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FOLTERKNAST

KASSBERG

In Deutschland glaubt man immer, man müsste unheimlich viel machen, man müsste unheimlich kriminell sein, um in den Knast zu kommen. Bis ca. 1990 hätte ich dies vielleicht auch geglaubt. Tatsächlich muss nicht der Häftling unheimlich kriminell sein, es reicht völlig, dass der Richter oder Richterin kriminell und/oder unfähig ist.

Kriminelle und/oder unfähige Richter, gibt es so was?

Tatsächlich werden dies die meisten Politiker, Richter und  Staatsanwälte verneinen.

Tatsächlich haben dies die Politiker, Richter und Staatsanwälte bereits in der DDR bestritten, genauso wie im Dritten Reich.
 

Tatsächlich bestreiten dies auch Politiker, Richter und Staatsanwälte in den Ländern, die wir nicht als Rechtsstaat bezeichnen. Diese Aussage von Politikern, Richtern und Staatsanwälten kann also nicht als Maßstab herhalten. Vielmehr muss festgestellt werden, dass es bisher auf deutschem Boden traditionell keinen Rechtsstaat gab.
 

Man sollte eher mal mit Rechtsanwälten sprechen. Dort findet man deutlich öfters kritische Meinungen zum angeblichen Rechtsstaat. Bereits 1994 teilte mir ein Anwalt in Chemnitz mit:

„Deutschland ist vom Rechtsstaat so weit entfernt, wie München vom Nordpol“

Der ehemalige Staranwalt Bossi schreibt ein justizkritisches Buch. Der ehemalige OLG Richter Egon Schneider schreibt ein äußerst justizkritisches Buch und der ehemalige Richter Fahsel einen Leserbrief der mehr als deutlich die kriminellen Machenschaften der Justiz anprangert. 

Ich hatte damals ein Fotogeschäft in Hohenstein-Ernstthal bei Chemnitz, also in Sachsen. Die Tochter meiner damaligen Freundin hatte zwei Hunde in einem Trabi eingesperrt. Einer davon fing an zu kläffen. Ich erfuhr davon und wollte die Hunde aus dem Auto holen. Der Trabi war abgeschlossen, daher ging ich in die Wohnung. Auch dort fand ich den Schlüssel nicht. Dafür konnte ich sehen, dass eine Frau, eine stadtbekannte Alkoholikerin, an dem Fahrzeug den Hund ständig ansprach, wenn dieser aufgehört hatte zu kläffen. Ich hatte den Eindruck, dass diese Frau also das Bellen wollte.

Der Autoschlüssel war nicht in der Wohnung, die Tochter hatte ihn mit. Daher fuhr ich zur Schule. Anschließend wieder zum Auto. Die Tochter meiner damaligen Freundin war inzwischen auch schon am Auto. Allerdings hatte sie nur den kläffenden Hund aus dem Fahrzeug geholt. Auf Nachfrage teilte sie mir mit, dass die ebenfalls an meinem Auto stehende Frau ihr verboten hätte den anderen Hund aus dem Auto zu holen. Ich forderte die Frau nun auf, mich an mein Auto zu lassen um den Hund rauszuholen. Doch die wollte auch mich nicht an mein eigenes Auto lassen. Bei dem Auto handelt es sich um einen Trabi. Einen Trabi konnte man nur auf der Fahrerseite aufschließen. Daher betrachtete ich es als Nötigung, wenn mir jemand den Zugang zu meinem Auto verwehrt um einen Hund rauszuholen. Um die Nötigung zu beenden, schubste ich die Frau von der Trabitür weg. Ich war gerade dabei die Tür aufzuschließen, als ich von hinten angegriffen und am Hals gewürgt wurde.

Während ich mich nun umdrehte verletzte ich mich am rechten Oberarm. Ich stellte nun fest, dass mich eine mir unbekannte Frau am Hals würgte. Wegen meiner Körperbehinderung bin ich nicht sehr standfest, da sich der Trabi aber hinter mir befand, konnte ich nicht umgeworfen werden. Ich entfernte nun die beiden Hände von meinem Hals und schubste die Frau von mir weg. Diese ging gleich wieder auf meinen Hals los. Erneut entfernte ich die Hände Nun griffen mich zwei Frauen und vier Hände an. Wieder wurde ich am Hals gewürgt. Es wurde schwerer alle vier Hände von meinem Hals zu entfernen. Daher holte ich nun mein Tränengas aus der Hosentasche. Als ich nun wieder angegriffen wurde, beendete ich nun den Angriff endgültig und setzte das Tränengas ein. Ein klassischer Fall von Notwehr.

1. Da gibt es also den Straftatbestand der Nötigung, weil man mir den Zugang zu meinem eigenen Auto verwehrte. Dann gibt es den Straftatbestand der Körperverletzung, wobei man das Würgen am Hals evtl. sogar noch schlimmer beurteilen könnte, aber nicht die Täter, sondern deren Opfer wird angeklagt.

2. Mir wurde ein Verhandlungstermin mitgeteilt. Vier Tage vor dem Termin kam Post von der Staatsanwaltschaft. Mir wurde mitgeteilt, dass das Strafverfahren eingestellt worden sei. Begründet war dies mit Geringfügigkeit, und keinem öffentlichem Interesse, schließlich sei die Auseinadersetzung gegenseitig gewesen. 

2.1. Merkwürdig nur, das Aktenzeichen stimmte nicht mit dem anderen Aktenzeichen überein.

3. Trotz Einstellung fand die Verhandlung statt. Ich wäre gar nicht hingegangen, da ich ja den Einstellungsbescheid hatte. Meine damalige Freundin war jedoch als Zeugin geladen, und hat daher beim AG Hohenstein-Ernstthal angerufen, ob sie überhaupt kommen muss, da das Verfahren eingestellt sei. Die Richterin bestritt dies. Daher ging ich zur Verhandlung. 

4. Während der Verhandlung wurde die Alkoholikerin als Zeugin befragt. Nach fünf Minuten fing diese an zu heulen, und meinte, dass das Verfahren doch eingestellt worden sei. Offenbar hatte die auch einen Einstellungsbescheid erhalten. Der Einstellungsbescheid wurde nun der Richterin gezeigt, die die Verhandlung daraufhin beendete.

5. Das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal wurde aufgelöst, daraufhin wurde das Amtsgericht Stollberg für Hohenstein-Ernstthal zuständig. Obwohl ich nun dachte, dass nach der Einstellung durch die Staatsanwaltschaft, und nach der Beendigung der Verhandlung durch die Richterin am AG Hohenstein-Ernstthal, die Sache nun endgültig beendet sei, kam eine Ladung zur Verhandlung vom AG Stollberg. Pünktlich um 10 Uhr waren die Richterin, sämtliche Zeugen und ich anwesend. Lediglich der Staatsanwalt glänzte durch Abwesenheit. Um 10.!0 Uhr war der Staatsanwalt noch immer nicht da. Daher ging ich zu der Richterin in ihr Richterzimmer. Dort telefonierte diese gerade mit der Staatsanwaltschaft Chemnitz, um zu fragen, weshalb der Staatsanwalt nicht gekommen wäre. Darauf gab es aber keine Auskunft. Dieses Gespräch dauerte genau bis 10:15 Uhr. Nach 10:15 Uhr verließ ich das Gericht. Meine Freundin hatte ich beauftragt dort zu bleiben. Daher erfuhr ich, dass der Staatsanwalt um 10:19 Uhr ankam. 

6. Die kriminelle Richterin erließ nun einen Haftbefehl gegen mich, da ich angeblich nicht zur Verhandlung erschienen wäre. Lt. Akte sollte die Verhandlung um 10:10 Uhr begonnen haben und um 10:15 Uhr beendet worden sein. Eine glatte Lüge, in dieser Zeit saß ich mit der Richterin in ihrem Büro. Der Staatsanwalt war zu dieser Zeit nicht im Gericht. Ich dagegen war da. Also wenn man hier jemand verhaften will, dann doch den Staatsanwalt.

7. Als ob das noch nicht genug wäre, gingen die Unfähigkeiten und kriminellen Machenschaften bei meiner Verhaftung weiter. Inzwischen hatte ich bereits vier Fotogeschäfte. In einem davon wurde ich verhaftet und zum Amtsgericht Stollberg/Sachsen gefahren. Die Richterin, die den Haftbefehl ausgestellt hatte. war nicht da. Der Geschäftsverteilungsplan sagt aus, welcher Richter dann den gesetzlichen Richter vertritt.
Es wundert kaum, dass die Blödheit der Justiz ungebrochen weiter ging. Entweder war die Staatsanwaltschaft in Chemnitz zu dämlich ein FAX zu senden, oder das Amtsgericht Stollberg war zu blöd ein FAX zu empfangen. Daher ging man hin und transportierte mich vom zuständigen Amtsgericht Sollberg zum nichtzuständigen Amtsgericht nach Chemnitz. Schon diese Fahrt war unzulässig. Es handelte sich schlichtweg um Freiheitsberaubung. Über den Haftbefehl hätte man bereits in Stollberg entscheiden müssen. Man hätte mich zwar vom unzuständigen Gericht zum zuständigen Gericht fahren dürfen, aber nicht vom zuständigen zum unzuständigen Gericht. Aber nicht nur die Fahrt war ein krimineller Akt, sondern es wurde mir auch der gesetzliche Richter verweigert. Der Richter des Amtsgerichts Chemnitz konnte nicht gesetzlicher Richter werden.

Er hätte evtl. gesetzlicher Richter werden können, wenn ich in Chemnitz verhaftet worden wäre, und dann zum nächsten Gericht gebracht worden wäre. Da ich aber in der Nähe von Stollberg verhaftet wurde, und das nächste Gericht auch gleichzeitig das zuständige Gericht war, konnte der Richter des Amtsgerichts Chemnitz nicht der gesetzliche Richter werden.

8. Nach der Fahrt zum Amtsgericht Stollberg, bei der es sich um Freiheitsberaubung handelte, folgte nun die nächste Freiheitsberaubung durch den ungesetzlichen Richter, der mich in die JVA Chemnitz Kassberg bringen ließ.

9. Nach acht Tagen wurde die Freiheitsberaubung aufgehoben. Es war Sommer, und die Richterin teilte mit, dass die eigentliche Verhandlung im Dezember fortgeführt werden sollte.

10. Es wurde Dezember, Januar, Februar … Bis Mai gab es keinen Termin. Inzwischen hatte ich fünf Fotogeschäfte. Neben diesem kriminellen Verfahren hatte ich noch Ärger mit dem Finanzamt Hohenstein-Ernstthal und eine Mietsache beim Landgericht Chemnitz. Daher verkaufte ich meine Geschäfte und verließ diese Bananen-Republik. Im Januar, also mehr als ein Jahr nachdem die Verhandlung angeblich fortgeführt werden sollte, kam ich nach Deutschland zurück, da ich mich noch um finanzielle Angelegenheiten kümmern musste. Dabei wurde ich erneut verhaftet. Dieses Mal dauerte die Haft vier Tage. Danach wurde das Verfahren nach 3,5 Jahren zum zweiten Mal eingestellt.

11. Wer nun denkt, die Sache sei damit erledigt, kennt die Justizmafia nicht. Eine Woche nach der Haftentlassung wollte ich diese Bananen-Republik wieder verlassen. An der Grenze in Oberwiesenthal wurde ich erneut für drei Stunden verhaftet. Grund war, dass diese unfähige Richterin vergessen hatte, den Haftbefehl wieder aufzuheben.  

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Folterknast : FrankAnne : POGID
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