In den beim Oberlandesgericht Hamm geführten Zivilverfahren um
Amtshaftungsansprüche zweier ehemaliger Gefangener wegen einer behaupteten
menschenunwürdigen gemeinschaftlichen Unterbringung in der JVA Detmold in den
Jahren 2001 bis 2003 hat das Land heute (Freitag, 7. Dezember 2007) die von ihm
eingelegten Berufungen gegen die erstinstanzlichen Urteile zurückgenommen.
Wie der Sprecher des Justizministeriums mitteilt, ist dieser Schritt Folge
einer umfassenden Bewertung der Sach- und Rechtslage, wobei die Hinweise des mit
den beiden Berufungen befassten Senats am OLG Hamm mitberücksichtigt wurden.
Maßgeblich war auch, dass die vom OLG Hamm zu beurteilenden Sachverhalte
angesichts der damaligen Belegungssituation in der betroffenen JVA eine
Besonderheit darstellen. Eine Präjudizwirkung für andere, ähnlich gelagerte
Verfahren ist mit der Rücknahme der Berufungen durch das Land nicht gegeben.
Die erste Instanz hatte den Klägern zwar eine Entschädigung zugebilligt, die
Beträge lagen aber unter 10 Prozent der geforderten Summen. Einer der Kläger
hatte für die Zeit vom 25.05.2001 bis 18.10.2002 eine Entschädigung in Höhe von
52.200 Euro geltend gemacht. Das Landgericht Detmold sprach ihm 5.000 Euro zu.
In dem zweiten Verfahren ging es um die Zeiträume vom 01.02. bis 09.06.2002, vom
27.05 bis 28.05.2003 und vom 11.06. bis 10.07.2003. Hier wollte der Kläger
18.200 Euro Entschädigung. Er bekam vom Landgericht Detmold 1.500 Euro
zugesprochen. Diese Urteile werden durch die Rücknahme der Berufungen
rechtskräftig.
Das Landgericht Detmold hatte bei der Zubilligung der Entschädigung
maßgeblich auf die mit den räumlichen und sanitären Verhältnissen verbundenen
Beeinträchtigungen der Intimsphäre durch den Toilettengang in der
Gemeinschaftszelle und die Dauer der Unterbringung abgestellt. Die Toiletten in
den gemeinsam genutzten Hafträumen verfügten lediglich über eine als Sichtschutz
fungierende "Schamwand" und waren nicht gesondert entlüftet. In einem Fall hat
das Gericht zudem darauf verwiesen, dass der Kläger als Nichtraucher mit
Rauchern untergebracht gewesen sei.
Die Problematik der Entschädigung wegen menschenunwürdiger Unterbringung in
Justizvollzugsanstalten beschäftigt derzeit Gerichte in allen Bundesländern. Zu
diesem Problemkreis sind auch in anderen Bundesländern entsprechende Verfahren
anhängig. Es liegen bereits mehrere Entscheidungen von Oberlandesgerichten
anderer Bundesländer sowie des Bundesgerichtshofs vor.
Hintergrund:
Ungeachtet dieser Verfahren hat sich das Justizministerium der Problematik
der Haftsituation angenommen und arbeitet zielstrebig auf eine Verbesserung hin.
Dabei sind in allen neueren Justizvollzugsanstalten des Landes
Nordrhein-Westfalen (JVA'en Aachen, Bielefeld-Brackwede I, Büren, Geldern,
Gelsenkirchen, Heinsberg, Iserlohn, Schwerte, Wuppertal und JVK Fröndenberg) die
Sanitärbereiche bereits baulich abgetrennt. Einige ältere Anstalten (JVA'en
Duisburg-Hamborn und Münster) konnten zudem im Rahmen von Sanierungen komplett
oder in Teilbereichen mit abgetrennten Sanitärbereichen versehen werden.
Eine Bestandsaufnahme im Jahr 2004 hatte ergeben, dass damals noch etwa 600
Gemeinschaftshafträume im geschlossenen Vollzug über keinen abgetrennten
Nassbereich verfügten. Hinzu kamen die für so genannte Notgemeinschaften im
geschlossenen Vollzug genutzten Einzelhafträume, die ebenfalls keinen
abgetrennten Nassbereich haben. Diese Hafträume, die sich ausnahmslos in älteren
Justizvollzugsanstalten befinden, werden seit Ende 2005 sukzessive mit
abgetrennten Sanitärkabinen ausgestattet. Zum Beispiel wurden in den vergangen
Jahren in den JVA'en Werl, Hamm, Remscheid und Detmold Sanitärkabinen eingebaut.
In den nächsten Monaten werden in der JVA Köln 100 weitere Sanitärkabinen
installiert. Der Einbau weiterer Kabinen wird auch in 2008 fortgesetzt.
Um die Intimsphäre der gemeinschaftlich untergebrachten Inhaftierten
weitestgehend zu wahren, werden für den Bau der Sanitärkabinen hoch isolierende
Materialien verwandt und ein integriertes Aktivkohlefiltersystem installiert.
Die bereits gewonnenen Erfahrungen mit den eingebauten Sanitärkabinen sind
insbesondere von Seiten der Inhaftierten durchweg positiv.
Vor dem Hintergrund der seit Jahren bestehenden angespannten
Belegungssituation in den geschlossenen Justizvollzugsanstalten des Landes
beabsichtigt die Justiz zudem, an verschiedenen Standorten über 1.200
zusätzliche Haftplätze im geschlossenen Vollzug zu schaffen: Attendorn (44),
Detmold (140), Heinsberg (250), Iserlohn (50), Kleve (100), Werl (60), Willich
(110) und Wuppertal (500). Einige dieser Maßnahmen sind bereits begonnen worden.
Darüber hinaus konnten 200 neue Haftplätze in den JVA'en Büren und Remscheid
bereits in diesem Jahr in Betrieb genommen werden.
Den größten Anteil an diesem Bauprogramm hat der Jugendvollzug, für den mit dem
Neubau einer Jugendanstalt in Wuppertal-Ronsdorf sowie der Erweiterung der
Jugendanstalten in Heinsberg und Iserlohn rd. 800 neue Haftplätze geschaffen
werden. |