Theodor Nölken-Bockhoff, 53, ehemaliger Geschäftsführer des
zusammengebrochenen Stumm-Konzerns, gegen den seit 1974 wegen Betrugs und
Konkursverbrechens ermittelt wurde, saß bereits achtzehn Monate in
Untersuchungshaft, als er sich einer gründlichen stationären
Gesundheitsüberprüfung zu unterziehen hatte.
Als er deshalb von der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bochum in das
JVA-Bezirkskrankenhaus verlegt wurde, sollte er, obschon Untersuchungshäftling
und mithin de jure unschuldig, hellblaue Gefangenen-Tracht anlegen -seinen
privaten Pyjama durfte er nicht tragen.
Weil sich der Ex-Manager erst einmal weigerte, wurde er in eine unwirtliche
Einzelzelle der Krankenanstalt verlegt, die starkem Lärm ausgesetzt und,
lediglich mit einem durchlaufenden Rohr, so ungenügend beheizt war, daß
Nölken-Bockhoff vollständig bekleidet auf dem Bett liegen mußte.
Nach der langen Haftzeit "ganz erheblich beeinträchtigt in seiner psychischen
und physischen Willenskraft" -- so sein Frankfurter Anwalt Jörg Bergemann --
beugte sich Nölken-Bockhoff schließlich dem Kleidungszwang. Er bekam aus der
Wäschekammer einen Häftlingsdreß, ebenso ein angenehmeres Südzimmer in einem
anderen Bau.
Nach vergeblicher Intervention bei der Leitung des JVA-Krankenhauses und beim
vorgesetzten Justizvollzugsamt erstattete Verteidiger Bergemann beim
Generalstaatsanwalt in Hamm Strafanzeige gegen Bedienstete der Vollzugsanstalt
und ihrer Klinik, weil sein Mandant "in strafrechtlich erheblicher Weise
genötigt und in seiner körperlichen Integrität verletzt" sei.
Der Tatbestand, daß die einst prominente Stumm-Stütze vorübergehend eine
Krankenkluft tragen mußte, die sich nur im Farbton geringfügig von der
Bett-Kleidung bereits verurteilter Strafgefangener (dunkelblau) abhob, führte
alsdann zu einem hartnäckigen Schriftsatz-Krieg. denn der Bochumer Brauch stehe,
so Bergemann, "mit dem Grundrecht nicht im Einklang".
An der Pyjama-Posse mit Anzeigen, Dienstaufsichtsbeschwerden, Anträgen und
Verfügungen waren monatelang nach- und nebeneinander beteiligt: leitende Beamte
der JVA und des JVA-Krankenhauses, die Staatsanwaltschaft und der Leitende
Oberstaatsanwalt in Bochum, Nordrhein-Westfalens SPD-Justizminister Diether
Posser, der Generalstaatsanwalt und der Präsident des Justizvollzugsamts in Hamm
-- insgesamt mehr als ein Dutzend hochrangiger Juristen und Mediziner.
Zunächst stellte die Staatsanwaltschaft Bochum das Ermittlungsverfahren gegen
JVA-Angehörige ein, denn der Zwang zur Einheitskleidung sei kein Übel im Sinne
des Nötigungs-Paragraphen, vielmehr "im Interesse der Ordnung, insbesondere der
Hygiene, der Sauberkeit und der Übersichtlichkeit in einem Krankenhaus notwendig
und nicht diskriminierend".
Anwalt Bergemann beschwerte sich beim Generalstaatsanwalt über die Ermittler,
die auf "lange dauernde bisherige Übung" verwiesen hatten: Dies entspreche nur
"dem bei vielen Behörden hochgehaltenen ungeschriebenen Verwaltungsgrundsatz
"Das war schon immer so""; dem komme jedoch keinerlei Rechtsbedeutung zu.
Bergemann machte geltend: "In der Bundesrepublik besteht an keinem
Krankenhaus die generelle Übung. Einheitskleidung zu tragen." Und gerade den
Hygiene-Hinweis hielt er nicht für stichhaltig, weil die Häftlingshosen dann
täglich gewechselt werden müßten -- dies aber sei "nachweislich nicht der Fall".
Regierungsmedizinaldirektor Witteler vom Bochumer JVA-Krankenhaus argumentierte,
der blaue Anton werde auch "zur Vermeidung von Hospitalismus" getragen.
Dazu präsentierte der Anwalt die "Antibiotika Fibel" von Ludwig Heilmeyer als
"renommiertestes deutschsprachiges Lehrbuch auf dem Gebiet der
Infektionskrankheiten": Die Lektüre der Seiten 63 folgende beweise, daß das
obligate Anlegen der Kleidung just zur Vermeidung eines Hospitalismus
"medizinisch ungeeignet war und ist".
Nach sechsmonatiger Korrespondenz teilte der Präsident des Justizvollzugsamts
in Hamm dem Anwalt mit, die Bochumer Praxis entspreche in der Tat "nicht den
Vorschriften der Untersuchungshaft-Vollzugsordnung und wird von mir nicht
gebilligt" -- er habe "das insoweit Erforderliche veranlaßt".
Dem Untersuchungshäftling Nölken-Bockhoff wurde empfohlen, nunmehr eigene
Krankenwäsche zu beantragen. Geprüft werde dann nur noch, ob die Kleidung
vollständig und der Träger in der Lage sei, "für die Reinigung der eigenen
Sachen zu sorgen".
Theodor Nölken-Bockhoff wäre dazu durchaus in der Lage gewesen, die Prüfung
freilich erübrigte sich. Der Untersuchungshäftling liegt längst nicht mehr im
JVA-Krankenhaus; er wurde gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt. Aber alle
Untersuchungshäftlinge in Nordrhein-Westfalen profitieren von dem Rechtsstreit:
Sie dürfen jetzt eigene Schlafanzüge tragen. |