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2009.07.20

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JVA Hannover verschärft Haftbedingungen
Nach den Gefangenenprotesten

JVA Hannover verschärft Haftbedingungen

Der Aufstand der Gefangenen vom Sonntag in der JVA hat für die 60 Beteiligten harte Konsequenzen – die JVA Hannover hat ihre Haftbedingungen verschärft.

Hannover. Harte Folgen des Aufstandes in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hannover: „Für zwei Wochen dürfen die betroffenen Gefangenen ihre Zellen nur noch zum Duschen und Essen verlassen“, so JVA-Sprecherin Kerstin Buckup.

Nach einem Hofgang hatten sich 60 Häftlinge den Anweisungen der Sicherheitskräfte widersetzt. Gestern wurden sie nun von der JVA-Leitung zu dem Vorfall befragt. Offenbar wollten die Gefangenen gegen eine gestrichene Aufschlusszeit am Sonnabend protestieren.

Sonntag um 8.15 Uhr: Wie an jedem Wochenende verlassen rund 150 Gefangene ihre Zellen zum einstündigen Hofgang. Eine Stunde dürfen sie an die frische Luft – um 9.15 Uhr müssen sie in das Gebäude zurückkehren. Doch rund 60 Hofgänger weigern sich. Sie versammeln sich in einer Ecke des Hofs und ignorieren die wiederholten Aufforderungen ihrer Bewacher. Die JVA-Mitarbeiter sehen sich gezwungen, rund 25 Polizisten zur Unterstützung zu rufen. Um 10 Uhr treffen die bewaffneten Beamten ein. Schließlich geben die 60 Häftlinge auf und verlassen den Hof.

„Hätten sie nicht aufgegeben, wäre die Versammlung wie eine normale Demonstration aufgelöst worden“, meint Buckup. Die Polizisten hätten dann hart durchgegriffen Buckup: „Gott sei Dank ist nichts passiert.“

Nach dem einstündigen Hofgang werden in der JVA an jedem Wochenende bis 12 Uhr die Zellen geöffnet, damit sich die Häftlinge treffen und unterhalten können – die sogenannte Aufschlusszeit. Vergangenen Sonnabend entfiel diese jedoch: „Wir hatten sechs erkrankte Gefangene, die von unserem Personal in die Klinik gebracht werden mussten. Daher waren nicht genug Mitarbeiter in der Anstalt, um die Sicherheit während des Aufschlusses zu gewährleisten“, begründet Buckup die Streichung der Zellenöffnung. Einen derartigen Gefangenenaufstand hätte sie noch nicht erlebt: „Das ist eine ganz, ganz seltene Geschichte.“


Gefangene demonstrieren gegen Haftbedingungen

Rund 60 Gefangene haben in der Justizvollzugsanstalt Hannover gegen ihre Haftbedingungen demonstriert. Der Protest richtete sich gegen die Zeiten, zu denen die Häftlinge ihre Zellen verlassen dürfen.

Es erscheint einleuchtend, dass Gefangene mit dem Entzug der Freiheit auch das Grundrecht auf Demonstration verloren haben. Was einleuchtend erscheint muss aber nicht unbedingt auch gesetzlich so geregelt sein. Tatsächlich gilt für Einschränkungen des Grundgesetzes ein "Zitiergebot". Sollte also ein Grundgesetz durch ein anderes Gesetz (hier das Strafvollzugsgesetz) eingeschränkt werden, dann muss in diesem Gesetz der Grundgesetz-Artikel, der eingeschränkt werden soll, ausdrücklich zitiert werden.

Tatsächlich habe ich bisher kein Gesetz gefunden, das einem Gefangenen das Grundgesetz auf Teilnahme an einer Demonstration verbietet. Damit sollte gelten, dass auch Knackis von ihrem Grundrecht auf Demonstrationen gebrauch machen dürfen. Und dies natürlich straffrei.

Sanktionen gegen diese Inhaftierten wären somit unzulässig.

Der Begriff "Aufstand" halte ich für völligst übertrieben. Vielmehr wird diese Aktion von mir ausdrücklich unterstützt. Die Zustände in deutschen Haftanstalten machen dies einfach notwendig, und sie häufen sich.

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