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2010.04.27
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| Rubrik |
| Politik |
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| Überschrift |
| "Das ist erniedrigend" |
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Menschenrechtlerin von Amnesty International
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"Das ist erniedrigend"
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Monika Lüke, Generalsekretärin von Amnesty International, im FR-Interview
über die Grundrechte von Strafgefangenen, das Verbot in Fesseln zu
gebären und über sogenannte Mutter-Kind-Häuser.
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Frau Lüke, wenn Schwangere in Fesseln entbinden
müssen, während ein männlicher Vollzugsbeamter anwesend ist, was genau
ist daran skandalös?
Wenn diese Vorwürfe wahr sind, dann
verstoßen sie gegen das Verbot der erniedrigenden und unmenschlichen
Behandlung. Dies ist auch im Grundgesetz verankert. Es ist unmenschlich,
in Fesseln zu gebären, und es verletzt massiv die Privatsphäre, wenn
ein männlicher Vollzugsbeamter mit ins gynäkologische Behandlungszimmer
kommt. Diese Frauen werden gegenüber anderen Frauen diskriminiert. Es
gibt zudem ein Grundrecht, zum Arzt gehen zu dürfen. All diese Rechte
gelten selbstverständlich auch für Strafgefangene, die Vereinten
Nationen haben dies immer wieder unterstrichen.
Wie beurteilen Sie den Vorwurf, dass Müttern ihre Kinder sofort nach
der Geburt abgenommen werden, dass die Kinder in eine Pflegefamilie aus
dem Angehörigenkreis kommen oder gar zur Adoption freigegeben werden?
Diese
Vorgehensweise würde einen Verstoß gegen die Rechte des Neugeborenen
bedeuten. Die UN-Kinderrechtskonvention - ratifiziert von allen Staaten
mit Ausnahme der USA und Somalias - verpflichtet die Staaten und damit
auch die Bundesländer, alles für das Kindeswohl zu tun. Und das ist
natürlich nicht gewährleistet, wenn man einer Mutter ihr Kind - ohne
angemessene Überlegungszeit, ohne ausreichende Informationen und ohne
ihre Zustimmung - abnimmt.
Der Antifolterausschuss des
Europarates (CPT) formuliert in seinen Standards: "Andere Mittel zur
Wahrung der Sicherheitserfordernisse können und sollten gefunden
werden." Wie könnten diese Ihrer Meinung nach aussehen?
Nicht
nur der Antifolterausschuss, auch die Menschenrechtsausschüsse der
Vereinten Nationen und das Europaparlament machen klare Aussagen dazu,
wie Gefangene - insbesondere Frauen - behandelt werden sollen. Natürlich
handelt es sich um Strafgefangene, die in Freiheitseinschränkung leben.
Aber auch hier muss immer das mildeste Mittel gefunden werden, das im
gleichen Maße die Sicherheit aufrecht erhält. Grundsätzlich kann ich mir
nicht vorstellen, dass es wirklich erforderlich ist, eine Frau während
der Geburt zu fesseln - eine Gebärende wird wohl kaum aus dem Kreißsaal
flüchten.
Gibt es spezielle Richtlinien dafür, wie zum Wohle des Kindes vor,
während und nach der Geburt verfahren werden sollte, wenn die Mutter
weiter im Strafvollzug bleibt?
Es gibt Richtlinien für die
Behandlung von Strafgefangenen, und insbesondere das Europaparlament
sagt, dass Kinder nicht diskriminiert werden dürfen. Diese Kinder müssen
die gleichen Startchancen haben wie jedes andere Kind auch, denn das
Kind hat schließlich nichts mit dem Vergehen der Mutter zu tun. Hier
gilt die Kinderrechtskonvention, und diese sagt klar: Staatliche
Behörden sind immer gehalten, das Kindeswohl in den Vordergrund zu
stellen.
In der Justizvollzugsanstalt (JVA)
Frankfurt-Preungesheim gibt es seit 1975 ein sogenanntes
Mutter-Kind-Haus, in dem Mütter und ihre kleinen Kinder gemeinsam leben
können. Nach Angaben der JVA ist eine derartige Einrichtung allerdings
kein "Standard" innerhalb des Justizvollzugs der Länder - wenngleich das
Strafvollzugsgesetz eine Mutter-Kind-Unterbringung als Soll-Vorschrift
vorsieht. Wäre das aus Ihrer Sicht der richtige Weg?
Das
wäre eine Möglichkeit, dem Kindeswohl Rechnung zu tragen. Entscheidend
ist, dass der Kontakt zur leiblichen Mutter und auch zu anderen
Verwandten, die außerhalb der Justizvollzugsanstalt leben, gewährleistet
ist. Sehr gut vorstellbar ist auch, dass die Kinder in Krippen gehen,
wo den Müttern bestimmte Besuchszeiten gewährt werden. |
| Interview: Tanja Kokoska |
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siehe auch Artikel
siehe auch Justizskandale |
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