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... | | Rubrik Justiz | | | Überschrift | | Aufstand
im Gefängnis
| | Gefangenendemonstration
| Aufstand
im Gefängnis | Rund 60 Insassen der Justizvollzugsanstalt Hannover (JVA) haben am heutigen
Sonntagmorgen gegen 9.15 Uhr im Gefängnis demonstriert. Sie weigerten sich nach
dem Ende ihrer Freistunde, die sie auf dem Hof verbracht hatten, in die
Haftanstalt zurückzukehren. | Demonstration in der JVA wegen Unzufriedenheit mit den
Aufschlussregelungen. Mit ihrem friedlichen Protest wollten die Gefangenen eine Verlängerung der
Aufschlusszeiten erreichen. Die Justizvollzugsbeamten riefen die Polizei zu
Hilfe. Als die Demonstranten die massive Präsenz der Beamten bemerkten,
erklärten sie gegen 10 Uhr ihren Aufstand für beendet und kehrten freiwillig in
die Hafträume zurück. Bei der Protestaktion wurde niemand verletzt. Die Leitung der JVA nahm
anschließend sofort die Ermittlungen auf. „Wir werden mit jedem Beteiligten
sprechen, um mehr über die Hintergründe der Demonstration zu erfahren“, sagte
JVA-Sprecherin Kerstin Buckup. Noch ist unklar, ob sich die Gefangenen spontan
während der Freistunde zu dem Aufstand entschlossen hatten, oder ob der Protest
von langer Hand vorbereitet war. Ebenfalls nicht bekannt ist, wer die Wortführer der Demonstranten gewesen
sind. Beschwerden über die Aufschlusszeiten gibt es in der JVA Hannover
regelmäßig. „In den Gesprächen mit den Gefangenenbeiräten ist das immer wieder
Thema - wie in jeder anderen Justizvollzugsanstalt auch“, erklärte Kerstin
Buckup. Wochentags dürfen die Gefangenen täglich zwischen 15 und 16 Uhr auf dem
Hof spazieren gehen. Anschließend können sie sich bis 19 Uhr in den jeweiligen
Gebäuden frei bewegen. Die Zellentüren sind dann nicht verschlossen. „In dieser
Zeit können sie Besuch empfangen, mit anderen Gefangenen Kaffee trinken oder
Sport treiben“, so Buckup weiter. Sonnabends und Sonntags werden die Zellen bereits um 8.15 Uhr aufgeschlossen.
Es besteht erneut eine Stunde lang die Möglichkeit zum Hofgang. Die Zellen
bleiben dann bis nach dem Mittagessen unverschlossen. Justizminister Bernd
Busemann (CDU) dankte am Nachmittag den JVA-Bediensteten und der Polizei für die
besonnene Klärung der Situation. Nach dem Vorfall vom Sonntagmorgen kündigte er
an, sich so schnell wie möglich mit den Forderungen der Gefangenen auseinander
setzen zu wollen. „Die vorgetragenen Beschwerden werden wir prüfen“, sagte der
Minister. | In
diesem Artikel finden sich zwei Überschriften.
"Gefangenendemonstration" und "Aufstand im Gefängnis". Das sind nicht
zwei gleiche Begriffe für eine Sache, sondern zwei ganz
unterschiedliche Begriffe. Aber nur ein Begriff kann doch zutreffend
sein., Die "Gefangenendemonstration" war sicherlich kein "Aufstand im
Gefängnis". Hier hat der Reporter deutlich überzogen. Lt.
Grundgesetz hat man ja verschiedene Grundrechte, zu dem auch das
Demonstrationsrecht gehört. Für Inhaftierte sind natürlich bestimmte
Grundrechte eingeschränkt. Es ist kaum vorstellbar, dass Gefangene ein
Demonstrationsrecht haben sollen, aber ich konnte im StVollzG keine
Einschränkung des Demonstrationsrecht finden. Dies bedeutet, dass auch
für Gefangene das Demonstartionsrecht gilt. Auch dann, wenn der
Gesetzgeber diese Einschränkung "nur" vergessen haben sollte.
Ein
Demonstrationsverbot kann auch nicht von anderen Gesetzen abgeleitet
werden, da lt. unserem Grundgesetz, ein Gesetz das ein Grundrecht
einschränkt, das entsprechende Grundgesetz zitieren muss. Im StVollzG
wird das Demosntrationsrecht aber nicht zitiert. Das
Strafvollzugsgesetz regelt das Recht auf eine Freistunde. Auf- bzw.
Umschluß ist nicht im StVollzG geregelt. Dafür steht dort, dass das
Leben im Knast so weit wie möglich dem Leben außerhalb der JVA
anzugleichen ist. Bei 23 Stunden Einschluß ist dies sicherlich nicht
gegeben.
Bei den Demonstranten soll es sich um
Untersuchungsgefangene gehandelt haben, also Personen die dem Gesetz
nach unschuldig sind. Lediglich ein Verdacht liegt vor. Diese Gefangene
haben natürlich auch mehr Rechte als Strafgefangene. Schließlich gibt
es unter dieser Gefangenengruppe wahrscheinlich mehr Unschuldige, als
unter den Strafgefangenen.
Von mir wird diese Demo ausdrücklich begrüßt.
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