...
.............................................
...
...
Home
JVA
Öffentlichkeit
Gesetze
Sonstiges V090416 |
... |
... |
... |
FOLTERKNASTPRESSE
... | ............................................................................................................................................................................................................................................... | | ... | 2009.02.09............................................................................................................................................................................................................................ | |
| Internet | | | .......................................................................................................................................................................................................................
| | | | X | Presse | WAZ | | | | | TV |
| |
... | | Rubrik Rhein-Ruhr | | | Überschrift | | Menschenunwürdige Zellen | | | Gefängnisse in der Kritik | Menschenunwürdige Zellen | | Bochum. Längst haben Häftlinge eine Klagewelle gegen das Land ins Rollen gebracht. | |
Eng sind die Zellen sowieso. Doch durch die Toilette in der Ecke wirkt
alles noch viel kleiner. In der Bochumer JVA waren die Verhältnis
teilweise sogar „menschenunwürdig”, wie das Landgericht jetzt urteilte.
Deshalb sprachen die Zivilrichter jetzt drei (teilweise ehemaligen)
Häftlingen eine Entschädigung zu. Sie bekamen je nach Schwere ihres
Falles 15 oder 20 Euro pro Tag. Das machte für sie 1900, 2730 und 3700
Euro aus. | |
Mindestens fünf Quadratmeter |
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm muss ein Gefangener
in einer Gemeinschaftszelle mindestens fünf Quadratmeter für sich
haben. Sonst lebt er menschenunwürdig. Gleiches gilt, wenn die Toilette
keinen Geräusch-, Sicht- und Geruchsschutz hat. Diese OLG-Maßstäbe, im
Juni '08 festgesetzt, machen sich Häftlinge jetzt zunutze. Längst gibt
es eine Klagewelle. Im Bezirk des OLG-Hamm gibt es 800 Klagen.
Beispiel: In Bochum hatte ein Ex-Drogendealer (29) 9080 Euro für 15
Monate seiner Haftzeit vom Land eingeklagt. Weil er sich aber zur
Haftzeit nie beschwert hatte, bekam er nur Geld für sechs Monate – 2730
Euro. Bei ihm berücksichtigte die 5. Zivilkammer nur Toilettenmängel.
Platzmangel indes ließ sie nicht gelten, weil die Zelle zu zweit belegt
war und die Fläche 10,5 Quadratmeter betrug. | |
Zwei Mann in einer Einzelzelle |
Ob er das Geld wirklich erhält, ist nicht sicher. Das Land will alle
Verurteilungen in dieser Sache anfechten. In der Tat ist die Frage, ob
Häftlingen Entschädigung zusteht, umstritten. Das OLG Hamm ist das
einzige in NRW, das dies bisher bejaht hat. Zwei der jetzt teilweise
erfolgreichen Klagen wurden vom Dortmunder Rechtsanwalt Ulrich Bambor
vertreten. Er bearbeitet über 100 solcher Häftlingsklagen, allein fast
50 die JVA Bochum betreffend.
Dort (700 Häftlinge) hat man längst reagiert. 83 neue Toilettenkabinen
wurden geordert – u.a. mit Aktivkohlefilter. Ein Drittel wurde in den
Gemeinschaftszellen bereits installiert, der Rest folgt noch. Trotzdem
sind „menschenunwürdige” Zustände auch weiter nicht ausgeschlossen.
Etwa in „Notgemeinschaften”: Einzelzelle mit Doppelbelegung. | |
Es ist erstaunlich, dass das Gericht den Schadenersatz von
der Größe der Zellen abhängig macht. Schließlich ist lt.
Strafvollzugsgesetz seit 1976 die Einzellunterbringung gesetzlich
vorgeschrieben. Zwar gibt es im Strafvollzugsgesetz einen
Übergangsparagraphen für bestehende Anstalten wie für die JVA
Bochum (nicht aber z.B. die JVA Gelsenkirchen), aber dieser ist über 30
Jahre alt. Von einem Übergang kann also längst keine Rede mehr sein,
und der Übergangsparagraph kann daher keine Gültigkeit mehr haben. Aber
Mehrmannzellen für bis zu 4 Gefangene gibt es auch in der JVA
Gelsenkirchen, obwohl in dieser neune Anstalt der Übergangsparagraph
niemlas galt. In dieser "modernsten Anstalt Europas" gab es sogar bei
Eröffnung des Knasts überhaupt keine Viermannzellen. Diese wurden erst
nachträglich und gesetzwidirig geschaffen, in dem man einfach weitere
Betten und Schränke in die Zellen stellte. Baulich Veränderung wurden
dabei nicht vorgenommen, so dass dort nun die Lichtschalter, die Notruf
und Sprechanlage sich teilweise hinter den Schränken befinden.
Der Begriff "Notgemeinschaften" konnte ich im
Strafvollzugsgesetz nicht finden, ein Verbot von Überbelegungen dagegn
schon.
Das den (ehemaligen) Gefangenen ein
Schadenersatz zusteht, halte ich nicht für umstritten, dass man in
diesen tatsächlich zuspricht dagegen schon. Schließlich sind Knast und
Richter Teil dieses perviden Justizsystem. Daher gilt dort auch nicht
der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, sondern das juristische
Standesrecht, das im Volksmund als Krähenprinzip bekannt ist, wonach
die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.
Sollte der Schadenersatz kommen, dann müßte und würde sich was ändern, daran kann ich nicht glauben. |
...
|
|