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2010.04.27

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Rubrik 
Politik
Überschrift 
"Das ist erniedrigend"

Menschenrechtlerin von Amnesty International

"Das ist erniedrigend"

Monika Lüke, Generalsekretärin von Amnesty International, im FR-Interview über die Grundrechte von Strafgefangenen, das Verbot in Fesseln zu gebären und über sogenannte Mutter-Kind-Häuser.
Frau Lüke, wenn Schwangere in Fesseln entbinden müssen, während ein männlicher Vollzugsbeamter anwesend ist, was genau ist daran skandalös?

Wenn diese Vorwürfe wahr sind, dann verstoßen sie gegen das Verbot der erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung. Dies ist auch im Grundgesetz verankert. Es ist unmenschlich, in Fesseln zu gebären, und es verletzt massiv die Privatsphäre, wenn ein männlicher Vollzugsbeamter mit ins gynäkologische Behandlungszimmer kommt. Diese Frauen werden gegenüber anderen Frauen diskriminiert. Es gibt zudem ein Grundrecht, zum Arzt gehen zu dürfen. All diese Rechte gelten selbstverständlich auch für Strafgefangene, die Vereinten Nationen haben dies immer wieder unterstrichen.

Wie beurteilen Sie den Vorwurf, dass Müttern ihre Kinder sofort nach der Geburt abgenommen werden, dass die Kinder in eine Pflegefamilie aus dem Angehörigenkreis kommen oder gar zur Adoption freigegeben werden?

Diese Vorgehensweise würde einen Verstoß gegen die Rechte des Neugeborenen bedeuten. Die UN-Kinderrechtskonvention - ratifiziert von allen Staaten mit Ausnahme der USA und Somalias - verpflichtet die Staaten und damit auch die Bundesländer, alles für das Kindeswohl zu tun. Und das ist natürlich nicht gewährleistet, wenn man einer Mutter ihr Kind - ohne angemessene Überlegungszeit, ohne ausreichende Informationen und ohne ihre Zustimmung - abnimmt.

Der Antifolterausschuss des Europarates (CPT) formuliert in seinen Standards: "Andere Mittel zur Wahrung der Sicherheitserfordernisse können und sollten gefunden werden." Wie könnten diese Ihrer Meinung nach aussehen?

Nicht nur der Antifolterausschuss, auch die Menschenrechtsausschüsse der Vereinten Nationen und das Europaparlament machen klare Aussagen dazu, wie Gefangene - insbesondere Frauen - behandelt werden sollen. Natürlich handelt es sich um Strafgefangene, die in Freiheitseinschränkung leben. Aber auch hier muss immer das mildeste Mittel gefunden werden, das im gleichen Maße die Sicherheit aufrecht erhält. Grundsätzlich kann ich mir nicht vorstellen, dass es wirklich erforderlich ist, eine Frau während der Geburt zu fesseln - eine Gebärende wird wohl kaum aus dem Kreißsaal flüchten.

Gibt es spezielle Richtlinien dafür, wie zum Wohle des Kindes vor, während und nach der Geburt verfahren werden sollte, wenn die Mutter weiter im Strafvollzug bleibt?

Es gibt Richtlinien für die Behandlung von Strafgefangenen, und insbesondere das Europaparlament sagt, dass Kinder nicht diskriminiert werden dürfen. Diese Kinder müssen die gleichen Startchancen haben wie jedes andere Kind auch, denn das Kind hat schließlich nichts mit dem Vergehen der Mutter zu tun. Hier gilt die Kinderrechtskonvention, und diese sagt klar: Staatliche Behörden sind immer gehalten, das Kindeswohl in den Vordergrund zu stellen.

In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Frankfurt-Preungesheim gibt es seit 1975 ein sogenanntes Mutter-Kind-Haus, in dem Mütter und ihre kleinen Kinder gemeinsam leben können. Nach Angaben der JVA ist eine derartige Einrichtung allerdings kein "Standard" innerhalb des Justizvollzugs der Länder - wenngleich das Strafvollzugsgesetz eine Mutter-Kind-Unterbringung als Soll-Vorschrift vorsieht. Wäre das aus Ihrer Sicht der richtige Weg?

Das wäre eine Möglichkeit, dem Kindeswohl Rechnung zu tragen. Entscheidend ist, dass der Kontakt zur leiblichen Mutter und auch zu anderen Verwandten, die außerhalb der Justizvollzugsanstalt leben, gewährleistet ist. Sehr gut vorstellbar ist auch, dass die Kinder in Krippen gehen, wo den Müttern bestimmte Besuchszeiten gewährt werden.
Interview: Tanja Kokoska
siehe auch Artikel
siehe auch Justizskandale

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