Folterknast
.............................................................................................................................................................................................................................................................................
...
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
...
...
.............................................
...
...
Home
Home
Kontakt
Impressum
........................
JVA
Aachen
Bielefeld
Bochum
Brandenburg
Chemnitz
Kassberg
Castrop-Rauxel
Essen
Krawehle
Gelsenkirchen
Folterknast
Gelsenknast
Pornoknast
Psychoknast
Remscheid
Wuppertal
........................
Öffentlichkeit
Bilder
Flugblätter
Gedichte
Plakate
Presse
Video
........................
Gesetze
Strafvollzug
Grundgesetz
........................
Sonstiges
Banner
Internet
Strafprozess
Termin
........................
V09074
...



...
...
...

FOLTERKNAST

PRESSE
...............................................................................................................................................................................................................................................
...
1977.04.04
..............................................................................................................................................................................................................................................

Internet
..........................................................................................................................................................................................................................
X
PresseDer Spiegel
TV
...
Rubrik Justiz
Überschrift 
Lange Übung

Lange Übung

Sechs Monate lang stritt ein Frankfurter Anwalt um das Recht eines Untersuchungshäftlings auf den eigenen Pyjama.

Theodor Nölken-Bockhoff, 53, ehemaliger Geschäftsführer des zusammengebrochenen Stumm-Konzerns, gegen den seit 1974 wegen Betrugs und Konkursverbrechens ermittelt wurde, saß bereits achtzehn Monate in Untersuchungshaft, als er sich einer gründlichen stationären Gesundheitsüberprüfung zu unterziehen hatte.

Als er deshalb von der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bochum in das JVA-Bezirkskrankenhaus verlegt wurde, sollte er, obschon Untersuchungshäftling und mithin de jure unschuldig, hellblaue Gefangenen-Tracht anlegen -seinen privaten Pyjama durfte er nicht tragen.

Weil sich der Ex-Manager erst einmal weigerte, wurde er in eine unwirtliche Einzelzelle der Krankenanstalt verlegt, die starkem Lärm ausgesetzt und, lediglich mit einem durchlaufenden Rohr, so ungenügend beheizt war, daß Nölken-Bockhoff vollständig bekleidet auf dem Bett liegen mußte.

Nach der langen Haftzeit "ganz erheblich beeinträchtigt in seiner psychischen und physischen Willenskraft" -- so sein Frankfurter Anwalt Jörg Bergemann -- beugte sich Nölken-Bockhoff schließlich dem Kleidungszwang. Er bekam aus der Wäschekammer einen Häftlingsdreß, ebenso ein angenehmeres Südzimmer in einem anderen Bau.

Nach vergeblicher Intervention bei der Leitung des JVA-Krankenhauses und beim vorgesetzten Justizvollzugsamt erstattete Verteidiger Bergemann beim Generalstaatsanwalt in Hamm Strafanzeige gegen Bedienstete der Vollzugsanstalt und ihrer Klinik, weil sein Mandant "in strafrechtlich erheblicher Weise genötigt und in seiner körperlichen Integrität verletzt" sei.

Der Tatbestand, daß die einst prominente Stumm-Stütze vorübergehend eine Krankenkluft tragen mußte, die sich nur im Farbton geringfügig von der Bett-Kleidung bereits verurteilter Strafgefangener (dunkelblau) abhob, führte alsdann zu einem hartnäckigen Schriftsatz-Krieg. denn der Bochumer Brauch stehe, so Bergemann, "mit dem Grundrecht nicht im Einklang".

An der Pyjama-Posse mit Anzeigen, Dienstaufsichtsbeschwerden, Anträgen und Verfügungen waren monatelang nach- und nebeneinander beteiligt: leitende Beamte der JVA und des JVA-Krankenhauses, die Staatsanwaltschaft und der Leitende Oberstaatsanwalt in Bochum, Nordrhein-Westfalens SPD-Justizminister Diether Posser, der Generalstaatsanwalt und der Präsident des Justizvollzugsamts in Hamm -- insgesamt mehr als ein Dutzend hochrangiger Juristen und Mediziner.

Zunächst stellte die Staatsanwaltschaft Bochum das Ermittlungsverfahren gegen JVA-Angehörige ein, denn der Zwang zur Einheitskleidung sei kein Übel im Sinne des Nötigungs-Paragraphen, vielmehr "im Interesse der Ordnung, insbesondere der Hygiene, der Sauberkeit und der Übersichtlichkeit in einem Krankenhaus notwendig und nicht diskriminierend".

Anwalt Bergemann beschwerte sich beim Generalstaatsanwalt über die Ermittler, die auf "lange dauernde bisherige Übung" verwiesen hatten: Dies entspreche nur "dem bei vielen Behörden hochgehaltenen ungeschriebenen Verwaltungsgrundsatz "Das war schon immer so""; dem komme jedoch keinerlei Rechtsbedeutung zu.

Bergemann machte geltend: "In der Bundesrepublik besteht an keinem Krankenhaus die generelle Übung. Einheitskleidung zu tragen." Und gerade den Hygiene-Hinweis hielt er nicht für stichhaltig, weil die Häftlingshosen dann täglich gewechselt werden müßten -- dies aber sei "nachweislich nicht der Fall". Regierungsmedizinaldirektor Witteler vom Bochumer JVA-Krankenhaus argumentierte, der blaue Anton werde auch "zur Vermeidung von Hospitalismus" getragen.

Dazu präsentierte der Anwalt die "Antibiotika Fibel" von Ludwig Heilmeyer als "renommiertestes deutschsprachiges Lehrbuch auf dem Gebiet der Infektionskrankheiten": Die Lektüre der Seiten 63 folgende beweise, daß das obligate Anlegen der Kleidung just zur Vermeidung eines Hospitalismus "medizinisch ungeeignet war und ist".

Nach sechsmonatiger Korrespondenz teilte der Präsident des Justizvollzugsamts in Hamm dem Anwalt mit, die Bochumer Praxis entspreche in der Tat "nicht den Vorschriften der Untersuchungshaft-Vollzugsordnung und wird von mir nicht gebilligt" -- er habe "das insoweit Erforderliche veranlaßt".

Dem Untersuchungshäftling Nölken-Bockhoff wurde empfohlen, nunmehr eigene Krankenwäsche zu beantragen. Geprüft werde dann nur noch, ob die Kleidung vollständig und der Träger in der Lage sei, "für die Reinigung der eigenen Sachen zu sorgen".

Theodor Nölken-Bockhoff wäre dazu durchaus in der Lage gewesen, die Prüfung freilich erübrigte sich. Der Untersuchungshäftling liegt längst nicht mehr im JVA-Krankenhaus; er wurde gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt. Aber alle Untersuchungshäftlinge in Nordrhein-Westfalen profitieren von dem Rechtsstreit: Sie dürfen jetzt eigene Schlafanzüge tragen.

Das ein Pyjama zur Kleidung gehört, dürfte doch so schwer nicht sein. Weshalb muss man also monatelang klagen, um das Recht zu erhalten als U-Häftling (oder Zivilhäftling) eigene Kleidung zu tragen. Das Strafvollzugsgesetz ist doch da hingehend eindeutig. Der Untersuchungsgefangene (und Zivilgefangene) dürfen lt. Gesetz eigene Kleidung tragen. Wieso ist das für Justizbeschäftigte so schwer zu begreiffen?
...
...
...

...
Counter
...

...
...
...
...
...
2-SMS.de Beamtendumm.de countermaschine disco-SMS.de dsl-Kompetenz-Center Dsl-Tel
F1Team.de Fam-Becker.de FamMeier.de Firma-Schreiber.de FirstRank.de Folterknast.de FrankAnne
geschenkeartikel.de gsl-team.de gslteam.de goblin gratisangebot.eu Hansa-Centrum Klug-telecom.de pagetoolservice
PortaPress.de rauch24 spar-mehr.de sparmehr.de SMS-to.de SMS-2.de SMS-4.de Superreich.org
TrotzdemFlat.de Video-Kiss VideoKiss Video-Kuss VideoKuss weltpresse24.de wii-neu.de
...
V090517
...
...
FrankAnne
...
...
.............................................................................................................................................................................................................
Folterknast : FrankAnne : POGID : Recklinghausen-feiert Folterknastpresse-1000-770404-deraspiegel-jva-bochum.html : E090708 : V090708
...
...
JVA-Bochum Lange Übung