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FOLTERKNAST | | ................................................................................................................................................................................................. | ... ... |
Kaum
zu glauben, heute wollte sich am Landgericht doch glatt jemand mit mir
anlegen.
In einer Verhandlungspause erschien die Schriftführerin und stellte mir
vor dem
Sitzungssaal folgende Fragen: "Darf ich Sie fragen, wer Sie sind?"
Meine Antwort: "Ja das dürfen
Sie, Sie
dürfen nur nicht damit rechnen, dass ich Ihnen darauf antworte."
Sie: "Weil Sie sich hier während
der
Verhandlung Notizen machen, dies darf nur die Presse.
Eine falsche Aussage. Während
einer
Verhandlung darf sich jeder Notizen machen. Das Gericht muss dies
hinnehmen.
Dies gilt selbst, wenn sich der Richter durch evtl. Schreibgeräusche
gestört
fühlen sollte. Diesbezüglich gibt es ein Urteil des BGH, welches sich
im
Internet findet. Dennoch wird immer wieder versucht, der Öffentlichkeit
das Anfertigen
von Notizen zu verweigern. Schon früher hatte die Vorsitzende Richterin
des LG,
Frau A. dies versucht.
Ich
klärte die Frau entsprechend auf. Diese meinte, dass der Richter mir
schon gleich
das Anfertigen von Notizen untersagen würde. Ich teilte ihr mit, dass
ich dann
mal Richter E. anrufen müsste. Die Justizangestellte teilte mir mit,
dass
Richter E. nicht da sei. Natürlich ist der Vorsitzende Richter E. (a.
D.), der
bereits seit Jahren nicht mehr am LG tätig ist, nicht da. Ich klärte
auf, dass
man auch jemand anrufen kann, der nicht (mehr) da ist.
Ich
rief Herrn E. auf seinem Handy an, und
sorgte dafür, dass die Justizmitarbeiterin dies auch mitbekam. Herr E.
bestätigte mir meine Rechtsauffassung.
Nach
Wiederbeginn der Verhandlung rechnete ich nun mit Problemen. Aber das
Telefonat
mit Herrn E. hatte die gewünschte Wirkung. Wenn ich schon als Bürger
nicht
selbst beeindrucken kann, dann beeindruckte offenbar das Telefonat mit
dem
Vorsitzenden Richter (a. D.). Keiner versuchte mehr mir das Anfertigen
von
Notizen zu untersagen, oder mir sonst Probleme bereiten zu wollen.
Dennoch hatte ich vor den
Versuch der
Schriftführerin bei der Präsidentin des LG, oder dem Verwaltungschef zu
melden.
Davon habe ich inzwischen Abstand genommen.
Ich
wollte der Frau, die nach eigenen Angaben seit 45 Jahren am LG tätig
ist, und
in diesem Jahr ihr letztes Dienstjahr vor sich hat, keine Probleme
bereiten, da
sie sich später durchaus engagiert und in einem positiven Licht
präsentierte.
Unverständlich sind mir die Probleme im Eingangsbereich
des
Landgerichts. Obwohl es dort zwei Eingangsschleusen gibt, war trotzdem
nur eine
in Betrieb. Dadurch entstanden Wartezeiten von 15 Minuten, weil kurz
vor neun
Uhr der Andrang so stark wurde. Aber auch dies
veranlasste die Beamten nicht, die zweite Schleuse zu öffnen.
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Der heutige Verhandlungstag dauerte zwar (nur) bis 18:15 Uhr, aber es
wurden trotzdem nur 2 Zeugen vernommen. Er dauerte auch nur bis 18:15
Uhr, weil er eigentlich noch länger dauern sollte. Er musste um 18:15
Uhr beendet werden, weil Betroffener2 noch eine erhebliche Strecke mit
dem Zug in den offenen Vollzug zurücklegen musste. Etliche
Zeugen, die für den heutigen Tag geladen waren, wurden für den
21.4.2009 umgeladen. Mindestens zwei davon waren schon von gestern auf
heute umgeladen worden. Dies sind auch nicht die einzigen
Anzeichen für eine unfähige Justiz. In einem Land, in dem angeblich
alles geregelt ist, war der Zeuge Betroffener2 den ganzen Tag ohne
Essen. Und dies obwohl dieser Zeuge unter das gerichtliche
Zeugenschutzprogramm fiel und angeblich betreut wurde.
Nur dank seiner Rechtsanwältin konnte er sich gegen 16 Uhr ein Brötchen
und etwas zu trinken kaufen.
Obwohl die Verhandlung von 9 Uhr bis 18:15 Uhr andauerte, die
Brutto-Verhandlungsdauer betrug somit 9:15 Stunden, dürfte die
tatsächliche Verhandlungsdauer nur ca. bei der Hälfte gelegen haben. Es
kam vor, dass drei Minuten verhandelt wurde, und dann wieder eine fünf
Minuten Pause eingelegt wurde.
Dies begann schon direkt bei der ersten Zeugenvernehmung. Der
Zeuge machte seine Aussage, die aber dem Richter anscheinend nicht so
gefiel. War der Richter gestern noch ziemlich ruhig, kann man dies
heute nicht behaupten. Gestern machte er einen Zeugen erst am
Nachmittag an. Heute schon nach ca. fünf Minuten. So wie gestern,
teilte er dem Zeugen mit, dass er seine Aussage natürlich nicht
beeinflussen wolle, aber genau dies sollte doch Sinn der Sache sein. Der
gestrige Zeuge, Betroffener1, konnte nicht auf den Druck des Richters
reagieren, weil er Mental sowieso einen sehr schlechten Eindruck
machte. Und der heutige Zeuge ließ sich nicht unter Druck setzen.
Vollkommen zu Recht beschwerte sich die Anwältin des Beschuldigten2
darüber, dass die Staatsanwältin dem Zeugen mitteilte, dass seine
Aussage für ihn eine Haftverlängerung bedeuten würde/könnte, wegen
angeblicher Falschaussage. Ein Zeuge, der nicht das Aussagt, was die
Staatsanwältin gerne hören möchte, begeht aber nach dem Gesetz deswegen
noch keine Falschaussage. Vielmehr kann (oder soll) diese Ankündigung
zu einer Falschaussage bewegen.
Der Zeuge ließ sich weder von dem Richter noch der Staatsanwältin
beeinflussen, dies ist aber auch der Rechtsanwältin des Beschuldigten2
zu verdanken, die dies monierte. Sollte es tatsächlich zu einer Anklage
wegen angeblicher Falschaussage kommen, stelle ich mich als Zeuge zur
Verfügung. Der Name und die Haftanstalt des Zeugen sind mir bekannt,
ein entsprechendes Schreiben geht von mir raus.
Egal wie das Verfahren ausgeht, im Moment ist das ziemlich offen,
die grüßten Lumpen kommen wieder so davon. Wieder funktioniert das
Krähenprinzip. Der Betroffene2 teilte mir mit, dass er auch Strafantrag
gegen JVA-Bedienstete gestellt hatte, die aber allesamt bereits von der
Staatsanwaltschaft eingestellt wurden. Wegen der gesetzwidrigen
Unterbringung teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass dies angeblich
lt. Strafvollzugsgesetz zulässig sei. Dabei bezog sich die
Staatsanwaltschaft auf eine Übergangsregelung.
Tatsächlich gibt es im Strafvollzugsgesetz §201 eine Übergangsregelung
für (1977) bestehende Anstalten. Die JVA Gelsenkirchen gehört nicht zu
den bestehenden Anstalten. Die Übergangsregelung galt zu keiner Zeit
für den Folterknast Gelsenkirchen. Bei der Einstellung des
Strafverfahrens gegen die JVA handelt es sich schlichtweg um
Rechtsbeugung. So
lange wir solche Zustände in der Justiz haben, brauchen wir keinerlei
Ausstellungen mehr über die angebliche Unrechtsjustiz des 3. Reichs, da
es kaum Unterschiede zur heutigen Justizmafia gibt.
Ein Wort noch zu der Anwältin des Beschuldigten2. Diese Anwältin
wurde mir mal von einem ihrer Mandanten empfohlen. Ich hatte sie
daraufhin angeschrieben und gebeten, dass sie mich in der JVA mal
besuchen solle, wenn sie dort einen Mandanten besucht. Ich bekam eine
äußert unverschämte Antwort von ihr. Daher habe ich sie in die
Schublade „Anwälte die ich nicht leiden kann“ gesteckt. Jetzt habe ich
sie zwei Tage lang erlebt. Selbst ich fand, dass die Anwältin manchmal
etwas übertrieben hatte. Mir gefiel auch nicht, dass es für mich nicht
immer um die Rechtsfindung ging, sondern um einen reinen Machtkampf,
aber ich habe noch nie einen Anwalt/Anwältin erlebt, die so für ihren
Mandanten kämpft. Manches Justizopfer wäre mit dieser Anwältin von
seinem Schicksal bewahrt worden. Ich muss wohl eine neue Schublade
einrichten „Anwälte die ich nicht leiden kann, die aber trotzdem gut
sind“. Der Betroffene2 hat seine Sache aber auch äußerst gut
gemacht, was besonders deshalb bemerkenswert ist, da er über Stunden
den Attacken dieser Anwältin ausgesetzt war. Er nahm dies aber äußerst
sportlich. Kurz vor Ende des Verhandlungstages sprach ich mit
Betroffenem2 auch über die Anwältin des Beschuldigten2. Auch er meinte,
dass er eine Anwältin die sich so für ihren Mandanten einsetzt gut
fände, wenn diese für ihn tätig wäre. | | | Auch bei der Vernehmung des
Betroffenen2 bestätigte sich, dass Betroffener1 aus der JVA
Gelsenkirchen einen Brief an seine Freundin/Verlobte geschickt hatte. Dieser Brief war dort aber nie angekommen. | | ............... | ............... | ...............
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