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2008.12.29............................................................................................................................................................................................................................

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Rubrik Meinung
Überschrift 
Nichts gelernt?
Misshandlung im Gefängnis

Nichts gelernt?

Mehrere Tage wird ein junger Häftling in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen von Mitgefangenen geschlagen und sexuell misshandelt.

Anschließend versuchen sie, ihn zum „Freitod” zu drängen. Soweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Wenn sie sich im Kern vor Gericht bewahrheiten, handelt es sich um einen neuen Justiz-Skandal. Es darf nicht sein, dass Häftlingen in Gefängnissen die Gelegenheit zur Folter bleibt. Wo Misshandlungen in einem solchen Ausmaß möglich sind, hat die Kontrolle der Justiz total versagt.

Ein Vergleich zum Foltermord von Siegburg drängt sich geradezu auf. Nach dem schockierenden Siegburg-Fall hatte die NRW-Justizministerin deutliche Verbesserungen im Jugendstrafvollzug zugesagt. Dass es sich bei Gelsenkirchen um einen „Erwachsenknast” handelt, darf keine Entschuldigung sein. Die Ministerin lässt den neuen Folter-Fall herunterspielen. Sie selbst bleibt in Deckung anstatt in die Offensive zu gehen. Auch das erinnert fatal an Siegburg. Damals war die Justizministerin vier Tage nach der Tat noch nicht ausreichend darüber informiert. Nichts gelernt?


     Lt.WAZ darf es nicht sein, dass Häftlinge in Gefängnissen die Gelegenheit zur Folter bleibt. Richtig, und schon gar nicht dass es sein, dass dort Beamte arbeiten, die, teilweise mehrfach, Gefangene misshandeln. Da ist mir der Fall von Heribert P. bekannt, der erst von dem Beamten K misshandelt wurde und später von dem Beamten B. Weiterhin habe ich persönlich erlebt, wie mich ebenfalls der Beamte B. angriff und mich gegen die Wand stieß, und mich später der Beamte K.die Treppe runterprügeln wollte. Ebenfalls erlebte ich den Beamten K. wie er mit anderen Beamten einen mir unbekannten Gefangenen gewaltsam aus der Nachbarzelle holte, auf den Boden brachte und sich auf ihn kniete. Mitbekommen sollten dies die anderen Gefängenen nicht, daher wurden diese vorher aus ihren Zellen geholt und in den Freizeitraum gebracht.
     Die WAZ wurde darüber informiert, berichtet darüber aber nicht. Pressefeigheit statt Pressefreiheit.
     Lt. WAZ hat in dem geschilderten Misshandlungsfall die Kontrolle der Justiz total versagt. Richtig, die JVA trägt sogar die Hauptschuld an dem Vorfall, denn ausschließlich die JVA ist für die gesetzwidrige Unterbringung der Gefangenen auf einer Viermannzelle verantwortlich. Doch juristisch verfolgt werden nur Gesetzbrüche von Bürgern. Über Gesetzbrüche von Beamten halten die Schwarzkittel meist die schützende Hand drüber. So gibt es am 19.3.2009 auch nur eine Verhandlung gegen den Häftling, nicht aber gegen die Beamten., 
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Folterknast : FrankAnne : POGID
Folterknast : presse-1000-081229-ii-waz-jva-ge.html : E090306 : V090306
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