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Rubrik Rhein-Ruhr
Überschrift 
Menschenunwürdige Zellen
Gefängnisse in der Kritik

Menschenunwürdige Zellen

Bochum. Längst haben Häftlinge eine Klagewelle gegen das Land ins Rollen gebracht.
Eng sind die Zellen sowieso. Doch durch die Toilette in der Ecke wirkt alles noch viel kleiner. In der Bochumer JVA waren die Verhältnis teilweise sogar „menschenunwürdig”, wie das Landgericht jetzt urteilte. Deshalb sprachen die Zivilrichter jetzt drei (teilweise ehemaligen) Häftlingen eine Entschädigung zu. Sie bekamen je nach Schwere ihres Falles 15 oder 20 Euro pro Tag. Das machte für sie 1900, 2730 und 3700 Euro aus.
Mindestens fünf Quadratmeter

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm muss ein Gefangener in einer Gemeinschaftszelle mindestens fünf Quadratmeter für sich haben. Sonst lebt er menschenunwürdig. Gleiches gilt, wenn die Toilette keinen Geräusch-, Sicht- und Geruchsschutz hat. Diese OLG-Maßstäbe, im Juni '08 festgesetzt, machen sich Häftlinge jetzt zunutze. Längst gibt es eine Klagewelle. Im Bezirk des OLG-Hamm gibt es 800 Klagen.

Beispiel: In Bochum hatte ein Ex-Drogendealer (29) 9080 Euro für 15 Monate seiner Haftzeit vom Land eingeklagt. Weil er sich aber zur Haftzeit nie beschwert hatte, bekam er nur Geld für sechs Monate – 2730 Euro. Bei ihm berücksichtigte die 5. Zivilkammer nur Toilettenmängel. Platzmangel indes ließ sie nicht gelten, weil die Zelle zu zweit belegt war und die Fläche 10,5 Quadratmeter betrug.

Zwei Mann in einer Einzelzelle

Ob er das Geld wirklich erhält, ist nicht sicher. Das Land will alle Verurteilungen in dieser Sache anfechten. In der Tat ist die Frage, ob Häftlingen Entschädigung zusteht, umstritten. Das OLG Hamm ist das einzige in NRW, das dies bisher bejaht hat. Zwei der jetzt teilweise erfolgreichen Klagen wurden vom Dortmunder Rechtsanwalt Ulrich Bambor vertreten. Er bearbeitet über 100 solcher Häftlingsklagen, allein fast 50 die JVA Bochum betreffend.

Dort (700 Häftlinge) hat man längst reagiert. 83 neue Toilettenkabinen wurden geordert – u.a. mit Aktivkohlefilter. Ein Drittel wurde in den Gemeinschaftszellen bereits installiert, der Rest folgt noch. Trotzdem sind „menschenunwürdige” Zustände auch weiter nicht ausgeschlossen. Etwa in „Notgemeinschaften”: Einzelzelle mit Doppelbelegung.

     Es ist erstaunlich, dass das Gericht den Schadenersatz von der Größe der Zellen abhängig macht. Schließlich ist lt. Strafvollzugsgesetz seit 1976 die Einzellunterbringung gesetzlich vorgeschrieben. Zwar gibt es im Strafvollzugsgesetz einen Übergangsparagraphen für bestehende Anstalten wie  für die JVA Bochum (nicht aber z.B. die JVA Gelsenkirchen), aber dieser ist über 30 Jahre alt. Von einem Übergang kann also längst keine Rede mehr sein, und der Übergangsparagraph kann daher keine Gültigkeit mehr haben. Aber Mehrmannzellen für bis zu 4 Gefangene gibt es auch in der JVA Gelsenkirchen, obwohl in dieser neune Anstalt der Übergangsparagraph niemlas galt. In dieser "modernsten Anstalt Europas" gab es sogar bei Eröffnung des Knasts überhaupt keine Viermannzellen. Diese wurden erst nachträglich und gesetzwidirig geschaffen, in dem man einfach weitere Betten und Schränke in die Zellen stellte. Baulich Veränderung wurden dabei nicht vorgenommen, so dass dort nun die Lichtschalter, die Notruf und Sprechanlage sich teilweise hinter den Schränken befinden.

     Der Begriff "Notgemeinschaften" konnte ich im Strafvollzugsgesetz nicht finden, ein Verbot von Überbelegungen dagegn schon.

     Das den (ehemaligen) Gefangenen ein Schadenersatz zusteht, halte ich nicht für umstritten, dass man in diesen tatsächlich zuspricht dagegen schon. Schließlich sind Knast und Richter Teil dieses perviden Justizsystem. Daher gilt dort auch nicht der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, sondern das juristische Standesrecht, das im Volksmund als Krähenprinzip bekannt ist, wonach die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.

     Sollte der Schadenersatz kommen, dann müßte und würde sich was ändern, daran kann ich nicht glauben.
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Folterknast : FrankAnne : POGID
Folterknast : presse-1000-090209-waz-jva-bochum.html : E090306 : V090416
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