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| ...FOLTERKNAST | | ................................................................................................................................................................................................. | ... ... |
Am
Freitag den 27.3.2009 rief ein Vereinsmitglied auf der
Justizwachmeierei des
Landgerichts Essen an, um zu erfragen, ob und wann der Termin in der
Misshandlungssache „JVA-Gelsenkirchen“ stattfinden würde. Nach meiner
Erkenntnis. sollte der Termin am 31.3.2009 stattfinden. Wieder mal
bekam er
eine völlig blödsinnige Antwort. Ihm wurde mitgeteilt, dass man ihm
dies nicht
mitteilen könnte, dies könnte er erst ab Donnerstag (2.4.2009)
erfahren. Toller
Trick, ab 2.4.2009 könnte er erfahren, dass der Termin am 31.3.2009
stattfindet.
Ich
fuhr also heute zum Landgericht, ohne zu wissen, ob ich wieder
vergeblich
hinfahre, weil der Termin evtl. nicht stattfindet. Nach dem Eintreffen
beim Landgericht
ging ich zur Wachmeisterei. Von dort erfuhr ich, wann und wo der Termin
heute
stattfindet. Zu meinem Erstaunen handelt es sich um ein so
umfangreiches Verfahren,
dass dafür bisher 3 Verhandlungstermine angesetzt wurden. Ich gehe
bisher sogar
davon aus, dass noch ein weiterer Termin notwendig sein dürfte.
Bei
der Anklageverlesung wurden ja massive Vorwürfe gegen die Beschuldigten
vorgebracht. Hier kann in der Kürze die bisherige Verhandlung nicht
aufgearbeitet
werden. Aber sicher scheint nach dem 1. Verhandlungstag, dass zumindest
die
massiven Vorwürfe keinesfalls haltbar sind. Bisher sind nur die beiden
Beschuldigten, sowie einer der vernommen worden. Ein weiterer
Zeuge hat
sich mir gegenüber geäußert. Seine Aussage dürfte die beiden
Beschuldigten
weiter entlasten.
Da
ich hier jetzt nicht in der Kürze auf das Gericht, die
Staatsanwaltschaft, die Betroffenen und die Beklagten eingehen will,
will ich mich hier nur auf etwas
konzentrieren, was bei Gericht kaum berücksichtigt wurde, die
(peinliche) Rolle
der JVA.
Als
langjähriger Kritiker der Justiz und des so genannten Strafvollzug,
besonders
der JVA Gelsenkirchen, gebe ich ((un)gerne) zu, dass es mir peinlich
ist, dass in
der Presse über die tatsächlich existierenden Missstände in dem
Folterknast,
ausgerechnet im Zusammenhang mit so einer „heißen Luftnummer“ berichtet
wird.
JVA1. Wie bereits mehrfach auf
dieser Homepage
berichtet, wird bemängelt, dass es zwar ein Verfahren gegen die
Beschuldigten
gibt, aber das Naheverhältnis, das juristische Standesrecht, das
Krähenprinzip
(die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus) ein erforderliches
Verfahren
gegen die JVA und Bediensteten verhindert.
JVA2. In der JVA Gelsenkirchen
gab es bei
Eröffnung der Anstalt keine Zellen mit vier Betten. Diese dürfte es in
dieser
modernen JVA lt. Strafvollzugsgesetz auch gar nicht geben. Der erste
Beschuldigte
gab auch an, dass er gar nicht auf die Zelle mit 4 Gefangenen wollte,
sondern
entweder die (gesetzlich zustehende) Einzelunterbringung, oder maximal
auf eine
Doppelzelle wollte. Er teilte sogar mit, dass er auf der
Gemeinschaftszelle
untergebracht wurde, obwohl er ein Urteil des Landgerichts hatte, das
bestätigte, dass ihm die Einzellunterbringung zusteht. Die JVA
Gelsenkirchen
missachtete sogar dieses Gerichtsurteil.
JVA3. Nachdem die Probleme auf
der Zelle
bekannt geworden waren, wurde die Beschuldigten von der
Gemeinschaftszelle
entfernt und in Einzelhaft untergebracht. Ich vermute, dass dies beim
Gericht
nicht richtig angekommen war. Denn dabei dürfte es sich nicht um eine
normale
Unterbringung in einer Einzelzelle gehandelt haben, sondern um eine
Absonderung
in einer verschärften Arrestzelle. Die beiden Betroffenen dagegen
wurden
nicht getrennt. Der Beamte S. soll den beiden mitgeteilt haben, dass
sie sich
über die Vorfälle nicht mehr unterhalten und absprechen dürften. Hier
fragt man
sich wieder, wie doof ist das denn?
Wie kann man bloß Gefangene, die
sich über
bestimmte Sachen nicht unterhalten oder absprechen dürfen, gemeinsam
auf einer
Zelle unterbringen?
JVA4. Ein Betroffener sagte aus,
dass
er die Notrufanlage nicht betätigt habe, weil es sowieso ca. 30 Minuten
gedauert hätte, bis die Beamten auf die „Ampel“ reagiert hätte. Der
andere Betroffene bestätigte diese Aussage im WDR-Fernsehen. Hierzu
meine Erfahrung. Da ich
aus gesundheitlichen Gründen am Duschen nicht teilnehmen kann,
stattdessen ein
Wannebad erhalte, wurde ich zweimal die Woche zum medizinischen Dienst
gebracht, da es dort eine Badewanne gab. An einem Freitag badete ich
dort.
Danach musste ich regelmäßig 15 bis 30 Minuten warten, bis mich ein
Beamter
wieder abholte. An diesem Freitag hatte man mich vergessen. Nach ca. 30
Minuten
betätigte ich den Notruf. Es sollte noch über 2 Stunden dauern, bis
sich jemand
von der Zentrale auf meinen Notruf meldete. Während der gesamten Zeit
vermisste
mich niemand auf der Abteilung.
JVA5. Der bisher vernommene
Betroffene sagte auch
aus, er habe sich nicht an die Beamten gewandt, da es bereits einmal
einen
Vorfall gab. Damals hatte sich seine Freundin/Verlobte an die JVA
gewandt.
Diese hatte ein Schreiben erhalten, in dem sie aufgefordert wurde, beim
Besuch
Geld einzuschmuggeln, da es ihrem Freund/Verlobten sonst schlecht gehen
würde.
Dieses Schreiben wurde der JVA übergeben. Der betroffene Gefangene
wurde von
der JVA noch nicht einmal angehört. Die JVA behauptete jedoch, dass an
der
Sache angeblich nichts dran sei. Eine merkwürdige Aussage, wenn der JVA
sogar das
Schreiben überreicht wurde. Damals entstanden dem Betroffenen durch den
Vorfall
Nachteile. Er wurde von der offenen Abteilung auf eine geschlossene
Abteilung
zurückverlegt. Ein merkwürdiges Verhalten der JVA.
JVA6. Der bisher
vernommene Betroffene sagt aus, er
habe einen Brief zur Post gegeben. In diesem wurde der Freundin und
heutigen/Verlobten
mitgeteilt, dass sie eine Kopie des Urteils zusenden sollte. Dieses
Schreiben
hat sie jedoch nie erhalten. Darüber war das Gericht verwundert.
Die Tatsache, dass der Brief zur
Post gegeben
wurde, bedeutet nicht, dass die JVA diesen auch abgeschickt hat. Mir
liegen
Berichte vor, in dem Gefangene behaupten, dass Post zurückgehalten
wird. Ich
selbst kann von ähnlichen Fällen berichten.
Nachweißlich wurde ein Brief von
mir von der
JVA nicht abgeschickt. Ich hatte sogar Strafantrag gegen die JVA
gestellt. Wie
bereits berichtet, hat die Staatsanwaltschaft kein Interesse an einer
Strafverfolgung von JVA Beamten, und auch dieses Verfahren eingestellt.
Im Oktober/November 2008
schickte ich zwei
Briefe an den damals einsitzenden Solarkritiker. Er hat aber nur einen
erhalten. Auch nach der Entlassung wurde ihm der zweite Brief nicht
ausgehändigt. Bestimmte Briefe nicht abzuschicken bzw. auszuhändigen
hat also
Methode in der JVA.
Noch
während ich in der Verhandlung saß, klingelte mein Telefon. Ich rief
später zurück, und erfuhr von einem Exknacki, dass er diese Homepage
gefunden hatte. Dieser berichtete mir über ähnliche Erlebniss in der
JVA Essen. Später dazu mehr auf dieser Homepage.
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