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11.02.2010
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BaLLaBuRg

FOLTERKNAST

GELSENknast

PORNOKNAST

PSYCHOKNAST

     Ein weiterer Normalfall in diesem PSYCHOKNAST. Im Januar 2008 teilte die JVA etlichen Gefangenen mit, dass sie im Februar 2008 keinen Besuch bekommen würden, da im Februar angeblich keine Termine mehr frei seien. Ein Beamter, der diese Bescheide den Gefangenen mitteilen musste, fand diesen Gesetzesverstoß dermaßen unverschämt, dass er die Gefangenen aufforderte sich dies keinesfalls gefallen zulassen, da Besuche gesetzlich zustehen.

     Anfang Februar reichte ich daher Klage bei der Strafvollstreckungskammer ein. Wieder einmal bestätigte sich wie kriminell oder unfähig die deutsche Justizmafia tatsächlich ist. Wieder einmal zeigte es sich, dass nicht das Grundgesetz und der Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz gilt, sondern das juristische Standesrecht und das Krähenprinzip, wonach die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.

     Obwohl Besuch lt. Strafvollzugsgesetz Besuche ausdrücklich zustehen, lehnte die Strafvollstreckungskammer die Klage ab. Dabei bediente man sich eines einfachen Tricks. Über die Klage wurde nicht mehr im Februar entschieden, sondern erst einige Monate später, nachdem ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter eingereicht hatte. Die Klageablehnung wurde damit begründet, dass der Februar inzwischen vorbei sei, und man den Februarbesuch nicht nachholen könnte.

     Wenn das Gericht weiß, dass der Februarbesuch nur im Februar gewährt werden kann, dann fragt man sich, weshalb das Gericht Monate wartete, bis es über die Klage entschied. Niemand hat das Gericht gehindert, die im Februar eingereichte Klage auch im Februar zu entscheiden. Dies wäre doch geboten gewesen, wenn der Februarbesuch nur im Februar durchgeführt werden kann.

     Es ist auch nur bedingt richtig, dass man den Februarbesuch nur im Februar durchführen könnte. Wenn einem Gefangenen im Februar der Besuch verweigert wird, wäre es technisch durchaus möglich, den verweigerten Besuch in einem anderen Monat nachzuholen.

     Ein Beispiel: Wenn jemand wegen verweigertem Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe im Februar gegen die Behörde klagt, dann wird ihm diese auch nicht verweigert, nur weil der Monat Februar vorbei ist. Sondern das Geld steht nicht erst ab Urteilsverkündung oder Klageerhebung zu, sondern ab Antragsstellung, auch rückwirkend.

     Bei Besuchen wäre das für den Gefangenen zwar nicht optimal, aber immer noch besser als rechtswidrig zustehenden Besuch zu verweigern.

     Weiterhin behauptete die Strafvollstreckungskammer, dass ich kein Anspruch darauf hätte, festzustellen, dass die Maßnahme (also die Besuchsverweigerung) rechtswidrig war, weil ich ja inzwischen (nach 15 Tagen) aus der Haft entlassen wurde. Dies behauptet die Justizmafia zwar immer wieder, weil es ja zwischen dem Gericht und der JVA ein „Naheverhältnis“ gibt, aber dadurch wird die falsche Behauptung nicht richtiger. Der BGH hat bereits vor Jahren festgestellt, dass es diesen Anspruch eben doch gibt. Man muss ganz klar feststellen, dass natürlich auch jederzeit eine Wiederholungsgefahr besteht.

     Typisch Psychoknast, die JVA behauptete dich glatt, es hätte im Februar noch genug Besuchstermine gegeben, ich hätte nur keinen Besuch bekommen, weil ich angeblich gar keine Termine beantragt hätte. Zum ersten Teil der Behauptung kann ich nicht viel sagen, aber zumindest der zweite Teil ist eine glatte Lüge, wie folgendes Schreiben bestätigt.

17.4.08 (JVA Essen)

 

Gruß Dich Bernd,

anbei ein Teil Deiner Briefe retour. Also: Als ich am 28.1. nach GE kam und danach einen Antrag auf Besuch im Februar stellte, wurde mir mitgeteilt: kein Termin.

Meine Frau hackte nach, -Besuchsabteilung-, sie könne sich an den Leiter der JVA wenden. Das hat sie gemacht und es wurde ein Besuchstermin vereinbart.

Kurz vorher wurde mir einer gemacht der aber nicht gehalten werden konnte. Der Schwachsinn ist ja, ich soll Termin machen ohne zu Wissen ob es klappt. Das hat Wingerter anders entschieden.

An dieser Stelle, ich habe (die JVA) GE erfolgreich verklagt, zwei Mann-Zelle oder mehr ist rechtswidrig.

Zu Deinen Zeilen, was meinst Du was das hier ist? Eben! Fazit: „Knast schieben“, bis auf weiteres. Werde aber gehen können, wann wohin ist noch unklar.

An dem Tag als ich verlegt wurde, von GE nach Essen zog „Karl Emil“ um auf meine Abteilung. Er war „traurig“ dass er Dich nicht –Einkauf- beerben konnte.

So ist das im Leben, des einen Freud  –Entlassung-, des anderen Leid –kein Erbe-.

Zwar liegen Deine Zeilen schon ein paar Tage rum, konnte aber erst gestern die Geschichte Wingerter nachhören. Will ja nichts falsch sagen.

Ansonsten hoffe ich für Dich, dass Du auf die Füße fällst und nicht auf die Schnauze.

 

bis demnächst

Gruß Dieter

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FrankAnne
Folterknast : FrankAnne : POGID --- Folterknast : jva-gelsenkirchen.2400.html : E090329 : V100211