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2008.09.16
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Rubrik Nachrichten/Topnachrichten
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Selbstjustiz in der JVA Aachen hart bestraft

Selbstjustiz in der JVA Aachen hart bestraft

Im Fall des inszenierten Gerichtsprozesses von Häftlingen über einen Häftling in der Aachener Justizvollzugsanstalt ist die zweite Große Strafkammer des Landgerichts bei der Urteilsverkündung drei Mal über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinausgegangen.

Im Fall des vierten mutmaßlichen Mittäters (49), der bei der «Verurteilung» und den anschließend stattfindenden Misshandlungen des Opfers zwar zugegen war, aber sich daran nicht beteiligte, sprach die Kammer dagegen einen Freispruch statt der geforderten Haftstrafe aus.

Für den Rädelsführer und nach Ansicht des Gerichts «brutalen und sadistischen» Haupttäter Stefan B. aus Aachen hat die Strafaktion gegen den Mithäftling, der Tabakschulden nicht bezahlen konnte oder wollte, am 1. und 2. Weihnachtstag des Jahres 2006 weitreichende Folgen.

B. wurde jetzt nicht nur zu zusätzlichen dreieinhalb Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung verurteilt - der körperlich äußerst robuste Mann hatte den Häftling am Boden gewürgt und ihm vorher einen gewaltigen Schlag versetzt, so dass er weit durch die Zelle flog und ihm das Trommelfell platzte.

Das gegen B. ergangene und vom Bundesgerichtshof zurückverwiesene Urteil vom November 2006 wegen vierfacher Vergewaltigung und sadistischen Sexualhandlungen an seiner Ehefrau und vorherigen Lebensgefährtinnen wurde in einem entscheidenden Punkt revidiert.

Die Kammer unter Vorsitz von Richter Gerd Nohl verhängte zusätzlich Sicherungsverwahrung für den 31-jährigen Mann, der seine letzte Ehefrau sogar mit inszenierten Tötungsritualen gefügig gemacht hatte. Für jene Taten hatte er, kurz bevor die Gerichtsfarce in der Aachener JVA ablief, gerade neun Jahre Haft kassiert.

Die brutalen Vorgänge beim sogenannten Umschluss über die Weihnachtstage werteten die Gutachter als Fortsetzung seiner sadistischen Allmachtsfantasien und als hundertprozentigen Rückfall. «Beide Gutachter», so der Richter, «haben ihm einen Hang zu solchen Straftaten bescheinigt», was die Verhängung der Sicherungsverwahrung - das ist unter Umständen lebenslange Haft - unvermeidlich mache.

Stefan B. war zudem jahrelang Mitglied der rechtsradikalen Szene und verübte - Ironie des Schicksals - seine letzten Gewalttaten, während er sich in Aachen im Aussteigerprogramm der Verfassungsschützer befand.

Für jenen Häftling, der partout seinen Tabak wiederhaben wollte und sich deshalb zum Staatsanwalt «in Haft» aufschwang, sprach das Gericht eine Strafe von zwei Jahren und sieben Monaten aus - er empfand das als hart, protestierte leise auf der Anklagebank. Der dritte im Bunde, ein verurteilter Drogendealer, der auf seiner Flucht vor der Polizei damals zwei junge Frauen auf einem Motorroller tötete, bekam zwei Jahre und fünf Monate.

Das Gericht machte die Demütigung von Menschen, die sich anscheinend als Opfer anböten, im Urteilsspruch zum zentralen Thema: «Diejenigen, die in Haft sind und nicht oben auf der Hierarchieleiter in der JVA stehen, bedürfen des besonderen Schutzes der Justiz.» Herabsetzungen, Demütigungen und Misshandlungen könnten nicht geduldet werden, hieß es.

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