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2010.01.07
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Rubrik Justiz
Überschrift 
Hagener war zwei Wochen freiwillig hinter Gittern

Bizarrer Streit

Hagener war zwei Wochen freiwillig hinter Gittern

Hagen. Ein Mann, strafrechtlich völlig unbescholten, geht freiwillig ins Gefängnis. Er geht direkt dorthin. Zwei Wochen bleibt er dort, er ist der einzige Gefangene, der keine Straftat begangen hat, alle anderen sind Verbrecher. Es ist eine bizarre Geschichte.

Wilfried Bartsch (65) ist ein streitbarer Mensch, manch einer würde ihn vielleicht als Querulanten bezeichnen. Er sagt schon mal „Rechtsverdreher” statt Rechtsvertreter, er breitet Gesetzestexte und Akten auf dem Tisch aus, er hat allein für Kopien 160 Euro ausgegeben. Hier liegt sein Fall. Er beharrt auf seiner Position und pocht auf sein Recht. Auf das, was er als sein Recht ansieht. Dafür ist er ins Gefängnis gegangen. Jetzt steht er vor seiner Garage, die er abreißen soll, so hat es das Bauamt verfügt, er hat den Knast inzwischen verlassen, freiwillig, so wie er sich freiwillig hat einsperren lassen: „Die haben sich meine Akten gar nicht angeschaut. Und jetzt wollen sie mich fertig machen.”

Bartsch erwirbt das Haus in der Hördenstraße 64 im Jahre 1986 für 230 000 Mark. Es soll seine Altersversorgung sein. Im Erdgeschoss lebt er selbst, allein, er ist unverheiratet, die oberen Wohnungen hat er vermietet. 1988 errichtet er die Garage, sie ragt, wie sich fast zwei Jahrzehnte später herausstellt, um 20 Zentimeter auf das Nachbargrundstück hinaus. „Das ist durch Aufmaßblätter eindeutig belegt”, sagt Georg Thomys, Leiter des Bauordnungsamtes. Punkt.

Keine Baugenehmigung?

Überdies gibt es keine Baugenehmigung. Doch, es gibt eine, sagt Bartsch und wühlt und forscht in seinen Papieren: „Ich habe sie bloß verlegt, ich weiß nicht, wo sie hingeraten ist, ich hatte sie doch im Tresor. Ich bin mir sicher.” Er sucht sie jetzt seit drei Jahren und findet sie nicht. Vor drei Jahren bricht er jenen unseligen Streit vom Zaun, ohne den womöglich niemals ein Hahn nach der illegal errichteten Garage gekräht hätte. Damals baut eine junge Familie - „nette, freundliche Leute”, heißt es im Rathaus - ein Eigenheim auf dem Nachbargrundstück. Sofort ist Bartsch mit der Landesbauordnung zur Stelle, er sagt, der Abstand zu seinem Anwesen betrage nur 2,93 Meter, es müssten acht Meter sein. Er legt Widerspruch ein, wird abgewiesen. Die neuen Nachbarn haben rechtmäßig und den Vorschriften entsprechend gebaut. Punkt.

Wilfried Bartsch kennt ganze Paragrafen auswendig. Er kennt die zahlreichen Beamten des Hagener Bauamtes mit Namen, er kann auswendig herunterbeten, wann er bei wem im Büro vorgesprochen hat. Er sucht die Baugenehmigung für die Garage, es ist, als klammere er sich an seinen Papieren, die da vor ihm auf dem Tisch liegen, fest. Doch das eine, das entscheidende Dokument, fehlt.

Denn im Zuge des Streits mit der jungen Familie kommt die Sache mit der Garage heraus; sie berührt nicht nur das Nachbargrundstück, sie ist auch deutlich länger als eine Garage sein darf. Deshalb könne 1988 auch gar keine Baugenehmigung ausgestellt worden sein, folgert Bauamtsleiter Thomys, denn dann wäre ja ein Bauwerk genehmigt worden, das gar nicht genehmigt werden durfte: „Baurechtlich ist die ganze Angelegenheit also sehr einfach.”

Wilfried Bartsch hat auf seinem Tisch ein anderes Papier gefunden, es ist ein Bescheid des Bauamtes an das Stadtentwässerungsamt, datiert vom 4. Oktober 1988, es besagt, dass die Garage ans städtische Entwässerungssystem angeschlossen werden könne: „Das ist der Beweis”, sagt Bartsch, er hält das Dokument hoch wie einen Pokal. „Einen solchen Bescheid hätte das Bauamt doch nicht ausgestellt, ohne die Garage vorher zu prüfen und zu genehmigen.” Es ist für ihn mehr als eine juristische Spitzfindigkeit, es geht um seine Existenz. Nichts ist hier einfach.

Abrissverfügung

Unter dem Papierberg auf seinem Wohnzimmertisch befindet sich die Abrissverfügung für die Garage. Bartsch ist dagegen vor Gericht gezogen, er hat den Petitionsausschuss des Landtages angerufen, er hat mehrere Rechtsanwälte eingeschaltet - nein, er muss die Garage abreißen. Man habe Herrn Bartsch im Laufe des Verfahrens goldene Brücken gebaut, berichtet Stadtsprecher Thomas Bleicher, ihm angeboten, nur denjenigen Teil abzureißen, der zu lang sei und auf das Nachbargrundstück hinausreiche: „Wir haben mit Engelszungen auf ihn eingeredet. Er hat jeden Kompromiss abgelehnt.”

Und dann verfügt die Stadt, um das Urteil durchzusetzen, ein Zwangsgeld. Erst 2500 Euro, und weil Bartsch nicht zahlt und nicht abreißt, 5000 Euro, und weil wieder nichts geschieht, 10 000 Euro, schließlich 20 000 Euro. Macht 37 500 Euro. Bartsch sagt, soviel Geld habe er nicht. Er könnte es sich einfach machen und einen Offenbarungseid ablegen. Aber einer wie Bartsch macht es sich nie einfach: „Ich bin ja im Recht. Ich will ja nur mein Recht.” Und deshalb, als der Gerichtsvollzieher ihm Beugehaft androht, tritt er, statt seine Unterschrift unter die eidesstattliche Versicherung zu setzen, den Gang ins Kittchen an: „Ich gehe in die Kiste. Aus Protest!”

Zwei Wochen Gefängnis

Zwei Wochen lang bleibt er im Gefängnis, trägt Häftlingskleidung, liest viel, lernt andere Insassen kennen, erfährt, welche Regeln im Knast gelten. Dann gibt er nach und leistet den geforderten Offenbarungseid. Dem Gesetz ist jetzt Genüge geleistet, er hat öffentlich bekannt gemacht, dass er das Zwangsgeld nicht bezahlen kann, er kommt frei. Er sagt, er wolle nun zum Rundumschlag ausholen und das Bauamt wegen Amtsmissbrauchs, Korruption und Unterschlagung von Beweismitteln verklagen.

Er hat keinerlei pfänd- und verwertbaren Besitz, abgesehen von seinem Haus. Im Januar will die Stadtverwaltung entscheiden, ob sie die Garage abreißen lässt oder noch einmal Beugehaft beantragt. Und ob das Haus, um das Zwangsgeld einzutreiben, versteigert werden kann.

Zwei "Freiwillige"

Hans-Peter Mahler arbeitet seit 23 Jahren in der Vollstreckungsabteilung der Stadtkasse. Zwangsgeld einzufordern gehöre zum Tagesgeschäft, sagt er, und spätestens, wenn mit einem Haftbefehl gedroht werde, zahlten die Betroffenen oder leisteten den Offenbarungseid. In dieser ganzen Zeit habe es lediglich zwei Menschen gegeben, die freiwillig in Beugehaft gegangen seien: „Der eine war ein Obdachloser, der wohnte im Wald in einer Höhle und war froh, mitten im kalten Winter ein warmes Plätzchen gefunden zu haben.”

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