Im
Fall des inszenierten Gerichtsprozesses von Häftlingen über einen
Häftling in der Aachener Justizvollzugsanstalt ist die zweite Große
Strafkammer des Landgerichts bei der Urteilsverkündung drei Mal über
das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinausgegangen.
Im
Fall des vierten mutmaßlichen Mittäters (49), der bei der
«Verurteilung» und den anschließend stattfindenden Misshandlungen des
Opfers zwar zugegen war, aber sich daran nicht beteiligte, sprach die
Kammer dagegen einen Freispruch statt der geforderten Haftstrafe aus.
Für
den Rädelsführer und nach Ansicht des Gerichts «brutalen und
sadistischen» Haupttäter Stefan B. aus Aachen hat die Strafaktion gegen
den Mithäftling, der Tabakschulden nicht bezahlen konnte oder wollte,
am 1. und 2. Weihnachtstag des Jahres 2006 weitreichende Folgen.
B.
wurde jetzt nicht nur zu zusätzlichen dreieinhalb Jahren Haft wegen
gefährlicher Körperverletzung und Nötigung verurteilt - der körperlich
äußerst robuste Mann hatte den Häftling am Boden gewürgt und ihm vorher
einen gewaltigen Schlag versetzt, so dass er weit durch die Zelle flog
und ihm das Trommelfell platzte.
Das gegen B. ergangene und vom
Bundesgerichtshof zurückverwiesene Urteil vom November 2006 wegen
vierfacher Vergewaltigung und sadistischen Sexualhandlungen an seiner
Ehefrau und vorherigen Lebensgefährtinnen wurde in einem entscheidenden
Punkt revidiert.
Die Kammer unter Vorsitz von
Richter Gerd Nohl verhängte zusätzlich Sicherungsverwahrung für den
31-jährigen Mann, der seine letzte Ehefrau sogar mit inszenierten
Tötungsritualen gefügig gemacht hatte. Für jene Taten hatte er, kurz
bevor die Gerichtsfarce in der Aachener JVA ablief, gerade neun Jahre
Haft kassiert.
Die brutalen Vorgänge beim
sogenannten Umschluss über die Weihnachtstage werteten die Gutachter
als Fortsetzung seiner sadistischen Allmachtsfantasien und als
hundertprozentigen Rückfall. «Beide Gutachter», so der Richter, «haben
ihm einen Hang zu solchen Straftaten bescheinigt», was die Verhängung
der Sicherungsverwahrung - das ist unter Umständen lebenslange Haft -
unvermeidlich mache.
Stefan B. war zudem jahrelang
Mitglied der rechtsradikalen Szene und verübte - Ironie des Schicksals
- seine letzten Gewalttaten, während er sich in Aachen im
Aussteigerprogramm der Verfassungsschützer befand.
Für
jenen Häftling, der partout seinen Tabak wiederhaben wollte und sich
deshalb zum Staatsanwalt «in Haft» aufschwang, sprach das Gericht eine
Strafe von zwei Jahren und sieben Monaten aus - er empfand das als
hart, protestierte leise auf der Anklagebank. Der dritte im Bunde, ein
verurteilter Drogendealer, der auf seiner Flucht vor der Polizei damals
zwei junge Frauen auf einem Motorroller tötete, bekam zwei Jahre und
fünf Monate.
Das Gericht machte die Demütigung von
Menschen, die sich anscheinend als Opfer anböten, im Urteilsspruch zum
zentralen Thema: «Diejenigen, die in Haft sind und nicht oben auf der
Hierarchieleiter in der JVA stehen, bedürfen des besonderen Schutzes
der Justiz.» Herabsetzungen, Demütigungen und Misshandlungen könnten
nicht geduldet werden, hieß es. |