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Sehr geehrte Damen und Herren,
bei Schreiben an deutsche Behörden verzichte ich meist auf (das
Vortäuschen) einer freundlichen Anrede. Nur bei wenigen, besonderen Personen,
die sich von der durchschnittlichen Unfähigkeit der Behörden positive abheben
wird die Anrede benutzt. Da dieses Schreiben sich aber auch an Personen
außerhalb von Behörden richtet, wird die Anrede natürlich benutzt.
Am 11.2.2009 war ich mit einem Bekannten in einem Elektrokaufhaus. Vor
den Kassen stand ein Mädel, das wollte den Leuten ein kostenloses Probeabo der
WAZ unter die Leute bringen. Zu meiner Verwunderung teilte mir der Bekannte
mit, dass diese Zeitung niemand bräuchte, da dort kaum was Brauchbares stehen
würde. Zu meiner Verwunderung deshalb, weil ich diese Meinung schon seit Jahren
teile, aber nicht geahnt hätte, dass dies auch dieser Unternehmer so sieht.
Eine Bekannte von mir hatte die WAZ bis zum
letzten Jahr abonniert. Nachdem sie einige Male eine andere Zeitung, z.B. die
Süddeutsche, in die Finger bekam, stellte auch sie fest, dass die WAZ völlig
überflüssig ist, und kündigte das Abo.
Vor einigen Jahren verkaufte ich mit mehreren
Mitarbeitern Abos der NRZ (ebenfalls WAZ-Gruppe). Ich machte an einem Tag 29
Termine für den Außendienst, mein bester Mitarbeiter 27 Termine. Drei weitere
Mitarbeiter machten an diesem Tag zusammen ca. 20 Termine, aber bereits damals
war ich schon überzeugt, dass die Zeitungen der WAZ-Gruppe entbehrlich wären.
Jetzt stellt man sich wahrscheinlich die
Frage, weshalb fängt der einen Bericht über die Misshandlung im Folterknast
Gelsenkirchen mit der WAZ an? Ganz einfach. In der Vergangenheit wurde die
Presse, besonders die WAZ Gelsenkirchen, über die Misshandlung des ehemaligen
Gefangenen Parys erst durch den Beamten K. und einige Tage danach durch den
Beamten B., sowie des ehemaligen Gefangenen Schreiber durch den Beamten B. und
der beinahe Misshandlung durch den Beamten K., unterrichtet. Die beinahe
Misshandlung wurde durch einen anderen Beamten gestoppt, der verhinderte, dass
der Beamte K. mit anderen Beamten, den damals 60% Schwerbehinderten (heute sind
80% anerkannt) gewaltsam die Treppe runterbringen (runterprügeln), weil man ihn
plötzlich nicht mehr mit dem vorhandenen Aufzug transportieren wollte.
Die WAZ berichtet damals zwar, wie die andere
Presse, über angebliche Misshandlungen von Gefangenen durch andere Gefangene,
über den wesentlich größeren Skandal, die Nötigung und Misshandlung von (sogar
schwerbehinderten) Gefangenen berichtete man nicht. Überhaupt hatte man den
Eindruck, dass gerade die WAZ immer nur dann über Missstände berichtete, wenn
man befürchtete, dass dies evtl. in einer anderen Zeitung stehen könnte. Dies
hat sich inzwischen anscheinend etwas gebessert, aber ein empfehlendwertes
Blatt ist aus den Blättern der WAZ-Gruppe bisher nichts geworden.
Bereits vor Jahren empfahl mir ein
Vorsitzender Richter des Landgerichts Essen, ich solle mich doch mal an die
Presse wenden. Ich erklärte ihm dass ich darin keinen großen Sinn erkennen
könne, da die Presse, hier besonders die WAZ, unter Pressefreiheit anscheinend
folgendes sieht.
„Pressefreiheit
ist die Freiheit der Presse, dem Bürger das wesentliche vorzuenthalten.“ (B.
Schreiber)
oder
„Wir
haben in Deutschland keine Pressefreiheit, wir haben Pressefeigheit“. (W.
Korte)
Der Vorsitzende Richter erwiderte daraufhin,
auch er habe den Eindruck, dass die Presse in Deutschland ihren Aufgaben nicht
nachkommt.
Natürlich werde ich auch dieses Mal die Presse
mit meinen Informationen bedienen, aber ich werde mich dieses mal besonders
auch an die ausländische Presse wenden. Vielleicht ist dies die einzige
Möglichkeit, die ständigen Verbrechen der Deutschen Justiz in die
Öffentlichkeit zu bringen.
Wenn Sie auf youtube.com den Suchbegriff „Herne blöd und pleite“ eingeben
finden Sie zwei Videos. (oder unter http://www.youtube.com/watch?v=MP-I71ibQaE).
Diese zeigen, dass ich ständig Knöllchen bekam, weil ich mit meinem Auto
angeblich in einem „verkehrsberuhigtem Bereich“, außerhalb einer
gekennzeichneten Fläche geparkt hätte. Zweifellos parkt der Golf außerhalb
einer gekennzeichneten Fläche, da es sich dort, bei dieser Beschilderung, „Ende
Fußgängerzone“, nicht um einen „verkehrsberuhigtem Bereich“ handelte.
(Inzwischen wurde die Beschilderung gewechselt, jetzt existiert dort ein Schild
„Anfang verkehrsberuhigter Bereich“. Auch dies bestätigt, dass es damals keiner
war, sonst hätte man die Beschilderung nicht wechseln brauchen.) Doch auch wenn
es sich schon damals um einen „verkehrsberuhigtem Bereich“ gehandelt hätte,
hätte „ich“ dort parken dürfen, da ich wegen meiner Gehbehinderung eine
„Parkerleichterung“ besitze, die immer in meinem Auto lag. Das Amtsgericht
Herne hat dann auch etliche Verfahren, ohne jegliche Verhandlung eingestellt.
Dennoch scheinen einige Knöllchen durchgerutscht zu sein. Entweder hat man mir
das Knöllchen nicht zugestellt, oder meine Widersprüche verschlampt.
Die Videos
zeigen, dass man mir dreimal bis zu sechs Wochen Haft androhte, wenn ich
jeweils die 5 € nicht bezahlen würde. Also dreimal 6 Wochen Haft, gesamt 18
Wochen, für dreimal 5€, also insgesamt 15 €.
Bereits seit Jahren versuchen mich die deutschen Behörden und die Justiz
regelmäßig zu schikanieren. Deshalb sehe ich mich veranlasst, berechtigte wie
unberechtigte Knöllchen und andere Geldzahlung an den Staat zu verweigern.
Inzwischen kommt auch noch das illegale Verhalten der Bananen-Republik D.
bezüglich der geklauten Daten-CD aus der Schweiz hinzu.
Hier ein kurzer Rückblick auf kriminelles
Verhalten und Verhaftung der deutschen Justiz.
A) ca. 1993 AG Stollberg/Sachsen – JVA
Chemnitz.
Bereits 1991 wurde ich von 2 Personen
angegriffen und am Hals gewürgt. Ich bin mir sicher, dass diese Personen den
Angriff gegen mich nur gewagt hatten, weil sie dachten, ich könnte mich wegen meiner Körperbehinderung
nicht wehren. Durch Einsatz von Tränengas beendete ich den Angriff. Daraufhin
bekam ich eine Anklage wegen angeblicher Körperverletzung, welches ich jedoch
erwartungsgemäß gewann. Dennoch war bereits die Anklage unverschämt. Diese
Anklage führte zu meiner ersten Inhaftierung. Obwohl ich pünktlich zur
Verhandlung erschien, wurde ich für 8 Tage verhaftet, weil ich angeblich nicht
zur Verhandlung erschienen sei. Deutsche Richter schrecken auch vor
Urkundenfälschung nicht zurück. Die Richterin behauptete, die Verhandlung hätte
zwischen 10:10 und 10.15 Uhr stattgefunden. Tatsächlich war ich in genau dieser
Zeit bei ihr in ihrem Büro. Sie telefonierte mit der Staatsanwaltschaft
Chemnitz, um zu klären, weshalb der Staatsanwalt nicht zum Termin erschienen
war. Meine Verhaftung wurde also durch 3 Lügen betrieben.
1. Es gab keine Verhandlung zwischen 10:10 Uhr
und 10:15 Uhr, obwohl dies im Protokoll behauptete wurde.
2. Ich war in der gesamten Zeit im
Gerichtgebäude. Von 10:00 bis 10:10 Uhr im Sitzungssaal, und von 10:10 bis
10:15 Uhr mit der Richterin in ihrem Büro.
3. Der Staatsanwalt war während der gesamten
Zeit zwischen 10:00 und 10:15 Uhr nicht im Gerichtgebäude.
Da wundert es nicht, dass ich nach der
Verhaftung aus meinem Geschäft, zum zuständigen Amtsgericht nach Stollberg
gebracht wurde, und von dort zum nicht zuständigen Amtsgericht Chemnitz. Bei
der Fahrt vom zuständigen Gericht Stollberg zum nicht zuständigen Gericht
Chemnitz handelte es sich um Freiheitsberaubung. Der Richter des Amtsgericht Chemnitz
war auch nicht der gesetzliche Richter.
Auch nachdem das Verfahren nach 3,5 Jahren
gewonnen wurde, erfolgte eine Woche später eine erneute Verhaftung von 3
Stunden, da die deutschen Justizdeppen es versäumten, den Haftbefehl zu
löschen.
Dieses Verfahren erinnert mich stark an das
Verfahren gegen den Justizkritiker Korte beim Landgericht Wuppertal. (http://www.korte.die-justizkritiker.de)
Obwohl Herr Korte, sowie ca. 10 Prozessbeobachter aus ganz Deutschland
anreisten, fand in dem angegeben Sitzungssaal keine Verhandlung statt. Später
bekam der Justizkritiker ein Säumnisurteil, mit der verlogenen Behauptung, er
sei angeblich gar nicht zur Verhandlung erschienen. Auch einen Antrag auf
Wiedereinsetzung lehnte man ab, und log weiter, dass die Behauptung des
Justizkritikers und der Prozessbeobachter nicht stimmen würden. Nur nach
massiven Protesten und Demonstrationen vor dem Landgericht wurde die
Wiedereinsetzung gewährt.
B) Eine weitere Verhaftung von 3 und 4 Tagen
gab es dann durch einen Richter des Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer. Für diesen
kriminellen Akt der deutschen Justiz muss ich direkt dankbar sein. Hatten manche
vorher noch Zweifel an meiner Kritik an Behörden und Justiz, so änderte sich
dies durch diese Verhaftungen drastisch. Die Verhaftungen wurden mit meinem
T-Shirt mit der Aufschrift „Prozessbeobachter“ begründet. (www.FrankAnne.de oder
www.FrankAnne.de/Bernd-Schreiber-T-Shirt-1000.html
Video (www.youtube.com/watch?v=pNjh_sOX4GI&feature=channel)
Beim Landgericht Essen sorgte diese Verhaftung
für helle Aufregung. Ein Richter schickte mir sogar eine Anwältin in den Knast,
und forderte diese extra auf, etwas für mich zu tun. Das Landgericht wollten
den Haftbefehl sofort wieder aufheben. Allerdings war das LG nicht dafür
zuständig. Selbst Justizvollzugsbeamte der JVA Gelsenkirchen fingen an, an
ihrem Beruf zu zweifeln.
„Bei dem was Sie regelmäßig erlebt haben, kann man nur froh sein, dass
Sie noch immer so normal geblieben sind!“
Beamter der JVA Gelsenkirchen
Auch die WAZ berichtet über die Verhaftung,
aber natürlich war für die alles ganz normal.
Bei der Verhaftung über 3 Tage war das
Amtsgericht auch zu blöde mich in die richtige JVA bringen zu lassen. Statt in
die, für Zivilhaft zuständige, JVA Gelsenkirchen zu bringen, wurde ich vom
Amtsgericht Gelsenkirchen in den wesentlich weiteren Knast nach Essen gebracht.
(Zum Glück, denn dort wartete die von dem LG-Richter geschickte Anwältin.) Dieser
Knast war aber für Zivilhaft nicht zuständig.
Bei der Verhaftung über 4 Tage war wieder ein
eigenes Willkürverfahren gegen mich anhängig. Insgesamt gab es bisher vier
Strafverfahren wegen angeblicher „falscher Verdächtigung“ gegen mich. Natürlich
wurden alle vier Verfahren gewonnen, hier handelte es sich um das Zweite
Verfahren. Selbst der Staatsanwalt musste am Ende einen Freispruch für mich
fordern. Diesen bekam ich auch, wurde aber wegen des T-Shirts erneut für 4 Tage
inhaftiert.
Intermezzo:
Dieses mal wurde die Polizei gerufen, die mich in das richtige Gefängnis nach
Gelsenkirchen brachte. Dabei fuhren wir über eine Kanalbrücke. Dort stand ein
Mann, der gerade versuchte eine Frau über das Brückengeländer zu stoßen. Da die
beiden Polizisten in ihrem Fahrzeug einen Schwerverbrecher mit einem T-Shirt
und der Aufschrift „Prozessbeobachter“ transportierten, kümmerten sich die
Beamten natürlich nicht über das Verbrechen. Die Polizei musste extra einen
weiteren Streifenwagen zur Brücke schicken, obwohl wir gerade dort
vorbeifuhren.
C) Richter können in Deutschland nicht nur
Urkundenfälschung betreiben, sondern auch solch eine vortäuschen. Beim
Amtsgericht Gelsenkirchen gab es am 15.12.xx eine Gerichtsverhandlung gegen
mich, die ich ebenfalls, wie alle anderen Strafverfahren bei den beiden
Amtsgerichten in Gelsenkirchen, am Ende gewann. Krankheitsbedingt konnte ich
zum Termin nicht erscheinen. Der Richter verurteilte mich daraufhin mittels
Strafbefehl. Das Datum des Strafbefehls lautete logischerweise ebenfalls
15.12.xx. Am 17.12.xx legte ich dagegen Rechtsmittel ein. Zwischenzeitlich fand
ein Richterwechsel statt. Die neue Richterin lehnte mein Rechtsmittel ab, mit
der Begründung, der Strafbefehl datiert vom 15.12. sei in Wirklichkeit gar
nicht vom 15.12. und daher hätte ich mein Rechtsmittel zu früh eingelegt. Einem
Richter Urkundenfälschung zu unterstellen, nur um mir eine Verhandlung und
somit das rechtliche Gehör zu verweigern, war ein toller Trick, hat aber am
Ende auch nicht geklappt. Nach 6,5 Jahren habe ich das Verfahren gewonnen.
D) Ende Januar 2008 landete ich dann wieder im
Folterknast Gelsenkirchen. Grund war ein Fahrzeug mit „DO“ Kennzeichen
(Dortmund). Ich habe noch nie in Dortmund gewohnt, und daher auch nie ein Fahrzeug
mit entsprechendem Kennzeichen gehabt. Solch ein Fahrzeug wurde von einer unbekannten
Person aufgebrochen. Die Polizei in Gelsenkirchen hat daraufhin das Fahrzeug
sichergestellt. Statt die Halterdaten abzurufen, schickte die Polizei mir die
Rechnung für die Abschleppkosten, und begründete dies damit, dass in dem Fahrzeug
Post von mir gelegen hätte.
Hier
eine Frage, besonders an die Schweizer Leser. Wenn ich in der Schweiz Post in
einem Auto, Bus, Zug oder einer hübschen Yacht liegen lasse, werde ich dadurch
zum Eigentümer des Fahrzeugs oder der Yacht?
In einem Land, wo der Staat sich an
kriminellen Akten beteiligen darf und straffrei Hehlerware (Daten-CD) erwerben
darf, ist dies anscheinend anders. Was passiert, wenn ich in ein Deutsches Auto
Post von mir werfe oder liegen lasse, und anschließend die Herausgabe des
Fahrzeugs samt Papiere und Schlüssel verlange?
Gegen den Bescheid hatte ich natürlich
Widerspruch eingelegt. Obwohl es nie eine Entscheidung oder Gerichtsverhandlung
gab, landete ich, ursprünglich für 180 Tage, im Knast. Dagegen legte ich
Haftbeschwerde ein. Nach 15 Tagen wurde
ich vorzeitig entlassen. Grund war aber nicht meine Unschuld, Grund war ein
Schreiben des stellvertretenden Direktors des Amtsgerichts Gelsenkirchen. Dies
wird hier nicht zitiert, es wird empfohlen dies unter http://www.FrankAnne.de/Jahresbericht2008.html nachzulesen.
Demnach
war es dem Gericht vollkommen egal, dass ich unschuldig in Haft war, die Entlassung
wurde ausschließlich damit begründet, dass ich für meine unangenehmen Aktionen
bekannt sei, und nur deshalb wurde ich aus der Haft entlassen.
Diese Beispiele dürfen hinreichend erklären,
weshalb ich nicht mehr bereit bin, diese kriminelle Republik, ob berechtigt
oder unberechtigt, mit meinem Geld zu unterstützen.
Wie bereits erwähnt, hat spätestens die
Verhaftung wegen des T-Shirt mit der Aufschrift „Prozessbeobachter“ zu einem
Umdenken bei einigen Beamten und Richtern geführt. Seit der Verhaftung wegen
den Abschleppkosten eines Fahrzeugs mit Dortmunder Kennzeichen, gibt es einen
Richter, der nicht mehr möchte, dass ich ständig im Knast lande, und der daher seit Februar
2008 meine Knöllchen bezahlt.
In der Woche vom 1.2.2010 bis 7.2.2010 war ich
von 168 Stunden (7 Tage x 24 Stunden) am Sonntag den 7.2.2010 dreißig Minuten
bei einem Bäcker. Während dieser 30 Minuten fuhr zielgenau ein Polizeifahrzeug
vor den Laden. Die beiden Beamten betraten den Laden und kamen zu mir und
fragten ob ich der Herr Schreiber sei. Hier liegt der Verdacht nah, dass mein
Aufenthaltsort durch eine verbotene Handyortung erfolgte. Denn dazu wäre ein
richterlicher Beschluss notwendig, der aber für nicht bezahlte Knöllchen gar
nicht gerechtfertigt wäre. .
Lt. dem erwähnten Video hätte ich 3 Haftbefehle a 5 € zu erwarten gehabt.
Zusätzlich einen weiteren Haftbefehl über 3 Tage für 60 € wegen zu schnellem
Fahren. Die dreimal 5 € hatte ich von „meinem Richter“ bereits vor einigen
Monaten erhalten. Er wollte mir aber auch die 60 € bezahlen. Den Betrag von 60 €,
also ca. 120 DM, ist für einen Richter vielleicht nicht die höchste Summe, aber
vermutlich merkt er die schon. Und ich möchte nicht, dass jemand einen großen
Nachteil hat, weil ich nicht mehr bereit bin, diese Bananen-Republik mit meinem
Geld zu unterstützen. Die dreimal 5 € nehme ich auch nur, weil ich dadurch
berichten kann, dass ein Richter mir meine Knöllchen bezahlt.
Bei meiner Verhaftung erwartete ich also 3
Knöllchen a 5 € sowie ein Knöllchen über 60 €. Ob ich hier Mengenrabatt bekam,
oder die Justizbehörden einfach mal wieder zu blöde waren, ist mir nicht
bekannt. Es gab nur zwei Haftbefehle a 5 €, sowie einen weiteren über 60 €.
Ich erklärte den Beamten dass ich die
Bezahlung der Knöllchen ablehne, da ich von meinem Widerstandrecht (GG Artikel
20 Abs. 4) gebrauch mache. Ich begründete dies, dass ich es schließlich nicht
mit meinem Geld unterstützen kann, dass unsere Bananenrepublik mit Millionen
Kriminelle unterstützt und von diesen in der Schweiz geklaute Hehlerware kauft.
Gemeint war damit die CD mit in der Schweiz geklauten Daten. Zur Erinnerung, in
unserer Bananen-Republik werden 14jährige verfolgt, wenn sie sich im Internet
illegal Musik runterladen, während unsere Politikgauner gleichzeitig den
Datendiebsstahl unterstützen. (Nachtrag: außer Baden-Württemberg)
Da ich aber insgesamt 15 € von einem Richter
erhalten hatte, die für 3 Knöllchen a 5 € erhalten hatte, war ich bereit die
beiden 5 € Knöllchen zu bezahlen, schließlich war das erhaltene Geld
zweckgebunden. Auch wenn mich der Richter sicherlich nicht angezeigt hätte,
wenn ich sein Geld nicht dafür ausgegeben hätte, bin ich natürlich so ehrlich
sein Geld nur für den gedachten Zweck zu verwenden. Weshalb das dritte 5 €
Knöllchen nicht existierte ist mir natürlich nicht bekannt.
Wegen den nicht bezahlten 60 € sollte ich lt.
Haftbefehl zur JVA Gelsenkirchen gebracht werden. Obwohl es zur neuen
Polizeiwache weiter war, als zur JVA brachten mich die beiden Beamten
unverständlicherweise zur Polizeiwache. Auf dem Weg dorthin wurde ich gefragt,
weshalb ich so negative gegen diese Republik eingestellt sei. Ich erklärte
ihnen, dass es doch kaum noch einen Unterschied zwischen dem 3. und 4. Reich
gäbe. Als Staatsbedienstete sahen die beiden dies natürlich ganz anders. Aber
das war in der DDR und im 3. Reich auch nicht anders. Ich erzählte ihnen was ich
seit 1990 regelmäßig erlebt habe und wie kriminell diese Republik sei.
Auf der Polizeiwache angekommen stellte man
fest, dass ich dort völlig falsch sei, und so wurde ich gleich wieder in das
Einsatzfahrzeug gebracht und zur JVA gefahren. Auch auf diesem Weg berichte ich
weiterhin über meine negativen Erlebnisse. Dabei sparte ich auch die
Gelsenkirchener Polizei nicht aus. Ich erzählte von meiner Verhaftung 2008
wegen eines aufgebrochenen Fahrzeugs mit Dortmunder Kennzeichen, und dass ich
die dafür die Abschleppkosten bezahlen sollte, weil in dem Fahrzeug Post von
mir gelegen hätte. Die beiden Beamten bestätigten mir, dass dieses Vorgehen
tatsächlich nicht korrekt war, und ich natürlich nicht zum Halter eines
Fahrzeugs werde, wenn dort Post von mir liegt. Und dass die Abschleppkosten die
Person hätte bezahlen müssen, auf die das Fahrzeug zu letzt zugelassen war.
Bei der
JVA angekommen meinte der Fahrer, ob wir noch mal eine Runde fahren sollten,
denn meine Berichte seien so spannend.
Hier erscheint mir der Hinweis, auf eine im
Internet auszugsweise veröffentliche Rede über meine Person, angebracht.
http://www.youtube.com/watch?v=J5G5FvvT9S4
In der JVA hatte der Beamte O. aus Mülheim
(Stadtgrenze Essen) dienst. Die Beamten O. aus Mülheim, den Beamten P. aus
Essen, sowie den leitenden Beamten O, aus Gelsenkirchen Hessler, die alle in
der JVA Gelsenkirchen tätig sind, kenne ich schon seit über 10 Jahren, als es
die JVA Gelsenkirchen noch nicht gab, und diese Beamten noch in der JVA Essen
tätig waren. Damals war ich ebenfalls als Zivilgefangener in unBeugehaft und
nicht als Strafgefangener untergebracht. Dennoch weigerte man sich damals die
mir lt. Gesetz zustehenden Rechte als Zivilgefangener zu gewähren. Dazu gehörte
z.B. das Tragen eigener Kleidung, die Einzelunterbringung etc. Statt eigener
Kleidung musste ich wie Strafgefangene Anstaltskleidung tragen. Und obwohl
gesetzlich untersagt, wurde ich mit Drogenabhängigen, Drogendealer, Betrüger,
Alkoholiker und ALDI-Erpresser gemeinsam in einer Zelle untergebracht. Nach
meiner ungebeugten Haftentlassung stellte ich gegen die JVA Strafantrag und
klagte vor der Strafvollstreckungskammer. Das ganze dauerte 1,5 Jahre. Zwar
deckte die Justizmafia die Bediensteten, aber allein der Umstand, dass ich die
solange vor das Gericht zerrte, reichte um mir Respekt zu verschaffen. Der
Beamte O aus Mülheim, der Beamte P. aus Essen, sowie zahlreiche andere Beamte
haben in den letzten Jahren begriffen, dass es besser ist sich nicht mit mir
anzulegen. Darüber hinaus gab es in der JVA schon immer Beamte, die sich schon
immer korrekt verhalten hatten. Auch die Verhaftung wegen des T-Shirts mit der
Aufschrift „Prozessbeobachter“ führte bei einigen zu einem Umdenken.
Selbst der Beamte L. der vor ca. 10 Jahren für
Monate zur JVA Essen versetzt wurde, nachdem ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde
eingereicht hatte, hat schon vor einigen Jahren sein Verhalten mir gegenüber
deutlich geändert. Ich erinnere mich, dass er vor ca. 4 Jahren seine Kollegen
in der JVA Castrop-Rauxel zusammengeschissen hatte, weil sich diese nicht
korrekt mir gegenüber verhalten hatten. Weiterhin erklärte er mir, im Beisein zweier
Bürger, eine davon eine FDP-Politikerin: „Herr Schreiber, Sie machen das schon
richtig“, als wir vor der JVA Gelsenkirchen demonstrierten.
Mit dem Beamten O. aus Mühlheim gab es also
erwartungsgemäß keine Probleme. Er fragte, ob ich mal wieder wegen Knöllchen in
Beugehaft wäre. Als ich den Fall erklärte, fragte er mich, weshalb ich die 5 €
Knöllchen nicht auch einfach absitze. Völlig entrüstet teilte ich ihm mit, dass
ich zweckgebundene Mittel doch nicht einfach für was anderes ausgeben könnte.
Daraufhin erhielt ich folgende Antwort:
„Das
Sie unehrlich sind kann man Ihnen wirklich nicht nachsagen“.
Das merkwürdige an der JVA ist, dass man dort
anscheinend nur befördert wird, wenn man keinen Verstand und daher auch keine
Skrupel hat. So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass der leitende Beamte
O. aus Gelsenkirchen der einzige der angeführten Beamten ist, der trotz der
langen, gemeinsamen Vergangenheit noch immer nichts begriffen hat. Dies
bemerkte ich auch schon während der Verhandlung 2009 beim Landgericht Essen,
als der Foltervorwurf in der JVA Gelsenkirchen verhandelt wurde. (Auf www.Folterknast.de wird darüber
berichtet. Die einzige vernünftige, brauchbare Aussage wurde dort von einem einfachen
Beamten gemacht. Die Aussagen der leitenden Beamten waren völlig wertlos.
Am Montag den 8.2.2009 musste ich morgens zur Kammer. Dabei stellten die
beiden Beamten fest, dass von meinem mitgebrachten Geld plötzlich 6 Cent
fehlten. Den beiden Kammerbeamten erklärte ich: „Ich bin ja so froh, dass der
Wechsel des Anstaltsleiter wenigstens dazu geführt hat, dass jetzt die Beamten
glücklich und zufrieden sind“. Offensichtlich hatte ich damit einen wunden
Punkt angesprochen. Erst fing der anwesende Knacki an zu lachen, dann sah einer
der Beamten erst den anderen und dann mich an. Auch er konnte sich ein Lachen
nicht verkneifen. Sollte der Wechsel des Anstaltsleiters etwa doch nicht den
gewünschten Erfolg gehabt haben?
Nach dem Kammerbesuch wurde ich zur Freistunde
gebracht. Nach der Freistunde wartete der Beamte O. aus GE auf dem Flur auf
mich. Er teilte mir folgendes mit: „Bei unserem Gespräch außerhalb der JVA
hatte ich Ihnen ja mitgeteilt, dass Sie sich besser nicht mehr hier blicken
lassen. Und dass Sie was erleben werden, wenn sie sich hier noch mal blicken lassen.
Jetzt sind sie doch wieder hier, jetzt sollen sie auch ihr versprochenes Erlebnis
erhalten. Sie werden gleich zur JVA Dortmund gebracht.“
Kurz danach wurde ich von einem Beamten
abgeholt. Anders als üblich kam ich nicht zur Kammer. Sämtliche erhalte Sachen
blieben auf der Zelle. Die JVA, die angeblich so furchtbar unter Personalmangel
leidet, war trotzdem in der Lage zwei Beamte abzustellen, die mich mit einem
anstaltseigenem Fahrzeug nach Dortmund bringen sollte. Der normale Transport
mit dem üblichen Gefangenen-Bus war an diesem Tag wahrscheinlich nicht mehr
möglich.
Auf dem, natürlich wieder mal nicht
ausgehändigtem Haftbefehl, war der Folterknast Gelsenkirchen als Haftanstalt
angegeben, der sowohl für meinen Wohnort Gelsenkirchen, als auch für Zivilhaft
zuständig ist. Ich weigerte mich mitzugehen. und kehrte um, um zu meiner Zelle
zurückzugehen. Die beiden Beamten forderten mich erst auf mitzukommen, aber ich
ging zurück zu meinem Hafthaus. Dann forderte mich die Bande auf, stehen zu
bleiben, ich ging aber weiter zu meinem Hafthaus. Im Haus A ging ich zum Aufzug
wartete davor, dass mich jemand hochfährt. (Aufzug hat keine Selbstbedienung).
Man wollte mich nicht hochfahren, dafür wurde Alarm ausgelöst. Über die
Lautsprecher war zu hören, dass im Haus A und im Innenhof keine
Gefangenenbewegungen mehr stattfinden dürfen. (Natürlich sollte keiner sehen,
wie 7 Beamte sich auf einen 80% Schwerbehinderten stürzen). Nachdem sämtliche
Gefangene weggeschlossen wurden, kamen insgesamt 7 Beamte auf mich zu.
Einer teilte mir mit:
„Sie haben 2 Möglichkeiten, entweder Sie
kommen freiwillig mit, oder wir bringen Sie gewaltsam weg.“
„Ich
habe sogar 3 Möglichkeiten“
„Nein, Sie haben 2 Möglichkeiten“.
„Nein
ich habe 3. Ich zahle einfach die 60 €“.
„Nein, Sie haben nur 2 Möglichkeiten, bezahlen
können Sie in Dortmund“.
„Nein
ich zahle die 60 € hier, und ihr habt mir das zu ermöglichen“.
Zwischenzeitlich hatte ein Beamter einen
Rollstuhl herbeigebracht. Danach stürzten sich 7 Beamte auf mich, schubsten und
drückten mich in den Rollstuhl. Da sich meine Füße noch auf dem Boden befanden,
hatte der schiebende Beamte Schwierigkeiten den Rollstuhl fortzubewegen. Als
man merkte, dass meine Füße der Grund waren, zog man mir erst das linke und
anschließend das rechte Bein in die Luft. Dadurch lag ich mehr in dem Rollstuhl
als ich saß. So wurde ich durch die Haftanstalt gebracht. Nun sollte man von
Beamten nicht zuviel Verstand erwarten, und so waren auch diese nicht in der
Lage mich zu dem VW-Bus zu bringen. An dem VW-Bus vorbei brachte man mich zur
Fahrzeugschleuse an der Pforte. Der wartende VW-Bus musste nun erst nachgeholt
werden.
Um zu verhindern, dass es Verletzungen beim
„Umladen“ vom Rollstuhl in den VW-Bus gibt, erklärte ich mich bereit, selbst in
den VW-Bus einzusteigen. Anscheinend waren die Beamten schon in einer Art
„Blutrausch“. Sie lehnten dies ab, und bestanden darauf mich gewaltsam in das
Fahrzeug zu bringen. Als sie den Papierkram erledigt hatten, zerrten sie mich
aus dem Rollstuhl schubsten und pressten mich in den VW-Bus, Obwohl ich
überhaupt keinerlei Widerstand leistete. Mit den Worten: „Es sieht ja keiner“,
bestanden sie darauf mir Handschellen anzulegen, obwohl das Strafvollzugsgesetz
Handschellen bei Zivilgefangenen ausdrücklich untersagt. So wurde ich zur JVA
Dortmund gebracht. Auch bei dem Transport bestätigten sie den fehlenden
Verstand. Auf der A42, kurz vor der Abfahrt zur A45 finden regelmäßig
Radarkontrollen statt. Die Blitzanlage war auch schon von weitem erkennbar.
Dennoch raste der Fahrer in die Radarfalle. Bei soviel Verstand konnte ich es
mir nicht verkneifen mit meinen gefesselten Händen Applaus zu spenden.
In Dortmund angekommen wunderte sich der
Beamte warum ich nach Dortmund gebracht wurde. Erst recht, als ich ihm
erklärte, ich wollte die 60 € ja bezahlen, mir die JVA Gelsenkirchen dies aber
verweigert hatte. Obwohl ich die 60 € auch in Dortmund bezahlen wollte, sollte
ich die gesamte Aufnahmeprozedur durchlaufen. Dies war aber gar nicht möglich,
da die Kammer nur über Treppen erreichbar war. Dass ich keine Treppen steigen
kann und darf, war im Folterknast Gelsenkirchen bekannt. Bereits vor mehreren
Jahren hatte die JVA Gelsenkirchen anerkannt, dass ich keine Treppen steigen
kann, und die Notwendigkeit eines Aufzugtransports festgestellt.
Damals hatte man mir im Folterknast
Gelsenkirchen 10 Tage lang die Freistunde, jegliche Arzt- und Zahnarztbesuch
und sogar das Baden verweigert. Als man mir dann endlich den Aufzugstransport
genehmigte, wurde ich am nächsten Tag entlassen.
Obwohl es in der JVA Dortmund wesentlich
entspannter zuging, und mir auch mitgeteilt hatte, dass man das Verhalten der
JVA Gelsenkirchen nicht nachvollziehen kann, ist es organisatorisch so schlecht
geregelt, dass es noch einige Stunden dauerte, bis ich über eine
Sozialarbeiterin eine Person anrufen konnte, mit der ich eigentlich für den
damaligen Tag in Gelsenkirchen verabredet war. Dieser brachte auch die
geforderten 60 € vorbei. Danach wurde ich endlich entlassen.
Unverzüglich nach der Haftentlassung machten
wir ein Video vor der JVA Dortmund. Danach fuhren wir nach Gelsenkirchen. Dort
demonstriere ich sofort vor dem Folterknast Gelsenkirchen. Auch davon existiert
ein Video. Ein weiteres Video wurde eine Woche Später (Karneval) vor dem
Folterknast GE gemacht. Die Fotos im Sträflingskostüm machte eine Beamtin, die
über das Verhalten der Bananen-Republik gegen meine Person ebenfalls so
entsetzt ist, wie andere Bürger. Die Fotos können auf www.Folterknast.de bereits angesehen
werden. Die Videos werden demnächst eingestellt und können dann ebenfalls über www.Folterknast.de oder www.youtube.com, Suchbegriff „Folterknast“
abgerufen werden.
Da ich die 60 € bereits in Gelsenkirchen
bezahlen wollte, und mir dies verweigert wurde, handelt es bei der Verweigerung
und den Transport um Nötigung. Bei der Gewaltanwendung um Körperverletzung, und
bei dem Transport nach Dortmund um Freiheitsberaubung. Das Fesseln durch
Handschellen betrachte ich als Körperverletzung, Nötigung, und Freiheitsberaubung.
Inzwischen hat Baden-Württemberg
entschieden die angebotenen geklauten Bankdaten nicht zu kaufen. Ich
stamme aus Waldshut, also Baden-Württemberg, und es freut mich, dass man dort
die Rechtslage bezüglich der geklauten Daten genauso sieht wie ich, aber
eigentlich kann man dies auch gar nicht anders sehen.
Inzwischen konnte ich eine Akte einsehen. Darin begründet der Beamte O. aus
Gelsenkirchen meine „Abschiebung“ mit „professioneller Unvoreingenommenheit“.
Eine kreative Wortschöpfung aus dem Beamten- bzw. Politikerdeutsch. Hört sich
toll an, und ist doch so nichts sagend.
Tatsächlich kann dies doch nur bedeuten, dass
der Folterknast Gelsenkirchen nicht in der Lage ist die 3 Tage Haft
professionell und unvoreingenommen durchzuführen. Und dies trotz Wechsel des
Anstaltsleiters. Professionell wäre es doch gewesen, wenn die Anstaltsleitung
sich gesagt hätte, der hat eine Internetseite und berichtet über uns. Da halten
wir mal 3 Tage den Ball ganz flach, damit wir keinen Grund liefern, dass der
über uns wieder was Negatives berichtet. Wahrscheinlich wären die einfachen
Beamten dazu auch in der Lage gewesen. Wie bereits erwähnt gab es mit den
Beamten O. aus Mülheim, P. aus Essen, K aus Gelsenkirchen oder der
Hauptfeldwebel L. überhaupt keine Probleme, und ich rechnete auch die
verbleibenden 2 Tage nicht mit solchen. Soweit es mit einigen vor Jahren mal
Probleme gab, waren die Beamten durchaus lernfähig. Dies gilt jedoch nicht für
die leitenden Beamten. Dort scheint Unfähigkeit nicht nur an der Tagesordnung,
sondern sogar Vorraussetzung für eine Beförderung zu sein.
Dabei hatte doch vor 2 Jahren sogar der
stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Gelsenkirchen, Richter Meiswinkel,
bereits geschrieben, ich sei für meine unangenehmen Aktionen bekannt, und es
sei besser mir keinen Grund für meine unangenehmen Aktionen zu liefern. Doch
statt den Ball flach zu halten, liefert man mir nun eine ganze Wagenladung an
Munition für meine unangenehmen Aktionen.
Tatsächlich
hatte die Leitung keine Angst vor einem „unprofessionellem Verhalten wegen
Voreingenommenheit“ der Beamten, sondern wahrscheinlich genau umgekehrt.
Schließlich gibt es immer mehr Beamte, die von mir und meinen Aktionen
beeindruckt sind, und diese für richtig halten.
Da man mir im Folterknast Gelsenkirchen die
Bezahlung der 60 € verweigerte, war ich insgesamt ca. 24 Stunden verhaftet. In
dieser Zeit gab es trotz meiner chronischen Erkrankung (Zustand nach Polio)
keine ärztliche Untersuchung meiner Person, meines Gesundheitszustandes oder ärztliche
Prüfung der Reisefähigkeit. Die Nacht verbrachte ich ohne mein notwendiges Beatmungsgerät,
und auch notwendige Medikamente (Lyrica) habe ich natürlich nicht erhalten.
Während ich im Dezember 2007 für meinen Kampf
gegen Beamtendumm und Behördenwillkür mit einem Preis für Zivilcourage
ausgezeichnet wurde, würden mich das deutsche Beamtendumm und die Justizmafia
am liebsten mundtot machen.
Auf meinem youtube Account findet sich auch
ein Video einer „VERA am Mittag“ Sendung, mit mir, die von SAT1 ausgestrahlt
wurde. Diese findet sich unter den Suchbegriffen „Beamtendumm“ und „VERA“ oder http://www.youtube.com/profile?user=Beamtendumm#p/u/0/r2hhniFPHOI.
Bereits damals berichtet ich über Behördenwillkür und Existenzvernichtung. Vor
der Sendung gab es mit zwei Redakteuren Telefonate von je ca. 45 Minuten.
Danach meinten beide Redakteure ich sei der ideale Talkgast.
Besonders den Lesern aus der Schweiz möchte
ich auch noch den Fall von Bruno Schillinger aus Freiburg (www.kassensturz-jetzt.de) und den
Fall des Solarkritikers Rainer Hoffmann aus Recklinghausen (www.Solarkritik.de) empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
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