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STRAFPROZESS
JVA
Öffentlichkeit
Gesetze
Sonstiges V090712 |
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FOLTERKNAST....
| .................................................................................................................................................................................................. | Willküranklage wegen angeblicher Beleidigung der JVA | |
Bereits mehrfach habe ich mitgeteilt, dass ich
nicht als Justizkritiker zur Welt gekommen bin. Ich habe das geglaubt, was
schon das Volk in der Weimarer-Republik und im Dritten Reich geglaubt hatten,
was auch weitgehend in der DDR geglaubt wurde, und was auch in der BRD geglaubt
wird. Was in jedem System geglaubt wird, solange das System existiert. Immer
wenn das System dann abgewirtschaftet hat, kommt raus, dass das System doch
kein Rechtsstaat war.
Adolf bezeichnete die Justiz der Weimarer-Republik
als volksfremd. Für die DDR und die BRD gab es im Dritten Reich eine
Unrechtsjustiz. Die DDR-Justiz wird heute als Willkürjustiz bezeichnet.
Es hat also Methode. Tatsächlich ist die
Justiz die Hure jeden Systems.
Da sich das System der Justiz durch alle
Regierungssysteme nie wesentlich geändert hat, und der Straftatbestand der
Rechtsbeugung nicht konsequent verfolgt wird, die Juristen also tatsächlich
keinerlei Konsequenzen zu fürchten haben, kann es einfach keine anständige
Justiz geben.
Das sagt einem jedoch niemand, stattdessen
wird einem beigebracht, Deutschland sei ein Rechtsstaat. Es ist nicht so, aber
dies muss man erst selbst erfahren.
Merkwürdig, die Justiz des Dritten Reichs wird
als Unrechtsjustiz bezeichnet, und die angeblich rechtsstaatliche Justiz der
BRD hat dennoch niemals einen dieser Unrechtsjuristen zur Verantwortung gezogen.
Das muss doch jedem zu denken geben.
Dass ich jemals im Knast landen würde, damit
habe weder ich noch mein Bekanntenkreis gerechnet. Und das Richter sogar Akten
fälschen würden, dies hätte ich früher sicherlich niemals für möglich gehalten.
Meine ersten 8 Tage Haft wurden damit begründet, dass ich angeblich nicht zu
einer Gerichtsverhandlung erschienen sei. Die Verhandlung an der ich nicht
teilgenommen habe sollte, soll angeblich von 10:10 Uhr bis 10:15 Uhr gedauert
haben. Merkwürdig, zu dieser Zeit saß ich mit der Richterin in ihrem Büro. Sie
telefonierte mit der Staatsanwaltschaft um zu klären, weshalb der Staatsanwalt nicht
erschienen war. Merkwürdig, was soll das für eine Verhandlung gewesen sein, die
da zwischen 10:10 Uhr und 10:15 Uhr stattgefunden haben soll, ohne Richterin,
ohne Staatsanwalt und ohne mich?
Auch in Gelsenkirchen ging die Justizverarsche
weiter. Ein Richter, der heute Direktor eines Amtsgerichts ist, verurteilte
mich wegen angeblich „falscher Verdächtigung“. (Mit dem Richter gibt es ein youtube-Video).
Nach diesem Urteil änderte ich mein Verhalten gegenüber der Justiz. Statt mich
auf die nicht vorhandene Rechtsstaatlichkeit zu verlassen, betrachtete ich eine
Gerichtsverhandlung von nun an als Krieg. Mit Erfolg. Das Landgericht hob das
Urteil des Amtsrichters als rechtsfehlerhaft auf. Und einem Richter, der heute
sogar Direktor eines Gerichts ist, sollte schon bekannt sein, wann „falsche
Verdächtigung vorliegt, und wann nicht.
Inzwischen gibt es ständig Willküranklagen
gegen mich. Alleine vier Anklagen wegen „falscher Verdächtigung“ wurden von mir
gewonnen. Und seit 2008 gibt es eine Willküranklage wegen angeblicher
Beleidigung der JVA.
| hier wird noch gearbeitet (Platz für Anklage) | |
Ich habe das Verfahren als Willkürverfahren
und Verfolgung Unschuldiger bezeichnet. Ich habe mich auch trotz Anklage nicht
davon abhalten lassen, weiterhin die Missstände in der Justiz und der JVA
anzuprangern. Dabei könnte die Entwicklung in der Sache Folterknast durchaus
hilfreich gewesen sein. Denn nun hat die
Justiz plötzlich kein Interesse mehr, die Sache. bzw. mich weiter zu verfolgen.
Zur Einstellung des Verfahrens wird aber meine Zustimmung gebraucht.
| Absender: Amtsgericht Gelsenkirchen Empfänger: Bernhard Schreiber Datum: 14.4.2008 Geschäftsnummer: 16a Ds-83 Js 1351/07-53-/08
Sehr geehrter Herr Schreiber,
in der Strafsache gegen Schreiber
ist
beabsichtigt, das Verfahren gegen Sie gem. § 153 StPO auf Kosten der
Landeskasse einzustellen. Dazu ist ihre Zustimmung erforderlich. Ich
gebe Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 1 Woche. Geht von Ihnen keine Stellungnahme ein, geht das Gericht von einer Zustimmung aus.
Mit freundlichen Grüßen Bxxxx (der Name wurde von mir annonymisiert) Richterin am Amtsgericht
Beglaubigt
Rxxxxx (der Name wurde von mir annonymisiert) Justizsekretärin z.A.
| | Justizsekretärin
z.A., das bedeutet doch sicherlich "zur Ausbildung". Ich kann weder
verstehen, noch glauben, dass eine Auszubildende berechtigt sein sollte
irgendetwas rechtmäßig zu beglaubigen. | Rundmail an Bürgerrechtler, Justizgeschädigte und Systemkritiker vom 15.4.2009
Einen hat man so terrorisiert, dass er sich umgebracht hat.
Den anderen will man am Liebsten in die Klapsmühle stecken und nun
bekomme ich Post von dieser Justizmafia, dass diese beabsichtigt, ein
Strafverfahren gegen mich nach §153 StPO einzustellen.
OK, eine Einstellung ist natürlich besser, als eine rechtswidrige
Verurteilung, aber soll ich eine Einstellung wegen angeblicher
„geringer Schuld“ hinnehmen, obwohl ich überhaupt keine Schuld habe.
Ich bin der Meinung, dass ich keine Schuld habe. Die IBOH - Mitglieder
sind, soweit mir bekannt, ebenfalls dieser Meinung, und auch Dr. Brosa,
dem die Anklage gezeigt wurde, teilt diese Meinung.
Während sicherlich viele mit einer Einstellung wegen „geringer Schuld“
einverstanden wären, habe ich dazu schlichtweg keine Lust mehr.
Immerhin gab es beim AG Gelsenkirchen bisher insgesamt 4 Strafverfahren
(Willkürverfahren, drei davon wegen angeblich „falscher Verdächtigung“)
die ich allesamt gewonnen habe. (Das erste Verfahren jedoch erst beim
Landgericht.) Des Weiteren gab es noch 2 Verfahren (Willkürverfahren,
davon eins ebenfalls wegen angeblicher „falscher Verdächtigung“, das
andere wegen angeblicher Beleidigung eines dermaßen unfähigen Richters,
dass mir in diesem Fall sogar seine Kollegen am Landgericht, sowie
etliche Rechtsanwälte zustimmen), beim Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer,
die ich ebenfalls gewann. In dem Fall wegen angeblich „falscher
Verdächtigung“, hatte sogar der Oberamtsanwalt am Ende einen Freispruch
gefordert, dass ich trotz Freispruch sofort für 4 Tage inhaftiert
wurde, war dem Oberamtsanwalt nicht anzulasten. Zwei weitere Verfahren
wegen angeblicher Sachbeschädigung wurden von der Staatsanwaltschaft
eingestellt. Bei einem Verfahren versuchte man mich von weiteren
Prozessbeobachtungen und Berichten abzuhalten, in dem man eine
willkürliche Hausdurchsuchung anordnete und behauptete, weil ich mir
öfters Gerichtsverhandlungen ansehe und ein T-Shirt mit der Aufschrift
„Prozessbeobachter“ trage, sei ich verdächtigt ein Hakenkreuz an das
Gericht geschmiert zu haben. Wahrscheinlich hat sich das Hakenkreuz vor
lachen gebogen, bei so viel Logik der Justiz, so dass es gar kein
Hakenkreuz mehr am Gericht gab, als ich dort meine nächste
Prozessbeobachtung durchführte. Für die zweite Sachbeschädigung gab es
dann sogar einen Richter als „Kronzeugen“, wie es die Polizei meinte.
Dabei handelte es sich um den Richter, der mich wegen falscher
Verdächtigung am AG GE-Buer freisprechen musste, und mich trotzdem
anschließend für vier Tage inhaftieren ließ. Dieser Kronzeuge sah, wie
ich absichtlich die Schranke am Parkplatz vor dem Gericht über den
Haufen fuhr. Da ich dagegen die Stadt Gelsenkirchen wegen Nötigung
angezeigt hatte, wurden beide Verfahren eingestellt.
Bei dem jetzigen Verfahren wird mir Beleidigung der JVA Gelsenkirchen
vorgeworfen. Dabei soll ich 2007 Vorwürfe gegen die JVA öffentlich
erhoben haben. Bekanntlich bezeichneten die „Bild“ und andere Zeitungen
diesen Knast 2008 als „Folterknast“. Die WAZ als „Pornoknast“, und auch
als „Psychoknast“ wurde diese JVA bezeichnet. Die Person, die mich
damals anzeigte, musste inzwischen den Knast sogar verlassen. Die
Beleidigung der JVA soll ich z.B. mit einem Plakat begangen haben, auf
dem ein Bushaltestellenschild zu sehen war. Der Name der Haltestelle
war „Guantanamo“. Dieses Schild hing in einem Fahrzeug. Das bzw. die
Fahrzeuge und der Anhänger waren zu keiner Zeit auf meinen Namen
zugelassen. Merkwürdig, die Staatsanwaltschaft teilt mir mit, dass es
anscheinend keine Straftat sei, wenn die „BILD“ die JVA als Folterknast
bezeichnet, wieso soll dann ein Bushaltestellenschild mit dem Namen
„Guantanamo“ eine Beleidigung sein.
Merkwürdig auch, der damalige Leiter der JVA und Anzeigenerstatter, der
die JVA wegen außerordentlicher Leistungen den Knast verlassen musste,
teilte schriftlich mit, er habe (natürlich gesetzwidrig, aber das stört
weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft) sich beim
Straßenverkehrsamt über den Halter der Fahrzeuge und des Anhängers
erkundigt. Man habe ihm meinen Namen und Adresse mitgeteilt. Dagegen
teilte die Datenschutzbeauftragte der Stadt GE mit, dafür gäbe es keine
Anhaltspunkte, da diese Fahrzeuge niemals auf mich zugelassen waren.
2008 wurde mir die Anklage zugestellt. Dagegen habe ich eine
Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Das Gericht hätte also durchaus
die Möglichkeit gehabt, das Verfahren einzustellen, da es nicht
zulässig ist, es gibt überhaupt keinen Anhaltspunkte für das Vorliegen
einer tatsächlichen Straftat. Zurzeit beabsichtige ich einer
Einstellung nach § 153 StPO, wegen angeblicher geringer Schuld, nicht
zuzustimmen. Es ist mir durchaus bekannt, dass eine Einstellung wegen
„geringer Schuld“ juristisch nicht bedeutet, dass tatsächlich eine
geringe Schuld vorliegt. Vielmehr wird dadurch keine Schuld bestätigt,
sondern die Unschuld festgestellt. Denn tatsächlich gilt die
Definition, wenn denn eine Schuld vorliegen würde, dann wäre diese nur
gering.
Dennoch bin ich damit zurzeit nicht einverstanden. Ich will eine
eindeutige Feststellung, dass ich zu Unrecht beschuldigt und
verdächtigt wurde.
Vielleicht könnt ihr mir mal Eure Meinung dazu mitteilen, und mich evtl. noch umstimmen.
Mehr dazu, und auch Fotos, findet man auf
http://www.Folterknast.de
http://www.FrankAnne.de
Gruß aus dem sonnigen GE | Antworten
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Hallo Bernd,
ich würd's durchziehen. Du hast die Zeit und es kostet nichts.
Verbundener Gruß,
Gerhard | Es soll also nach 153 Abs.2 eingestellt werden,
oder irre ich mich? Der Unterschied ist wichtig.
Ich würde Ihren Widerstand begrüßen,
will Sie aber nicht dazu treiben. Sie sind frei,
wenigstens was meinen Einfluss angeht.
Dr.Haferbeck ist markant anderer Meinung als ich.
Er meint, jede Einstellung sei ein Sieg desjenigen,
gegen den ein Verfahren eingeleitet wurde.
Die meisten Menschen, besonders die "Justizpraktiker"
denken so wie Dr.Haferbeck.
Ich präsentiere 2 sehr üble Dokumente zur falschen Verdächtigung auf
http://www.althand.de/joerg.html
Wenn Sie mir weitere schicken können, wäre ich dankbar.
Wichtig: abgeschlossene Verfahren, aber davon haben Sie
ja genug.
Freundliche Grüße U. B.
| |
Hallo, Herr Schreiber,
was soll ich dazu sagen? Es ist hier nicht mehr auszuhalten. Ich
meine, wenn Sie noch die Kraft und die Zeit dazu haben, dann klagen Sie
dagegen. Im Prinzip ist § 153 StPO Einstellung wegen geringer Schuld.
Wenn Sie dagegen klagen kostet es viel Zeit und Nerven. Wenn Sie klagen
und gewinnen, dann geht das auf eine andere Seite der Statistik dort.
Der Staat kann halt nicht zugeben, dass er Fehler macht.
Gruß
I. S. | Hallo, Herr Schreiber,
ergänzen möchte ich noch, Sie sollten die Unterlagen, welche Sie
von der Bildzeitung haben kopieren und Ihre Anträge auf Einstellung
ohne jeglich Schuld zum Menschengerichtshof nach Genf schicken. Ich
glaube, dass die Fälle hier aus Deutschland raus müssen. Wir bekommen
hier kein Recht.
Gruß
I. S.
Tatsächlich
ist geplant Strafantrag wegen Verfolgung Unschuldiger zu stellen.
Dieser wird jedoch erfahrungsgemäß eingestellt werden.
Eine
Justiz, die noch nicht einmal die Richter des Dritten Reichs verfolgt
haben, werden natürlich die eigenen Richter ebenfalls nicht verfolgen. .............................................................................................................................................................................
| ... | Wie, in Gelsenkirchen schien die Sonne?
Unter Tage?
Mein Lieber,
abzuwägen ist eigentlich immer die Beschränkung Deiner Lebensqualität
zu einen eventuellen Sieg gegen die Justiz, indem Du Dich ständig mental
mit Unrecht beschäftigen mußt.
Ich bin ja eigentlich auch eher ein Kämpfer. Wenn Du überlegst, wie
viele Freiheitskämpfer sogar Ihr Leben gelassen haben, dann müsstest
Du im Ernstfall mit einer Verurteilung mit vermutlicher eher geringer Strafe
rechnen.
Eigentlich kann ich Dir keinen Rat geben, da Du der Betroffene bist.
Du solltest Dich fragen, was hast Du zu verlieren??? Ist es das wert??
Mir haben sie auch schon oft einen auf die Rübe gehauen. Ich konnte
es ertragen, weil ich ein stabiles soziales Gefüge besitze. Das ist aber
eben auch Glücksache. Meine Freunde halten zu mir, egal was ich mache!
Wenn du mal Lust hast, könnte ich Dich mal zu uns zum Essen einladen!
Wann mußt Du denn auf die Einstellung reagieren???
Gegen diesen Sumpf sind wir ja eher machtlos, weil die immer das
Ansehen der Justiz über das Recht und über das Ansehen des Bürgers
stellen werden. Leider sind sie laut Gesetz immer am längeren Hebel.
Sie werden in den seltesten Fällen für Unrecht (Rechtsbeugung) belangt.
Mir schwebt immer eine Bürgerinitiative vor, die genau das Ansehen
und die Würde des Bürgers über das Ansehen des Staates stellt.
(Im Grundgesetz müßte dieses verankert werden)
Wir sind der Souverän, alle Macht dem Volk!
Zur Zeit ärgert mich wieder das öffentliche Spektakel um die
angeblich HIV-infizierte Sängerin Nadja (No-Angels).
Diese öffentliche Hinrichtung verstößt gegen die Menschenwürde.
Dieser Oberstaatsanwalt Nxxx (Name wurde von mir annonymisiert) mußte auch so einen menschenverachteten
Kommentar abgeben, dass ich schon überlegte nach China auszuwandern,
da dort die Menschenrechte wohl eher eingehalten werden, als in der
Bundesrepublik.
Sie wurde vorher tagelang observiert. Da Sie wenig zuhause war,
mußte der Zugriff vor einer Veranstaltung erfolgen.
Für welche Straftat wird man in der BRD observiert???
Weil irgendein Säger bei einem Erstverkehr mit einer Exotin kein
Kondom benutzt hatte??? Er hätte sich ja auch mit Hepatitis oder
Syphilis infizieren können. Und wenn schon der Mann ungeschützten
Geschlechtsverkehr in Kauf nimmt, wie soll sich denn die Frau vor
Ihm schützen.
Davon ganz abgesehen: Vor einer unbewiesenen Straftat die Leute wegen der
Publiziti so in die Öffentlichkeit zu zehren? Das ist für mich eine klare
Menschenrechtsverletzung.
Schreib mal wieder! Gruß ro | |
| 16a Ds 53/08 Amtsgericht Gelsenkirchen 16.4.2009 Gegenwärtih: Sxxxx, RPf`´in (der Name wurde von mir annonymisiert)
Es erscheint, ausgewiesen durch BPA, Herr Bernhard Schreiber, und erklärt:
Einer Einstellung des Verfahrens gem. § 153 StPO kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen.
Vor
der Zustimmung zur Verfahrenseinstellung möchte ich Akteneinsicht
nehmen. Zu diesem Zweck habe ich heute auf der Geschäftsstelle
vorgesprochen, die Akte stand dort nicht zur Verfügung. Ich gehe nicht davon aus, dass die Akteneinsicht noch vor Fristablauf zu bewerkstelligen ist. Ich bitte deshalb um schrfitliche Nachricht seitens des Gerichts, sobald die Akte zur Einsichtnahme zur Verfügung steht.
V.g.u.
heschlossen: |
Noch en Gedicht
| ........................................................................................ | ........................................................................................ | Ein Fahrzeug klein,
mit Hänger sollte es schon sein.
Ein Fahrzeug groß,
ich fands famos,
nur die Jva,
die ärgerte es sogar,
stand vor dem Knast gar manche Nacht,
und hatte sehr viel Ärger mitgebracht.
Die Fahrzeuge waren stets beschriftet,
manch Mitarbeiter fühlte sich auch angegiftet.
Drum fotografierte man die Fahrzeuge rundherum,
und war auch noch so dumm,
anschließend Strafantrag zu stellen,
dadurch schlug das große Wellen.
| Was dort auf dem Fahrzeug stand,
und jeder lesen konnte in diesem Land,
eine Beleidigung war das nicht,
das sagte ich auch jedem ins Gesicht.Die Schwarzkittel stellten das Verfahren
nunmehr ein,
das fand die JVA ganz schön gemein.
Und die Moral von der Geschicht,
trau auch unfähigen Staatsanwälten nicht.
Tritts du die Jungst ganz kräftig in den
Hintern,
dann stellt man das Verfahren ein, nach ein,
zwei Wintern!
|
| | |
Mir wurde inzwischen mitgeteilt, dass die Akte
wieder beim AG Gelsenkirchen ist. Akteneinsicht habe ich genommen, aber nichts
spektakuläres gefunden. Auffällig waren nur ständige Schreiben der JVA
Gelsenkirchen, die Monat für Monat an das AG schrieben, und wissen wollten, wie
der Sachstand ist. Wenn das Verfahren nun eingestellt wird, dann wird man der
JVA Gelsenkirchen wahrscheinlich ein großes Paket Papiertaschentücher schicken
müssen, damit einige Beamte ihre feuchten Äuglein trocknen können.
Auf das Schreiben des AG habe ich nicht
reagiert. Im Juni kam daher ein weiteres Schreiben des AG Gelsenkirchen. Erneut
wurde mir vorgeschlagen das Verfahren einzustellen. Dies ist aber nur möglich,
wenn ich dem Vorschlag zustimme. Wenn ich mich innerhalb von 14 Tagen nicht
melde, wird dies als Zustimmung gewertet.
Da ich nicht vor habe die Justiz, das AG
Gelsenkirchen oder die Richterin aufzuwerten, und als (legitimierte) Justizangestellte
anzuerkennen beabsichtige ich nicht auf dieses Schreiben zu reagieren. Es ist
daher davon auszugehen, dass das Verfahren im Juli eingestellt wird.
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