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Folterknast

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. KnastGitter
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xxxxxx 1.Abschnitt 2.Abschnitt 3.Abschnitt 4.Abschnitt 5.Abschnitt 6.Abschnitt 7.Abschnitt
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FOLTERKNAST

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Willküranklage wegen angeblicher Beleidigung der JVA

Bereits mehrfach habe ich mitgeteilt, dass ich nicht als Justizkritiker zur Welt gekommen bin. Ich habe das geglaubt, was schon das Volk in der Weimarer-Republik und im Dritten Reich geglaubt hatten, was auch weitgehend in der DDR geglaubt wurde, und was auch in der BRD geglaubt wird. Was in jedem System geglaubt wird, solange das System existiert. Immer wenn das System dann abgewirtschaftet hat, kommt raus, dass das System doch kein Rechtsstaat war.

Adolf bezeichnete die Justiz der Weimarer-Republik als volksfremd. Für die DDR und die BRD gab es im Dritten Reich eine Unrechtsjustiz. Die DDR-Justiz wird heute als Willkürjustiz bezeichnet.

Es hat also Methode. Tatsächlich ist die Justiz die Hure jeden Systems.

Da sich das System der Justiz durch alle Regierungssysteme nie wesentlich geändert hat, und der Straftatbestand der Rechtsbeugung nicht konsequent verfolgt wird, die Juristen also tatsächlich keinerlei Konsequenzen zu fürchten haben, kann es einfach keine anständige Justiz geben.

Das sagt einem jedoch niemand, stattdessen wird einem beigebracht, Deutschland sei ein Rechtsstaat. Es ist nicht so, aber dies muss man erst selbst erfahren.

Merkwürdig, die Justiz des Dritten Reichs wird als Unrechtsjustiz bezeichnet, und die angeblich rechtsstaatliche Justiz der BRD hat dennoch niemals einen dieser Unrechtsjuristen zur Verantwortung gezogen. Das muss doch jedem zu denken geben.

Dass ich jemals im Knast landen würde, damit habe weder ich noch mein Bekanntenkreis gerechnet. Und das Richter sogar Akten fälschen würden, dies hätte ich früher sicherlich niemals für möglich gehalten. Meine ersten 8 Tage Haft wurden damit begründet, dass ich angeblich nicht zu einer Gerichtsverhandlung erschienen sei. Die Verhandlung an der ich nicht teilgenommen habe sollte, soll angeblich von 10:10 Uhr bis 10:15 Uhr gedauert haben. Merkwürdig, zu dieser Zeit saß ich mit der Richterin in ihrem Büro. Sie telefonierte mit der Staatsanwaltschaft um zu klären, weshalb der Staatsanwalt nicht erschienen war. Merkwürdig, was soll das für eine Verhandlung gewesen sein, die da zwischen 10:10 Uhr und 10:15 Uhr stattgefunden haben soll, ohne Richterin, ohne Staatsanwalt und ohne mich?

Auch in Gelsenkirchen ging die Justizverarsche weiter. Ein Richter, der heute Direktor eines Amtsgerichts ist, verurteilte mich wegen angeblich „falscher Verdächtigung“. (Mit dem Richter gibt es ein youtube-Video). Nach diesem Urteil änderte ich mein Verhalten gegenüber der Justiz. Statt mich auf die nicht vorhandene Rechtsstaatlichkeit zu verlassen, betrachtete ich eine Gerichtsverhandlung von nun an als Krieg. Mit Erfolg. Das Landgericht hob das Urteil des Amtsrichters als rechtsfehlerhaft auf. Und einem Richter, der heute sogar Direktor eines Gerichts ist, sollte schon bekannt sein, wann „falsche Verdächtigung vorliegt, und wann nicht.

Inzwischen gibt es ständig Willküranklagen gegen mich. Alleine vier Anklagen wegen „falscher Verdächtigung“ wurden von mir gewonnen. Und seit 2008 gibt es eine Willküranklage wegen angeblicher Beleidigung der JVA.

hier wird noch gearbeitet
(Platz für Anklage)

Ich habe das Verfahren als Willkürverfahren und Verfolgung Unschuldiger bezeichnet. Ich habe mich auch trotz Anklage nicht davon abhalten lassen, weiterhin die Missstände in der Justiz und der JVA anzuprangern. Dabei könnte die Entwicklung in der Sache Folterknast durchaus hilfreich gewesen sein. Denn  nun hat die Justiz plötzlich kein Interesse mehr, die Sache. bzw. mich weiter zu verfolgen. Zur Einstellung des Verfahrens wird aber meine Zustimmung gebraucht.

Absender: Amtsgericht Gelsenkirchen
Empfänger:  Bernhard Schreiber
Datum: 14.4.2008
Geschäftsnummer: 16a Ds-83 Js 1351/07-53-/08

Sehr geehrter Herr Schreiber,

in der Strafsache
gegen Schreiber

ist beabsichtigt, das Verfahren gegen Sie gem. § 153 StPO auf Kosten der Landeskasse einzustellen. Dazu ist ihre Zustimmung erforderlich. Ich gebe Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 1 Woche.
Geht von Ihnen keine Stellungnahme ein, geht das Gericht von einer Zustimmung aus.

Mit freundlichen Grüßen
Bxxxx (der Name wurde von mir annonymisiert) 
Richterin am Amtsgericht

Beglaubigt

Rxxxxx (der Name wurde von mir annonymisiert)
Justizsekretärin z.A.

Justizsekretärin z.A., das bedeutet doch sicherlich "zur Ausbildung". Ich kann weder verstehen, noch glauben, dass eine Auszubildende berechtigt sein sollte irgendetwas rechtmäßig zu beglaubigen.
Rundmail an Bürgerrechtler, Justizgeschädigte und Systemkritiker vom 15.4.2009

Einen hat man so terrorisiert, dass er sich umgebracht hat.
Den anderen will man am Liebsten in die Klapsmühle stecken und nun bekomme ich Post von dieser Justizmafia, dass diese beabsichtigt, ein Strafverfahren gegen mich nach §153 StPO einzustellen.
OK, eine Einstellung ist natürlich besser, als eine rechtswidrige Verurteilung, aber soll ich eine Einstellung wegen angeblicher „geringer Schuld“ hinnehmen, obwohl ich überhaupt keine Schuld habe.
Ich bin der Meinung, dass ich keine Schuld habe. Die IBOH - Mitglieder sind, soweit mir bekannt, ebenfalls dieser Meinung, und auch Dr. Brosa, dem die Anklage gezeigt wurde, teilt diese Meinung.

Während sicherlich viele mit einer Einstellung wegen „geringer Schuld“ einverstanden wären, habe ich dazu schlichtweg keine Lust mehr. Immerhin gab es beim AG Gelsenkirchen bisher insgesamt 4 Strafverfahren (Willkürverfahren, drei davon wegen angeblich „falscher Verdächtigung“) die ich allesamt gewonnen habe. (Das erste Verfahren jedoch erst beim Landgericht.) Des Weiteren gab es noch 2 Verfahren (Willkürverfahren, davon eins ebenfalls wegen angeblicher „falscher Verdächtigung“, das andere wegen angeblicher Beleidigung eines dermaßen unfähigen Richters, dass mir in diesem Fall sogar seine Kollegen am Landgericht, sowie etliche Rechtsanwälte zustimmen), beim Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, die ich ebenfalls gewann. In dem Fall wegen angeblich „falscher Verdächtigung“, hatte sogar der Oberamtsanwalt am Ende einen Freispruch gefordert, dass ich trotz Freispruch sofort für 4 Tage inhaftiert wurde, war dem Oberamtsanwalt nicht anzulasten. Zwei weitere Verfahren wegen angeblicher Sachbeschädigung wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Bei einem Verfahren versuchte man mich von weiteren Prozessbeobachtungen und Berichten abzuhalten, in dem man eine willkürliche Hausdurchsuchung anordnete und behauptete, weil ich mir öfters Gerichtsverhandlungen ansehe und ein T-Shirt mit der Aufschrift „Prozessbeobachter“ trage, sei ich verdächtigt ein Hakenkreuz an das Gericht geschmiert zu haben. Wahrscheinlich hat sich das Hakenkreuz vor lachen gebogen, bei so viel Logik der Justiz, so dass es gar kein Hakenkreuz mehr am Gericht gab, als ich dort meine nächste Prozessbeobachtung durchführte. Für die zweite Sachbeschädigung gab es dann sogar einen Richter als „Kronzeugen“, wie es die Polizei meinte. Dabei handelte es sich um den Richter, der mich wegen falscher Verdächtigung am AG GE-Buer freisprechen musste, und mich trotzdem anschließend für vier Tage inhaftieren ließ. Dieser Kronzeuge sah, wie ich absichtlich die Schranke am Parkplatz vor dem Gericht über den Haufen fuhr. Da ich dagegen die Stadt Gelsenkirchen wegen Nötigung angezeigt hatte, wurden beide Verfahren eingestellt.

Bei dem jetzigen Verfahren wird mir Beleidigung der JVA Gelsenkirchen vorgeworfen. Dabei soll ich 2007 Vorwürfe gegen die JVA öffentlich erhoben haben. Bekanntlich bezeichneten die „Bild“ und andere Zeitungen diesen Knast 2008 als „Folterknast“. Die WAZ als „Pornoknast“, und auch als „Psychoknast“ wurde diese JVA bezeichnet. Die Person, die mich damals anzeigte, musste inzwischen den Knast sogar verlassen. Die Beleidigung der JVA soll ich z.B. mit einem Plakat begangen haben, auf dem ein Bushaltestellenschild zu sehen war. Der Name der Haltestelle war „Guantanamo“. Dieses Schild hing in einem Fahrzeug. Das bzw. die Fahrzeuge und der Anhänger waren zu keiner Zeit auf meinen Namen zugelassen. Merkwürdig, die Staatsanwaltschaft teilt mir mit, dass es anscheinend keine Straftat sei, wenn die „BILD“ die JVA als Folterknast bezeichnet, wieso soll dann ein Bushaltestellenschild mit dem Namen „Guantanamo“ eine Beleidigung sein.
Merkwürdig auch, der damalige Leiter der JVA und Anzeigenerstatter, der die JVA wegen außerordentlicher Leistungen den Knast verlassen musste, teilte schriftlich mit, er habe (natürlich gesetzwidrig, aber das stört weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft) sich beim Straßenverkehrsamt über den Halter der Fahrzeuge und des Anhängers erkundigt. Man habe ihm meinen Namen und Adresse mitgeteilt. Dagegen teilte die Datenschutzbeauftragte der Stadt GE mit, dafür gäbe es keine Anhaltspunkte, da diese Fahrzeuge niemals auf mich zugelassen waren.

2008 wurde mir die Anklage zugestellt. Dagegen habe ich eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Das Gericht hätte also durchaus die Möglichkeit gehabt, das Verfahren einzustellen, da es nicht zulässig ist, es gibt überhaupt keinen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer tatsächlichen Straftat. Zurzeit beabsichtige ich einer Einstellung nach § 153 StPO, wegen angeblicher geringer Schuld, nicht zuzustimmen. Es ist mir durchaus bekannt, dass eine Einstellung wegen „geringer Schuld“ juristisch nicht bedeutet, dass tatsächlich eine geringe Schuld vorliegt. Vielmehr wird dadurch keine Schuld bestätigt, sondern die Unschuld festgestellt. Denn tatsächlich gilt die Definition, wenn denn eine Schuld vorliegen würde, dann wäre diese nur gering.

Dennoch bin ich damit zurzeit nicht einverstanden. Ich will eine eindeutige Feststellung, dass ich zu Unrecht beschuldigt und verdächtigt wurde.

Vielleicht könnt ihr mir mal Eure Meinung dazu mitteilen, und mich evtl. noch umstimmen.

Mehr dazu, und auch Fotos, findet man auf

http://www.Folterknast.de
http://www.FrankAnne.de

Gruß aus dem sonnigen GE
Antworten
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Hallo Bernd,

ich würd's durchziehen. Du hast die Zeit und es kostet nichts.

Verbundener Gruß,
Gerhard
Es soll also nach 153 Abs.2 eingestellt werden,
oder irre ich mich? Der Unterschied ist wichtig.

Ich würde Ihren Widerstand begrüßen,
will Sie aber nicht dazu treiben. Sie sind frei,
wenigstens was meinen Einfluss angeht.

Dr.Haferbeck ist markant anderer Meinung als ich.
Er meint, jede Einstellung sei ein Sieg desjenigen,
gegen den ein Verfahren eingeleitet wurde.
Die meisten Menschen, besonders die "Justizpraktiker"
denken so wie Dr.Haferbeck.

Ich präsentiere 2 sehr üble Dokumente zur falschen Verdächtigung auf
http://www.althand.de/joerg.html
Wenn Sie mir weitere schicken können, wäre ich dankbar.
Wichtig: abgeschlossene Verfahren, aber davon haben Sie
ja genug.

Freundliche Grüße U. B.
Hallo, Herr Schreiber,
was soll ich dazu sagen? Es ist hier nicht mehr auszuhalten. Ich meine, wenn Sie noch die Kraft und die Zeit dazu haben, dann klagen Sie dagegen. Im Prinzip ist § 153 StPO Einstellung wegen geringer Schuld. Wenn Sie dagegen klagen kostet es viel Zeit und Nerven. Wenn Sie klagen und gewinnen, dann geht das auf eine andere Seite der Statistik dort. Der Staat kann halt nicht zugeben, dass er Fehler macht.
Gruß
I. S.
Hallo, Herr Schreiber,
ergänzen möchte ich noch, Sie sollten die Unterlagen, welche Sie von der Bildzeitung haben kopieren und Ihre Anträge auf Einstellung ohne jeglich Schuld zum Menschengerichtshof nach Genf schicken. Ich glaube, dass die Fälle hier aus Deutschland raus müssen. Wir bekommen hier kein Recht.
Gruß
I. S.
Tatsächlich ist geplant Strafantrag wegen Verfolgung Unschuldiger zu stellen. Dieser wird jedoch erfahrungsgemäß eingestellt werden.

Eine Justiz, die noch nicht einmal die Richter des Dritten Reichs verfolgt haben, werden natürlich die eigenen Richter ebenfalls nicht verfolgen.
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Wie, in Gelsenkirchen schien die Sonne?
Unter Tage?

Mein Lieber,

abzuwägen ist eigentlich immer die Beschränkung Deiner Lebensqualität
zu einen eventuellen Sieg gegen die Justiz, indem Du Dich ständig mental
mit Unrecht beschäftigen mußt.

Ich bin ja eigentlich auch eher ein Kämpfer. Wenn Du überlegst, wie
viele Freiheitskämpfer sogar Ihr Leben gelassen haben, dann müsstest
Du im Ernstfall mit einer Verurteilung mit vermutlicher eher geringer Strafe
rechnen.

Eigentlich kann ich Dir keinen Rat geben, da Du der Betroffene bist.
Du solltest Dich fragen, was hast Du zu verlieren??? Ist es das wert??
Mir haben sie auch schon oft einen auf die Rübe gehauen. Ich konnte
es ertragen, weil ich ein stabiles soziales Gefüge besitze. Das ist aber
eben auch Glücksache. Meine Freunde halten zu mir, egal was ich mache!
Wenn du mal Lust hast, könnte ich Dich mal zu uns zum Essen einladen!
Wann mußt Du denn auf die Einstellung reagieren???

Gegen diesen Sumpf sind wir ja eher machtlos, weil die immer das
Ansehen der Justiz über das Recht und über das Ansehen des Bürgers
stellen werden. Leider sind sie laut Gesetz immer am längeren Hebel.
Sie werden in den seltesten Fällen für Unrecht (Rechtsbeugung) belangt.

Mir schwebt immer eine Bürgerinitiative vor, die genau das Ansehen
und die Würde des Bürgers über das Ansehen des Staates stellt.
(Im Grundgesetz müßte dieses verankert werden)
Wir sind der Souverän, alle Macht dem Volk!

Zur Zeit ärgert mich wieder das öffentliche Spektakel um die
angeblich HIV-infizierte Sängerin Nadja (No-Angels).

Diese öffentliche Hinrichtung verstößt gegen die Menschenwürde.
Dieser Oberstaatsanwalt Nxxx (Name wurde von mir annonymisiert) mußte auch so einen menschenverachteten
Kommentar abgeben, dass ich schon überlegte nach China auszuwandern,
da dort die Menschenrechte wohl eher eingehalten werden, als in der
Bundesrepublik.

Sie wurde vorher tagelang observiert. Da Sie wenig zuhause war,
mußte der Zugriff vor einer Veranstaltung erfolgen.
Für welche Straftat wird man in der BRD observiert???
Weil irgendein Säger bei einem Erstverkehr mit einer Exotin kein
Kondom benutzt hatte??? Er hätte sich ja auch mit Hepatitis oder
Syphilis infizieren können. Und wenn schon der Mann ungeschützten
Geschlechtsverkehr in Kauf nimmt, wie soll sich denn die Frau vor
Ihm schützen.

Davon ganz abgesehen: Vor einer unbewiesenen Straftat die Leute wegen der
Publiziti so in die Öffentlichkeit zu zehren? Das ist für mich eine klare
Menschenrechtsverletzung.

Schreib mal wieder! Gruß ro

16a Ds 53/08
Amtsgericht Gelsenkirchen
16.4.2009
Gegenwärtih: Sxxxx, RPf`´in (der Name wurde von mir annonymisiert)

Es erscheint, ausgewiesen durch BPA, Herr Bernhard Schreiber, und erklärt:

Einer Einstellung des Verfahrens gem. § 153 StPO kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen.

Vor der Zustimmung zur Verfahrenseinstellung möchte ich Akteneinsicht nehmen. Zu diesem Zweck habe ich heute auf der Geschäftsstelle vorgesprochen, die Akte stand dort nicht zur Verfügung.
Ich gehe nicht davon aus, dass die Akteneinsicht noch vor Fristablauf zu bewerkstelligen ist.
Ich bitte deshalb um schrfitliche Nachricht seitens des Gerichts, sobald die Akte zur Einsichtnahme zur Verfügung steht.

V.g.u.                                                                                     heschlossen:
Noch en Gedicht
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Ein Fahrzeug klein,
mit Hänger sollte es schon sein.
Ein Fahrzeug groß,
ich fands famos,
nur die Jva,
die ärgerte es sogar,
stand vor dem Knast gar manche Nacht,
und hatte sehr viel Ärger mitgebracht.
Die Fahrzeuge waren stets beschriftet,
manch Mitarbeiter fühlte sich auch angegiftet.
Drum fotografierte man die Fahrzeuge rundherum,
und war auch noch so dumm,
anschließend Strafantrag zu stellen,
dadurch schlug das große Wellen.
 
Was dort auf dem Fahrzeug stand,
und jeder lesen konnte in diesem Land,
eine Beleidigung war das nicht,
das sagte ich auch jedem ins Gesicht.Die Schwarzkittel stellten das Verfahren nunmehr ein,
das fand die JVA ganz schön gemein.

Und die Moral von der Geschicht,
trau auch unfähigen Staatsanwälten nicht.
Tritts du die Jungst ganz kräftig in den Hintern,
dann stellt man das Verfahren ein, nach ein, zwei Wintern!

Mir wurde inzwischen mitgeteilt, dass die Akte wieder beim AG Gelsenkirchen ist. Akteneinsicht habe ich genommen, aber nichts spektakuläres gefunden. Auffällig waren nur ständige Schreiben der JVA Gelsenkirchen, die Monat für Monat an das AG schrieben, und wissen wollten, wie der Sachstand ist. Wenn das Verfahren nun eingestellt wird, dann wird man der JVA Gelsenkirchen wahrscheinlich ein großes Paket Papiertaschentücher schicken müssen, damit einige Beamte ihre feuchten Äuglein trocknen können.

Auf das Schreiben des AG habe ich nicht reagiert. Im Juni kam daher ein weiteres Schreiben des AG Gelsenkirchen. Erneut wurde mir vorgeschlagen das Verfahren einzustellen. Dies ist aber nur möglich, wenn ich dem Vorschlag zustimme. Wenn ich mich innerhalb von 14 Tagen nicht melde, wird dies als Zustimmung gewertet.

Da ich nicht vor habe die Justiz, das AG Gelsenkirchen oder die Richterin aufzuwerten, und als (legitimierte) Justizangestellte anzuerkennen beabsichtige ich nicht auf dieses Schreiben zu reagieren. Es ist daher davon auszugehen, dass das Verfahren im Juli eingestellt wird.

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V090310
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Folterknast : FrankAnne : POGID
Folterknast : strafprozess-0000.html : E090416 : V090712
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