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Misshandlung 0000 3000 
H.und.N.
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BaLLaBuRg

FOLTERKNAST

GELSENknast

PORNOKNAST

PSYCHOKNAST

Die Opfer 

Die Gefangenen H. und N. sollen in der JVA Gelsenkirchen misshandelt, sexuell belästigt und genötigt worden sein. Darüberinaus soll man Herrn H., mittels eines Stromkabels eine Schlinge um den Hals gelegt haben und ihn aufgefordert haben sich aufzuhängen, nachdem er gezwungen worden sein soll schriftlich eine falsches Geständnis zu fertigen, in dem er zug ab ein Kinderschänder zu sein.

Die Täter

Die Täer K. und L. gaben zu, Herrn H. geschlagen zu haben. Herr L. habe erfahren, dass H. ein Kinderschänder sei, und ihn daraufhin zu Rede gestellt. Die sexuelle Belästigung und Nötigung wurde von den Beschuldigten bestritten. Das Stromkabel soll dagegen das zweite Opfer N. Herrn H. um die Schulter gelegt haben.

War das Opfer H. tatsächlich ein Kinderschänder?

Im Internet findet man manchmal den Vorwurf Herr H. sei ein Kinderschänder gewesen. Dieser Vorwurf ist sicherlich falsch. Als Minderjähriger hatte er sicherlich was mit anderen Minderjährigen, aber wenn man jeden Minderjährigen als Kinderschänder in den Knast steckt, der was mit anderen Minderjährigen hat, dann brauchen wir aber morgen Millionen neue Zellen.

Als Folge der Misshandlung hat er das Alter seiner Mädchen bis auf 11 Jahre abgesenkt, dies ist sicherlich nicht ernst zu nehmen. Wären die Misshandlungen weiter gegangen, dann hätte er wahrscheinlich sogar Sex mit Ungeborenen zugegeben.

Tatsächlich war er wegen Körperverletzung inhaftiert und nicht wegen irgendwelchen Sexdelikten.

Anderseits gab es durchaus Delikte zum Nachteil von jungen Mädchen. Der Begriff „Kinderschänder“ ist sicherlich falsch, aber wer selbst Kinder hat, wird diesbezüglich nicht gut auf H. zu sprechen sein.

Es scheint so gewesen zu sein, dass H. ein junges Mädchen „animiert“ hat, mit ihm auf seiner Mofa zu fahren, obwohl sie dies nicht wollte. Dabei kam es zu einem Unfall, und H. soll sich um die Verletzte nicht gekümmert haben, und abgehauen sein.

Das Verhalten des H. in der JVA

Man kann es sich vielleicht leicht machen, und behaupten, wer im Knast sitzt muss ja asozial sein, sonst wäre er nicht da. Dies ist aber sicherlich falsch. Es gibt im Knast Menschen, die haben ein weitaus höheres Sozialverhalten als mancher der dort tätigen Beamten. H. jedoch gehört zu den absolut asozialen Gefangenen. Seine Tätigkeit im Knast bestand aus Lügen und Betrügen.   

Das Opfer N.

Das Opfer N. gehört zu dem Personenkreis in der JVA, die für den Knast immer ein Problemfall ist. N. ist schlau, sehr schlau. Und mit solchen Personen hat der Knast immer Probleme. Und wie sehr der Knast mit N. Probleme hatte, ergab sich während der Verhandlung.
Aber N. war auch wegen Betrugs verurteilt. Und seine Betrügerein waren nicht gering, denn er war ein "typischer" Betrüger. Ein Betrüger, der seine Betrügereien sogar im Knast fortgesetzt hatte. Und N. nutze die Misshandlung zu seinem Vorteil und für seinen (berechtigten) Kampf gegen die Zustände im Knast.

N. vor Gericht

Das Auftreten von N. im Gerichtssaal war spektakulär gut. Kein anderer ist so professionell aufgetreten wie N. Aber, wie bereits erwähnt, N. ist schlau und ein Betrüger, und daher kann er das natürlich. Er war deutlich besser als jeder Justizvollzugsbeamte der als Zeuge gehört wurde. (Aber das ist nicht wirklich schwer). N. behauptete sich sogar gegen die Rechtsanwältin M. gegen die sogar der Vorsitzende Richter Probleme hatte sich zu behaupten.

H. vor Gericht

Das Auftreten kann man als peinlich bezeichnen. Er lümmelte auf dem Zeugenstuhl sich wie ein Schluck Wasser in der Kurve. Wenn er damit dokumentieren wollte, dass er durch die Misshandlung so geschockt war, dann wirkte dies wenig glaubhaft, denn schließlich war der Vorfall mehr als 1 Jahr zurück. Wenn H. nur halb so gut gewesen wäre wie N. wer weis, wie dann das Verfahren ausgegangen wäre. 

wird fortgesetzt
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FrankAnne
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Folterknast : FrankAnne : POGID ---Folterknast : jva-gelsenkirchen.3000.html : E090619 : V090619