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1988.06.03
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Rubrik Länderspiegel
Überschrift 
„Nie wieder in diese Hölle"
Das Bochumer Gefängnis ist berüchtigt wegen des harschen Regiments seines Leiters

„Nie wieder in diese Hölle"

Warum starben so viele Gefangene in der Krümmede ?

Am 13. Oktober vergangenen Jahres erhängte sich im Bochumer Gefängnis ein 40jähriger Häftling in einer „Beruhigungszelle", kurz B-Zelle genannt. Sechs Tage später nahm sich ein 19 Jahre alter Untersuchungshäftling in seiner Zelle das Leben, auch er erhängte sich. Zwei Monate danach, am 27. Dezember, starb ein, 35jähriger Häftling, nach offiziellen Angaben an Herzinfarkt. Zehn Tage hierauf starb ein Gefangener auf der Pflegestation der Anstalt. Vier Tage danach wurde ein 23 Jahre alter Untersuchungshäftling in seiner Zelle erhängt aufgefunden.

Die vielen Todesfälle in so kurzer Zeit, insbesondere die Selbstmorde, haben nicht das geringste mit den Haftbedingungen im Bochumer Gefängnis zu tun — sagt der Anstaltsleiter Gerhard Berg. Auch sein Vorgesetzter, der Präsident des Justizvollzugsamts in Hamm, Christian Dertinger, sagt es: Ein Zusammenhang zwischen den Suiziden und dem Klima im Bochumer Vollzug sei „nicht vorhanden". Gewiß, der Herr Berg habe „eine verbissen-schroffe Art" und er sei „ein sehr emotionaler Mann", aber: „So ist nicht sein Regiment, so ist nicht sein Regiment!"

Die Bochumer Anstalt ist ein besonderes Gefängnis. Kaum ein anderes vereinigt unter seinem Dach so viele unterschiedliche Haftarten. Hier sitzen „Langstrafen" neben „Kurzstrafen"; hier werden Untersuchungshäftlinge untergebracht, und zwar Jugendliche wie Erwachsene, halbe Kinder oft noch, Tür an Tür mit schweren Jungs. Seit den siebziger Jahren verbüßen auch Terroristen hier ihre Strafen. Die Vielfalt, sagt Präsident Dertinger, bringe natürlich mehr „Unruhe". Zur Zeit hat das Gefängnis 630 Insassen, bewacht und versorgt von 430 Bediensteten.

Obgleich also kein leicht zu führendes Gefängnis, hat Bochum nie Schlagzeilen gemacht, zum Beispiel wegen Ausbruchsversuchen, sah sich nie dem, Vorwurf eines zu laschen Strafvollzugs aus- ■ gesetzt. „Bochum funktioniert", sagt Birgit Weber voffl »Arbeitskreis Gefangenenhilfe. Dessen Mitglieder, die ehrenamtlich Gruppen im Knast betreuen, sehen den Grund dafür im Führungsstil von Anstaltsleiter Berg; sie sehen durchaus einen Zusammenhang zwischen der Häufung von Todesfällen und dem Klima im Bochumer Gefängnis. Die Sicherheitsbestimmungen würden „aufs schärfste ausgelegt", sagt Birgit Weber. In der „Krümmede", wie das Gefängnis nach seiner Adresse oft genannt wird, sei „keiner gewillt, eine angenehme Atmosphäre zu schaffen".

Häftlinge würden mitunter in Handschellen zum Duschen geführt, berichtet Birgit Weber. Nur wer arbeitet, hat im Bochumer Knast überhaupt das Recht, täglich zu duschen. Die Rechtsanwältin Anne Mayer, die die Mutter eines der Häftlinge, die sich das Leben nahmen, anwaltlich vertritt, weiß von einem Fall, bei dem ein Häftling wegen „Wassererschleichung" eine Disziplinarstrafe erhielt — er hatte nicht gearbeitet. Einem anderen Gefangenen sei eine Schreibmaschine erst bewilligt worden, nachdem er sich verpflichtet hatte, darauf keine Beschwerden für Mitgefangene zu tippen.

Persönliche Gegenstände sind auf den Zellen fast ausnahmslos verboten. Sicherheit, wie die Anstaltsleitung sie versteht, hat Priorität. Unter solchen Aspekten kann ein Blumentopf auch ein Wurfgeschoß sein — ergo: verboten. Ein Häftling, berichtet die Anwältin Mayer, sei einmal bestraft worden, weil er ein Poster am Schrank anbringen wollte. Der Umschluß — die Möglichkeit, sich gegenseitig auf den Zellen zu besuchen — wird nur auf Antrag und nur am Wochenende für maximal zwei Stunden gestattet. „Man wird in Bochum einsamer gemacht als in anderen Knasten mit der gleichen Sicherheitsstufe", sagt Anne Mayer.

Der Sohn ihrer Mandantin, ein 23jähriger Mann, war kurz vor Weihnachten entlassen worden. Im Juli vergangenen Jahres, sagt die Mutter, habe er bereits einen Selbstmordversuch in der Krümmede verübt. Ein Mitarbeiter der Bochumer Caritas, Rainer Prodöhl, berichtet, daß die Mutter sich damals bei ihm darüber ausgeweint habe, ihr Sohn verkrafte es nicht, im Gefängnis auch sexuellen Nachstellungen ausgesetzt zu sein. Er wolle „nie wieder in diese Hölle", habe er nach der Entlassung zu seiner Mutter gesagt.

Einige Tage später wurde er jedoch wieder straffällig und kam wieder in Haft, wieder in der Krümmede. Einen Tag nach seiner Einliefentng erhängte er sich am Fensterkreuz seiner Zelle. Anstaltsleiter Berg erklärte damals, der junge Mann habe kein ungewöhnliches Verhalten gezeigt, nichts habe auf die Suizidgefährdung hingedeutet. Rainer Prodöhl schrieb daraufhin in einem Leserbrief an eine örtliche Zeitung: „Wenn Herr Berg, Leiter der JVA, den Eindruck erwecken will, daß es sich bei den Selbstmorden um ,unausweichliche Einzelfälle' handelt, bei denen die JVA keine Schuld trifft, so ist das eine Irreführung der Bevölkerung. Bei diesem jungen Mann wußte die Leitung der JVA ganz genau, daß er selbstmordgefährdet war, da er solche Absichten schon öfter geäußert und mehrmals einen Selbstmord versucht hatte."

Besonders merkwürdig erscheinen die Umstände des Todes jenes 40 Jahre alten Mannes, der sich in einer B-Zelle erhängte. Er war psychisch krank, wurde jedoch nicht der forensischen Psychatrie anvertraut, sondern im Juli 1987 zu einer regulären Haftstrafe verurteilt. Später wurde er dann ins Psychiatrische Zentrum in Bochum verlegt. Dort blieb er allerdings nur einen Tag;   ..... (Text war nicht lesbar)

Die offizielle Bezeichnung für B-Zelle lautet „besonders gesicherter Haftraum ohne gefährdende Gegenstände". Der gekachelte Raum enthält nur eine Toilette und eine Matratze. Die Decke des Raums besteht aus Glas, damit der Gefangene von oben beobachtet werden kann. Eine Neonröhre brennt rund um die Uhr. Häufig werden die Insassen nackt oder nur mit Unterhose bekleidet hineingesperrt. Der Raum kann stark erhitzt oder abgekühlt werden. In der Regel werden die Delinquenten gefesselt. Manfred Jämlich von der Gefangenen-Initiative berichtet: „Manchmal wird man gefragt, ob man die Hände auf dem Rücken oder vor dem Bauch gefesselt haben will." Auf dem Rücken bedeutet: Man kann nicht mit den Händen essen. Vor dem Bauch heißt: Man kann sich nicht den Hintern abwischen.

Dieser Knast im Knast ist besonders Renitenten als Sanktion vorbehalten, allerdings nur kurzzeitig. Wird ein Gefangener länger als drei Tage in eine B-Zelle gesperrt, muß die vorgesetzte Behörde — im Fall Bochum das Justizvollzugsamt in Hamm — unterrichtet werden. Jener 40jährige psychisch Kranke befand sich sieben Tage in einer B-Zelle. Am dritten Tag waren seine Handgelenke von den Fesseln bereits so wundgescheuert, daß sie mit Mullbinden verbunden werden mußten. Mit der Mullbinde erhängte er sich, so die offizielle Version, am Spülknopf der Toilette, der sich in etwa einem Meter Höhe an der Wand befindet.

Auch in diesem Fall trifft nach Ansicht von Anstaltsleiter Berg die JVA keine Schuld. Die Anstak habe sich verzweifelt bemüht, den Mann, der am 7. Oktober in die B-Zelle gesperrt worden war, in der Psychiatrie unterzubringen. Erst am 13. Oktober — dem Todestag — habe das Westfälische Zentrum für forensische Psychiatrie in Eickelborn sich bereit erklärt, den Patienten aufzunehmen. Karl Donath, Pressesprecher des Landschaftsverbänds Westfalen-Lippe, der Träger des Zentrums ist, sagt jedoch: „Bei uns ist der Brief aus Bochum erst am 13. Oktober eingegangen. Noch am selben Tag haben wir einen Platz zur Verfügung gestellt."

Die „Initiative nordrhein-westfälischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger" nahm die Todesfälle zum Anlaß, von Justizminister Rolf Krumsiek (SPD) die Ablösung des Anstaltsleiters Berg zu fordern. „Eine solche Häufung von Todesfällen gibt es in keiner anderen JVA", schrieben die Anwälte. „Die JVA Bochum ist dafür bekannt (bei Gefangenen wie bei Verteidigern), daß die Vollzugsgestaltung eher auf einen ,Verwahr- Vollzug' ausgerichtet ist als auf die Resozialisierung. Die Verantwortung hierfür trägt der Anstaltsleiter, Herr Gerhard Berg."

Hildegard Wiethüchter, eine pensionierte Lehrerin, die im Arbeitskreis Gefangenenhilfe mitarbeitet, sagte in einer Sendung des WZWJ-Femsehens über die Zustände in Bochum: „Menschen, die in einer solchen Atmosphäre . . . eingesperrt sind und durch viele dieser restriktiven Maßnahmen beigebracht bekommen, daß sie eigentlich nicht mehr als Menschen betrachtet werden", würden „unter Umständen so weit getrieben, daß sie Selbstmord begehen".

Anstaltsleiter Berg nannte die Forderung der Initiative der Strafverteidiger „Geschmiere", dem er nicht weichen werde. Die Äußerungen Frau Wiethüchters im Fernseh-Interview empfand er als so „ungeheuerlich", daß er ihr die Zulassung als ehrenamtliche Betreuerin entzog. In der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung erklärte er, zu den Todesfällen befragt: „Wenn unser Gefängnis per se eine lebensverlängernde Funktion hätte, dann könnten wir uns vor Zulauf nicht retten." Im Strafvollzug sei es „wie im wirklichen Leben: Da wird leider auch einmal gestorben".

Der SPD-Landtagsabgeordnete Ulrich Schmidt aus Wetter an der Ruhr brachte den Fall vor den Düsseldorfer Landtag. Dort mußte Justizminister Krumsiek einräumen: „Die Selbstmorde haben zu einer Vielzahl von Eingaben geführt, in denen der Vorwurf erhoben wird, daß die Suizide auf die Verhältnisse in der Anstalt zurückzuführen seien." Aber das stimme natürlich nicht. Bei einem Besuch in Bochum habe er sich davon überzeugen können, und auch der Präsident des Justizvollzugsamts, Dertinger, habe es ihm noch einmal bestätigt, „daß die gegen die Justizvollzugsanstalt Bochum erhobenen Vorwürfe nicht gerechtfertigt sind". Allenfalls solche Sätze wie die von der lebensverlängernden Wirkung des Knastes seien vielleicht zu mißbilligen.

Seine Vorgesetzten haben sich schon oft vor den umstrittenen Anstaltsleiter gestellt, denn Selbstmorde in der Krümmede sind nichts Neues. Aufsehen erregte zum Beispiel der Tod eines gerade 14 Jahre alten Untersuchungshäftlings, der sich zu Ostern 1979 mit seinem Gürtel in einer Einzelzelle erhängte. Die Anordnung des Anstaltsarztes, den Jungen wenigstens über die Feiertage in einer Gemeinschaftszelle unterzubringen, war nicht befolgt worden. Das anschließende Ermittlungsverfahren gegen das Anstaltspersonal wurde eingestellt. Der Anstaltsseelsorger machte sich damals Vorwürfe: „Hätte ich bloß gewußt, daß der Junge mutterseelenallein in der Zelle saß, ich wäre sofort zu ihm!" Bergs Begründung dafür, daß der Pfarrer nicht informiert worden war: Der Geistliche sei „evangelisch, der Junge gehörte aber der katholischen Konfession an".

Der Fall führte damals zu Demonstrationen in Bochum. Ministerpräsident Johannes Rau und die damalige Justizministerin Inge Donnepp statteten der Krümmede einen Besuch ab. Sie kamen gerade recht: Zwei Stunden vor ihrer Ankunft hatte sich wieder ein Gefangener aufgehängt, ein 21jähriger Drogenabhängiger. Berg wollte die beiden Politiker damit aber offensichtlich nicht behelligen und verschwieg ihnen den neuen Fall.

Dem Anstaltsleiter ist die ganze Aufregung ohnehin nicht verständlich. Der Vollzug in seinem Haus sei nicht restriktiver als der in anderen Häusern. Der Vorwurf, daß er die Anstalt als seinen „persönlichen Machtbereich" betrachte — „nein, das muß ich von mir weisen", sagt er. „Wir bemühen uns, menschlich zu sein."

Nicht immer ist die Bemühung erfolgreich. Das bekam ein Gefangener zu spüren, der in einer Beschwerde das Wort „Wärter" benutzte, und das siebenmal. Berg zeigte ihn deswegen an. Und das Bochumer Amtsgericht verurteilte den Mann wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 140 Mark, was etwa dem Monatseinkommen eines Häftlings entspricht. „Wärter" gebe es im Zoo, nicht aber in einer Justizvollzugsanstalt; dort arbeiteten nur „Bedienstete" oder „Aufsichtsbeamte".

Dieser umfangreiche und aufschlussreiche Presseartikel soll aus dem Jahr 1988 stammen, und somit über 20 Jahre alt sein. Da lohnt doch mal ein Vergleich mit der heutigen Zeit. Bochum hatte damals 630 Gefangene und 430 Mitarbeiter. Ich kenne die JVA Bochum nicht persönlich, daher vergleich ich mit der JVA Gelsenkirchen, die es 1988 noch gar nicht gab. Die JVA GE hat ähnlich viele Gefangene, aber fast 200 Mitarbeiter weniger. Man darf davon ausgehen, dass durch den massiven Stellenabbau die Verhältnisse im Knast nicht unbedingt verbessert wurden.

Obwohl die JVA Gelsenkirchen zu den modernsten Anstalten in Europa gehört, wird diese JVA von den Inhaftierten als „Psychoknast“ bezeichnet. Viele Gefangene ziehen es vor, in die alten Knäste nach Essen „Krawehle“ oder Bochum „Krümmede“ verlegt zu werden.

Anscheinend sind die Zustände in der JVA Gelsenkirchen also weitaus schlimmer als in Bochum oder Essen.

In diesem Bericht wird auch von Todesfällen in der JVA Bochum berichtet. Auch im Frühjahr 2009 berichtet die Presse über einen Todesfall in der JVA Bochum.

Anders in Gelsenkirchen, auch dort soll es im Frühjahr 2009 einen Todesfall aus unerklärten Gründen gegeben haben, der aber nicht in die Presse gelangte. Die JVA Gelsenkirchen verschweigt diesen Todesfall anscheinend.

 

Manche der aufgeführten Beschwerden zeigen aber auch, dass der Berichterstatter überhaupt keine Ahnung von vom Strafvollzug hat. So wird berichtet, dass in Bochum nur arbeitende Gefangene täglich Duschen dürften. Dies war aber nicht nur damals in Bochum üblich, sondern ist auch heute noch in den meisten Haftanstalten so, selbst in so modernen wie in Gelsenkirchen.

 

„Persönliche Gegenstände sind auf den Zellen fast ausnahmslos verboten. Sicherheit, wie die Anstaltsleitung sie versteht, hat Priorität. Unter solchen Aspekten kann ein Blumentopf auch ein Wurfgeschoß sein — ergo: verboten.“

Nun, auch dies gilt in den meisten Haftanstalten. Auch hier gibt es schlimmere Beispiele. So wurde z.B. in der JVA Essen einem Gefangenen ein elektrischer Wecker verweigert, weil man damit, zumindest theoretisch eine Bombe zur Explosion bringen könnte. Damals hatte der berühmte Richter Esders des LG-Essen, erst den Elektrowecker genehmigt, und ihn dann nach Beschwerde der Haftanstalt, wieder verweigert. Was für ein Blödsinn. Wenn ein Knacki alle Bauteile bis auf einen elektrischen Wecker hat, dann wird ihn dieser fehlende Wecker bestimmt nicht davon abhalten eine Explosion herbeizuführen.

 

Heute sind elektrische Wecker ein ganz normaler Gegenstand auf den Zellen.

 

„Der Umschluß — die Möglichkeit, sich gegenseitig auf den Zellen zu besuchen — wird nur auf Antrag und nur am Wochenende für maximal zwei Stunden gestattet.“

 

In Gelsenkirchen fällt der Umschluss am Wochenende immer wieder aus, weil die nicht genug Personal haben.

 

„Die offizielle Bezeichnung für B-Zelle lautet „besonders gesicherter Haftraum ohne gefährdende Gegenstände". Der gekachelte Raum enthält nur eine Toilette und eine Matratze. Die Decke des Raums besteht aus Glas, damit der Gefangene von oben beobachtet werden kann. Eine Neonröhre brennt rund um die Uhr. Häufig werden die Insassen nackt oder nur mit Unterhose bekleidet hineingesperrt. Der Raum kann stark erhitzt oder abgekühlt werden. In der Regel werden die Delinquenten gefesselt. Manfred Jämlich von der Gefangenen-Initiative berichtet: „Manchmal wird man gefragt, ob man die Hände auf dem Rücken oder vor dem Bauch gefesselt haben will." Auf dem Rücken bedeutet: Man kann nicht mit den Händen essen. Vor dem Bauch heißt: Man kann sich nicht den Hintern abwischen.“

 

Kein Wunder, dass die Haftbedingungen in einem deutschen Knast als menschenunwürdig bezeichnet werden.  Doch schreiben sie doch mal an Amnesty-International. Für Menschenrechtsverletzungen in Deutschland interessieren die sich nicht. Ich jedenfalls habe auf meine zwei Briefe niemals eine Antwort erhalten.

 

„Dieser Knast im Knast ist besonders Renitenten als Sanktion vorbehalten, allerdings nur kurzzeitig. Wird ein Gefangener länger als drei Tage in eine B-Zelle gesperrt, muß die vorgesetzte Behörde — im Fall Bochum das Justizvollzugsamt in Hamm — unterrichtet werden. Jener 40jährige psychisch Kranke befand sich sieben Tage in einer B-Zelle. Am dritten Tag waren seine Handgelenke von den Fesseln bereits so wundgescheuert, daß sie mit Mullbinden verbunden werden mußten. Mit der Mullbinde erhängte er sich, so die offizielle Version, am Spülknopf der Toilette, der sich in etwa einem Meter Höhe an der Wand befindet.“

 

Auch dies kommt mir aus Gelsenkirchen bekannt vor. Der Beamte K. (inzwischen nicht mehr in der JVA GE tätig) kündigte Heribert P. an, dass ihm am nächsten Duschtag mal was passieren könnte. Am Duschtag kam der Beamte vorbei, und kündigte Heribert an, dass er gleich Duschen könnte. Nicht nur dies war ungewöhnlich, sondern der Beamte war auch auffallend freundlich. Der Mitgefangene empfahl Heribert auf das Duschen zu verzichten, schließlich hatte der Beamte bereits einen „Unfall“ beim Duschen angekündigt. Heribert verzichtete auf das Duschen, daher griff der Beamte ihn gleich auf seiner Zelle an.

Die JVA Gelsenkirchen versuchte nun aber den Mitgefangenen, bezüglich seiner Aussage,  unter Druck zu setzen. „Sie wollen doch Arbeit haben“. Der Mitgefangene ließ sich aber nicht unter Druck setzen. In seiner Zeugenaussage machte er klar, dass der Beamte K. Heribert P. angegriffen hatte, und zwar völlig grundlos.

Für diese Aussage verweigerte die JVA Gelsenkirchen dem Zeugen die vorgesehene Arbeit auf der Kammer, und Heribert P. wurde von seiner Zelle in eine Arrestzelle verlegt. Aber nicht nur 3 Tage, sondern für Wochen. Als sich Heribert darüber beim Psychologen beschwerte, meinte dieser, er solle die Arrestzelle einfach nicht als Arrestzelle ansehen, sondern als Beruhigungszelle. So werden in einer JVA die Gesetze missachtet.

 

„Das bekam ein Gefangener zu spüren, der in einer Beschwerde das Wort „Wärter" benutzte, und das siebenmal. Berg zeigte ihn deswegen an. Und das Bochumer Amtsgericht verurteilte den Mann wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 140 Mark, was etwa dem Monatseinkommen eines Häftlings entspricht. „Wärter" gebe es im Zoo, nicht aber in einer Justizvollzugsanstalt; dort arbeiteten nur „Bedienstete" oder „Aufsichtsbeamte".

 

Das ist natürlich wirklich lächerlich, aber dies zeigt auch, dass wir keine wirklich unabhängige Justiz haben. Die Unabhängigkeit von Richtern ist nicht etwa ein Recht von Richtern, sondern vielmehr eine Verpflichtung. Tatsächlich jedoch gibt eine keine unabhängige Richterschaft. Bei diesem Urteil sieht man deutlich wie sehr das Urteil durch das „Naheverhältnis“ von Justiz und Justiz, oder Richter und Gefängniswärter (ach ne, das darf man ja nicht mehr sagen,) also Justizbedienstete, geprägt ist.

Wärter gibt es nicht nur im Zoo, sondern z.B. auch im Museum. Ich halte diesen Beruf für einen ehrenwerten Beruf, ich wüsste nicht, was an diesem Beruf ehrenrüchig sein sollte. Er ist ja nicht mit „Nutte“ etc. vergleichbar. Weshalb also dieser Ausdruck eine Beleidigung sein sollte, ist mir keinesfalls nachvollziehbar. Ich bin mir sogar sicher, dass wenn man in diesem Verfahren weitergeklagt hätte, dann hätte man dieses Strafverfahren sicherlich gewonnen, selbst in dieser Bananen-Republik D.

 

Zeigt mich doch mal an, wenn ich so einen Depp im Knast als Gefängniswärter bezeichne. Ich verspreche, ich werde dieses Verfahren gewinnen. 2007 wurde ich von der JVA Gelsenkirchen wegen angeblicher Beleidigung angezeigt. Am heutigen Tag (7.7.2009) teilte mir das AG Gelsenkirchen mit, dass das Strafverfahren gegen mich (ohne jegliche Verhandlung) eingestellt wurde. Dabei handelte es sich um die 13. Willküranklage der STA Essen in den letzten 15 Jahren. Darunter viermal angeblich falsche Verdächtigung, angebliche Beleidigung eines Polizeibeamten, angebliche Beleidigung eines Richters, angebliche Beleidigung der JVA.

 

Lt. Urteil des EUGH ist auch die Bezeichnung eines Mannes als „Blondine“ keine Beleidigung, daher kaum vorstellbar, dass die Bezeichnung „Wärter“ oder „Gefängniswärter“ eine sein sollte.

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