Das Landgericht Potsdam hat am Freitag 13 Gefängnisaufseher vom Vorwurf der
Häftlingsmisshandlung freigesprochen.
Es gebe "erhebliche Zweifel" an den Darstellungen des mutmaßlichen Opfers und
der Hauptbelastungszeugen, sagte die Vorsitzende Richterin Anita Meybohm. Die
Tatvorwürfe hätten sich nicht bestätigt. Zugleich seien die Angaben der
Belastungszeugen nicht geeignet, die Aussagen der JVA-Bediensteten auch nur
anzuzweifeln, sagte Meybohm.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und
Verteidigung. Die Nebenklage kündigte Revision an. Sie hatte für die
Bediensteten der JVA Brandenburg an der Havel wegen Körperverletzung im Amt
Haftstrafen zwischen einem und zwei Jahren gefordert. Die Aufseher hätten dem
als schwierig geltenden Gefangenen einen Denkzettel verpassen wollen.
Den elf Männern und zwei Frauen war vorgeworfen worden, im März 1999 einen
Häftling mehrfach misshandelt zu haben. Der Mann soll dabei schwere Prellungen
sowie Abschürfungen im Gesicht und am Oberkörper erlitten haben. Die Angeklagten
hatten dies stets bestritten.
Die Beweisaufnahme ergab nach Angaben von Meybohm, dass der Häftling am
Morgen des 4. März 1999 ausgerastet sei. Er habe einem Aufseher mit der Faust
ins Gesicht geschlagen. Die Wärter hätten ihn zu Boden gezwungen und gefesselt.
Es gebe jedoch keine Hinweise darauf, dass D. dabei von einem Bediensteten
geschlagen worden sei. Beim zweiten angeblichen Angriff am Nachmittag des 4.
März 1999 waren Meybohm zufolge mehrere Beschuldigte wie der Hauptangeklagte
nicht mehr im Dienst.
Nebenklage-Anwalt Ulrich Drewes sagte dagegen, die brandenburgische Justiz
habe die Ermittlungen ein Jahrzehnt lang verschleppt. Es sei ein Skandal, wie
bei den Ermittlungen "geschlampt" worden sei.
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