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| | Wieder Misshandlung in NRW-Gefängnis? | | | Ermittlungen laufen | Wieder Misshandlung in NRW-Gefängnis? |
Essen/Gelsenkirchen (RPO). In einem Gefängnis in
Nordrhein-Westfalen ist es offenbar wieder zu einer Misshandlung eines
Gefangenen gekommen. Betroffen ist dieses Mal die Justizvollzugsanstalt
(JVA) in Gelsenkirchen.
| Einem Insassen der JVA
Gelsenkirchen werde vorgeworfen, vor rund sechs Wochen einen
Mitgefangenen sexuell missbraucht zu haben, sagte ein Sprecher der
Essener Staatsanwaltschaft am Montag. Nach Bekanntwerden der
Beschuldigungen in der vergangenen Woche seien Ermittlungen aufgenommen
worden. Weitere Angaben wollte der Sprecher nicht machen.
Anfang Oktober hatte das Bonner Landgericht
langjährige Haftstrafen gegen drei junge Männer verhängt. Sie hatten im
November vergangenen Jahres einen jungen Mitgefangenen in der JVA
Siegburg über Stunden gequält, vergewaltigt und schließlich zum
Selbstmord gezwungen. | | Natürlich
kann es sein, dass die Vorwürfe gegen die Beamten unrichtig waren, aber
dies aus dem Freispruch zu schließen bedeutet keine Ahnung von der
Wirklichkeit zu haben. Schon immer wurde behauptet, dass die Justiz
Recht sprechen würde. Da wurde "auf Recht erkannt", "Im Namen des
Deutschen Volkes", oder "Im Namen des Volkes" geurteilt. Im Namen
wessen Volkes weiß keiner. Aber immer wenn ein System
abgewirtschaftet hatte, wurde anschließend behauptet, dass das
Vorgängersystem kein Rechtsstaat gewesen sei. Dies darf von auch von
der heutigen Rechtsprechung erwarten. Wer vorgibt Urteile "Im Namen des
Volkes" zu fällen, ohne von diesem jemals legitimiert worden zu sein,
wer Verfahren, wie hier, erst nach neun Jahren durchführt, der kann
kein Recht sprechen, selbst wenn er zufällig das richtige Urteil
gesprochen haben sollte. Ein Verfahren neun Jahre nach der Tat, das hilft nur dem Täter.
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