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BaLLaBuRg

FOLTERKNAST

GELSENknast

PORNOKNAST

PSYCHOKNAST

8.2.2011 Der Terrorstaat im 21. Jahrhundert.

Polizeipräsident

Rathausplatz 4

45894 Gelsenkirchen

 

GE den 21.2.2010

 

Am 12.2.2010 war ich bei der Polizei Gelsenkirchen. Wegen meiner Gehbehinderung konnte ich in den letzten Jahren nicht zur Polizei, da diese zu weit von den Bushaltestellen entfernt war. Seit 2010 hat die Polizei in Gelsenkirchen (schon wieder) eine neue Wache, die jetzt direkt an der Bushaltestelle liegt. Ich wollte dort Strafantrag gegen die Beamten der JVA Gelsenkirchen, wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung stellen. Nach einiger Zeit kam ein Beamter und meinte, erst sei die wartende Frau dran, dann der wartende Türke. Zu mir meinte er: „Wir kennen uns doch“. Keine Ahnung, aber ausschließen kann ich das nicht. Dann meinte er weiter: „Ihre Anzeige nehme ich nicht auf, sie müssen zur Staatsanwaltschaft nach Essen fahren, dort können sie die Anzeige aufgeben.“ Ich erklärte ihm, dass es mir nicht möglich und nicht zumutbar sei mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Staatsanwaltschaft Essen zu fahren. Dennoch weigerte er sich meine Strafanzeige aufzunehmen. Ich verlangte daraufhin seinen Namen. Dabei handelte es sich um den Beamten R. Ich habe inzwischen mit einem „meiner Richter“ gesprochen, der mir auf meine Frage antwortete: „Die Polizei ist verpflichtet den Strafantrag aufzunehmen“. Dies bestätigte mir auch unser Anwalt der Betrugsopferhilfe.

Die Dienstaufsicht der Gelsenkirchener Polizei wird nun aufgefordert, dafür zu sorgen, dass ich den Strafantrag bei der Polizeiwache Gelsenkirchen aufgeben kann, und mir dies innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Schreibens mitzuteilen.

Beamte und Behördenmitarbeiter halten sich häufig für etwas Besonderes. Für Angehörige der Obrigkeit!

Daher empfehle ich ergänzend das Studium des Deutschen Grundgesetzes.

Demnach gibt es nur eine Obrigkeit, das Volk! Und als Angehöriger dieses Volkes bin ich nicht bereit, aber das dürfte ihnen aus der Vergangenheit auch bekannt sein, zu akzeptieren, dass Angehörige der Untrigkeit, also einer Berufgruppe die dem Volk zu dienen hat, sich als Obrigkeit aufführen.

Eine längere Frist als 7 Tage kann ich ihnen leider nicht einräumen. da das Amtsgericht für die Bearbeitung einer evtl. notwendigen einstweiligen Anordnung gegen das Polizeipräsidium bzw. gegen den Polizeipräsidenten ebenfalls einige Zeit benötigt.

Auch würde ich im Rahmen der Dienstaufsicht gerne auf die Einschaltung des LKA Düsseldorf verzichten, wie dies leider bei der Polizeipräsidentin Recklinghausen notwendig war. Die Schreiben der Polizeipräsidentin, der anscheinend nicht bekannt war, dass sie für die Dienstaufsicht über ihre Beamten zuständig ist, sowie das Schreiben des LKA kann bei Bedarf unter

 
http://www.recklinghausen.die-justizkritiker.de/polizei-1000.html und

http://www.recklinghausen.die-justizkritiker.de/polizei-2000.html

abgerufen werden.

Der Versuch des Polizeibeamten, die Anzeigenaufnahme zu verweigern, passt natürlich wieder „wie die Faust auf Auge“ zu der Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung durch die JVA Gelsenkirchen. Deutsche Behörden sind ständig bemüht, wie in einem Willkürstaat üblich, sich gegenseitig zu stützen, und dem Bürger sowie dem Volk sämtliche Rechte zu verweigern. Dies kann und werde ich, weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft, dulden. Dies sollte Ihnen aber bekannt sein. Natürlich bestehe ich nicht darauf meine Anzeige unbedingt bei dem Beamten R. aufzugeben. Gerne bin ich bereit, meine Anzeige auch bei einem besser geeigneten Beamten aufzugeben. Erfahrungsgemäß gibt es auch solche bei ihrer Dienststelle.

21.12.2009  – Todesfall im Polizeigewahrsam Gelsenkirchen. www.Folterknast.de berichtet.
18.02.2010 – Neuer Todesfall in JVA Gelsenkirchen. www.Folterknast.de berichtet.
26.02.2010 – Neue Misshandlung in der JVA Bielefeld www.Folterknast.de berichtet.

B. Schreiber

Sehr geehrte Damen und Herren,

 
bei Schreiben an deutsche Behörden verzichte ich meist auf (das Vortäuschen) einer freundlichen Anrede. Nur bei wenigen, besonderen Personen, die sich von der durchschnittlichen Unfähigkeit der Behörden positive abheben wird die Anrede benutzt. Da dieses Schreiben sich aber auch an Personen außerhalb von Behörden richtet, wird die Anrede natürlich benutzt.

Am 11.2.2009 war ich mit einem Bekannten in einem Elektrokaufhaus. Vor den Kassen stand ein Mädel, das wollte den Leuten ein kostenloses Probeabo der WAZ unter die Leute bringen. Zu meiner Verwunderung teilte mir der Bekannte mit, dass diese Zeitung niemand bräuchte, da dort kaum was Brauchbares stehen würde. Zu meiner Verwunderung deshalb, weil ich diese Meinung schon seit Jahren teile, aber nicht geahnt hätte, dass dies auch dieser Unternehmer so sieht.

Eine Bekannte von mir hatte die WAZ bis zum letzten Jahr abonniert. Nachdem sie einige Male eine andere Zeitung, z.B. die Süddeutsche, in die Finger bekam, stellte auch sie fest, dass die WAZ völlig überflüssig ist, und kündigte das Abo.

Vor einigen Jahren verkaufte ich mit mehreren Mitarbeitern Abos der NRZ (ebenfalls WAZ-Gruppe). Ich machte an einem Tag 29 Termine für den Außendienst, mein bester Mitarbeiter 27 Termine. Drei weitere Mitarbeiter machten an diesem Tag zusammen ca. 20 Termine, aber bereits damals war ich schon überzeugt, dass die Zeitungen der WAZ-Gruppe entbehrlich wären.

Jetzt stellt man sich wahrscheinlich die Frage, weshalb fängt der einen Bericht über die Misshandlung im Folterknast Gelsenkirchen mit der WAZ an? Ganz einfach. In der Vergangenheit wurde die Presse, besonders die WAZ Gelsenkirchen, über die Misshandlung des ehemaligen Gefangenen Parys erst durch den Beamten K. und einige Tage danach durch den Beamten B., sowie des ehemaligen Gefangenen Schreiber durch den Beamten B. und der beinahe Misshandlung durch den Beamten K., unterrichtet. Die beinahe Misshandlung wurde durch einen anderen Beamten gestoppt, der verhinderte, dass der Beamte K. mit anderen Beamten, den damals 60% Schwerbehinderten (heute sind 80% anerkannt) gewaltsam die Treppe runterbringen (runterprügeln), weil man ihn plötzlich nicht mehr mit dem vorhandenen Aufzug transportieren wollte.

Die WAZ berichtet damals zwar, wie die andere Presse, über angebliche Misshandlungen von Gefangenen durch andere Gefangene, über den wesentlich größeren Skandal, die Nötigung und Misshandlung von (sogar schwerbehinderten) Gefangenen berichtete man nicht. Überhaupt hatte man den Eindruck, dass gerade die WAZ immer nur dann über Missstände berichtete, wenn man befürchtete, dass dies evtl. in einer anderen Zeitung stehen könnte. Dies hat sich inzwischen anscheinend etwas gebessert, aber ein empfehlendwertes Blatt ist aus den Blättern der WAZ-Gruppe bisher nichts geworden.

Bereits vor Jahren empfahl mir ein Vorsitzender Richter des Landgerichts Essen, ich solle mich doch mal an die Presse wenden. Ich erklärte ihm dass ich darin keinen großen Sinn erkennen könne, da die Presse, hier besonders die WAZ, unter Pressefreiheit anscheinend folgendes sieht.

 

„Pressefreiheit ist die Freiheit der Presse, dem Bürger das wesentliche vorzuenthalten.“ (B. Schreiber)

oder

„Wir haben in Deutschland keine Pressefreiheit, wir haben Pressefeigheit“. (W. Korte)

 
Der Vorsitzende Richter erwiderte daraufhin, auch er habe den Eindruck, dass die Presse in Deutschland ihren Aufgaben nicht nachkommt.

Natürlich werde ich auch dieses Mal die Presse mit meinen Informationen bedienen, aber ich werde mich dieses mal besonders auch an die ausländische Presse wenden. Vielleicht ist dies die einzige Möglichkeit, die ständigen Verbrechen der Deutschen Justiz in die Öffentlichkeit zu bringen.


Wenn Sie auf youtube.com den Suchbegriff „Herne blöd und pleite“ eingeben finden Sie zwei Videos. (oder unter http://www.youtube.com/watch?v=MP-I71ibQaE). Diese zeigen, dass ich ständig Knöllchen bekam, weil ich mit meinem Auto angeblich in einem „verkehrsberuhigtem Bereich“, außerhalb einer gekennzeichneten Fläche geparkt hätte. Zweifellos parkt der Golf außerhalb einer gekennzeichneten Fläche, da es sich dort, bei dieser Beschilderung, „Ende Fußgängerzone“, nicht um einen „verkehrsberuhigtem Bereich“ handelte. (Inzwischen wurde die Beschilderung gewechselt, jetzt existiert dort ein Schild „Anfang verkehrsberuhigter Bereich“. Auch dies bestätigt, dass es damals keiner war, sonst hätte man die Beschilderung nicht wechseln brauchen.) Doch auch wenn es sich schon damals um einen „verkehrsberuhigtem Bereich“ gehandelt hätte, hätte „ich“ dort parken dürfen, da ich wegen meiner Gehbehinderung eine „Parkerleichterung“ besitze, die immer in meinem Auto lag. Das Amtsgericht Herne hat dann auch etliche Verfahren, ohne jegliche Verhandlung eingestellt. Dennoch scheinen einige Knöllchen durchgerutscht zu sein. Entweder hat man mir das Knöllchen nicht zugestellt, oder meine Widersprüche verschlampt.

Die Videos  zeigen, dass man mir dreimal bis zu sechs Wochen Haft androhte, wenn ich jeweils die 5 € nicht bezahlen würde. Also dreimal 6 Wochen Haft, gesamt 18 Wochen, für dreimal 5€, also insgesamt 15 €.

Bereits seit Jahren versuchen mich die deutschen Behörden und die Justiz regelmäßig zu schikanieren. Deshalb sehe ich mich veranlasst, berechtigte wie unberechtigte Knöllchen und andere Geldzahlung an den Staat zu verweigern. Inzwischen kommt auch noch das illegale Verhalten der Bananen-Republik D. bezüglich der geklauten Daten-CD aus der Schweiz hinzu.

Hier ein kurzer Rückblick auf kriminelles Verhalten und Verhaftung der deutschen Justiz.

A) ca. 1993 AG Stollberg/Sachsen – JVA Chemnitz.

Bereits 1991 wurde ich von 2 Personen angegriffen und am Hals gewürgt. Ich bin mir sicher, dass diese Personen den Angriff gegen mich nur gewagt hatten, weil sie dachten, ich  könnte mich wegen meiner Körperbehinderung nicht wehren. Durch Einsatz von Tränengas beendete ich den Angriff. Daraufhin bekam ich eine Anklage wegen angeblicher Körperverletzung, welches ich jedoch erwartungsgemäß gewann. Dennoch war bereits die Anklage unverschämt. Diese Anklage führte zu meiner ersten Inhaftierung. Obwohl ich pünktlich zur Verhandlung erschien, wurde ich für 8 Tage verhaftet, weil ich angeblich nicht zur Verhandlung erschienen sei. Deutsche Richter schrecken auch vor Urkundenfälschung nicht zurück. Die Richterin behauptete, die Verhandlung hätte zwischen 10:10 und 10.15 Uhr stattgefunden. Tatsächlich war ich in genau dieser Zeit bei ihr in ihrem Büro. Sie telefonierte mit der Staatsanwaltschaft Chemnitz, um zu klären, weshalb der Staatsanwalt nicht zum Termin erschienen war. Meine Verhaftung wurde also durch 3 Lügen betrieben.

1. Es gab keine Verhandlung zwischen 10:10 Uhr und 10:15 Uhr, obwohl dies im Protokoll behauptete wurde.

2. Ich war in der gesamten Zeit im Gerichtgebäude. Von 10:00 bis 10:10 Uhr im Sitzungssaal, und von 10:10 bis 10:15 Uhr mit der Richterin in ihrem Büro.

3. Der Staatsanwalt war während der gesamten Zeit zwischen 10:00 und 10:15 Uhr nicht im Gerichtgebäude.

Da wundert es nicht, dass ich nach der Verhaftung aus meinem Geschäft, zum zuständigen Amtsgericht nach Stollberg gebracht wurde, und von dort zum nicht zuständigen Amtsgericht Chemnitz. Bei der Fahrt vom zuständigen Gericht Stollberg zum nicht zuständigen Gericht Chemnitz handelte es sich um Freiheitsberaubung. Der Richter des Amtsgericht Chemnitz war auch nicht der gesetzliche Richter.

Auch nachdem das Verfahren nach 3,5 Jahren gewonnen wurde, erfolgte eine Woche später eine erneute Verhaftung von 3 Stunden, da die deutschen Justizdeppen es versäumten, den Haftbefehl zu löschen.

Dieses Verfahren erinnert mich stark an das Verfahren gegen den Justizkritiker Korte beim Landgericht Wuppertal. (http://www.korte.die-justizkritiker.de) Obwohl Herr Korte, sowie ca. 10 Prozessbeobachter aus ganz Deutschland anreisten, fand in dem angegeben Sitzungssaal keine Verhandlung statt. Später bekam der Justizkritiker ein Säumnisurteil, mit der verlogenen Behauptung, er sei angeblich gar nicht zur Verhandlung erschienen. Auch einen Antrag auf Wiedereinsetzung lehnte man ab, und log weiter, dass die Behauptung des Justizkritikers und der Prozessbeobachter nicht stimmen würden. Nur nach massiven Protesten und Demonstrationen vor dem Landgericht wurde die Wiedereinsetzung gewährt.

B) Eine weitere Verhaftung von 3 und 4 Tagen gab es dann durch einen Richter des Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer. Für diesen kriminellen Akt der deutschen Justiz muss ich direkt dankbar sein. Hatten manche vorher noch Zweifel an meiner Kritik an Behörden und Justiz, so änderte sich dies durch diese Verhaftungen drastisch. Die Verhaftungen wurden mit meinem T-Shirt mit der Aufschrift „Prozessbeobachter“ begründet. (www.FrankAnne.de oder

www.FrankAnne.de/Bernd-Schreiber-T-Shirt-1000.html

Video (www.youtube.com/watch?v=pNjh_sOX4GI&feature=channel)

 
Beim Landgericht Essen sorgte diese Verhaftung für helle Aufregung. Ein Richter schickte mir sogar eine Anwältin in den Knast, und forderte diese extra auf, etwas für mich zu tun. Das Landgericht wollten den Haftbefehl sofort wieder aufheben. Allerdings war das LG nicht dafür zuständig. Selbst Justizvollzugsbeamte der JVA Gelsenkirchen fingen an, an ihrem Beruf zu zweifeln.

„Bei dem was Sie regelmäßig erlebt haben, kann man nur froh sein, dass Sie noch immer so normal geblieben sind!“
Beamter der JVA Gelsenkirchen

Auch die WAZ berichtet über die Verhaftung, aber natürlich war für die alles ganz normal.

Bei der Verhaftung über 3 Tage war das Amtsgericht auch zu blöde mich in die richtige JVA bringen zu lassen. Statt in die, für Zivilhaft zuständige, JVA Gelsenkirchen zu bringen, wurde ich vom Amtsgericht Gelsenkirchen in den wesentlich weiteren Knast nach Essen gebracht. (Zum Glück, denn dort wartete die von dem LG-Richter geschickte Anwältin.) Dieser Knast war aber für Zivilhaft nicht zuständig.

Bei der Verhaftung über 4 Tage war wieder ein eigenes Willkürverfahren gegen mich anhängig. Insgesamt gab es bisher vier Strafverfahren wegen angeblicher „falscher Verdächtigung“ gegen mich. Natürlich wurden alle vier Verfahren gewonnen, hier handelte es sich um das Zweite Verfahren. Selbst der Staatsanwalt musste am Ende einen Freispruch für mich fordern. Diesen bekam ich auch, wurde aber wegen des T-Shirts erneut für 4 Tage inhaftiert.

Intermezzo: Dieses mal wurde die Polizei gerufen, die mich in das richtige Gefängnis nach Gelsenkirchen brachte. Dabei fuhren wir über eine Kanalbrücke. Dort stand ein Mann, der gerade versuchte eine Frau über das Brückengeländer zu stoßen. Da die beiden Polizisten in ihrem Fahrzeug einen Schwerverbrecher mit einem T-Shirt und der Aufschrift „Prozessbeobachter“ transportierten, kümmerten sich die Beamten natürlich nicht über das Verbrechen. Die Polizei musste extra einen weiteren Streifenwagen zur Brücke schicken, obwohl wir gerade dort vorbeifuhren.

C) Richter können in Deutschland nicht nur Urkundenfälschung betreiben, sondern auch solch eine vortäuschen. Beim Amtsgericht Gelsenkirchen gab es am 15.12.xx eine Gerichtsverhandlung gegen mich, die ich ebenfalls, wie alle anderen Strafverfahren bei den beiden Amtsgerichten in Gelsenkirchen, am Ende gewann. Krankheitsbedingt konnte ich zum Termin nicht erscheinen. Der Richter verurteilte mich daraufhin mittels Strafbefehl. Das Datum des Strafbefehls lautete logischerweise ebenfalls 15.12.xx. Am 17.12.xx legte ich dagegen Rechtsmittel ein. Zwischenzeitlich fand ein Richterwechsel statt. Die neue Richterin lehnte mein Rechtsmittel ab, mit der Begründung, der Strafbefehl datiert vom 15.12. sei in Wirklichkeit gar nicht vom 15.12. und daher hätte ich mein Rechtsmittel zu früh eingelegt. Einem Richter Urkundenfälschung zu unterstellen, nur um mir eine Verhandlung und somit das rechtliche Gehör zu verweigern, war ein toller Trick, hat aber am Ende auch nicht geklappt. Nach 6,5 Jahren habe ich das Verfahren gewonnen.        

D) Ende Januar 2008 landete ich dann wieder im Folterknast Gelsenkirchen. Grund war ein Fahrzeug mit „DO“ Kennzeichen (Dortmund). Ich habe noch nie in Dortmund gewohnt, und daher auch nie ein Fahrzeug mit entsprechendem Kennzeichen gehabt. Solch ein Fahrzeug wurde von einer unbekannten Person aufgebrochen. Die Polizei in Gelsenkirchen hat daraufhin das Fahrzeug sichergestellt. Statt die Halterdaten abzurufen, schickte die Polizei mir die Rechnung für die Abschleppkosten, und begründete dies damit, dass in dem Fahrzeug Post von mir gelegen hätte.

Hier eine Frage, besonders an die Schweizer Leser. Wenn ich in der Schweiz Post in einem Auto, Bus, Zug oder einer hübschen Yacht liegen lasse, werde ich dadurch zum Eigentümer des Fahrzeugs oder der Yacht?

In einem Land, wo der Staat sich an kriminellen Akten beteiligen darf und straffrei Hehlerware (Daten-CD) erwerben darf, ist dies anscheinend anders. Was passiert, wenn ich in ein Deutsches Auto Post von mir werfe oder liegen lasse, und anschließend die Herausgabe des Fahrzeugs samt Papiere und Schlüssel verlange?

Gegen den Bescheid hatte ich natürlich Widerspruch eingelegt. Obwohl es nie eine Entscheidung oder Gerichtsverhandlung gab, landete ich, ursprünglich für 180 Tage, im Knast. Dagegen legte ich Haftbeschwerde ein.  Nach 15 Tagen wurde ich vorzeitig entlassen. Grund war aber nicht meine Unschuld, Grund war ein Schreiben des stellvertretenden Direktors des Amtsgerichts Gelsenkirchen. Dies wird hier nicht zitiert, es wird empfohlen dies unter http://www.FrankAnne.de/Jahresbericht2008.html nachzulesen.

 
Demnach war es dem Gericht vollkommen egal, dass ich unschuldig in Haft war, die Entlassung wurde ausschließlich damit begründet, dass ich für meine unangenehmen Aktionen bekannt sei, und nur deshalb wurde ich aus der Haft entlassen.

 
Diese Beispiele dürfen hinreichend erklären, weshalb ich nicht mehr bereit bin, diese kriminelle Republik, ob berechtigt oder unberechtigt, mit meinem Geld zu unterstützen.

Wie bereits erwähnt, hat spätestens die Verhaftung wegen des T-Shirt mit der Aufschrift „Prozessbeobachter“ zu einem Umdenken bei einigen Beamten und Richtern geführt. Seit der Verhaftung wegen den Abschleppkosten eines Fahrzeugs mit Dortmunder Kennzeichen, gibt es einen Richter, der nicht mehr möchte, dass ich ständig  im Knast lande, und der daher seit Februar 2008 meine Knöllchen bezahlt.

In der Woche vom 1.2.2010 bis 7.2.2010 war ich von 168 Stunden (7 Tage x 24 Stunden) am Sonntag den 7.2.2010 dreißig Minuten bei einem Bäcker. Während dieser 30 Minuten fuhr zielgenau ein Polizeifahrzeug vor den Laden. Die beiden Beamten betraten den Laden und kamen zu mir und fragten ob ich der Herr Schreiber sei. Hier liegt der Verdacht nah, dass mein Aufenthaltsort durch eine verbotene Handyortung erfolgte. Denn dazu wäre ein richterlicher Beschluss notwendig, der aber für nicht bezahlte Knöllchen gar nicht gerechtfertigt wäre.  .

Lt. dem erwähnten Video hätte ich 3 Haftbefehle a 5 € zu erwarten gehabt. Zusätzlich einen weiteren Haftbefehl über 3 Tage für 60 € wegen zu schnellem Fahren. Die dreimal 5 € hatte ich von „meinem Richter“ bereits vor einigen Monaten erhalten. Er wollte mir aber auch die 60 € bezahlen. Den Betrag von 60 €, also ca. 120 DM, ist für einen Richter vielleicht nicht die höchste Summe, aber vermutlich merkt er die schon. Und ich möchte nicht, dass jemand einen großen Nachteil hat, weil ich nicht mehr bereit bin, diese Bananen-Republik mit meinem Geld zu unterstützen. Die dreimal 5 € nehme ich auch nur, weil ich dadurch berichten kann, dass ein Richter mir meine Knöllchen bezahlt.

Bei meiner Verhaftung erwartete ich also 3 Knöllchen a 5 € sowie ein Knöllchen über 60 €. Ob ich hier Mengenrabatt bekam, oder die Justizbehörden einfach mal wieder zu blöde waren, ist mir nicht bekannt. Es gab nur zwei Haftbefehle a 5 €, sowie einen weiteren über 60 €.

Ich erklärte den Beamten dass ich die Bezahlung der Knöllchen ablehne, da ich von meinem Widerstandrecht (GG Artikel 20 Abs. 4) gebrauch mache. Ich begründete dies, dass ich es schließlich nicht mit meinem Geld unterstützen kann, dass unsere Bananenrepublik mit Millionen Kriminelle unterstützt und von diesen in der Schweiz geklaute Hehlerware kauft. Gemeint war damit die CD mit in der Schweiz geklauten Daten. Zur Erinnerung, in unserer Bananen-Republik werden 14jährige verfolgt, wenn sie sich im Internet illegal Musik runterladen, während unsere Politikgauner gleichzeitig den Datendiebsstahl unterstützen. (Nachtrag: außer Baden-Württemberg)

Da ich aber insgesamt 15 € von einem Richter erhalten hatte, die für 3 Knöllchen a 5 € erhalten hatte, war ich bereit die beiden 5 € Knöllchen zu bezahlen, schließlich war das erhaltene Geld zweckgebunden. Auch wenn mich der Richter sicherlich nicht angezeigt hätte, wenn ich sein Geld nicht dafür ausgegeben hätte, bin ich natürlich so ehrlich sein Geld nur für den gedachten Zweck zu verwenden. Weshalb das dritte 5 € Knöllchen nicht existierte ist mir natürlich nicht bekannt.

Wegen den nicht bezahlten 60 € sollte ich lt. Haftbefehl zur JVA Gelsenkirchen gebracht werden. Obwohl es zur neuen Polizeiwache weiter war, als zur JVA brachten mich die beiden Beamten unverständlicherweise zur Polizeiwache. Auf dem Weg dorthin wurde ich gefragt, weshalb ich so negative gegen diese Republik eingestellt sei. Ich erklärte ihnen, dass es doch kaum noch einen Unterschied zwischen dem 3. und 4. Reich gäbe. Als Staatsbedienstete sahen die beiden dies natürlich ganz anders. Aber das war in der DDR und im 3. Reich auch nicht anders. Ich erzählte ihnen was ich seit 1990 regelmäßig erlebt habe und wie kriminell diese Republik sei.

Auf der Polizeiwache angekommen stellte man fest, dass ich dort völlig falsch sei, und so wurde ich gleich wieder in das Einsatzfahrzeug gebracht und zur JVA gefahren. Auch auf diesem Weg berichte ich weiterhin über meine negativen Erlebnisse. Dabei sparte ich auch die Gelsenkirchener Polizei nicht aus. Ich erzählte von meiner Verhaftung 2008 wegen eines aufgebrochenen Fahrzeugs mit Dortmunder Kennzeichen, und dass ich die dafür die Abschleppkosten bezahlen sollte, weil in dem Fahrzeug Post von mir gelegen hätte. Die beiden Beamten bestätigten mir, dass dieses Vorgehen tatsächlich nicht korrekt war, und ich natürlich nicht zum Halter eines Fahrzeugs werde, wenn dort Post von mir liegt. Und dass die Abschleppkosten die Person hätte bezahlen müssen, auf die das Fahrzeug zu letzt zugelassen war.

 
Bei der JVA angekommen meinte der Fahrer, ob wir noch mal eine Runde fahren sollten, denn meine Berichte seien so spannend.

Hier erscheint mir der Hinweis, auf eine im Internet auszugsweise veröffentliche Rede über meine Person, angebracht.  

http://www.youtube.com/watch?v=J5G5FvvT9S4

In der JVA hatte der Beamte O. aus Mülheim (Stadtgrenze Essen) dienst. Die Beamten O. aus Mülheim, den Beamten P. aus Essen, sowie den leitenden Beamten O, aus Gelsenkirchen Hessler, die alle in der JVA Gelsenkirchen tätig sind, kenne ich schon seit über 10 Jahren, als es die JVA Gelsenkirchen noch nicht gab, und diese Beamten noch in der JVA Essen tätig waren. Damals war ich ebenfalls als Zivilgefangener in unBeugehaft und nicht als Strafgefangener untergebracht. Dennoch weigerte man sich damals die mir lt. Gesetz zustehenden Rechte als Zivilgefangener zu gewähren. Dazu gehörte z.B. das Tragen eigener Kleidung, die Einzelunterbringung etc. Statt eigener Kleidung musste ich wie Strafgefangene Anstaltskleidung tragen. Und obwohl gesetzlich untersagt, wurde ich mit Drogenabhängigen, Drogendealer, Betrüger, Alkoholiker und ALDI-Erpresser gemeinsam in einer Zelle untergebracht. Nach meiner ungebeugten Haftentlassung stellte ich gegen die JVA Strafantrag und klagte vor der Strafvollstreckungskammer. Das ganze dauerte 1,5 Jahre. Zwar deckte die Justizmafia die Bediensteten, aber allein der Umstand, dass ich die solange vor das Gericht zerrte, reichte um mir Respekt zu verschaffen. Der Beamte O aus Mülheim, der Beamte P. aus Essen, sowie zahlreiche andere Beamte haben in den letzten Jahren begriffen, dass es besser ist sich nicht mit mir anzulegen. Darüber hinaus gab es in der JVA schon immer Beamte, die sich schon immer korrekt verhalten hatten. Auch die Verhaftung wegen des T-Shirts mit der Aufschrift „Prozessbeobachter“ führte bei einigen zu einem Umdenken.

Selbst der Beamte L. der vor ca. 10 Jahren für Monate zur JVA Essen versetzt wurde, nachdem ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht hatte, hat schon vor einigen Jahren sein Verhalten mir gegenüber deutlich geändert. Ich erinnere mich, dass er vor ca. 4 Jahren seine Kollegen in der JVA Castrop-Rauxel zusammengeschissen hatte, weil sich diese nicht korrekt mir gegenüber verhalten hatten. Weiterhin erklärte er mir, im Beisein zweier Bürger, eine davon eine FDP-Politikerin: „Herr Schreiber, Sie machen das schon richtig“, als wir vor der JVA Gelsenkirchen demonstrierten.  

Mit dem Beamten O. aus Mühlheim gab es also erwartungsgemäß keine Probleme. Er fragte, ob ich mal wieder wegen Knöllchen in Beugehaft wäre. Als ich den Fall erklärte, fragte er mich, weshalb ich die 5 € Knöllchen nicht auch einfach absitze. Völlig entrüstet teilte ich ihm mit, dass ich zweckgebundene Mittel doch nicht einfach für was anderes ausgeben könnte. Daraufhin erhielt ich folgende Antwort:

 
„Das Sie unehrlich sind kann man Ihnen wirklich nicht nachsagen“. 

 
Das merkwürdige an der JVA ist, dass man dort anscheinend nur befördert wird, wenn man keinen Verstand und daher auch keine Skrupel hat. So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass der leitende Beamte O. aus Gelsenkirchen der einzige der angeführten Beamten ist, der trotz der langen, gemeinsamen Vergangenheit noch immer nichts begriffen hat. Dies bemerkte ich auch schon während der Verhandlung 2009 beim Landgericht Essen, als der Foltervorwurf in der JVA Gelsenkirchen verhandelt wurde. (Auf www.Folterknast.de wird darüber berichtet. Die einzige vernünftige, brauchbare Aussage wurde dort von einem einfachen Beamten gemacht. Die Aussagen der leitenden Beamten waren völlig wertlos.

Am Montag den 8.2.2009 musste ich morgens zur Kammer. Dabei stellten die beiden Beamten fest, dass von meinem mitgebrachten Geld plötzlich 6 Cent fehlten. Den beiden Kammerbeamten erklärte ich: „Ich bin ja so froh, dass der Wechsel des Anstaltsleiter wenigstens dazu geführt hat, dass jetzt die Beamten glücklich und zufrieden sind“. Offensichtlich hatte ich damit einen wunden Punkt angesprochen. Erst fing der anwesende Knacki an zu lachen, dann sah einer der Beamten erst den anderen und dann mich an. Auch er konnte sich ein Lachen nicht verkneifen. Sollte der Wechsel des Anstaltsleiters etwa doch nicht den gewünschten Erfolg gehabt haben?

Nach dem Kammerbesuch wurde ich zur Freistunde gebracht. Nach der Freistunde wartete der Beamte O. aus GE auf dem Flur auf mich. Er teilte mir folgendes mit: „Bei unserem Gespräch außerhalb der JVA hatte ich Ihnen ja mitgeteilt, dass Sie sich besser nicht mehr hier blicken lassen. Und dass Sie was erleben werden, wenn sie sich hier noch mal blicken lassen. Jetzt sind sie doch wieder hier, jetzt sollen sie auch ihr versprochenes Erlebnis erhalten. Sie werden gleich zur JVA Dortmund gebracht.“

Kurz danach wurde ich von einem Beamten abgeholt. Anders als üblich kam ich nicht zur Kammer. Sämtliche erhalte Sachen blieben auf der Zelle. Die JVA, die angeblich so furchtbar unter Personalmangel leidet, war trotzdem in der Lage zwei Beamte abzustellen, die mich mit einem anstaltseigenem Fahrzeug nach Dortmund bringen sollte. Der normale Transport mit dem üblichen Gefangenen-Bus war an diesem Tag wahrscheinlich nicht mehr möglich.

Auf dem, natürlich wieder mal nicht ausgehändigtem Haftbefehl, war der Folterknast Gelsenkirchen als Haftanstalt angegeben, der sowohl für meinen Wohnort Gelsenkirchen, als auch für Zivilhaft zuständig ist. Ich weigerte mich mitzugehen. und kehrte um, um zu meiner Zelle zurückzugehen. Die beiden Beamten forderten mich erst auf mitzukommen, aber ich ging zurück zu meinem Hafthaus. Dann forderte mich die Bande auf, stehen zu bleiben, ich ging aber weiter zu meinem Hafthaus. Im Haus A ging ich zum Aufzug wartete davor, dass mich jemand hochfährt. (Aufzug hat keine Selbstbedienung). Man wollte mich nicht hochfahren, dafür wurde Alarm ausgelöst. Über die Lautsprecher war zu hören, dass im Haus A und im Innenhof keine Gefangenenbewegungen mehr stattfinden dürfen. (Natürlich sollte keiner sehen, wie 7 Beamte sich auf einen 80% Schwerbehinderten stürzen). Nachdem sämtliche Gefangene weggeschlossen wurden, kamen insgesamt 7 Beamte auf mich zu.


Einer teilte mir mit:

„Sie haben 2 Möglichkeiten, entweder Sie kommen freiwillig mit, oder wir bringen Sie gewaltsam weg.“

„Ich habe sogar 3 Möglichkeiten“

„Nein, Sie haben 2 Möglichkeiten“.

„Nein ich  habe 3. Ich zahle einfach die 60 €“.

„Nein, Sie haben nur 2 Möglichkeiten, bezahlen können Sie in Dortmund“.

„Nein ich zahle die 60 € hier, und ihr habt mir das zu ermöglichen“.

 
Zwischenzeitlich hatte ein Beamter einen Rollstuhl herbeigebracht. Danach stürzten sich 7 Beamte auf mich, schubsten und drückten mich in den Rollstuhl. Da sich meine Füße noch auf dem Boden befanden, hatte der schiebende Beamte Schwierigkeiten den Rollstuhl fortzubewegen. Als man merkte, dass meine Füße der Grund waren, zog man mir erst das linke und anschließend das rechte Bein in die Luft. Dadurch lag ich mehr in dem Rollstuhl als ich saß. So wurde ich durch die Haftanstalt gebracht. Nun sollte man von Beamten nicht zuviel Verstand erwarten, und so waren auch diese nicht in der Lage mich zu dem VW-Bus zu bringen. An dem VW-Bus vorbei brachte man mich zur Fahrzeugschleuse an der Pforte. Der wartende VW-Bus musste nun erst nachgeholt werden.

 
Um zu verhindern, dass es Verletzungen beim „Umladen“ vom Rollstuhl in den VW-Bus gibt, erklärte ich mich bereit, selbst in den VW-Bus einzusteigen. Anscheinend waren die Beamten schon in einer Art „Blutrausch“. Sie lehnten dies ab, und bestanden darauf mich gewaltsam in das Fahrzeug zu bringen. Als sie den Papierkram erledigt hatten, zerrten sie mich aus dem Rollstuhl schubsten und pressten mich in den VW-Bus, Obwohl ich überhaupt keinerlei Widerstand leistete. Mit den Worten: „Es sieht ja keiner“, bestanden sie darauf mir Handschellen anzulegen, obwohl das Strafvollzugsgesetz Handschellen bei Zivilgefangenen ausdrücklich untersagt. So wurde ich zur JVA Dortmund gebracht. Auch bei dem Transport bestätigten sie den fehlenden Verstand. Auf der A42, kurz vor der Abfahrt zur A45 finden regelmäßig Radarkontrollen statt. Die Blitzanlage war auch schon von weitem erkennbar. Dennoch raste der Fahrer in die Radarfalle. Bei soviel Verstand konnte ich es mir nicht verkneifen mit meinen gefesselten Händen Applaus zu spenden.

In Dortmund angekommen wunderte sich der Beamte warum ich nach Dortmund gebracht wurde. Erst recht, als ich ihm erklärte, ich wollte die 60 € ja bezahlen, mir die JVA Gelsenkirchen dies aber verweigert hatte. Obwohl ich die 60 € auch in Dortmund bezahlen wollte, sollte ich die gesamte Aufnahmeprozedur durchlaufen. Dies war aber gar nicht möglich, da die Kammer nur über Treppen erreichbar war. Dass ich keine Treppen steigen kann und darf, war im Folterknast Gelsenkirchen bekannt. Bereits vor mehreren Jahren hatte die JVA Gelsenkirchen anerkannt, dass ich keine Treppen steigen kann, und die Notwendigkeit eines Aufzugtransports festgestellt.

Damals hatte man mir im Folterknast Gelsenkirchen 10 Tage lang die Freistunde, jegliche Arzt- und Zahnarztbesuch und sogar das Baden verweigert. Als man mir dann endlich den Aufzugstransport genehmigte, wurde ich am nächsten Tag entlassen.

Obwohl es in der JVA Dortmund wesentlich entspannter zuging, und mir auch mitgeteilt hatte, dass man das Verhalten der JVA Gelsenkirchen nicht nachvollziehen kann, ist es organisatorisch so schlecht geregelt, dass es noch einige Stunden dauerte, bis ich über eine Sozialarbeiterin eine Person anrufen konnte, mit der ich eigentlich für den damaligen Tag in Gelsenkirchen verabredet war. Dieser brachte auch die geforderten 60 € vorbei. Danach wurde ich endlich entlassen.

Unverzüglich nach der Haftentlassung machten wir ein Video vor der JVA Dortmund. Danach fuhren wir nach Gelsenkirchen. Dort demonstriere ich sofort vor dem Folterknast Gelsenkirchen. Auch davon existiert ein Video. Ein weiteres Video wurde eine Woche Später (Karneval) vor dem Folterknast GE gemacht. Die Fotos im Sträflingskostüm machte eine Beamtin, die über das Verhalten der Bananen-Republik gegen meine Person ebenfalls so entsetzt ist, wie andere Bürger. Die Fotos können auf www.Folterknast.de bereits angesehen werden. Die Videos werden demnächst eingestellt und können dann ebenfalls über www.Folterknast.de oder www.youtube.com, Suchbegriff „Folterknast“ abgerufen werden.   

Da ich die 60 € bereits in Gelsenkirchen bezahlen wollte, und mir dies verweigert wurde, handelt es bei der Verweigerung und den Transport um Nötigung. Bei der Gewaltanwendung um Körperverletzung, und bei dem Transport nach Dortmund um Freiheitsberaubung. Das Fesseln durch Handschellen betrachte ich als Körperverletzung, Nötigung, und Freiheitsberaubung.  

Inzwischen hat Baden-Württemberg  entschieden die angebotenen geklauten Bankdaten nicht zu kaufen. Ich stamme aus Waldshut, also Baden-Württemberg, und es freut mich, dass man dort die Rechtslage bezüglich der geklauten Daten genauso sieht wie ich, aber eigentlich kann man dies auch gar nicht anders sehen.

Inzwischen konnte ich eine Akte einsehen. Darin begründet der Beamte O. aus Gelsenkirchen meine „Abschiebung“ mit „professioneller Unvoreingenommenheit“. Eine kreative Wortschöpfung aus dem Beamten- bzw. Politikerdeutsch. Hört sich toll an, und ist doch so nichts sagend.

Tatsächlich kann dies doch nur bedeuten, dass der Folterknast Gelsenkirchen nicht in der Lage ist die 3 Tage Haft professionell und unvoreingenommen durchzuführen. Und dies trotz Wechsel des Anstaltsleiters. Professionell wäre es doch gewesen, wenn die Anstaltsleitung sich gesagt hätte, der hat eine Internetseite und berichtet über uns. Da halten wir mal 3 Tage den Ball ganz flach, damit wir keinen Grund liefern, dass der über uns wieder was Negatives berichtet. Wahrscheinlich wären die einfachen Beamten dazu auch in der Lage gewesen. Wie bereits erwähnt gab es mit den Beamten O. aus Mülheim, P. aus Essen, K aus Gelsenkirchen oder der Hauptfeldwebel L. überhaupt keine Probleme, und ich rechnete auch die verbleibenden 2 Tage nicht mit solchen. Soweit es mit einigen vor Jahren mal Probleme gab, waren die Beamten durchaus lernfähig. Dies gilt jedoch nicht für die leitenden Beamten. Dort scheint Unfähigkeit nicht nur an der Tagesordnung, sondern sogar Vorraussetzung für eine Beförderung zu sein.

Dabei hatte doch vor 2 Jahren sogar der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Gelsenkirchen, Richter Meiswinkel, bereits geschrieben, ich sei für meine unangenehmen Aktionen bekannt, und es sei besser mir keinen Grund für meine unangenehmen Aktionen zu liefern. Doch statt den Ball flach zu halten, liefert man mir nun eine ganze Wagenladung an Munition für meine unangenehmen Aktionen.

Tatsächlich hatte die Leitung keine Angst vor einem „unprofessionellem Verhalten wegen Voreingenommenheit“ der Beamten, sondern wahrscheinlich genau umgekehrt. Schließlich gibt es immer mehr Beamte, die von mir und meinen Aktionen beeindruckt sind, und diese für richtig halten.

Da man mir im Folterknast Gelsenkirchen die Bezahlung der 60 € verweigerte, war ich insgesamt ca. 24 Stunden verhaftet. In dieser Zeit gab es trotz meiner chronischen Erkrankung (Zustand nach Polio) keine ärztliche Untersuchung meiner Person, meines Gesundheitszustandes oder ärztliche Prüfung der Reisefähigkeit. Die Nacht verbrachte ich ohne mein notwendiges Beatmungsgerät, und auch notwendige Medikamente (Lyrica) habe ich natürlich nicht erhalten.

Während ich im Dezember 2007 für meinen Kampf gegen Beamtendumm und Behördenwillkür mit einem Preis für Zivilcourage ausgezeichnet wurde, würden mich das deutsche Beamtendumm und die Justizmafia am liebsten mundtot machen.

Auf meinem youtube Account findet sich auch ein Video einer „VERA am Mittag“ Sendung, mit mir, die von SAT1 ausgestrahlt wurde. Diese findet sich unter den Suchbegriffen „Beamtendumm“ und „VERA“ oder http://www.youtube.com/profile?user=Beamtendumm#p/u/0/r2hhniFPHOI. Bereits damals berichtet ich über Behördenwillkür und Existenzvernichtung. Vor der Sendung gab es mit zwei Redakteuren Telefonate von je ca. 45 Minuten. Danach meinten beide Redakteure ich sei der ideale Talkgast.

Besonders den Lesern aus der Schweiz möchte ich auch noch den Fall von Bruno Schillinger aus Freiburg (www.kassensturz-jetzt.de) und den Fall des Solarkritikers Rainer Hoffmann aus Recklinghausen (www.Solarkritik.de) empfehlen.


Mit freundlichen Grüßen

Hallo Bernd,

habe Deine Schreiben bereits "an-gelesen".


Was mich von Anfang an an Teilen Deiner Briefinhalte "irritiert" (um nicht "stört" zu schreiben) ist, dass Du dort ständig von "BEAMTEN, STAAT" etc. schreibst.

Es gibt in der OMF-BRD k e i n e Beamten. Eine Berufsgruppe mit dieser Bezeichnung gibt es nur in Staaten!

Es gibt auch k e i n e n Staat BRD. Es gibt die OMF-BRD, also die "Organisation der Modalitäten einer Fremdherrschaft - Bundesrepublik Deutschland"!

Bitte spreche und schreibe doch zukünftig von OMF-BRD-Bediensteten, OMF-BRD-Verwaltungsmitarbeitern, oder OMF-BRD-Bütteln, wenn Du über die Möchtegern-Beamten oder die Möchtegern-Polizei informierst.

Auch eine POLIZEI gibt es in der OMF-BRD n i c h t! Die Angehörigen dieser Untriegkeiten-Berufsgruppe sind Mitarbeiter des OMF-BRD-Betriebsschutz, oder der OMF-BRD-Betriebskampfgruppe (Du weißt, die OMF-BRD ist eine insolvente GmbH).

Eine Polizei ist eine staatliche Organisation zum Schutz der Bevölkerung eines Landes vor Kriminellen. Die OMF-BRD-Betriebskampfgruppe wird jedoch zum Schutz Krimineller (z.B. die eigenen Kollegen, sog. Staatsanwälte, sog. Richter, sog. Politiker und Wirtschaftsbosse) vor der Bevölkerung eingesetzt!!!

Bitte sei doch so lieb, und verwende entsprechende Formulierungen, sonst glauben die OMF-BRD-Büttel, oder auch die Leser Deiner Schreiben weiterhin, Du schreibst tatsächlich über "BEAMTE oder über einen STAATE".


Lieber, kollegialer Gruß

BV
Ja, Herr Schreiber, das stimmt:
Die Polizei ist verpflichtet Ihre Anzeige / Ihren Strafantrag
aufzunehmen. 
Freundliche Grüße  UB

Entschuldigung wir kamen letztes Wochenende nicht mehr dazu - ein Antrag hatte absolute Priorität und wir sind nur einmal in der Woche bei Bruno und selbst kann er nichts machen (er hält sich auch an die Anweisungen das zeigt dass es ernst ist) - unten unser Kommentar dazu

Wir schauen erst wieder Mittwoch ins Postfach

Alles Gute

 

********** Anfang *********

Erschütternd, es ist erschütternd was wir gerade auf http://folterknast.de/jva-gelsenkirchen-2500.html gelesen haben.

Grundgesetz Artikel 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." und Artikel 2 "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Gilt ebenso wenig wie die EU Charta der Menschenrechte: Artikel 2 – Recht auf Leben - Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden,….. - Artikel 3 – Verbot der Folter - Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

 

Wir haben hier auch versucht das Aktenzeichen der Strafanzeige gegen die ARGE herauszufinden. Es war mühselig. Die Frage wie man am besten Anzeige wegen Verstoß gegen das Grundgesetz erstatten kann hieß es ' gehen zur Polizei die schreiben das auf und leiten es an uns weiter – wenn sie nichts mehr hören, hat es sich nichts erledigt'. Dabei war die Frage nur ob auch Fax geht.

 

"Tatsächlich hatte die Leitung keine Angst vor einem „unprofessionellem Verhalten wegen Voreingenommenheit“ der Beamten, sondern wahrscheinlich genau umgekehrt. Schließlich gibt es immer mehr Beamte, die von mir und meinen Aktionen beeindruckt sind, und diese für richtig halten." (Zitat aus Artikel)

Das gilt aber nur für Profis – die unteren und die oberen Chargen verzetteln sich im üblichen Bürokraten-Politiker Geschwurbel und glauben tatsächlich daran, dass sie so für die Menschen arbeiten. Obwohl sie gleichzeitig mit ihrem Handeln das Gegenteil beweisen.

 

Wir wünschen diesem Verhaftungsopfer alles Gute und weiteres Durchhaltevermögen.

 

Die Zeiten ändern sich. Politik, Bürokratie, sogar die Kirche, alles wackelt und steht vor dem Einsturz. Die UNGLAUBWÜRDIGKEIT dieser Institutionen wird immer mehr erkennbar. Das schöne Schmarotzerleben auf Kosten der Menschen geht zu Ende. Vielleicht überleben wir noch bis dahin – oder werden von den Rückwärtsgewandten wenigstens schnell entsorgt.

 

********** Ende ********* 21.02.2010
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FrankAnne
Folterknast : FrankAnne : POGID --- Folterknast : jva-gelsenkirchen.2500.html : E100211 : V100407