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Im Sommer 2003 war ich im
Marienhospital Gelsenkirchen-Buer. Dabei ging es um mein Knie. Man
teilte mir
mit, dass man für mich leider nichts machen kann, da der Zustand meines
Knies
zu schlecht sei. Man teilte mir mit, dass ich keine Treppen steigen
dürfte, und
verordnete mir Krankengymnastik.
Im Herbst 2003 war ich in Horn-Bad
Meinberg zur Kur. Auch
dort wurde mir mitgeteilt, dass ich keine Treppen steigen darf
und regelmäßige Krankengymnastik brauche. Einige Tage nach der
Kur wurde
ich verhaftet, weil ich die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
verweigere.
Wie auf dieser Domain bereits
berichtet, kam es in der
ersten Woche zur Misshandlung durch den Beamten B., der auch Heribert
misshandelt hatte. Der Angriff gegen mich hatte meine Gesundheit
natürlich
nicht gerade verbessert. Wegen meiner Gehbehinderung und des
"Treppenverbots" verlangte ich regelmäßig eine Aufzugsfahrt anstatt
die Treppe zu nutzen und meiner Gesundheit weiter zu schädigen. Anfangs
klappte
dies Problemlos. Am zehnten Hafttag wurde ich mit dem Aufzug zum Baden
gebracht. Duschen ist mir aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich,
da die
Sturzgefahr viel zu groß wäre. Nach dem Baden weigerte sich der Beamte
K. mich
mit dem Aufzug auf die Abteilung zurückzubringen. Er fragte den
Anstaltsarzt ob
ich mit dem Aufzug transportiert werden müsste. Der Anstaltsarzt
brauchte dazu
keine Untersuchung, keine Röntgenbilder, er brauchte mich noch nicht
einmal zu
sehen. Anscheinend hatte er einen magischen Röntgenblick, und konnte
durch
mindestens zwei Wände hindurch meine Knie sehen. Der Anstaltsarzt
meinte nicht
nur, dass ich Treppen steigen könnte, sondern er meinte sogar, dass
dies angeblich
gut für mich sei. Und dies sogar, obwohl ich erst einige Tage zuvor
beim
Anstaltsarzt war, weil ich in der Freistunde plötzlich gar nicht mehr
laufen
konnte.
Da
mir seine magischen Kräfte nicht ganz einleuchtend erschienen, glaubte
ich doch
lieber den Fachärzten, die mich zuvor untersucht hatten, und denen
sogar
Röntgenaufnahmen vorlagen. Ich weigerte mich die Treppen zu benutzen.
Daraufhin
wollte mich der Beamte K. gewaltsam die Treppe runter bringen. Nur dem
Eingreifen
eines Beamten von der Abteilung MA3 war es zu verdanken, dass dies
verhindert
wurde. Man hat mich dann doch mit dem Aufzug zurückgebracht.
Von
diesem Zeitpunkt an, bis zum 20. Hafttag hat man mit alles verweigert,
wozu ich
mit dem Aufzug hätte befördert werden müssen. Zehn Tage lang durfte ich
nicht
zum Baden, zum Arzt und Zahnarzt. Zehn Tage lang wurde mir auch die
Freistunde
verweigert, weil auch dafür ein Aufzugstransport notwendig gewesen
wäre. Und
dies galt nicht nur für den Beamten K. sondern da waren sich alle
Beamten der
Abteilung einig. Einzig der abteilungsfremde Beamte von MA3, der schon
die
Gewaltmassnahme gegen mich verhindert hatte, hat mit seinen Kollegen in
einer
Freistunde gesprochen, und denen mitgeteilt, dass dies nicht geht. Aber
die
anderen Knastbeamten waren sich einig. mir sämtliche Rechte weiterhin
zu
verwehren.
Meinen schriftlichen Antrag auf Aufzugstransport wurde
nach zehn Tage
von der Anstalt bearbeitet und genehmigt. Ab dem 20. Hafttag durfte ich
dann
auch wieder zum Baden und in die Freistunde. Am 22. Hafttag wurde ich
dann
ungebeugt entlassen.
Der
Beamte K. arbeitet schon lange nicht mehr
in der Anstalt. Leider auch nicht mehr der Beamte, der damals den
Übergriff
gegen mich verhinderte.
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