel, dass dies für
die Richterin wirklich Neuigkeiten waren.
Umso erstaunlicher wie sie wirklich alles probierte um mir zu
bestätigen, dass ich richtig liege. Nachdem sie den
Befangenheitsantrag gelesen hatte, meinte sie, ob ich noch ein Exemplar
für den gegnerischen Anwält hätte. Ich habe sie dann
gefragt, wie viele Exemplare sie denn für sich und den Anwalt
bräuchte. Nach kurzer Überlegung kam sie auf die richtige
Zahl "2". Ich fragte sie dann, wie viele Exemplare denn auf ihrem Tisch
liegen würden. Sie kam dann doch noch zu dem Ergebnis, dass auf
dem Tisch 2 Exemplare liegen, und diese 2 Exemplare für 2 Personen
ausreichen würden. Gratulation, das Stu(pi)dium war
weder ganz umsonst, noch ganz vergeblich.
Beim Verlassen des Sitzungssaal fragte ich den Wachmann nochmal, ob er
denn jetzt wüsste, was es zu bedeuten hätte, dass heute keine
Prozessbeobachter anwesend waren. Jetzt wusste er es.
Später telefonierte ich mit einem der üblichen
Prozessbeobachter. Dieser wollte natürlich wissen, weshalb ich die
Richterin abgelehnt habe. Ich erklärte, dass ich bei der
Akteneinsicht eine Daten-CD in der Akte gefunden hatte. Während
ich Kopien der Schriftsätze erhalten hatte, musste ich eine
Kopie der Daten-CD extra anfordern. Bis zum Verhandlungstag hatte ich
diese trotzdem nicht erhalten. Mein Gesprächspartner meinte
daraufhin sofort, dass ist Verweigerung des rechtlichen Gehörs.
Richtig, genau so sehe ich dies auch. Und wegen Verweigerung des
rechtlichen Gehörs wurde auch der Ablehnungsantrag begründet.
Hätte man auch als Richterin mit wissen können.
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Wenn ich an meinen Beruf
zurückdenke,
dann überkommt mich tiefer Ekel vor "meinesgleichen".
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| Aus
dem Flugblatt zur Verhandlung am 17.8.2010 beim Amtsgericht
Gelsenkirchen |
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2009
hatte eine
Lehrerin aus Neukirchen-Vluyn bis zum Bundesgerichtshof gegen ein
Internetportal
geklagt und verloren, weil dort Schüler ihre Lehrer benoten
konnten. Um Lehrer
benoten zu können, muss das Internetportal natürlich
auch den Namen
veröffentlichen.
Also haben die
Gerichte mit diesem Urteil auch bestätigt, dass
das veröffentlichen eines Namens im Internet zulässig
ist.
Weiterhin
hat der BGH am 21.11.2006, (AZ. VI ZR 259/05) entschieden, dass bei
einer
Berichterstattung im öffentlichen Interesse der volle Name
eines Betroffenen
genannt werden darf. Auch das Amtsgericht Rinteln hat in einer
Entscheidung vom
31. März 2009 festgestellt, dass Beamte
keinen Anspruch auf Anonymität haben. Und das
Bundesverfassungsgericht hat eine
Klage zwar nicht zur Entscheidung angenommen, aber dennoch in diesem
Verfahren (1
BvR 1582/ 94 – 23.2.2000) festgestellt, dass das Auslegen
einer Liste mit den Namen
von (angeblich) ehemaligen Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) des MfS vom Grundrecht der freien
Meinungsäußerung
gedeckt sei.
Wer
schon immer der Meinung war, dass das GG der BRD in Gelsenkirchen keine
Gültigkeit besitzt oder meint, dass in Gelsenkirchen die
Richter einfach schon
immer zu dämlich sind, der dürfte sich wieder
bestätigt sehen. Denn am
24.8.2010 bestätigte eine Richterin des AG GE ein
vorläufiges Verbot des selben
Gerichts, das untersagte, auf der Internetseite www.Folterknast.de
den Namen eines Beamten
des Folterknast Gelsenkirchen zu veröffentlichen, der den
Betreiber der
Internetseite in der Strasse „Im Maibusch“ vor dem
Haus 44 (Tatort) bedroht
hatte.
Aus
den oben angeführten Urteilen ergeht recht eindeutig, dass die
Veröffentlichung
des Namens (der Vorname wurde nicht veröffentlicht)
zulässig war. Dies wird
auch dadurch nochmals bestätigt, dass auch andere, teilweise
ehemalige,
Mitarbeiter des Folterknast Gelsenkirchen mehrfach in der Presse und im
Internet namentlich genannt wurden, wie z. B. die verschiedenen Leiter
der JVA
und deren Stellvertreter. Da es sich bei der namentlich genannten
Person auch
noch um eine Amtsperson handelt, besteht ein ganz besonderes Recht auf
die Veröffentlichung.
So gibt es z.B. auch eine Richterdatenbank von www.beschwerdezentrum.org
und von www.Vaeternotruf.de.
Dort
werden Richter ebenfalls namentlich genannt, was nach dem Urteil des AG
Gelsenkirchen
verboten wäre.
Bei
unserer Justiz, und besonders in Gelsenkirchen ist ja schon lange
wirklich
alles möglich. Da unterstellt eine Richterin ihrem Kollegen
Urkundenfälschung,
nur damit sie einem Betroffenem eine Verhandlung verweigern kann. Da
weigern
sich die Rechtsantragstellen beim AG GE und beim VG GE immer wieder
Anträge und
Klagen aufzunehmen und beim AG wird auch behauptet, man könne
beim AG keine
Strafanträge aufgeben. Auch
hat man schon mehrfach versucht Empfangsbestätigungen für
abgegebene Schriftstücke zu verweigern.
Ausgerechnet
dort, wo man
angeblich für Rechtsprechung zuständig ist, wird
ständig Rechtsbrechung
begangen.
In
einem weiteren Verfahren wurde gegen die hier betroffene Richterin ein
Antrag
wegen Befangenheit eingereicht, weil sie nicht bereit oder in der Lage
war,
einer Prozesspartei das rechtliche Gehör zu gewähren.
Wenn
also auch SIE Probleme mit dieser Justiz haben sollten, dann merken Sie
sich
eins, SIE sind kein Einzelfall. In einer Republik, in der die
Blödheit des
Bundes-/Landtages proportional ansteigt, mit dem Zuwachs der dort ihr
Unwesen
treibende Juristen, kann dies doch gar nicht verwundern.
In
einer Republik, in der der
ehemalige Richter Fahsel in einem Leserbrief meint: "Wenn ich an meinen Beruf
zurückdenke, dann
überkommt mich tiefer Ekel vor "meinesgleichen"",
ist doch nichts anderes zu
erwarten.
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| Einer
der Prozessbeobachter hatte sie ja "Pamperslady" getauft. Was macht
denn die Pamperslady wenn ich mich nun selbst verklage. Denn als
Verantwortlicher des Flugblattes bin ich (zumindest
außerhalb von Gelsenkirchen) verpflichtet meinen Name und
meine Adresse zu nennen. Aber die Veröffentlichung von Name und
Strasse hat mir die Pamperslady verboten. Auch eine schriftliche
Genehmigung von mir, die mir ausdrücklich das Veröffentlichen
meines Namens und/oder Adresse gestattet, liegt mir nicht vor. (...Flugblatt...) |
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Oh
Gott, schick uns das 5. Reich,
denn
das 4. ist dem Dritten gleich!
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21.08.2010 Inhaftierungswelle geht weiter!
Die
Anzahl der
Haftplätze hat man nach der Wiedervereinigung in Deutschland
deutlich erhöht. Langsam wird immer mehr klar warum. Man
braucht
Platz für immer mehr politische Gefangene, wie den
Solarkrtiker,
den Vorsitzenden des Beamtendumm-Förderverein, der wegen eines
T-Shirt mit der Aufschrift "Prozessbeobachter" verhaftet wurde und
natürlich Eltern, die nicht bereit sind, ihre Kinder und ihre
Erziehungspflicht kampflos dem Staat zu überlassen.
Die ständige Verhaftung
von Müttern und Vätern (also Eltern und nicht Elter,
wie es die EU will), die von ihrer Religionsfreiheit und ihrem
Erziehungsrecht (dies liegt lt. Gesetz noch immer bei den Eltern und
nicht beim Staat, auch wenn dieser ständig versucht, dies zu
ändern) gebrauch machen, und sich weigern ihre Kinder im 3.
Schuljahr zu dem umstrittenen Theaterstück "mein
Körper gehört mir" zu schicken, sorgt weiter
für Aufregung.
So fragt Rechtsanwalt Armin Eckermann von
"Schulunterricht zu Hause e.V.", "Wer
schützt uns Staatsbürger gegen Übergriffe
des Staates in unsere Grund- und Menschenrechte?"
Er sieht in einer
solchen Entwicklung Grund, um das Recht der Eltern auf Erziehung und
Wahrung der Gewissensfreiheit besorgt zu sein. Seine Aufforderung an
das Gericht:
"Bremsen
Sie den ausufernden Kulturkampf gegen die Glaubenserziehung
christlicher Eltern, die loyale Bürger unserer Gesellschaft
sind und deren Kinder die Schulpflicht an der Liboriusschule ansonsten
vorbildlich erfüllen, im Rahmen Ihrer Amtspflicht durch
Augenmaß und friedliche Lösungen und sprechen Sie
die Betroffenen frei.",
kann man nur unterstützen. (...mehr20100821-001...)
Externe Links:
http://www.glmk.de/2010/08/12/gefaengnisstrafen-fuer-eltern-in-salzkotten
http://www.medrum.de/?q=content/inhaftierungswelle-geht-weiter
http://www.medrum.de
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18.8.2010
Heute rief mich mein Anwalt an. Zur Erinnerung, ich habe als
Beschuldigter im 9. Willkürverfahren gegen mich zum 9. Mal
gewonnen. Danach bekam ich vom Lachgericht Essen ein Schreiben datiert
mit 13.8.2010. Man gab mir 14 Tage Zeit für die
Beschwerdebegründung, obwohl ich niemals Beschwerde eingelegt
hatte. (Warum auch, ich hatte gewonnen und brauch auch keine Kosten zu
tragen.) Ich hatte beim AG Essen auch Akteneinsicht genommen und wollte
einige Kopien aus dem Willkürverfahren, die bisher aber nie
ankammen. Es gab daher für mich mindestens 4 Gründe
doch noch
einen Anwalt einzuschalten.
1. Um endlich die geforderten Kopien zu erhalten.
2. Um prüfen zu lassen, was das mit der Beschwerde soll.
3. Mir entstehen keine Anwaltskosten.
4. Der Anwalt war früher Richter und ich wollte, dass dieser
Richter/Anwalt mal sieht und bestätigt, dass dies (wieder) ein
reines Willkürverfahren gegen mich war.
Inzwischen bestätigte sich, was ich unter dem 13.06.2010
berichtete und vermutete. Die Beschwerde war nicht von mir, sondern von
dem ehemaligen Mitarbeiter des Folterknast Gelsenkirchen. Die
Beschwerde richtete sich dagegen, dass er die Kosten des Verfahrens zu
tragen hat.
Heute rief mich mein Anwalt an und teilte mir mit, dass die
Staatsanwaltschaft und das Gericht mir nicht nur ein falsches Schreiben
bezüglich der Beschwerde geschickt hatte, sondern noch weitere
Fehler gemacht hätten. So hätte niemand bemerkt, dass
die
Kosten des Verfahrens allein dem eheamligen Mitarbeiter des Folterknast
Gelsenkirchen aufgelastet wurden, obwohl dieser gar nicht alleiniger
Anzeigenerstatter war.
Diese Aussage meines Anwalts konnte ich nicht so stehen lassen.
Tatsächlich hat keiner dieser Volltrotteljuristen
dies bemerkt, aber einer hat dies sehr wohl bemerkt.
Einer der niemals Jura studiert hat, aber wenigstens DENKEN kann.
Bereits im Bericht vom 12.7.2010 schrieb ich : "Und die Unfähigkeit
und Willkür geht weiter. Lt.
Schreiben
gab es zwei Strafanträge von 2 Personen gegen mich. Lt.
Schreiben
haben beide die Strafanträge gegen mich
zurückgenommen. Aber
die Kosten muss nur einer tragen!!!"
Weiter teilte mir mein Anwalt mit, dass die Justizmafia auch nicht in
der Lage war, mir eine Rechtsmittelbelehrung mitzusenden.
Auf Nachfrage meinte mein Anwalt auch, dass ich gegen die Einstellung
des Strafverfahrens gegen den ehemaligen Mitarbeiter des Folterknast
Gelsenkirchen noch Beschwerde einlegen könnte/sollte. Ich
meine,
ich hätte hier irgendwo darüber berichtet, dass die
Justizmafia niemals ein Interesse hatte ein Strafverfahren gegen den
(inzwischen ehemaligen) Knast-Mitarbeiter einzuleiten. Lt. Akte wurde
nur der Beschuldigte zur Sache vernommen. Nicht einer, von mindestens 4
weiteren Zeugen, wurde zur Sache gehört. Streng nach dem
Motto:
"Die eine Krähe ..." Dies hat auch der Anwalt sofort
bemängelt. |
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17.8.2010
- Je weniger in einem Staat funktioniert, umso sicher kan man sein,
dass die staatliche STASSI-SS funktioniert. So auch hier und heute
wieder. Am DI. den 17.8.2010 hatte ich eine Verhandlung beim
Amtsgericht. Wie meistens sind auch Prozessbeobachter dabei, die
regelmäßig wechseln. Als ein Prozessbeobachter, der
in den
letzten 5 Jahren schon zweimal, also nicht besonders häufig,
bei
diesem Gericht dabei war, das Gebäude betrat, wurde er gleich
von
den Wachleuten mit dem Hinweis begrüßt, dass er zur
Sache
"Schreiber" wollte.
STASSI-SS, eine lange Tradition die funktioniert. |
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17.8.2010 - Entreicherung!
Nach meiner Verhandlung beim Amtsgericht gab es dort auch noch einen
Verkündungstermin in einer anderen Sache. Aber auch dabei ging
es
um mich. Dies war mir aber nicht mitgeteilt worden. Dies hatte ich nur
zufällig im Aushang gefunden. In dieser anderen Sache meinte
die
Richterin, ich könnte einen Antrag auf "Entreicherung"
stellen. Einer der Prozessbeobachter meinte später, dass er
dieses Wort noch nie gehört habe.
Tatsächlich gibt es das Wort. Und ich wunderte mich, dass wir
als Deutsche eine "Entreicherung"
überhaupt noch beantragen müssen bzw. sollen. Ich war
mir längst sicher, dass Entreicherung
als Staatsziel irgendwo in diesem Grundgesetz verankert sein
müsste. Wie sonst ist es zu erklären, dass die
meisten immer
weniger erhalten, aber trotzdem das Wunder verbringen sollen, immer
mehr zu bezahlen, für Bankster, verarmte
Milliardäre, bald für alle badende
Mittelmeervölker, für Entwicklungshilfe im
Exportweltmeisterland China, und natürlich für die
Bombenwerfer und Unterdrücker im Nahen Osten.
Wie sonst ist es zu erklären, dass immer mehr auf
Peter4 angewiesen sind, oder selbst dies nicht bekommen.
Und wie sonst ist es zu erklären, dass es Vollzeit
arbeitende
Menschen gibt, die noch weniger als Hartz4 für ihre Arbeit
erhalten.
Aber dass man das nun auch noch beantragen kann/soll/muss, das war mit
auch neu.
Was wollt ihr mir denn noch Entreichern?
Auf meinen Elektrorollstuhl warte ich bereits seit 1,5 Jahren. Einen
ersten Antrag auf eine notwendige behindertengerechte Wohnung hatte ich
bereits 1999 gestellt. Seit dem zweiten Antrag warte ich auch schon
wieder seit 1,5 Jahren, also was wollt ihr mir denn noch Entreichern?
Ich habe noch zwei Gehstöcke. Wollt ihr mir vielleicht die Entreichern?
Wenn Adolf das gemacht hätte, dann weil er das Metall
für
Gewehre oder Panzer gebraucht hätte, um seinen Krieg zu
führen.
Aber
ihr raubt dem Volk alles, ganz ohne Krieg. Ihr bezeichnet dies
Keck auch noch als Wohlstand.
Das beste Beispiel wozu eure Entreicherung
führt ist der Fall "Bruno
Schillinger" (www.kassensturz-jetzt.de). Den Entreichert ihr doch
anscheinend schon seit Jahren. Endziel:
Entsorgung statt Entreicherung!!!
Bei euren kreativen
Wortschöpfungen mache ich nicht mit. Antrag abgelehnt. Entreichert euch
doch selbst!!!!
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16.8.2010 Es hat sich also wieder
bestätigt. Alle meine Vermutungen waren richtig. Bei dem
Verfahren
31 Qs-305 Js 305/09-41/10 des Landgericht Essen handelt es sich um das
Verfahren 47
Cs-305 Js 305/09-205/10 des Amtsgericht Essen. Angeblich hätte
man
mir das Schreiben zu "meiner Beschwerde" wieder mal versehentlich
zugesandt.
Richtig ist auch, dass die Beschwerde von dem ehemaligen Anstaltsarzt
stammte, der gegen mich Strafantrag gestellt hatte, und nun die Kosten
tragen darf.
Natürlich auch die Kosten meines Anwalts. Denn das Gericht war
zwar in der Lage mir eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu
"meiner Beschwerde" zu senden, aber leider bisher nicht in der Lage,
mir Kopien aus der Akte zu senden, die ich bei meiner Akteneinsicht
ausdrücklich gefordert habe. Ich wüßte
nicht, weshalb
ich mich damit weiterhin rumärgern sollte, und habe daher
einen
Anwalt eingeschaltet. Das macht die Sache zwar teurer, aber
die
Kosten darf der Gegner tragen. Der wird sich das nächste Mal
überlegen ob er nochmal ein Verfahren gegen mich will. |
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Warum arbeiten beim Gericht so viele
Menschen?
Antwort A) Weil dort so viel zu tun ist!
Antwort B) Weil bekannt ist, dass Beamte und öffentlich
Bedienstete nicht die schnellsten sind!
Antwort C) Weil unmöglich ein Mensch alleine so
unfähig sein kann! |
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13.8.2010
Am 14.08.2010 erreichte mich ein Schreiben,
Absender Landgerich
Essen. Keine Ahnung um was es in dem Schreiben geht, ich vermute aber,
es könnte um das von mir gewonnene Strafverfahren
gehen, das
ein Mitarbeiter des Folterknasts Gelsenkirchen angestrengt
hatte. (...mehr20100813-001...) |
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Landgericht
Essen
Geschäftsstelle |
Landgericht
Essen, 45116 Essen -31-
Herrn
Bernhard Schreiber
Ernestinenstr. 6
45883 Gelsenkirchen |
Anschrift
Zweigertstr. 52
45130 Essen
Telefon
0201/803-0
Telefax
0201/803-2136
bei Rückfragen: 0201/803-2010
(Frau R.....)
Datum:
13.8.2010
Geschäftsnummer:
31 Qs-305 Js 305/09-41/10 |
Sehr geehrter Herr Schreiber,
in der Strafsache
gegen Schreiber
ist die sofortige Beschwerde hier eingegangen und hat das Aktenzeichen
31 Qs-305 Js 305/09-41/10 erhalten.
Anliegend erhalten Sie eine Abschrift der Stellungnahme der
Staatsanwaltschaft Essen zu Ihrer Beschwerde. Es besteht Gelegenheit
zur abschließenden Stellungnahme der Beschwerde.
Sie erhalten Gelegenheit zur abschließenden
Begründung der Beschwerde.
Hierzu wird Ihnen eine Frist von zwei Wochen gesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
R...
Justizsekretärin
-automatisch erstellt, ohne
Unterschrift
gültig-
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Wir
gewinnen,
weil wir kämpfen!
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Haben
sie schon mal gehört, die Justiz wäre
überlastet?
Glauben sie das bloß nicht. Die haben anscheinend Langeweile
ohne
Ende. Im Kopf teilt das LG das Aktenzeichen mit, um mir dann im
anschließenden Text mitzuteilen, dass dieses Aktenzeichen
dieses
Aktenzeichen bekommen hat. Sensationelle Neuigkeiten!
Das LG teilt mit, dass eine "sofortige Beschwerde" eingegangen sei.
Gegen was die sofortige Beschwerde eingegangen sein soll, also ein
Sachverhalt oder wenigstens das Aktenzeichen gegen was sich die
Beschwerde richtet, dazu wird nichts mitgeteilt, dazu ist man zu ....
(Die Pünktchen wurden gesetzt, da ich einfach zu
höfflich bin!)
Weiter im Text steht: "zu Ihrer Beschwerde", was bedeutet, dass ich
angeblich eine sofortige Beschwerde eingereicht hätte. Wie
blöde ist das denn? Ich bin der Gewinner des Verfahrens. Ich
hätte gar keinen Grund eine Beschwerde einzureichen und habe
auch
keine (sofortige) Beschwerde eingereicht.
Gegen die angebliche Arbeitsüberlastung der Justiz spricht
auch
die ständige Wiederholung. Erst teilt man mir ein Aktenzeichen
mit, um mir dann mitzuteilen, dass dieses Aktenezeichen dieses
Aktenzeichen erhalten hat, und dann schreibt man weiter: "Es besteht
Gelegenheit zur abschließenden Stellungnahme der Beschwerde"
und
im nächsten Satz: "Sie erhalten Gelegenheit zur
abschließenden Begründung der Beschwerde".
Na ja, wenn man Langeweile hat, kann man das so machen.
Ich frage mich allerdings, wie man hierzu eine Stellungnahme abgeben
soll, denn aus dem Schriftsatz geht weder hervor in welchem Verfahren
eine sofortige Beschwerde eingereicht wurde (nur ein neues Aktenzeichen
wurde mitgeteilt), noch der Text der Beschwerde. Ich soll also eine
Begründung abgeben, gegen eine völlig unbekannte
Sache und
einen völlig unbekannten Sachverhalt.
Aber vielleicht bringt mich die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft
weiter!
Dort steht:
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305 Js 305/09
Vfg.
1. U.m.A.
dem Landgericht
Essen
mit dem Antrag übersandt, die sofortige
Beschwerde (Bl. 68 d.A.) aus
den zutreffenden Gründen des angefochtenen
Beschlusses (Bl. 63
d.A.) als unbegründet zu verwerfen.
2. 1 Monat
Essen, 9.8.2010
Staatsanwaltschaft
K
Oberstaatsanwalt" |
Ich
dachte bisher die Amtssprache sei Deutsch, aber dieses Kauderwelsch
kann doch keiner verstehen. Wie soll man denn dies begründen?
"Vfg"?
Ich kenne MfG (Mit freundlichen Grüßen)
"U.m.A."?
Du mich auch! "U.m.A" ist das sowas wie "LmaA"? Das versteht
man wenigstens noch.
Und der Rest kann man doch nur als die übliche Frechheit
bezeichnen. Da legt jemand eine Beschwerde ein, und die Justizmafia
geht auf den Sachverhalt überhaupt nicht ein. Mir kanns
(diesesmal) egal sein, da die Beschwerde sicherlich nicht von mir
stammt.
Ich vermute die sofortige Beschwerde wurde von dem ehemaligen
Kläger eingereicht. Aber da der die Klage zurücknahm,
macht
dies eigentlich nicht unbedingt Sinn. Oder will der jetzt Beschwerde
gegen seine eigene Klagerücknahme einreichen?
Vielleicht hat er Beschwerde wegen der Kostenentscheidung eingereicht,
aber dann sollten die Justizdeppen wenigstens hergehen und mir die
eigentliche Beschwerde übersenden, nur dann ist es doch
möglich, dass ich mich dazu äußere.
Übrigens, wenn im Unterschriftenbereich nicht "Essen den ..."
stehen würde, häte man noch nicht einmal einen
Anhaltspunkt
von welcher Staatsanwaltschaft das kommen würde. Einen
Briefkopf
oder ähnliches besitzt das Schreiben nicht.
Also Amtsgericht, Landgericht und Staatsanwaltschaft waren mal wieder
zu nichts fähig, außer zu bestätigen, dass
sie
zu nichts fähig sind. |
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05.08.2010
erneuter ASYLANTRAG eines Deutschen Behördenopfers
Hiermit stellen wir
einen
Antrag auf
Asyl für Bruno Schillinger wegen Verfolgung, Misshandlung und
versuchten Mordes durch deutsche Behörden. >>>Webseite<<<
Mir sind durchaus weitere Personen bekannt, die zumindest mit dem
Gedanken spielen einen Asylantrag wegen politischer Verfolgung zu
stellen. Hier sollte man über einen gemeinsame Aktion
nachdenken.
Dies wäre effektiver und evtl. erfolgsversprechender. |
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5.8.2010
Erneute Verhaftung des
Justizkritikers Rainer Hoffmann aus Recklinghausen.
Wenn ein
Kaufhausdetektiv einem Ladendieb die geklaute Ware wieder abnimmt, ist
dies dann ebenfalls ein Diebstahl, ein Raub, Nötigung oder
sonst eine Straftat?
Kaum ein normal denkender Mensch käme auf die Idee dies zu
bejahen.
Wenn es sich bei dem Kaufhausdetektiv um einen Bürgerrechtler,
Justizkritiker, Menschenrechtler, oder sonstigen politischen Aktivisten
handeln würde, wäre die Justizmafia allerdings sehr
schnell bereit daraus eine Straftat zu erfinden. So wie bei dem
Solarktiker aus Recklinghausen. Dieser hatte eine Fernsehsendung
(vermutlich von NTV) ins Internet gestellt, um zu belegen, dass in
diesem Bericht zahlreiche falsche Aussagen über Solaranlagen
gemacht wurden. Der Täter dieser falschen Aussagen mochte es
nun aber gar nicht, dass man ihm nun die eigenen falschen Aussagen
unter die Nase halten konnte. und klagte nun wegen angeblicher
Urheberrechtsverletzungen gegen den Aufdecker dieser Falschaussagen.
Also dies erscheint mir so, als ob der Ladendieb den Detektiv verklagt,
weil ihm dieser das Diebesgut abnimmt und unter die Nase hält.
Da Recht haben und Recht bekommen zweierlei ist, da man vor Gericht und
auf hoher See höchstens in Gottes Hand ist, da eine
Krähe der anderen kein Auge aushackt, wurde nun der
Solarkritiker wieder zu einer Ordnungsstrafe verurteilt.
Ich finde es durchaus moralisch einwandfrei, dass der Solarkritiker die
Bezahlung der Ordnungsstrafe verweigert.
Am Donnerstag wurde Rainer in seiner Wohnung von einer
Gerichsvollzieherin und mehreren Grünen abgeholt und in den
Folterknast Gelsenkirchen gebracht.
Es wurde mitgeteilt, dass man es dem Solarkritiker verwehrt
hätte eigene Kleidung mitzunehmen. Aber genau dies steht einem
Zivilgefangenem zu. Bei der Verhaftung und dem Transport in den Knast
soll man ihm Handschellen angelegt haben. Man kann dies nur als
unzulässig, weil
unverhältnismäßig, bezeichnen.
Schließlich war der Solarkritiker bisher niemals
gewalttätig. Bei einer Zivilhaft dürfte dies
sogar ausdrücklich gesetzlich verboten sein. |
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| JULI |
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31.7.2010
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Koma nach
Polizeieinsatz: Land
soll 238.000
Euro an Opfer zahlen
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| Bonn. Auf einen
Vergleich haben sich vor dem Bonner Landgericht die 47 Jahre alte
Anna-Rita di Benedetto und das Land NRW geeinigt: Für ihren
Bruder Antonio G. (36), der im November 2004 in einer Zelle des
Polizeipräsidiums einen Herzstillstand erlitt und seitdem
hirntot im Wachkoma liegt, soll die Klägerin für
ihren Bruder 215 000 Euro Schmerzensgeld bekommen. Sie selbst
soll 23 000 Euro Entschädigung erhalten. (...presse-1000-100731...) |
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24.07.2010 Hier in Gelsenkirchen ist seit
Anfang
Juni
die Frau eines Polizisten verschwunden. Darüber wurde hier
aber
kaum berichtet. Das hat auch seinen Grund. Wenn
darüber hier
berichtet wird, entsteht schnell der Eindruck, als würde man
den
Ehemann eine Straftat unterstellen. Diese Seite ist mir aber zu Schade
aus reinem Populismus einen Polizisten mit dem Verschwinden seiner
Ehefrau in Verbindung zu bringen.
Inzwischen hat sich die Situation jedoch verändert. Die
Staatsanwaltschaft ermittelt nicht nur gegen den Polizisten,
der
auch vorläufig vom Dienst suspendiert wurde, sondern es wurde
auch
festgestellt, dass der Beamte angeblich die Unwahrheit gesagt
hätte.
Möglicherweise
bestätigt sich auch hier wieder, dass man als Ehefrau eines
Polizisten besonders gefährlich lebt. |
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23.07.2010
Der Deutsche Terrorstaat im 21.
Jahrhundert?
Unbestritten gab es in der "dunklen Zeit"
auch in Brandenburg die SS. Nach 1945 schikanierte die STASI
das
Volk. Nach der "Befreiung vom Sozialismus" kam das 4. Reich.
Schikaniert nun die STASI-SS das Volk? Bereits im April 2010 wurde hier
über Übergriffe und Willkür
gegen Bürgerrechtler berichtet. (...mehr20100428-001...)
Jetzt kommen neue Berichte über Nötigung und
Willkür aus Brandenburg.
"Die
Brandenburger Prügelknaben und 2 Vollzieher haben wieder
zugeschlagen um einen Bürger in Crussow bei
Angermünde auszuplündern.
Sogar ein
Jugendlicher wurde missbraucht, er wurde gezwungen, dass Konto
seines Vaters auszuräubern (Die Polizei ist mit dem
Jugendlichen zur Bank
gefahren und er musste Geld vom Konto des Vaters abheben).
Weder Polizei
noch
Vollzieher haben sich ausgewiesen, dem Opfer wurde gesagt,
„Wir brauchen
das nicht“. Das Brandenburger Polizeigesetz § 9 sagt
anderes aus. Es
wurde dem Opfer die Einsicht in die Unterlagen der Vollzieher
verweigert.
Es
wurde dem Opfer verboten zu telefonieren um Hilfe zu holen ( ein
Vollzieher hat
das Kabel vom Telefonanschluß aus der Anschlussdose
gezogen).
Das Opfer wurde
gezwungen Film und Tonaufnahmen zu vernichten.
Das erinnert
mich an die dunkelste Zeit deutscher
Geschichte."
Doch damit nicht genug. In Kabel1 gibt
es eine
Sendung "Achtung
Kontrolle". Im Juli 2010 wurde dort eine Sendung aus 2006 ausgestrahlt.
Ein Uniformierter aus Sachsen hatte eine Frau verhaftet, weil diese
angeblich noch 214 € bezahlen oder 10 Tage in den
Knast
musste. Bei der Verhaftung teilte die Frau mit, dass sie soviel Geld
nicht hätte. Daraufhin wurde sie verhaftet und zur Polizei
nach
Radebeul/Sachsen gebracht. Auf der Wache wurde sie kontrolliert. Dabei
wurde festgestellt, dass sie fast 215 € dabei hatte. Von
diesem
Geld wurden ihr 214 € abgenommen, danach wurde die Frau mit
weniger als einem Euro wieder entlassen.
Bei dem gezeigten Fall handelte es sich um Nötigung und
Freiheitsberaubung durch die Beamten. Denn der Betrag von 214
€
setzte sich aus einer Geldstrafe von 150 € und
Verwaltungsgebühren zusammen. Der Haftbefehl gilt
aber
grundsätzlich nur für die Geldstrafe. Für
die
Verwaltungsgebühr gibt es keinen Haftbefehl.
Bei einer Geldstrafe von 150 € und Ersatzfreiheitsstrafe von
10
Tagen bedeutet dies einen Tagessatz von 15 €. Bei der
Bezahlung
von 135,01 € hätte die Frau nicht verhaftet werden
dürfen, da nur volle Tagessätze vollstreckt werden
dürfen.
Die Beamten wollten aber nicht 135,01 € und auch nicht 150
€,
sondern sie verhaftetetn die Frau wegen einer nicht zustehenden Summe
von 214 €. Die Verhaftung war wegen der falschen Summe nicht
zulässig, denn es wäre ja möglich, dass die
Frau die
richtige Summe (135,01 €) bezahlt hätte. Dazu in der
Lage war
sie jedenfalls.
Die Straftat der Freiheitsberaubung wurde somit
erfüllt.
Ebenfalls liegt Nötigung vor, da von der Frau eine Summe
gepfändet wurde, die sie in dieser Höhe nicht
hätte
bezahlen müssen, um die Haft zu verhindern.
Und dieser typische Alltag eines sächsichen Staatsbeamten lief
natürlich vor laufenden Kameras ab. |
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SO
SEHEN SIEGER AUS,
LALALALALA!
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22.7.2010 Gelsenkirchen hat noch immer
250.000
Einwohner. Wie viele Bürger haben gegen den
Polizeipräsidenten eine gerichtliche Verfügung
beantragt, und
wie viele haben diese vom Gericht auch erhalten?. Mir ist nur einer
bekannt. Am 17.7.2010 bekam ich Post vom Amtsgericht, das meinem
gerichtlichen Antrag gegen den Polizeipräsidenten entsprach.
Heute
war ich in Begleitung von Frau Dr. bei der Gelsenkirchener Polizei. Ich
erklärte, dass ich eine gerichtliche Anordnung gegen den
Polizeipräsidenten hätte, und nun davon gebrauch
machen
möchte.
Der erste Beamte erklärte, er könne
überhaupt nicht
verstehen, dass ein Beamter sich geweigert hätte, meine
Strafanzeige gegen Beamte der JVA aufzunehmen. Weiterhin meinte er, ein
Beamter mit dem Namen, den mir der Beamte im Februar 2010 genannt
hatte, sei ihm nicht bekannt. Auch ein weiterer Beamte kannte diesen
angeblichen Kollegen nicht. Es muss inzwischen davon ausgegangen
werden, dass mir der Beamte vorsätzlich einen falschen Namen
genannt hatte.
Wir musste ca. 15 Minuten warten, wurden dann aber abgeholt,
und
ich konnte die Anzeige, die ich ursprünglich bereits im
Februar
2010 aufgeben wollte, gegen Beamte des Folterknast Gelsenkirchen,
aufgeben. Damit
wurde die gerichtliche Verfügung nun durchgesetzt! |
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19.7.2010 Polizistin ersticht ihr
Neugeborenes!
Eine junge Polizeibeamtin hat vor
einer
Woche ihr neugeborenes Baby erstochen. Das Amtsgericht hat Haftbefehl
gegen die 24-Jährige erlassen.
Sie hatte am vergangenen Dienstag ohne
fachkundige
Unterstützung einen kleinen Jungen zur Welt gebracht, teilte
die Staatsanwaltschaft Verden mit. Am Tag darauf habe sich die Beamtin
den Ermittlungsbehörden offenbart und zugegeben, das
Neugeborene eingewickelt und mit einem Stein beschwert am Rande des
Flusse Wümme begraben zu haben.
Eine Obduktion ergab, dass das Kind
erstochen
worden war. Der Leichnam des Babys weise eine Stichverletzung im
Oberbauch auf, erklärten die Ermittler. Deswegen habe man
gegen die Polizistin Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des
Totschlags beantragt. Nach Erlass des Haftbefehls sei die
24-Jährige in Untersuchungshaft gekommen. Zum Motiv der jungen
Frau machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben.
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19.7.2010 WDR berichtet über
Polizeigewalt in Hagen!
Nach dem WM-Sieg der Spanier feierte der Unternehmer David Lopez, Betreiber von "pro-physio",
in Hagen den WM Sieg mit einer Spanien Fahne. Dies erregte das
Missfallen eines Polizisten, der den spanischen Unternehmer deshalb ins
Gesicht schlug. Freunden und anderen Polizisten haben dies
beobachtet und bestätigt. Gegen den Prügelbeamten
wurde
inzwischen Strafantrag gestellt.
Ich teile die Meinung von David Lopez, dass solche Beamte im
Polizeidienst nichts zu suchen haben. |
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18.7.2010 Heute gab es ein kleine
Familienfeier.
Schön mit draussen sitzen und grillen etc. Das muss auch mal
sein.
Ich habe noch einigen Leuten meine zwei Siege vom Amtsgericht Essen,
bezüglich des ehemaligen Anstaltsarztes und dem Amtsgericht
Gelsenkirchen-Buer, bezüglich des Polizeipräsidenten
gezeigt.
Abends ging es dann nach Hause. Ich bemerkte plötzlich, ca. 10
Meter von mir entfernt, ein grünes Einsatzfahrzeug der Polizei
und
2 Polizisten. Diese sprachen mit einer Frau. Diese Gelegenheit wollte
ich für mich nutzen. Auf dem Weg dorthin kam noch ein blaues
Einsatzfahrzeug mit 2 Polizisten hinzu. Aber auch dies konnte mich
nicht verschrecken. Ich ging zu dem näheren blauen
Einsatzfahrzeug. Der Fahrer des Fahrzeugs, ein
jüngerer
Beamter, sprach mich durch die geöffnete Beifahrerseite
namentlich
an. Das ist immer (zumindest meistens) gut. Es bedeutet, dass mich die
Person evtl. durch meine politischen Aktivitäten oder meine
Internetseiten kennt, oder dass es schon mal einen Kontakt mit der
Person gab.
Unabhängig davon, ob der erste Kontakt gut oder schlecht war,
ist
ein zweiter Kontakt immer ungefährlicher. War der erste
Kontakt
nicht negativ dann wird der zweite Kontakt wahrscheinlich auch nicht
negativ enden, zumindest ist dies bisher meine Erfahrung. War der erste
Kontakt negativ, dann spricht erfahrungsgemäß viel
dafür, dass ich meinem Gegenüber inzwischen klar
gemacht
habe, dass es nicht gut ist sich mit mir (erneut) anzulegen.
Zumindest war dies bisher in über 90% der Fälle so.
Ich nutzte die namentliche Ansprache gleich dazu die beiden
Beamten zu verdutzen, in dem ich ihnen erklärte, dass ich eine
gerichtliche Verfügung gegen den Polizeipräsidenten
hätte. Ich vermute, dass nicht sehr viele Bürger in
GE jemals
eine gerichtliche Verfügung gegen den
Polizeipräsidenten
beantragt und erhalten haben. Die Beamten wirkten schon jetzt
beeindruckt. Ich teilte dem Beamten weiter mit, dass ich
demnächst
zur Wache kommen wollte, um die gerichtliche Verfügung
durchzusetzen, und fragte, ob ich dazu eine Hunderschaft der Essener
Polizei mitbringen müsste, um mein Recht
durchzusetzen.
Vermute, der Beamte hatte mit so einer Frage am heiligen Sonntag nicht
gerechnet.Er meinte, er wüsste ja nicht um was es denn bei der
gerichtlichen Verfügung ginge. Ich erklärte, dass ich
im
Februar 2010 auf der neuen Wache war, um Strafantrag gegen Beamte des
Folterknast Gelsenkirchen zu stellen. Der Beamte hatte sich jedoch
geweigert die Anzeige/Strafantrag aufzunehmen. Daraufhin schrieb ich
den Polizeipräsidenten an und setzte ihm eine Frist von 7
Tagen,
um mir die Aufgabe der Anzeige zu ermöglichen. Als auch nach
ca.
14 Tagen keine Antwort da war, klagte ich gegen den
Polizeipräsidenten als Dienstherr. Jetzt im Juli kam die
gerichtliche Verfügung. Ich beendete meine Erklärung
mit der
erneuten Frage, ob ich dazu eine Hunderschaft der Essener Polizei
mitbringen müsste. Der Beamte meinte, ich solle es erstmal so
probieren, er glaubte nicht, dass ich dazu eine Hundertschaft aus Essen
bräuchte.
Das war doch mal ne gute Nachricht. Ich merkte noch an, dass wenn er
mehr erfahren möchte, könne er auf meine
Internetseite
www.Folterknast.de gehen. Als Antwort erhielt ich von ihm, dass er
schon mal drauf war, und dass die Seite sehr bemerkenswert sei.
Wetten ich habe es geschafft, dass die Zugriffszahlen auf
www.Folterknast.de und www.dieJustizkritiker.de
in den nächsten Tagen wieder deutlich zulegen? Wetten ich bin
heute und in den nächsten Tagen wieder ständiges
Gesprächsthema bei den Polizeibeamten? Aber hoffentlich lernen
die
auch was aus meinen Seiten. Aber auch meine neuen Seiten www.idiotenkk.de
und www.nazikk.de
sollten nicht unerwähnt bleiben. |
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17.7.2010 (zu 9.7.2010) In dieser
Bananen-Republik
garantiert
das
Grundgesetz dem Bürger das Recht auf freie
Meinungsäußerung. So darf man durchaus sagen: "Frau
Merkel ist
die beste und schönste Kanzlerin die wir je hatten", auch wenn
Sie dies in Wirklichkeit gar nicht meinen. Und: "Wenn man sie auf den
Kopf stellt, dann sieht sie sogar so aus, als würde sie
lächeln". Das Recht auf "freie
Meinugsäußerung" ist aber
nicht zu verwechseln mit "die Wahrheit" zu verbreiten.
Das ist etwas ganz anderes, das hat mit freier
Meinungsäußerung nichts mehr zu tun, das wird gar
nicht gern gesehen.
So wurde ich auch noch nie angeklagt weil ich von meinem Recht auf
freie Meinugsäußerung gebrauch gemacht habe, sondern
n u r
weil ich die Wahrheit verbreite.
Es entspricht der Wahrheit, dass ich 2009 beim Landgericht Essen eine
Gerichtsverhandlung angesehen hatte, bei der es um
Foltervorwürfe
im Folterknast Gelsenkirchen ging. Es entspricht der Wahrheit, dass ein
Beamter bei seiner Vernehmung angab, es habe einen "Vorfall" mit dem
als Zeugen geladenen ehemaligen Gefangenem S. gegeben. Es
entspricht weiterhin der Wahrheit, dass dieser Zeuge später
ebenfalls aussagte, es habe einen "Vorfall" im Folterknast gegeben.
Später teilte dieser Zeuge auf dem Flur, gegenüber
mir
und einem WDR-Reporter mit, dass es sich bei dem Vorfall um
unterlassene Hilfeleistung durch einen JVA Mitarbeiter gehandelt habe.
Der WDR, der diese Wahrheit nicht berichtete, bekam natürlich
auch
keinen Ärger mit der Justiz. Weil ich diese Wahrheit
berichtete
wurde ich bis Juni/Juli 2010 von der Justiz (wieder) verfolgt. Obwohl
ich das Strafverfahren wegen Verbreitung der Wahrheit ( die Justizmafia
bezeichnete dies erst als "falsche Verdächtigung" und
später
als "üble Nachrede") wieder gewann, zieht nun evtl. schon
wieder
eine dunkle Wolke auf.
Hier auf dieser Seite wurde am 9.7.2010 auch ganz kurz über
einen
Todesfall in der JVA Aachen berichtet. Dazu erreichte mich heute eine
Mail. Erstaunlich wie sich die Vorwürfe der unterlassenen
Hilfeleistung gegen einen (inzwischen ehemaligen) JVA-Mitarbeiter 2009
und den neuen Vorwürfen gegen einen anderen JVA-Mitarbeiter
2010
gleichen. Ich konnte weder damals noch heute den Wahrheitsgehalt der
Vorwürfe überprüfen. Dies ist auch nie meine
Aufgabe
gewesen, sondern die Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Und ich habe weder
damls noch heute mir die Vorwürfe zu eigen gemacht, sondern
ausdrücklich erklärt, dass die Vorwürfe von
Dritten
stammen. Es existiert aber durchaus eine
staatsbürgerliche
Pflicht so ein mögliches Verhalten der Staatsanwaltschaft zur
Prüfung bekannt zu machen. Hier auszugsweise die Mail.
... und drei weitere Insassen die hautnah
dabei
waren da sie im selben Betrieb arbeiten, haben an die
Staatsanwaltschaft Aachen geschrieben. Da die Anstaltsärztin
wohl über eine viertel Stunde gebraucht ... (haben
soll) um in die Werkshalle zu kommen. Ebenso haben sie sich an den WDR
gewendet.
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SO
SEHEN SIEGER AUS,
LALALALALA!
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17.7.2010 Also im Moment rappelt es nur so!
Im
Moment
kann ich nur von einem Sieg nach dem anderen gegen das Beamtendumm und
die Justizmafia berichten.
Nach dem gewonnen 9. Willkürstrafverfahren kam heute ein
Beschluss
des Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer. Mein Verfahren gegen den
Polizeipräsidenten Gelsenkirchen habe ich jetzt ebenfalls
gewonnen. Dieses Verfahren war notwendig geworden, weil der
Polizeibeamte R. sich am 12.2.2010 (erneut) geweigert hatte einen
Strafantrag gegen Beamte des Folterknast Gelsenkirchen aufzunehmen.
Einen Bericht und den Beschluss findet sich unter
http://die-justizkritiker.de/wp2010mu/schreiber/2010/07/17/schreiber-polizeiprasident/#more-138 |
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| 12.07.2010
Hier finden sie das Schreiben des AG Essen zu
47 Cs-305 Js 305/09-205/10 |
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Wir
gewinnen,
weil wir kämpfen!
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| 12.07.2010
Hier finden sie das Schreiben des AG Essen zu
47 Cs-305 Js 305/09-205/10 |
Selbst jetzt in der erneuten
Niederlage versucht die Justizmafia noch immer alles zu verdrehen. Ich
findes es unverschämt, dass das Amtsgericht die Frechheit
besitzt
und mich in diesem Schreiben noch immer als "Angeklagter" bezeichnet.
Spätestens seit der Rücknahme des Strafantrags durch
den
ehemaligen Anstaltsarzt gibt es überhaupt keinen Angeklagten
mehr.
Also wäre höchstens noch "ehemaliger Angeklagter"
zulässig.
Die Unterstellung ich war hinreichend verdächtigt eine
Straftat
gemacht zu haben, ist mehr als nur absoluter Blödsinn.
Vielmehr
handelte es sich immer um Unfähigkeit und Willkür
sowie die
Verweigerung des gesetzlichen Richters durch die Justizmafia.
Und die Unfähigkeit und Willkür geht weiter. Lt.
Schreiben
gab es zwei Strafanträge von 2 Personen gegen mich. Lt.
Schreiben
haben beide die Strafanträge gegen mich
zurückgenommen. Aber
die Kosten muss nur einer tragen!!!
Lt. Schreiben hat der ehemalige Anstaltsarzt seinen Strafantrag
zurückgenommen. Lt. Akte war die Richterin dennoch nicht
bereit
das Verfahren zu dieser Zeit zu beenden. Sie teilte derm Anstaltsleiter
mit, dass sie das Verfahren erst beenden würde, wenn auch er
seinen Strafantrag gegen mich zurücknimmt.
Bei meiner Anzeige handelte es sich um den Vorwurf der unterlassener
Hilfeleistung, ein Offizialdelikt bei dem die
Staatsanwaltschaft
tätig werden muss, ohne ausdrücklichen Strafantrag.
Bei dem Vorwurf gegen mich handelte es sich um üble Nachrede.
Kein
Offizialsdelikt, sondern eins das ausdrücklich einen
Strafantrag
erfordert. Lt. Schreiben wäre der Geschädigte der
ehemalige
Anstaltsarzt und nicht der Anstaltsleiter. Weder die Staatsanwaltschaft
noch das Gericht wäre berechtigt nach einer Anzeige des
Anstaltsleiters tätig zu werden. Einen berechtigten
Strafantrag
konnte der Anstaltsleiter nicht anbringen, da er kein
Geschädigter
war.
Die Justizmafia besitzt auch die Unverschämtheit den
ehemaligen Anstaltsarzt als Geschädigten zu bezeichnen.
Diese Person war niemals der Geschädigte. Hier gab es nur 2
Geschädigte. Der ehemalige Inhaftierte S. aus Hattingen, sowie
meine Person sind hier die tatsächliche Geschädigten,
auch
wenn ich das Verfahren am Ende (wieder) gewonnen habe.
In dem Schreiben wird auch von angeblich gesundheitlicher Probleme des
ehemaligen Anstaltsarztes gesprochen. Bei meiner Akteneinsicht konnte
ich diesbezüglich nichts finden.
Ich kann nur dem letzten Satz des Schreibens völlig zustimmen.
"Dass er aufgrund der Aufgabe seiner beruflichen Tätigkeit
kein
Interesse an einer Strafverfolgung mehr hatte, vermag es nicht als
unbillig erscheinen lassen, dem Antragsteller die Kosten aufzuerlegen".
Offensichtlich will das Amtsgericht mir auch die geforderten Kopien aus
der Akte verweigern. Bei meiner Akteneinsicht im Juni 2010 verlangte
ich von einigen Seiten Kopien, die ich bisher aber
nicht erhalten habe. |
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9.7.2010
Häftling der JVA Aachen
starb
bei der Arbeit!
Ein
54-jähriger Häftling, der lebenslang
einsaß, ist am Freitag bei seiner Arbeit in der
Verpackungshalle der JVA-Aachen tot zusammengebrochen. (...mehr20100709-001...) |
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8.7.2010 Meine Erfahrungen
mit Amnesty
International sind nicht die besten. Bereits zweimal schrieb ich AI an.
Zum Beispiel wegen Misshandlungen durch Beamte des
Folterknast
Gelsenkirchen zum Nachteil des damaligen Gefangenen "Heribert P.". Auf
beide Schreiben gab es nie eine Antwort. Auch bei der Gelsenkirchener
Sektion wurde ich vorstellig. Von denen erfuhr ich, dass sie sich um
Missstände in Afrika kümmern würden. Toll!
Aber jetzt hat sogar AI erkannt, dass in Deutschland der
Staatsterrorrismus zunimmt. Die 71 Seiten dicke Studie zum
Thema
Polizeigewalt von Amnesty International trägt den
aussagekräftigen Titel: “Täter
unbekannt: Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen
Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland”
und dokumentiert zum Teil erschreckende Beispiele von rechtswidrigen
Übergriffen und Misshandlungen deutscher Polizisten auf die
Bevölkerung. |
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6.7.2010 Langenfeld:
Polizei
in der Kritik: zu brutal
Nach dem WM-Spiel gegen Argentinien nahm die
Polizei mehrere Fußball-Fans vor der Stadthalle in Gewahrsam.
Drei erheben nun Vorwürfe gegen die Beamten. Einer stellte
Strafanzeige wegen Körperverletzung. (...mehr20100607-001...) |
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6.7.2010
20 Jahre Existenzvernichtung,
Rechtsbeugung, Staatsterrorismus, Verfolgung und
Willkür zum Nachteil meiner Person.
Wie
alles begann. Ich gehöre zu den wenigen
Deutschen, die immer an
die Wiedervereinigung geglaubt hatten. Daher war es für mich
nur
logisch, dass ich nach der innerdeutschen Grenzöffnung nach
Osten
ging, obwohl ich keinerlei Wurzeln dort besitze, denn ich stamme aus
Süddeutschland und bin in Waldshut, also an der Schweizer
Grenze,
geboren. Zufällig verschlug es mich bei meiner Reise in den
Osten, in die Nähe von
Chemnitz, nach Hohenstein-Ernstthal.
(...mehr20100607-002...) |
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05.07.2010 Toter Polizist hatte nackte
Frauenleiche im Kofferraum
Nach einem tödlichen
Frontalunfall
in
Sachsen-Anhalt fand die Polizei eine Frauenleiche im
Kofferraum
eines Unfallautos. Bei der nackten Leiche dürfte sich
um die
Frau des Fahrers - eines Polizisten - handeln.
Nach einem schweren Verkehrsunfall in Dolle
in
Sachsen-Anhalt hat die Polizei am Sonntagmorgen eine nackte
Frauenleiche im Kofferraum eines der Unfallautos gefunden.
Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt haben die Ermittlungen
aufgenommen. Die Indizien deuten auf ein Familiendrama hin.
Bei dem tödlichen Verkehrsunfall
waren
ein Mazda und ein VW auf gerader Strecke kollidiert. Die
27-jährige Fahrerin des VW ist in ihrem Auto bis zur
Unkenntlichkeit verbrannt, der 59-jährige Mazda-Fahrer, ein
Polizist, ist ebenfalls bei der Kollision gestorben.
Als die Polizei sein Auto untersuchte, fand
sie im
Kofferraum eine unbekleidete weibliche Leiche mit deutlichen Spuren von
Gewalt. Die rechtsmedizinische Untersuchung vor Ort hat ergeben, dass
die Frau nicht bei dem Verkehrsunfall ums Leben gekommen ist. Die
Umstände ihres Todes und ihre Identität wird bei der
Obduktion untersucht.
Am Montag stellte sich heraus, dass es sich
bei
der Frauenleiche offenbar um die 55-jährige Ehefrau des
59-Jährigen handelt, der als Polizeibeamter identifiziert
wurde. Die Polizei fand im Wohnhaus des Ehepaares im Landkreis Stendal
Spuren einer Auseinandersetzung.
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Es
ist
bekannt, dass seit Anfang Juni in Gelsenkirchen die Frau eines
Polzisten verschwunden ist. Der Ehemann hat das Verschwinden erst 5
Tage später gemeldet. Ich wurde deshalb gefragt, ob ich nicht
auch
der Meinung bin, dass der Ehemann hinter dem Verschwinden stecken
würde. Ich lehnte diese Spekulation ab. Woher soll ich
Erkenntnisse haben, ob bzw. dass der Ehemann der Frau für das
Verschwinden verantwortlich sein könnte? Ich teilte meinem
Gesprächspartner jedoch mit, dass man als Frau eines
Polizisten
ein gefährliches Leben führt. Würde man eine
Statistik
über getötete Ehefrauen nach den Berufsgruppen der
Ehemänner sortieren, sie dürfte von der Berufsgruppe
der
Polizisten angeführt werden.
Nur zwei Tage nach meiner diesbezüglichen Aussage gab es
diesen
Bericht. Er bestätigt erneut meine entsprechende Aussage. |
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