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FOLTERKNAST

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     Am Freitag den 27.3.2009 rief ein Vereinsmitglied auf der Justizwachmeierei des Landgerichts Essen an, um zu erfragen, ob und wann der Termin in der Misshandlungssache „JVA-Gelsenkirchen“ stattfinden würde. Nach meiner Erkenntnis. sollte der Termin am 31.3.2009 stattfinden. Wieder mal bekam er eine völlig blödsinnige Antwort. Ihm wurde mitgeteilt, dass man ihm dies nicht mitteilen könnte, dies könnte er erst ab Donnerstag (2.4.2009) erfahren. Toller Trick, ab 2.4.2009 könnte er erfahren, dass der Termin am 31.3.2009 stattfindet.

     Ich fuhr also heute zum Landgericht, ohne zu wissen, ob ich wieder vergeblich hinfahre, weil der Termin evtl. nicht stattfindet. Nach dem Eintreffen beim Landgericht ging ich zur Wachmeisterei. Von dort erfuhr ich, wann und wo der Termin heute stattfindet. Zu meinem Erstaunen handelt es sich um ein so umfangreiches Verfahren, dass dafür bisher 3 Verhandlungstermine angesetzt wurden. Ich gehe bisher sogar davon aus, dass noch ein weiterer Termin notwendig sein dürfte.
     Bei der Anklageverlesung wurden ja massive Vorwürfe gegen die Beschuldigten vorgebracht. Hier kann in der Kürze die bisherige Verhandlung nicht aufgearbeitet werden. Aber sicher scheint nach dem 1. Verhandlungstag, dass zumindest die massiven Vorwürfe keinesfalls haltbar sind. Bisher sind nur die beiden Beschuldigten, sowie einer der  vernommen worden. Ein weiterer Zeuge hat sich mir gegenüber geäußert. Seine Aussage dürfte die beiden Beschuldigten weiter entlasten.
     Da ich hier jetzt nicht in der Kürze auf das Gericht, die Staatsanwaltschaft, die Betroffenen und die Beklagten eingehen will, will ich mich hier nur auf etwas konzentrieren, was bei Gericht kaum berücksichtigt wurde, die (peinliche) Rolle der JVA.
     Als langjähriger Kritiker der Justiz und des so genannten Strafvollzug, besonders der JVA Gelsenkirchen, gebe ich ((un)gerne) zu, dass es mir peinlich ist, dass in der Presse über die tatsächlich existierenden Missstände in dem Folterknast, ausgerechnet im Zusammenhang mit so einer „heißen Luftnummer“ berichtet wird.
 
JVA1. Wie bereits mehrfach auf dieser Homepage berichtet, wird bemängelt, dass es zwar ein Verfahren gegen die Beschuldigten gibt, aber das Naheverhältnis, das juristische Standesrecht, das Krähenprinzip (die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus) ein erforderliches Verfahren gegen die JVA und Bediensteten verhindert.
 
JVA2. In der JVA Gelsenkirchen gab es bei Eröffnung der Anstalt keine Zellen mit vier Betten. Diese dürfte es in dieser modernen JVA lt. Strafvollzugsgesetz auch gar nicht geben. Der erste Beschuldigte gab auch an, dass er gar nicht auf die Zelle mit 4 Gefangenen wollte, sondern entweder die (gesetzlich zustehende) Einzelunterbringung, oder maximal auf eine Doppelzelle wollte. Er teilte sogar mit, dass er auf der Gemeinschaftszelle untergebracht wurde, obwohl er ein Urteil des Landgerichts hatte, das bestätigte, dass ihm die Einzellunterbringung zusteht. Die JVA Gelsenkirchen missachtete sogar dieses Gerichtsurteil.
 
JVA3. Nachdem die Probleme auf der Zelle bekannt geworden waren, wurde die Beschuldigten von der Gemeinschaftszelle entfernt und in Einzelhaft untergebracht. Ich vermute, dass dies beim Gericht nicht richtig angekommen war. Denn dabei dürfte es sich nicht um eine normale Unterbringung in einer Einzelzelle gehandelt haben, sondern um eine Absonderung in einer verschärften Arrestzelle. Die beiden Betroffenen dagegen wurden nicht getrennt. Der Beamte S. soll den beiden mitgeteilt haben, dass sie sich über die Vorfälle nicht mehr unterhalten und absprechen dürften. Hier fragt man sich wieder, wie doof ist das denn?
Wie kann man bloß Gefangene, die sich über bestimmte Sachen nicht unterhalten oder absprechen dürfen, gemeinsam auf einer Zelle unterbringen?
 
JVA4. Ein Betroffener sagte aus, dass er die Notrufanlage nicht betätigt habe, weil es sowieso ca. 30 Minuten gedauert hätte, bis die Beamten auf die „Ampel“ reagiert hätte. Der andere Betroffene bestätigte diese Aussage im WDR-Fernsehen. Hierzu meine Erfahrung. Da ich aus gesundheitlichen Gründen am Duschen nicht teilnehmen kann, stattdessen ein Wannebad erhalte, wurde ich zweimal die Woche zum medizinischen Dienst gebracht, da es dort eine Badewanne gab. An einem Freitag badete ich dort. Danach musste ich regelmäßig 15 bis 30 Minuten warten, bis mich ein Beamter wieder abholte. An diesem Freitag hatte man mich vergessen. Nach ca. 30 Minuten betätigte ich den Notruf. Es sollte noch über 2 Stunden dauern, bis sich jemand von der Zentrale auf meinen Notruf meldete. Während der gesamten Zeit vermisste mich niemand auf der Abteilung.
JVA5. Der bisher vernommene Betroffene sagte auch aus, er habe sich nicht an die Beamten gewandt, da es bereits einmal einen Vorfall gab. Damals hatte sich seine Freundin/Verlobte an die JVA gewandt. Diese hatte ein Schreiben erhalten, in dem sie aufgefordert wurde, beim Besuch Geld einzuschmuggeln, da es ihrem Freund/Verlobten sonst schlecht gehen würde. Dieses Schreiben wurde der JVA übergeben. Der betroffene Gefangene wurde von der JVA noch nicht einmal angehört. Die JVA behauptete jedoch, dass an der Sache angeblich nichts dran sei. Eine merkwürdige Aussage, wenn der JVA sogar das Schreiben überreicht wurde. Damals entstanden dem Betroffenen durch den Vorfall Nachteile. Er wurde von der offenen Abteilung auf eine geschlossene Abteilung zurückverlegt. Ein merkwürdiges Verhalten der JVA.

JVA6. Der bisher vernommene Betroffene sagt aus, er habe einen Brief zur Post gegeben. In diesem wurde der Freundin und heutigen/Verlobten mitgeteilt, dass sie eine Kopie des Urteils zusenden sollte. Dieses Schreiben hat sie jedoch nie erhalten. Darüber war das Gericht verwundert.

Die Tatsache, dass der Brief zur Post gegeben wurde, bedeutet nicht, dass die JVA diesen auch abgeschickt hat. Mir liegen Berichte vor, in dem Gefangene behaupten, dass Post zurückgehalten wird. Ich selbst kann von ähnlichen Fällen berichten.
Nachweißlich wurde ein Brief von mir von der JVA nicht abgeschickt. Ich hatte sogar Strafantrag gegen die JVA gestellt. Wie bereits berichtet, hat die Staatsanwaltschaft kein Interesse an einer Strafverfolgung von JVA Beamten, und auch dieses Verfahren eingestellt.
Im Oktober/November 2008 schickte ich zwei Briefe an den damals einsitzenden Solarkritiker. Er hat aber nur einen erhalten. Auch nach der Entlassung wurde ihm der zweite Brief nicht ausgehändigt. Bestimmte Briefe nicht abzuschicken bzw. auszuhändigen hat also Methode in der JVA.

Noch während ich in der Verhandlung saß, klingelte mein Telefon. Ich rief später zurück, und erfuhr von einem Exknacki, dass er diese Homepage gefunden hatte. Dieser berichtete mir über ähnliche Erlebniss in der JVA Essen. Später dazu mehr auf dieser Homepage.
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FrankAnne
Folterknast : FrankAnne : POGID --- Folterknast : termin-1000-090331.html : E090331 : V090401