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BaLLaBuRg
FOLTERKNAST
GELSENknast
PORNOKNAST
PSYCHOKNAST
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Die Opfer Die
Gefangenen H. und N. sollen in der JVA Gelsenkirchen misshandelt,
sexuell belästigt und genötigt worden sein. Darüberinaus soll man Herrn
H., mittels eines Stromkabels eine Schlinge um den Hals gelegt haben
und ihn aufgefordert haben sich aufzuhängen, nachdem er gezwungen
worden sein soll schriftlich eine falsches Geständnis zu fertigen, in
dem er zug ab ein Kinderschänder zu sein.
| Die TäterDie
Täer K. und L. gaben zu, Herrn H. geschlagen zu haben. Herr L. habe
erfahren, dass H. ein Kinderschänder sei, und ihn daraufhin zu Rede
gestellt. Die sexuelle Belästigung und Nötigung wurde von den
Beschuldigten bestritten. Das Stromkabel soll dagegen das zweite Opfer
N. Herrn H. um die Schulter gelegt haben. | War das Opfer H. tatsächlich ein Kinderschänder?
Im Internet findet man manchmal den Vorwurf
Herr H. sei ein Kinderschänder gewesen. Dieser Vorwurf ist sicherlich falsch.
Als Minderjähriger hatte er sicherlich was mit anderen Minderjährigen, aber
wenn man jeden Minderjährigen als Kinderschänder in den Knast steckt, der was
mit anderen Minderjährigen hat, dann brauchen wir aber morgen Millionen neue
Zellen.
Als Folge der Misshandlung hat er das Alter
seiner Mädchen bis auf 11 Jahre abgesenkt, dies ist sicherlich nicht ernst zu
nehmen. Wären die Misshandlungen weiter gegangen, dann hätte er wahrscheinlich
sogar Sex mit Ungeborenen zugegeben.
Tatsächlich war er wegen Körperverletzung
inhaftiert und nicht wegen irgendwelchen Sexdelikten.
Anderseits gab es durchaus Delikte zum
Nachteil von jungen Mädchen. Der Begriff „Kinderschänder“ ist sicherlich
falsch, aber wer selbst Kinder hat, wird diesbezüglich nicht gut auf H. zu
sprechen sein.
Es scheint so gewesen zu sein, dass H. ein
junges Mädchen „animiert“ hat, mit ihm auf seiner Mofa zu fahren, obwohl sie
dies nicht wollte. Dabei kam es zu einem Unfall, und H. soll sich um die
Verletzte nicht gekümmert haben, und abgehauen sein.
| Das Verhalten des H. in der JVA
Man kann es sich vielleicht leicht machen, und
behaupten, wer im Knast sitzt muss ja asozial sein, sonst wäre er nicht da.
Dies ist aber sicherlich falsch. Es gibt im Knast Menschen, die haben ein
weitaus höheres Sozialverhalten als mancher der dort tätigen Beamten. H. jedoch
gehört zu den absolut asozialen Gefangenen. Seine Tätigkeit im Knast bestand
aus Lügen und Betrügen.
| Das Opfer N.Das Opfer N. gehört
zu dem Personenkreis in der JVA, die für den Knast immer ein
Problemfall ist. N. ist schlau, sehr schlau. Und mit solchen Personen
hat der Knast immer Probleme. Und wie sehr der Knast mit N. Probleme
hatte, ergab sich während der Verhandlung. Aber N. war auch wegen
Betrugs verurteilt. Und seine Betrügerein waren nicht gering, denn er
war ein "typischer" Betrüger. Ein Betrüger, der seine Betrügereien
sogar im Knast fortgesetzt hatte. Und N. nutze die Misshandlung zu
seinem Vorteil und für seinen (berechtigten) Kampf gegen die Zustände im Knast. | N. vor Gericht
Das Auftreten von N. im Gerichtssaal war
spektakulär gut. Kein anderer ist so professionell aufgetreten wie N. Aber, wie
bereits erwähnt, N. ist schlau und ein Betrüger, und daher kann er das
natürlich. Er war deutlich besser als jeder Justizvollzugsbeamte der als Zeuge
gehört wurde. (Aber das ist nicht wirklich schwer). N. behauptete sich sogar
gegen die Rechtsanwältin M. gegen die sogar der Vorsitzende Richter Probleme
hatte sich zu behaupten.
| H. vor Gericht
Das Auftreten kann man als peinlich
bezeichnen. Er lümmelte auf dem Zeugenstuhl sich wie ein Schluck Wasser in der
Kurve. Wenn er damit dokumentieren wollte, dass er durch die Misshandlung so
geschockt war, dann wirkte dies wenig glaubhaft, denn schließlich war der
Vorfall mehr als 1 Jahr zurück. Wenn H. nur halb so gut gewesen wäre wie N. wer
weis, wie dann das Verfahren ausgegangen wäre.
| | wird fortgesetzt |
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