Am 13. Oktober vergangenen Jahres erhängte sich im Bochumer Gefängnis ein
40jähriger Häftling in einer „Beruhigungszelle", kurz B-Zelle genannt. Sechs
Tage später nahm sich ein 19 Jahre alter Untersuchungshäftling in seiner Zelle
das Leben, auch er erhängte sich. Zwei Monate danach, am 27. Dezember, starb
ein, 35jähriger Häftling, nach offiziellen Angaben an Herzinfarkt. Zehn Tage
hierauf starb ein Gefangener auf der Pflegestation der Anstalt. Vier Tage danach
wurde ein 23 Jahre alter Untersuchungshäftling in seiner Zelle erhängt
aufgefunden.
Die vielen Todesfälle in so kurzer Zeit, insbesondere die Selbstmorde, haben
nicht das geringste mit den Haftbedingungen im Bochumer Gefängnis zu tun — sagt
der Anstaltsleiter Gerhard Berg. Auch sein Vorgesetzter, der Präsident des
Justizvollzugsamts in Hamm, Christian Dertinger, sagt es: Ein Zusammenhang
zwischen den Suiziden und dem Klima im Bochumer Vollzug sei „nicht vorhanden".
Gewiß, der Herr Berg habe „eine verbissen-schroffe Art" und er sei „ein sehr
emotionaler Mann", aber: „So ist nicht sein Regiment, so ist nicht sein
Regiment!"
Die Bochumer Anstalt ist ein besonderes Gefängnis. Kaum ein anderes vereinigt
unter seinem Dach so viele unterschiedliche Haftarten. Hier sitzen „Langstrafen"
neben „Kurzstrafen"; hier werden Untersuchungshäftlinge untergebracht, und zwar
Jugendliche wie Erwachsene, halbe Kinder oft noch, Tür an Tür mit schweren
Jungs. Seit den siebziger Jahren verbüßen auch Terroristen hier ihre Strafen.
Die Vielfalt, sagt Präsident Dertinger, bringe natürlich mehr „Unruhe". Zur Zeit
hat das Gefängnis 630 Insassen, bewacht und versorgt von 430 Bediensteten.
Obgleich also kein leicht zu führendes Gefängnis, hat Bochum nie Schlagzeilen
gemacht, zum Beispiel wegen Ausbruchsversuchen, sah sich nie dem, Vorwurf eines
zu laschen Strafvollzugs aus- ■ gesetzt. „Bochum funktioniert", sagt Birgit
Weber voffl »Arbeitskreis Gefangenenhilfe. Dessen Mitglieder, die ehrenamtlich
Gruppen im Knast betreuen, sehen den Grund dafür im Führungsstil von
Anstaltsleiter Berg; sie sehen durchaus einen Zusammenhang zwischen der Häufung
von Todesfällen und dem Klima im Bochumer Gefängnis. Die Sicherheitsbestimmungen
würden „aufs schärfste ausgelegt", sagt Birgit Weber. In der „Krümmede", wie das
Gefängnis nach seiner Adresse oft genannt wird, sei „keiner gewillt, eine
angenehme Atmosphäre zu schaffen".
Häftlinge würden mitunter in Handschellen zum Duschen geführt, berichtet
Birgit Weber. Nur wer arbeitet, hat im Bochumer Knast überhaupt das Recht,
täglich zu duschen. Die Rechtsanwältin Anne Mayer, die die Mutter eines der
Häftlinge, die sich das Leben nahmen, anwaltlich vertritt, weiß von einem Fall,
bei dem ein Häftling wegen „Wassererschleichung" eine Disziplinarstrafe erhielt
— er hatte nicht gearbeitet. Einem anderen Gefangenen sei eine Schreibmaschine
erst bewilligt worden, nachdem er sich verpflichtet hatte, darauf keine
Beschwerden für Mitgefangene zu tippen.
Persönliche Gegenstände sind auf den Zellen fast ausnahmslos verboten.
Sicherheit, wie die Anstaltsleitung sie versteht, hat Priorität. Unter solchen
Aspekten kann ein Blumentopf auch ein Wurfgeschoß sein — ergo: verboten. Ein
Häftling, berichtet die Anwältin Mayer, sei einmal bestraft worden, weil er ein
Poster am Schrank anbringen wollte. Der Umschluß — die Möglichkeit, sich
gegenseitig auf den Zellen zu besuchen — wird nur auf Antrag und nur am
Wochenende für maximal zwei Stunden gestattet. „Man wird in Bochum einsamer
gemacht als in anderen Knasten mit der gleichen Sicherheitsstufe", sagt Anne
Mayer.
Der Sohn ihrer Mandantin, ein 23jähriger Mann, war kurz vor Weihnachten
entlassen worden. Im Juli vergangenen Jahres, sagt die Mutter, habe er bereits
einen Selbstmordversuch in der Krümmede verübt. Ein Mitarbeiter der Bochumer
Caritas, Rainer Prodöhl, berichtet, daß die Mutter sich damals bei ihm darüber
ausgeweint habe, ihr Sohn verkrafte es nicht, im Gefängnis auch sexuellen
Nachstellungen ausgesetzt zu sein. Er wolle „nie wieder in diese Hölle", habe er
nach der Entlassung zu seiner Mutter gesagt.
Einige Tage später wurde er jedoch wieder straffällig und kam wieder in Haft,
wieder in der Krümmede. Einen Tag nach seiner Einliefentng erhängte er sich am
Fensterkreuz seiner Zelle. Anstaltsleiter Berg erklärte damals, der junge Mann
habe kein ungewöhnliches Verhalten gezeigt, nichts habe auf die Suizidgefährdung
hingedeutet. Rainer Prodöhl schrieb daraufhin in einem Leserbrief an eine
örtliche Zeitung: „Wenn Herr Berg, Leiter der JVA, den Eindruck erwecken will,
daß es sich bei den Selbstmorden um ,unausweichliche Einzelfälle' handelt, bei
denen die JVA keine Schuld trifft, so ist das eine Irreführung der Bevölkerung.
Bei diesem jungen Mann wußte die Leitung der JVA ganz genau, daß er
selbstmordgefährdet war, da er solche Absichten schon öfter geäußert und
mehrmals einen Selbstmord versucht hatte."
Besonders merkwürdig erscheinen die Umstände des Todes jenes 40 Jahre alten
Mannes, der sich in einer B-Zelle erhängte. Er war psychisch krank, wurde jedoch
nicht der forensischen Psychatrie anvertraut, sondern im Juli 1987 zu einer
regulären Haftstrafe verurteilt. Später wurde er dann ins Psychiatrische Zentrum
in Bochum verlegt. Dort blieb er allerdings nur einen Tag; ..... (Text war nicht lesbar)
Die offizielle Bezeichnung für B-Zelle lautet „besonders gesicherter Haftraum
ohne gefährdende Gegenstände". Der gekachelte Raum enthält nur eine Toilette und
eine Matratze. Die Decke des Raums besteht aus Glas, damit der Gefangene von
oben beobachtet werden kann. Eine Neonröhre brennt rund um die Uhr. Häufig
werden die Insassen nackt oder nur mit Unterhose bekleidet hineingesperrt. Der
Raum kann stark erhitzt oder abgekühlt werden. In der Regel werden die
Delinquenten gefesselt. Manfred Jämlich von der Gefangenen-Initiative berichtet:
„Manchmal wird man gefragt, ob man die Hände auf dem Rücken oder vor dem Bauch
gefesselt haben will." Auf dem Rücken bedeutet: Man kann nicht mit den Händen
essen. Vor dem Bauch heißt: Man kann sich nicht den Hintern abwischen.
Dieser Knast im Knast ist besonders Renitenten als Sanktion vorbehalten,
allerdings nur kurzzeitig. Wird ein Gefangener länger als drei Tage in eine
B-Zelle gesperrt, muß die vorgesetzte Behörde — im Fall Bochum das
Justizvollzugsamt in Hamm — unterrichtet werden. Jener 40jährige psychisch
Kranke befand sich sieben Tage in einer B-Zelle. Am dritten Tag waren seine
Handgelenke von den Fesseln bereits so wundgescheuert, daß sie mit Mullbinden
verbunden werden mußten. Mit der Mullbinde erhängte er sich, so die offizielle
Version, am Spülknopf der Toilette, der sich in etwa einem Meter Höhe an der
Wand befindet.
Auch in diesem Fall trifft nach Ansicht von Anstaltsleiter Berg die JVA keine
Schuld. Die Anstak habe sich verzweifelt bemüht, den Mann, der am 7. Oktober in
die B-Zelle gesperrt worden war, in der Psychiatrie unterzubringen. Erst am 13.
Oktober — dem Todestag — habe das Westfälische Zentrum für forensische
Psychiatrie in Eickelborn sich bereit erklärt, den Patienten aufzunehmen. Karl
Donath, Pressesprecher des Landschaftsverbänds Westfalen-Lippe, der Träger des
Zentrums ist, sagt jedoch: „Bei uns ist der Brief aus Bochum erst am 13. Oktober
eingegangen. Noch am selben Tag haben wir einen Platz zur Verfügung
gestellt."
Die „Initiative nordrhein-westfälischer Strafverteidigerinnen und
Strafverteidiger" nahm die Todesfälle zum Anlaß, von Justizminister Rolf
Krumsiek (SPD) die Ablösung des Anstaltsleiters Berg zu fordern. „Eine solche
Häufung von Todesfällen gibt es in keiner anderen JVA", schrieben die Anwälte.
„Die JVA Bochum ist dafür bekannt (bei Gefangenen wie bei Verteidigern), daß die
Vollzugsgestaltung eher auf einen ,Verwahr- Vollzug' ausgerichtet ist als auf
die Resozialisierung. Die Verantwortung hierfür trägt der Anstaltsleiter, Herr
Gerhard Berg."
Hildegard Wiethüchter, eine pensionierte Lehrerin, die im Arbeitskreis
Gefangenenhilfe mitarbeitet, sagte in einer Sendung des WZWJ-Femsehens über die
Zustände in Bochum: „Menschen, die in einer solchen Atmosphäre . . . eingesperrt
sind und durch viele dieser restriktiven Maßnahmen beigebracht bekommen, daß sie
eigentlich nicht mehr als Menschen betrachtet werden", würden „unter Umständen
so weit getrieben, daß sie Selbstmord begehen".
Anstaltsleiter Berg nannte die Forderung der Initiative der Strafverteidiger
„Geschmiere", dem er nicht weichen werde. Die Äußerungen Frau Wiethüchters im
Fernseh-Interview empfand er als so „ungeheuerlich", daß er ihr die Zulassung
als ehrenamtliche Betreuerin entzog. In der Westdeutschen Allgemeinen
Zeitung erklärte er, zu den Todesfällen befragt: „Wenn unser Gefängnis per
se eine lebensverlängernde Funktion hätte, dann könnten wir uns vor Zulauf nicht
retten." Im Strafvollzug sei es „wie im wirklichen Leben: Da wird leider auch
einmal gestorben".
Der SPD-Landtagsabgeordnete Ulrich Schmidt aus Wetter an der Ruhr brachte den
Fall vor den Düsseldorfer Landtag. Dort mußte Justizminister Krumsiek einräumen:
„Die Selbstmorde haben zu einer Vielzahl von Eingaben geführt, in denen der
Vorwurf erhoben wird, daß die Suizide auf die Verhältnisse in der Anstalt
zurückzuführen seien." Aber das stimme natürlich nicht. Bei einem Besuch in
Bochum habe er sich davon überzeugen können, und auch der Präsident des
Justizvollzugsamts, Dertinger, habe es ihm noch einmal bestätigt, „daß die gegen
die Justizvollzugsanstalt Bochum erhobenen Vorwürfe nicht gerechtfertigt sind".
Allenfalls solche Sätze wie die von der lebensverlängernden Wirkung des Knastes
seien vielleicht zu mißbilligen.
Seine Vorgesetzten haben sich schon oft vor den umstrittenen Anstaltsleiter
gestellt, denn Selbstmorde in der Krümmede sind nichts Neues. Aufsehen erregte
zum Beispiel der Tod eines gerade 14 Jahre alten Untersuchungshäftlings, der
sich zu Ostern 1979 mit seinem Gürtel in einer Einzelzelle erhängte. Die
Anordnung des Anstaltsarztes, den Jungen wenigstens über die Feiertage in einer
Gemeinschaftszelle unterzubringen, war nicht befolgt worden. Das anschließende
Ermittlungsverfahren gegen das Anstaltspersonal wurde eingestellt. Der Anstaltsseelsorger
machte sich damals Vorwürfe: „Hätte ich bloß gewußt, daß der Junge
mutterseelenallein in der Zelle saß, ich wäre sofort zu ihm!" Bergs Begründung
dafür, daß der Pfarrer nicht informiert worden war: Der Geistliche sei
„evangelisch, der Junge gehörte aber der katholischen Konfession an".
Der Fall führte damals zu Demonstrationen in Bochum. Ministerpräsident
Johannes Rau und die damalige Justizministerin Inge Donnepp statteten der
Krümmede einen Besuch ab. Sie kamen gerade recht: Zwei Stunden vor ihrer Ankunft
hatte sich wieder ein Gefangener aufgehängt, ein 21jähriger Drogenabhängiger.
Berg wollte die beiden Politiker damit aber offensichtlich nicht behelligen und
verschwieg ihnen den neuen Fall.
Dem Anstaltsleiter ist die ganze Aufregung ohnehin nicht verständlich. Der
Vollzug in seinem Haus sei nicht restriktiver als der in anderen Häusern. Der
Vorwurf, daß er die Anstalt als seinen „persönlichen Machtbereich" betrachte —
„nein, das muß ich von mir weisen", sagt er. „Wir bemühen uns, menschlich zu
sein."
Nicht immer ist die Bemühung erfolgreich. Das bekam ein Gefangener zu spüren,
der in einer Beschwerde das Wort „Wärter" benutzte, und das siebenmal. Berg
zeigte ihn deswegen an. Und das Bochumer Amtsgericht verurteilte den Mann wegen
Beleidigung zu einer Geldstrafe von 140 Mark, was etwa dem Monatseinkommen eines
Häftlings entspricht. „Wärter" gebe es im Zoo, nicht aber in einer
Justizvollzugsanstalt; dort arbeiteten nur „Bedienstete" oder
„Aufsichtsbeamte". |
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Dieser umfangreiche und aufschlussreiche
Presseartikel soll aus dem Jahr 1988 stammen, und somit über 20 Jahre alt sein.
Da lohnt doch mal ein Vergleich mit der heutigen Zeit. Bochum hatte damals 630
Gefangene und 430 Mitarbeiter. Ich kenne die JVA Bochum nicht persönlich, daher
vergleich ich mit der JVA Gelsenkirchen, die es 1988 noch gar nicht gab. Die
JVA GE hat ähnlich viele Gefangene, aber fast 200 Mitarbeiter weniger. Man darf
davon ausgehen, dass durch den massiven Stellenabbau die Verhältnisse im Knast
nicht unbedingt verbessert wurden.
Obwohl die JVA Gelsenkirchen zu den modernsten
Anstalten in Europa gehört, wird diese JVA von den Inhaftierten als „Psychoknast“
bezeichnet. Viele Gefangene ziehen es vor, in die alten Knäste nach Essen „Krawehle“
oder Bochum „Krümmede“ verlegt zu werden.
Anscheinend sind die Zustände in der JVA
Gelsenkirchen also weitaus schlimmer als in Bochum oder Essen.
In diesem Bericht wird auch von Todesfällen in
der JVA Bochum berichtet. Auch im Frühjahr 2009 berichtet die Presse über einen
Todesfall in der JVA Bochum.
Anders in Gelsenkirchen, auch dort soll es im
Frühjahr 2009 einen Todesfall aus unerklärten Gründen gegeben haben, der aber
nicht in die Presse gelangte. Die JVA Gelsenkirchen verschweigt diesen
Todesfall anscheinend.
Manche der aufgeführten Beschwerden zeigen
aber auch, dass der Berichterstatter überhaupt keine Ahnung von vom
Strafvollzug hat. So wird berichtet, dass in Bochum nur arbeitende Gefangene
täglich Duschen dürften. Dies war aber nicht nur damals in Bochum üblich,
sondern ist auch heute noch in den meisten Haftanstalten so, selbst in so
modernen wie in Gelsenkirchen.
„Persönliche
Gegenstände sind auf den Zellen fast ausnahmslos verboten. Sicherheit, wie die
Anstaltsleitung sie versteht, hat Priorität. Unter solchen Aspekten kann ein
Blumentopf auch ein Wurfgeschoß sein — ergo: verboten.“
Nun, auch dies gilt in den meisten
Haftanstalten. Auch hier gibt es schlimmere Beispiele. So wurde z.B. in der JVA
Essen einem Gefangenen ein elektrischer Wecker verweigert, weil man damit,
zumindest theoretisch eine Bombe zur Explosion bringen könnte. Damals hatte der
berühmte Richter Esders des LG-Essen, erst den Elektrowecker genehmigt, und ihn
dann nach Beschwerde der Haftanstalt, wieder verweigert. Was für ein Blödsinn.
Wenn ein Knacki alle Bauteile bis auf einen elektrischen Wecker hat, dann wird
ihn dieser fehlende Wecker bestimmt nicht davon abhalten eine Explosion
herbeizuführen.
Heute sind elektrische Wecker ein ganz
normaler Gegenstand auf den Zellen.
„Der
Umschluß — die Möglichkeit, sich gegenseitig auf den Zellen zu besuchen — wird
nur auf Antrag und nur am Wochenende für maximal zwei Stunden gestattet.“
In Gelsenkirchen fällt der Umschluss am Wochenende
immer wieder aus, weil die nicht genug Personal haben.
„Die
offizielle Bezeichnung für B-Zelle lautet „besonders gesicherter Haftraum ohne
gefährdende Gegenstände". Der gekachelte Raum enthält nur eine Toilette
und eine Matratze. Die Decke des Raums besteht aus Glas, damit der Gefangene
von oben beobachtet werden kann. Eine Neonröhre brennt rund um die Uhr. Häufig
werden die Insassen nackt oder nur mit Unterhose bekleidet hineingesperrt. Der
Raum kann stark erhitzt oder abgekühlt werden. In der Regel werden die
Delinquenten gefesselt. Manfred Jämlich von der Gefangenen-Initiative
berichtet: „Manchmal wird man gefragt, ob man die Hände auf dem Rücken oder vor
dem Bauch gefesselt haben will." Auf dem Rücken bedeutet: Man kann nicht
mit den Händen essen. Vor dem Bauch heißt: Man kann sich nicht den Hintern abwischen.“
Kein Wunder, dass die Haftbedingungen in einem
deutschen Knast als menschenunwürdig bezeichnet werden. Doch schreiben sie doch mal an
Amnesty-International. Für Menschenrechtsverletzungen in Deutschland
interessieren die sich nicht. Ich jedenfalls habe auf meine zwei Briefe niemals
eine Antwort erhalten.
„Dieser
Knast im Knast ist besonders Renitenten als Sanktion vorbehalten, allerdings
nur kurzzeitig. Wird ein Gefangener länger als drei Tage in eine B-Zelle
gesperrt, muß die vorgesetzte Behörde — im Fall Bochum das Justizvollzugsamt in
Hamm — unterrichtet werden. Jener 40jährige psychisch Kranke befand sich sieben
Tage in einer B-Zelle. Am dritten Tag waren seine Handgelenke von den Fesseln
bereits so wundgescheuert, daß sie mit Mullbinden verbunden werden mußten. Mit
der Mullbinde erhängte er sich, so die offizielle Version, am Spülknopf der
Toilette, der sich in etwa einem Meter Höhe an der Wand befindet.“
Auch dies kommt mir aus Gelsenkirchen bekannt
vor. Der Beamte K. (inzwischen nicht mehr in der JVA GE tätig) kündigte
Heribert P. an, dass ihm am nächsten Duschtag mal was passieren könnte. Am
Duschtag kam der Beamte vorbei, und kündigte Heribert an, dass er gleich
Duschen könnte. Nicht nur dies war ungewöhnlich, sondern der Beamte war auch
auffallend freundlich. Der Mitgefangene empfahl Heribert auf das Duschen zu
verzichten, schließlich hatte der Beamte bereits einen „Unfall“ beim Duschen
angekündigt. Heribert verzichtete auf das Duschen, daher griff der Beamte ihn
gleich auf seiner Zelle an.
Die JVA Gelsenkirchen versuchte nun aber den
Mitgefangenen, bezüglich seiner Aussage, unter Druck zu setzen. „Sie wollen doch Arbeit
haben“. Der Mitgefangene ließ sich aber nicht unter Druck setzen. In seiner
Zeugenaussage machte er klar, dass der Beamte K. Heribert P. angegriffen hatte,
und zwar völlig grundlos.
Für diese Aussage verweigerte die JVA
Gelsenkirchen dem Zeugen die vorgesehene Arbeit auf der Kammer, und Heribert P.
wurde von seiner Zelle in eine Arrestzelle verlegt. Aber nicht nur 3 Tage,
sondern für Wochen. Als sich Heribert darüber beim Psychologen beschwerte,
meinte dieser, er solle die Arrestzelle einfach nicht als Arrestzelle ansehen,
sondern als Beruhigungszelle. So werden in einer JVA die Gesetze missachtet.
„Das
bekam ein Gefangener zu spüren, der in einer Beschwerde das Wort „Wärter"
benutzte, und das siebenmal. Berg zeigte ihn deswegen an. Und das Bochumer
Amtsgericht verurteilte den Mann wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 140
Mark, was etwa dem Monatseinkommen eines Häftlings entspricht. „Wärter"
gebe es im Zoo, nicht aber in einer Justizvollzugsanstalt; dort arbeiteten nur
„Bedienstete" oder „Aufsichtsbeamte".
Das ist natürlich wirklich lächerlich, aber
dies zeigt auch, dass wir keine wirklich unabhängige Justiz haben. Die
Unabhängigkeit von Richtern ist nicht etwa ein Recht von Richtern, sondern
vielmehr eine Verpflichtung. Tatsächlich jedoch gibt eine keine unabhängige
Richterschaft. Bei diesem Urteil sieht man deutlich wie sehr das Urteil durch
das „Naheverhältnis“ von Justiz und Justiz, oder Richter und Gefängniswärter
(ach ne, das darf man ja nicht mehr sagen,) also Justizbedienstete, geprägt
ist.
Wärter gibt es nicht nur im Zoo, sondern z.B.
auch im Museum. Ich halte diesen Beruf für einen ehrenwerten Beruf, ich wüsste nicht,
was an diesem Beruf ehrenrüchig sein sollte. Er ist ja nicht mit „Nutte“ etc.
vergleichbar. Weshalb also dieser Ausdruck eine Beleidigung sein sollte, ist
mir keinesfalls nachvollziehbar. Ich bin mir sogar sicher, dass wenn man in
diesem Verfahren weitergeklagt hätte, dann hätte man dieses Strafverfahren
sicherlich gewonnen, selbst in dieser Bananen-Republik D.
Zeigt mich doch mal an, wenn ich so einen Depp
im Knast als Gefängniswärter bezeichne. Ich verspreche, ich werde dieses
Verfahren gewinnen. 2007 wurde ich von der JVA Gelsenkirchen wegen angeblicher
Beleidigung angezeigt. Am heutigen Tag (7.7.2009) teilte mir das AG
Gelsenkirchen mit, dass das Strafverfahren gegen mich (ohne jegliche
Verhandlung) eingestellt wurde. Dabei handelte es sich um die 13. Willküranklage
der STA Essen in den letzten 15 Jahren. Darunter viermal angeblich falsche
Verdächtigung, angebliche Beleidigung eines Polizeibeamten, angebliche Beleidigung
eines Richters, angebliche Beleidigung der JVA.
Lt. Urteil des EUGH ist auch die Bezeichnung
eines Mannes als „Blondine“ keine Beleidigung, daher kaum vorstellbar, dass die
Bezeichnung „Wärter“ oder „Gefängniswärter“ eine sein sollte.
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