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Misshandlung 0000 1000 Heribert 2000 Bernd 3000 H.und.N. xxxxxx xxxxxx Hausordnung
11.2.2010
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PSYCHOKNAST

    In meiner Straße gab es eine Trinkhalle. Dort erfuhr ich, dass in meiner Nachbarschaft ein Beamter der JVA Gelsenkirchen wohnen würde. Dieser Beamte wurde von meinen Nachbarn als absolutes "Arschloch" bezeichnet. Später lernte ich in der JVA ein absolutes Arschloch kennen, den Beamten K. Tatsächlich handelte es sich dabei um den Beamten, der nur 3 Häuser von mir entfernt wohnte, was mir aber während der 22 Tagen unBeugehaft nicht bekannt war. Der Beamte kannte natürlich meine Wohnadresse, ich erfuhr seine erst nach der Haftentlassung.
     Leider ist mir nicht bekannt wo der Beamte heute wohnt, denn Heribert hat noch eine Rechnung mit diesem Lumpen offen, der inzwischen nicht mehr in der JVA tätig ist, nicht mehr in meiner Nahbarschaft wohnt, und auch von seiner Frau getrennt sein dürfte, denn er zog einige Wochen vor ihr aus (glaube ich mindestens).
     So unbeliebt wie dieser Beamte in meiner Nachbarschaft war, so unebliebt war er auch im Knast, so unbeliebt war er auch bei Heribert P. aus Gelsenkirchen. Ganz offen drohte er dem Gefangenen unter Zeugen, dass ihm beim Duschen mal was passieren könnte. An einem Duschtag kam der Beamte extra in die Zelle, um Heribert mitzuteilen, dass er gleich duschen könne. So ein Vorgehen ist äußerst ungewöhnlich. An den beiden Duschtagen in der Woche wird das bevorstehende Duschen üblicherweise durch Sprechfunk auf der ganzen Abteilung angekündigt. Es gibt in den Abteilungen auch mehr als eine Dusche. Daher findet das Duschen auch für die ganze Zelle statt, und nicht nur für eine einzelne Person.. Denn Heribert war, wie die meisten, gesetzwidrig in einer Mehrmannzelle untergebracht. Weshalb also ein Duschen speziell für Heribert, und nicht seinen Mitgefangenen stanttfinden soll, ist nicht nachvollziehbar.
     Auch der Mitgefangene wußte natürlich, dass der Beamte K. angekündigt hatte, dass Heribert beim Duschen etwas zustoßen könnte. Daher empfahl er Heribert an diesem Tag aufs Duschen zu verzichten, auch weil der Beamte sich so unnatürlich freundlich gab. Nach dem der Beamte wiederkam teilte Heribert mit, dass er nicht duschen wolle. Offensichtlich hatte der Beamte sich schon so sehr auf die Misshandlung gefreut, dass er es nicht mehr erwarten konnte, und daher Heribert gleich auf der Zelle angriff. In diesem Fall war die gesetzwidrige Unterbringung natürlich ein Glück für Heribert, denn dadurch gab es einen Zeugen für die Misshandlung. Natürlich versuchte sich Heribert zu wehren, aber die Aktion war natürlich nicht unbemerk tgelieben. Die anderen Beamten mußten natürlich ihrem Kollegen zu Hilfe eilen. Dabei ist völlig unerheblich, dass der Beamte den Knacki angegriffen hatte und nicht umgekehrt.
Nach dem Übergriff musste natürlich versucht werden den Vorfall zu vertuschen. Und obwohl klar war, dass der Gefangene von einem Beamten angegriffen wurde, steckte man nun Heribert in den Bunker, um diesen mundtot zu machen.  Dummerweise gab es da noch den Zeugen. Der Mitgefangene war vorgesehen für eine Arbeit auf der Kammer. Nach dem Vorfall bekam er Besuch von den JVA-Beamten. Er solle sich überlegen was er für eine Aussage macht, davon könnte abhängig sein, ob er den geplanten Job bekommt oder nicht.
     Später teilte der Mitgefangene Heribert mit, dass es ihm scheißegal ist, ob er den Job kriegt oder nicht, er sei noch nicht so tief gesunken, dass er sich von einem Schließer erpressen lasse. Die Aussage des Gefangenen bestätigt eindeutig. dass Heribert von dem Beamten angegriffen und misshandelt wurde. Die geplante Arbeit auf der Kammer hat der Gefangene dann auch nicht bekommen.
     Lt. Strafvollzugsgesetz ist der Aufenthalt im Bunker zeitlich begrenzt. Selbst an dieses Gesetz hielt sich die JVA nicht. Heribert wurde wesentlich länger im Bunker in Isolationshaft gehalten. Als er nach etlichen Wochen den Psychologen anforderte und sich darüber beschwerte, teilt ihm dieser mit, er soll den Bunker nicht als Bunker, sondern als Beruhigungszelle ansehen. Toller Trick. Aus einem "Bunker" wird also eine "Beruhigungszelle", und aus einer "Misshandlung" eine "liebevolle Freizeitgestaltung" ? 
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     Wenn sich etliche Beamte auf einen Gefangenen stürzen, dann geht das nicht ohne Verletzungen aus. Auch Heribert trug etliche blaue Flecken davon. Als er dem Anstaltsarzt vorgestellt wurde, konnte dieser die vorhandenen Verletzungen natürlich nicht übersehen und leugnen. Um nun die Verletzungen  nicht dem Angriff durch die Beamten zuzuschreiben, behauptete der Anstalzsarzt nun, es wären angeblich alte Verletzungen.
     Sowohl die Bunkeraktion, die ärztliche Untersuchung, und den Versuch den Mitgefangenen unter Druck zu setzen, um die  Aussage des Zeugen zu beeinflußen, zeigt wie die JVA versucht solche Vorfälle zu vertuschen.
     Die Zeugenaussage lag auch der Staatsanwaltschaft vor. Aber schon der Volksmund weiß, "die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus". So gilt bei Verfahren unter der Justiz nicht der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetz, sondern es wird das juristische Standesrecht beachtet. Zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Justizvollzug existiert ein Naheverhältnis, das ein Strafverfahren gegen die kriminellen Beamten unmöglich machte. Das Verfahren gegen den kriminellen Beamten wurde von der Staatsanwaltschaft ohne Verhandlung eingestellt.
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Folterknast : FrankAnne : POGID
Folterknast : jva-gelsenkirchen.1000.html : E090215 : V100211
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