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1. Da gibt es also den Straftatbestand der
Nötigung, weil man mir den Zugang zu meinem eigenen Auto verwehrte. Dann gibt
es den Straftatbestand der Körperverletzung, wobei man das Würgen am Hals evtl.
sogar noch schlimmer beurteilen könnte, aber nicht die Täter, sondern deren
Opfer wird angeklagt.
2. Mir wurde ein Verhandlungstermin
mitgeteilt. Vier Tage vor dem Termin kam Post von der Staatsanwaltschaft. Mir
wurde mitgeteilt, dass das Strafverfahren eingestellt worden sei. Begründet war
dies mit Geringfügigkeit, und keinem öffentlichem Interesse, schließlich sei
die Auseinadersetzung gegenseitig gewesen.
2.1. Merkwürdig nur, das Aktenzeichen stimmte
nicht mit dem anderen Aktenzeichen überein.
3. Trotz Einstellung fand die Verhandlung
statt. Ich wäre gar nicht hingegangen, da ich ja den Einstellungsbescheid
hatte. Meine damalige Freundin war jedoch als Zeugin geladen, und hat daher
beim AG Hohenstein-Ernstthal angerufen, ob sie überhaupt kommen muss, da das
Verfahren eingestellt sei. Die Richterin bestritt dies. Daher ging ich zur
Verhandlung.
4. Während der Verhandlung wurde die
Alkoholikerin als Zeugin befragt. Nach fünf Minuten fing diese an zu heulen,
und meinte, dass das Verfahren doch eingestellt worden sei. Offenbar hatte die
auch einen Einstellungsbescheid erhalten. Der Einstellungsbescheid wurde nun
der Richterin gezeigt, die die Verhandlung daraufhin beendete.
5. Das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal wurde
aufgelöst, daraufhin wurde das Amtsgericht Stollberg für Hohenstein-Ernstthal
zuständig. Obwohl ich nun dachte, dass nach der Einstellung durch die
Staatsanwaltschaft, und nach der Beendigung der Verhandlung durch die Richterin
am AG Hohenstein-Ernstthal, die Sache nun endgültig beendet sei, kam eine
Ladung zur Verhandlung vom AG Stollberg. Pünktlich um 10 Uhr waren die
Richterin, sämtliche Zeugen und ich anwesend. Lediglich der Staatsanwalt
glänzte durch Abwesenheit. Um 10.!0 Uhr war der Staatsanwalt noch immer nicht
da. Daher ging ich zu der Richterin in ihr Richterzimmer. Dort telefonierte
diese gerade mit der Staatsanwaltschaft Chemnitz, um zu fragen, weshalb der
Staatsanwalt nicht gekommen wäre. Darauf gab es aber keine Auskunft. Dieses Gespräch
dauerte genau bis 10:15 Uhr. Nach 10:15 Uhr verließ ich das Gericht. Meine Freundin
hatte ich beauftragt dort zu bleiben. Daher erfuhr ich, dass der Staatsanwalt
um 10:19 Uhr ankam. 6. Die kriminelle Richterin erließ nun einen Haftbefehl gegen mich, da
ich angeblich nicht zur Verhandlung erschienen wäre. Lt. Akte sollte die
Verhandlung um 10:10 Uhr begonnen haben und um 10:15 Uhr beendet worden sein.
Eine glatte Lüge, in dieser Zeit saß ich mit der Richterin in ihrem Büro. Der
Staatsanwalt war zu dieser Zeit nicht im Gericht. Ich dagegen war da. Also wenn
man hier jemand verhaften will, dann doch den Staatsanwalt.
7. Als ob das noch nicht genug wäre, gingen
die Unfähigkeiten und kriminellen Machenschaften bei meiner Verhaftung weiter.
Inzwischen hatte ich bereits vier Fotogeschäfte. In einem davon wurde ich verhaftet
und zum Amtsgericht Stollberg/Sachsen gefahren. Die Richterin, die den
Haftbefehl ausgestellt hatte. war nicht da. Der Geschäftsverteilungsplan sagt
aus, welcher Richter dann den gesetzlichen Richter vertritt.
Es wundert kaum, dass die Blödheit der Justiz ungebrochen weiter ging. Entweder
war die Staatsanwaltschaft in Chemnitz zu dämlich ein FAX zu senden, oder das
Amtsgericht Stollberg war zu blöd ein FAX zu empfangen. Daher ging man hin und
transportierte mich vom zuständigen Amtsgericht Sollberg zum nichtzuständigen
Amtsgericht nach Chemnitz. Schon diese Fahrt war unzulässig. Es handelte sich
schlichtweg um Freiheitsberaubung. Über den Haftbefehl hätte man bereits in
Stollberg entscheiden müssen. Man hätte mich zwar vom unzuständigen Gericht zum
zuständigen Gericht fahren dürfen, aber nicht vom zuständigen zum unzuständigen
Gericht. Aber nicht nur die Fahrt war ein krimineller Akt, sondern es wurde mir
auch der gesetzliche Richter verweigert. Der Richter des Amtsgerichts Chemnitz
konnte nicht gesetzlicher Richter werden.
Er hätte evtl. gesetzlicher Richter werden
können, wenn ich in Chemnitz verhaftet worden wäre, und dann zum nächsten
Gericht gebracht worden wäre. Da ich aber in der Nähe von Stollberg verhaftet
wurde, und das nächste Gericht auch gleichzeitig das zuständige Gericht war,
konnte der Richter des Amtsgerichts Chemnitz nicht der gesetzliche Richter
werden.
8. Nach der Fahrt zum Amtsgericht Stollberg,
bei der es sich um Freiheitsberaubung handelte, folgte nun die nächste
Freiheitsberaubung durch den ungesetzlichen Richter, der mich in die JVA
Chemnitz Kassberg bringen ließ.
9. Nach acht Tagen wurde die Freiheitsberaubung
aufgehoben. Es war Sommer, und die Richterin teilte mit, dass die eigentliche
Verhandlung im Dezember fortgeführt werden sollte.
10. Es wurde Dezember, Januar, Februar … Bis
Mai gab es keinen Termin. Inzwischen hatte ich fünf Fotogeschäfte. Neben diesem
kriminellen Verfahren hatte ich noch Ärger mit dem Finanzamt
Hohenstein-Ernstthal und eine Mietsache beim Landgericht Chemnitz. Daher
verkaufte ich meine Geschäfte und verließ diese Bananen-Republik. Im Januar,
also mehr als ein Jahr nachdem die Verhandlung angeblich fortgeführt werden
sollte, kam ich nach Deutschland zurück, da ich mich noch um finanzielle
Angelegenheiten kümmern musste. Dabei wurde ich erneut verhaftet. Dieses Mal
dauerte die Haft vier Tage. Danach wurde das Verfahren nach 3,5 Jahren zum
zweiten Mal eingestellt.
11. Wer nun denkt, die Sache sei damit
erledigt, kennt die Justizmafia nicht. Eine Woche nach der Haftentlassung
wollte ich diese Bananen-Republik wieder verlassen. An der Grenze in Oberwiesenthal
wurde ich erneut für drei Stunden verhaftet. Grund war, dass diese unfähige
Richterin vergessen hatte, den Haftbefehl wieder aufzuheben.
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