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Ende 2008, Anfang 2009 kamen die Vorwürfe
gegen die JVA in die Presse. Einige Tage nach den ersten Vorwürfen erschien
dieser Beitrag auf www.Gelsenclan.de. Inzwischen sind mehr als 3 Monate
vergangen. Das Thema ging zwar intensiv durch die Presse, weite Teile der
Bevölkerung hat es jedoch nicht wirklich interessiert. Wäre auf der
Bahnhofstr. ein Sack Reis umgefallen, hätte es mehr Kommentare gegeben wie zu
diesem Thema.
Und doch ist alles was bisher berichtet wurde
noch nicht einmal die Hälfte der regelmäßigen Missstände in diesem Psychoknast
regelmäßig vorkommen. Die WAZ (u. a.) berichtet über die Misshandlung nur, weil
hier Gefangene durch Gefangene misshandelt wurden. Dass dort Gefangene auch
durch gewalttätige Beamte misshandelt werden, verschwieg die Zeitung
wissentlich. Die WAZ gab aber zu, dass mehr als 80 Meldungen über
Unregelmäßigkeiten in der JVA bei ihr eingegangen seien.
Es ist auch kaum glaubhaft, dass die Presse
erst seit Ende Dezember 2008 über die Missstände informiert sein sollte.
Bereits 2007 stand ein Kombi mit Anhänger, sowie ein Pritsche über einen
Zeitraum von sechs Wochen vor der JVA. Diese waren beschriftet und berichteten
über die Missstände in der JVA. Das ärgerte einige Beamte so, dass die
Fahrzeuge nicht nur fotografiert wurden, sondern an einem Fahrzeug die Scheibe
auf der Beifahrerseite eingeschlagen wurde. Damit es wie ein gewöhnlicher
Einruch aussah, wurde aus der Pritsche ein Abschleppseil entwendet.
Das davon die Presse nichts mitbekommen haben
soll, ist nicht gerade wahrscheinlich. Berichtet wurde jedoch nichts. (Fotos
sind auf www.Folterknast.de und www.FrankAnne.de zu sehen.)
Leiter einer JVA ist meistens ein Volljurist,
also jemand der Jura studiert hat, und daher über das Recht bescheid wissen
sollte. Der inzwischen abgesetzte JVA-Leiter teilte der Staatsanwaltschaft mit,
dass er sich beim Straßenverkehrsamt über den Halter der Fahrzeuge erkundigt
hätte, und man ihm mitgeteilt hätte, ich sei Halter der Fahrzeuge. Weiter
stellte er Strafantrag wegen angeblicher Beleidigung. Als Volljurist sollte ihm
eigentlich der Unterschied zwischen dem Recht auf freier Meinungsäußerung und
einer Beleidigung bekannt sein. Ein Plakat mit der Abbildung einer
Bushaltestelle und dem Haltsstellenname kann keine Beleidigung sein. Ebenso
sollte ihm bekannt sein, dass er als Leiter einer JVA kein Recht hat
Halterdaten eines Fahrzeugs abzufragen und das Straßenverkehrsamt ihm diese
Daten nicht geben darf. Die eingeschaltete Datenschutzbeauftragte teilte
inzwischen mit, dass die Behauptung nicht nachvollziehbar ist, da keines der Fahrzeuge
je auf mich zugelassen war.
Zwar fand sich ein willfähiger Staatsanwalt,
der bereit war gesetzwidrig Anklage zu erheben, aber nicht zuletzt durch die
eingetretene Entwicklung und den zahlreichen Presseberichten, dürfte selbst der
ehemalige JVA-Leiter die Lust an dem Prozess verloren haben. Mit Schreiben vom
14.4.2009 teilte mir das Amtsgericht Gelsenkirchen nun mit, dass man das
Verfahren nun ohne Verhandlung auf Staatskosten einstellen wolle. Kein Wunder,
der Staatsanwalt hieß auch nur 50% von SchLau.
Übrigens versuchte der Leiter der JVA noch im
November 2008 eine Demonstration vor dem Folterknast zu verhindern. Wieder
behauptete er eine angebliche Beleidigung. Aber die Polizisten durften
unverrichteter Dinge wieder abziehen, und wir unsere Demo fortsetzen.
Im Kommentar steht: „ Dabei sollte deutlich
sein, dass dieses Verbrechen durch keine Partei hätte verhindert werden können“.
Dem wird widersprochen. Jede Partei hätte dies verhindern können, wenn man nur
bereit wäre die bestehenden Gesetze zu beachten, statt die Leitung und
Mitarbeiter zu bedrängen die Gesetze zu missachten. Lt. Strafvollzugsgesetz von
1977 dürfte es in der JVA Gelsenkirchen gar keine Gemeinschaftszellen für 4
Gefangene geben. Ich habe auch die bisherige Gerichtsverhandlung besucht. Einer
der Beschuldigten galt sogar als „nicht Gemeinschaftsfähig“, und hätte daher
niemals mit anderen zusammen untergebracht werden dürfen. Während der Ausgang
der Verhandlung noch völlig offen ist, ist der eigentliche Skandal, dass
bereits sämtliche Verfahren gegen die JVA und die Bediensteten eingestellt
wurden. Dabei handelte es sich eindeutig um Vernachlässigung Schutzbefohlener.
Nach dem die Vorfälle bekannt wurden, wurden
die beiden Beschuldigten von der Zelle geholt. Den beiden Betroffenen wurde
mitgeteilt, dass sie sich nicht über das Geschehene unterhalten und absprechen dürften,
dennoch wurden sie zusammen auf einer Zelle gelassen. Das muss man sich mal
vorstellen, Gefangene die sich nicht unterhalten und absprechen dürfen, werden
nicht getrennt.
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