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2009.07.19
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Rubrik Justiz
Überschrift 
Aufstand im Gefängnis

Gefangenendemonstration

Aufstand im Gefängnis

Rund 60 Insassen der Justizvollzugsanstalt Hannover (JVA) haben am heutigen Sonntagmorgen gegen 9.15 Uhr im Gefängnis demonstriert. Sie weigerten sich nach dem Ende ihrer Freistunde, die sie auf dem Hof verbracht hatten, in die Haftanstalt zurückzukehren.

Demonstration in der JVA wegen Unzufriedenheit mit den Aufschlussregelungen.
Mit ihrem friedlichen Protest wollten die Gefangenen eine Verlängerung der Aufschlusszeiten erreichen. Die Justizvollzugsbeamten riefen die Polizei zu Hilfe. Als die Demonstranten die massive Präsenz der Beamten bemerkten, erklärten sie gegen 10 Uhr ihren Aufstand für beendet und kehrten freiwillig in die Hafträume zurück.
Bei der Protestaktion wurde niemand verletzt. Die Leitung der JVA nahm anschließend sofort die Ermittlungen auf. „Wir werden mit jedem Beteiligten sprechen, um mehr über die Hintergründe der Demonstration zu erfahren“, sagte JVA-Sprecherin Kerstin Buckup. Noch ist unklar, ob sich die Gefangenen spontan während der Freistunde zu dem Aufstand entschlossen hatten, oder ob der Protest von langer Hand vorbereitet war.
Ebenfalls nicht bekannt ist, wer die Wortführer der Demonstranten gewesen sind. Beschwerden über die Aufschlusszeiten gibt es in der JVA Hannover regelmäßig. „In den Gesprächen mit den Gefangenenbeiräten ist das immer wieder Thema - wie in jeder anderen Justizvollzugsanstalt auch“, erklärte Kerstin Buckup. Wochentags dürfen die Gefangenen täglich zwischen 15 und 16 Uhr auf dem Hof spazieren gehen. Anschließend können sie sich bis 19 Uhr in den jeweiligen Gebäuden frei bewegen. Die Zellentüren sind dann nicht verschlossen. „In dieser Zeit können sie Besuch empfangen, mit anderen Gefangenen Kaffee trinken oder Sport treiben“, so Buckup weiter.
Sonnabends und Sonntags werden die Zellen bereits um 8.15 Uhr aufgeschlossen. Es besteht erneut eine Stunde lang die Möglichkeit zum Hofgang. Die Zellen bleiben dann bis nach dem Mittagessen unverschlossen. Justizminister Bernd Busemann (CDU) dankte am Nachmittag den JVA-Bediensteten und der Polizei für die besonnene Klärung der Situation. Nach dem Vorfall vom Sonntagmorgen kündigte er an, sich so schnell wie möglich mit den Forderungen der Gefangenen auseinander setzen zu wollen. „Die vorgetragenen Beschwerden werden wir prüfen“, sagte der Minister.
In diesem Artikel finden sich zwei Überschriften. "Gefangenendemonstration" und "Aufstand im Gefängnis". Das sind nicht zwei gleiche Begriffe für eine Sache, sondern zwei ganz unterschiedliche Begriffe. Aber nur ein Begriff kann doch zutreffend sein., Die "Gefangenendemonstration" war sicherlich kein "Aufstand im Gefängnis". Hier hat der Reporter deutlich überzogen.
Lt. Grundgesetz hat man ja verschiedene Grundrechte, zu dem auch das Demonstrationsrecht gehört. Für Inhaftierte sind natürlich bestimmte Grundrechte eingeschränkt. Es ist kaum vorstellbar, dass Gefangene ein Demonstrationsrecht haben sollen, aber ich konnte im StVollzG keine Einschränkung des Demonstrationsrecht finden. Dies bedeutet, dass auch für Gefangene das Demonstartionsrecht gilt. Auch dann, wenn der Gesetzgeber diese Einschränkung "nur" vergessen haben sollte.

Ein Demonstrationsverbot kann auch nicht von anderen Gesetzen abgeleitet werden, da lt. unserem Grundgesetz, ein Gesetz das ein Grundrecht einschränkt, das entsprechende Grundgesetz zitieren muss. Im StVollzG wird das Demosntrationsrecht aber nicht zitiert.
Das Strafvollzugsgesetz regelt das Recht auf eine Freistunde. Auf- bzw. Umschluß ist nicht im StVollzG geregelt. Dafür steht dort, dass das Leben im Knast so weit wie möglich dem Leben außerhalb der JVA anzugleichen ist. Bei 23 Stunden Einschluß ist dies sicherlich nicht gegeben.

Bei den Demonstranten soll es sich um Untersuchungsgefangene gehandelt haben, also Personen die dem Gesetz nach unschuldig sind. Lediglich ein Verdacht liegt vor. Diese Gefangene haben natürlich auch mehr Rechte als Strafgefangene. Schließlich gibt es unter dieser Gefangenengruppe wahrscheinlich mehr Unschuldige, als unter den Strafgefangenen. 

Von mir wird diese Demo ausdrücklich begrüßt.
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