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Rundbrief 4 – 2008 der Interessenvertretung Inhaftierter vom
15.6.2008 Hungerstreik von (bislang) 478 Inhaftierter bundesweit
in 29 Haftanstalten.
… die Iv.I teilt, dass für den Zeitraum 1. – 7. August 2008 ein bundesweiter
Protest-Hungerstreik von derzeit 478 Inhaftierten in 29 Haftanstalten
durchgeführt wird, welchem sich bis dahin sicherlich weitere Gefangene
anschließen werden. Inwieweit sich die teilnehmenden Gefangenen zeitlich
beteiligen werden, bleibt jeder(m) Einzelnen(m) überlassen. Sinn und Zweck des
Hungerprotestes, welcher lediglich Auftakt weiterer vollkommen legaler
Protestaktionen sein wird, ist es, den durch Willkür- und Schikaneakte, durch
vorsätzliche Rechtsbeugung, unterlassene Hilfeleistung, durch Psychoterror und
Folter geprägten Alltag in deutschen Haftanstalten anzuprangern und Veränderung
zu schaffen. Das Strafvollzugsgesetz wird nachweislich auf allen Ebenen und
vielen Bereichen nachweislich ignoriert und somit von Amtsträgern aus
offensichtlicher Bequemlichkeit und Kostenersparnis vorsätzlich gebeugt.
Rechtswidriges und teilweise als kriminell zu bezeichnendes Vorgehen diverser
Vollzugsbehörden wird von offizieller Seite durch pauschales Bestreiten der
Missstände und Nichtverfolgung verschleiert und gedeckt. Dies trifft
insbesondere auf die JVA Bielefeld-Brackwedel zu. Diese Missstände anprangernde
Inhaftierte werden systematisch auf das Übelste psychoterrorisiert und sollen
offensichtlich auf diese Weise mundtot gemacht werden. Dies trifft auf viele
Gefangene zu und insbesondere auf die in der JVA Bielefeld-Brackwede I
inhaftierte Nadine T., welche dort als offizielle Iv.I. Repräsentantin fungiert.
Die durch den Abteilungsleiter B. und durch die Bereichsleiterin H. über einen
langen Zeitraum inszenierten (teilweise sehr subtilen) Willkür- und Schikaneakte
müssen zwingend als vorsätzlich fortgesetzte Folter und als kriminell bezeichnet
werden. Über all das ist Frau T. zwischenzeitlich ernstlich erkrankt. In absolut
rechtswidrigster Weise wurde Frau T. aufgrund abstrakt zusammen konstruierter
Vorwürfe durch Separation in Isolationshaft verbracht (der dbzgl. genaue
Sachbestand ist momentan nicht bekannt) und wird auch dort immer weiter
terrorisiert. Wir müssen vermuten, dass Frau T. durch all das in Resignation und
Verzweiflung gebracht und vielleicht auch zu Übergriffshandlungen gereizt werden
soll. (In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Geschehnisse um den
Gefangenen J.Z., dessen Übergriffshandlung als angeblicher Geiselnahmeversuch
propagiert wurde … Wir berichteten darüber!! ) Frau T. war derzeit in der JVA
Köln Opfer sexueller Nötigung durch Vollzugsbeamte. Es erfolgten rechtskräftige
Verurteilungen …nichtsdestotrotz wird Frau T. vom psychologischen „Dienst“ der
JVA Bielefeld vorgeworfen, sie würde sich all das damit zusammenhängende nur
„einzubilden“. Der jetzt stattfindende Hungerprotest ist Nadine T. gewidmet,
welche jedoch nur stellvertretend für viele andere Inhaftierte steht!!! Viele,
fast alle Inhaftierten haben im Falle von Beschwerden berechtigte Angst vor den
dann automatisch folgenden Retourkutschen in Form von Willkür und Schikane,
vorsätzlich falscher, negativer Prognosen im Bezug auf angestrebte Entlassungen
usw. usw. Die Liste des dann stattfindenden Psychoterrors ist lang. Wer sich
hierdurch nicht einschüchtern lässt, wird durch konstruierte Vorwürfe
kriminalisiert und in absolut inhumane Isolationshaft verbracht (es gibt dort
für Gefangene keine Zeugen … welche den Terror bestätigen könnten…) oder „vom
Regen in die Traufe“ mit „schönen Grüßen vom Korpsgeist“ in die nächste JVA
entsorgt, wo der Terror dann meist übergangslos fortgeführt wird. Ordentliche
Untersuchungen finden so gut wie nie statt, übergeordnete Stellen decken all
dies und schauen weg. Effektiver Rechtsschutz wird Gefangenen fast unmöglich
gemacht. Die Anstaltsleitung Bielefeld-Brackwede I ist Paradebeispiel hierfür!!!
Die im September 2007 von insgesamt 330 der dort Inhaftierten unterzeichnete
Beschwerdepetition, welche als „Spitze des Eisberges“ 32 Beschwerdepunkte
umfasste, wurde ohne offizielle Untersuchung seitens des Justizministeriums NRW,
der Strafvollsteckungskammer Bielefeld (Richter Hansmeier), dem „Ombudsmann“ NRW
als angeblich in allen Punkten unbegründet pauschal verworfen. Gespräche mit dem
Ombudsman und dem Beirat wurden durch Anstaltsleiter Dammann „als nicht
sinnvoll“ verwehrt. Die Zustände in der JVA Bielfeld werden nach außenhin
„schöngeredet“, der Alltag für Gefangene hinter den geschönten ,Kulissen‘ der
Anstaltsleitung, welche der Öffentlichkeit präsentiert werden, sieht anders ganz
anders aus. Die Verantwortlichen in übergeordneter Position wissen sehr wohl
darum. Bestreiten dies aber, denn Veränderung würde Personal und somit Geld
kosten. Anstatt dieses bereitzustellen, wird jedoch das Strafvollzugsgesetz
missachtet und weiterhin auf allen Ebenen gebeugt. Dies schafft nicht
Resozialisierung, sondern Rückfall, welcher hierdurch geradezu programmiert
wird: Sich beschwerende oder klagende Gefangene (von denen es leider viel zu
wenig gibt!!!) werden als „renitent“, „notorisch-querulant“ und/oder als
„psychisch gestört“ und „Lügner“ bezeichnet und diffamiert.
Die Iv.I. (im Zusammenschluss mit anderen Initiativen und Vereinen) fordert
alle Gefangenen der BRD auf, ihr Beschwerde-/Klagerecht in Anspruchzunehmen und
die rechtswidrigen Haftbedingungen hierdurch anzuprangern.
Erst wenn 5-10.000 der insgesamt 80.000 Gefangenen und deren
Familienangehörige Klagen und Beschwerden bei den zuständigen Justizministerien
und Strafvollzugskammern einreichen, jeder pro Monat 5-10 oder mehr Klagen und
den Staat mit dem Dreck konfrontiert, den Vollzug veranstaltet, erst dann sind
die Anfänge für Veränderung gegeben. Iv.I. fordert ganz ausdrücklich nicht zur
„Meuterei“ o.ä. auf, sondern zu ganz legaler Gegenwehr innerhalb der rechtlichen
Möglichkeiten. Nur durch derartiges Vorgehen wird Vollzug die Missstände nicht
weiterhin als angeblich frei erfunden abtun können und so verschleppen und
verschleiern.
Ganz ausdrücklich fordert Iv.I. die Abschaffung von Haftkosten, der
Verpflichtung zur Arbeit (ohne das Recht auf Beschäftigung zuhaben), die
Abschaffung der Isolationshaft/Trakte, der lebenslänglichen Freiheitsstrafe und
der Verhängung von s.g. Sicherungsverwahrung. (Sämtliche Forderungen der Iv.I.
wurden 2007 im Manifest festgeschrieben.)
Iv.I. ist Folgeorganisation der 1999 in der JVA Bochum durch 70 Gefangene
mitgetragenen unzensierten Gefangenenzeitung ,Pranger‘ (mittlerweise
eingestellt) und wurde 2005 in der JVA Werl von 30 Gefangenen als berechtigte
Notwehraktion gegen Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung, unterlassene
Hilfeleitung, Willkür, Schikane, Psychoterror, vorsätzliche Rechtsbeugung u.v.m.
ins Leben gerufen. Zur Zeit besteht die Iv.I. aus ca. 670 Mitgliedern, von denen
ca. 5% aktiv mitarbeiten.
Iv.I. fordert die Bundesregierung und Landesvertretungen auf, von ihrer
verfehlten und idiotisch zu bezeichnenden Sparpolitik (im Bezug auf
Privatisierung/Einstellungsstop von Fachkräften wie Psychologen und
Sozialarbeiter und sonstigen Vollzugsbediensteten) unverzüglich abzulassen.
„Wegsperrvollzug“ist bewiesenermaßen kontraproduktiv und auf ,lange Sicht‘
betrachtet sowohl gefährlich … als auch teurer!!
Iv.I. fordert die Bundesregierung und Landesvertretungen auf, dafür Sorge zu
tragen, dass kritische Post diverse Gefangeneninitiativen und Vereine nicht
permanent mit nichtigen, vorgeschobenen „Begründungen“ angehalten wird und/oder
(wie es immer häufiger der Fall ist) gänzlich verschwindet. Zwar wird das
Verschwinden solcher Postsendungen stets auf die DP AG geschoben; aber es sind
sicherlich nicht nur „Postdohlen“, sondern in der überwiegenden Anzahl solch
verschwundener Sendungen „Grün- und sonstige Mistfinken“ daranbeteiligt. Die
Post AG hat kein Interesse, immer wieder gerade solche Sendungen verschwinden zu
lassen …In diesem Zusammenhang fordern wir auch ganz ausdrücklich, dass
Gefangenen die Abgabe von Beschwerden, Klage und sonstigen Eingaben durch die
sie im Empfang nehmende Beamte des Vollzuges in schriftlicher Form bestätigt
werden und dass solche Sendungen in einem offiziellen Abgabebuch dokumentiert
werden. Vielfach ist es leider so, dass Gefangene oft genug zu hören bekommen,
die hätten überhaupt nichts Derartiges abgegeben, was sie natürlich auch nicht
beweisen können, und wodurch es dann zu Fristversäumnissen und ablehnenden
Bescheiden kommt. Von allein lösen sich solche Schreiben nicht auf, und sie
verschwinden immer nur dann und deswegen, weil „jemand“ nachhilft, Hinter alle
dem steckt von uns vermuteter Diebstahl, Unterschlagung zum Zwecke des
Verschleierns. Alles Weitere zur Iv.I. auf schriftliche Anfrage und Übersendung
des hierfür benötigten Porto in Höhe von 1,45 Euro.
Mit freundlichen Grüßen Peter Scherzl |