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FOLTERKNAST

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     Kaum zu glauben, heute wollte sich am Landgericht doch glatt jemand mit mir anlegen. In einer Verhandlungspause erschien die Schriftführerin und stellte mir vor dem Sitzungssaal folgende Fragen: "Darf ich Sie fragen, wer Sie sind?"
Meine Antwort: "Ja das dürfen Sie, Sie dürfen nur nicht damit rechnen, dass ich Ihnen darauf antworte."
Sie: "Weil Sie sich hier während der Verhandlung Notizen machen, dies darf nur die Presse.
Eine falsche Aussage. Während einer Verhandlung darf sich jeder Notizen machen. Das Gericht muss dies hinnehmen. Dies gilt selbst, wenn sich der Richter durch evtl. Schreibgeräusche gestört fühlen sollte. Diesbezüglich gibt es ein Urteil des BGH, welches sich im Internet findet. Dennoch wird immer wieder versucht, der Öffentlichkeit das Anfertigen von Notizen zu verweigern. Schon früher hatte die Vorsitzende Richterin des LG, Frau A. dies versucht.
     Ich klärte die Frau entsprechend auf. Diese meinte, dass der Richter mir schon gleich das Anfertigen von Notizen untersagen würde. Ich teilte ihr mit, dass ich dann mal Richter E. anrufen müsste. Die Justizangestellte teilte mir mit, dass Richter E. nicht da sei. Natürlich ist der Vorsitzende Richter E. (a. D.), der bereits seit Jahren nicht mehr am LG tätig ist, nicht da. Ich klärte auf, dass man auch jemand anrufen kann, der nicht (mehr) da ist.
      Ich rief Herrn E. auf seinem Handy an, und sorgte dafür, dass die Justizmitarbeiterin dies auch mitbekam. Herr E. bestätigte mir meine Rechtsauffassung.
     Nach Wiederbeginn der Verhandlung rechnete ich nun mit Problemen. Aber das Telefonat mit Herrn E. hatte die gewünschte Wirkung. Wenn ich schon als Bürger nicht selbst beeindrucken kann, dann beeindruckte offenbar das Telefonat mit dem Vorsitzenden Richter (a. D.). Keiner versuchte mehr mir das Anfertigen von Notizen zu untersagen, oder mir sonst Probleme bereiten zu wollen.
Dennoch hatte ich vor den Versuch der Schriftführerin bei der Präsidentin des LG, oder dem Verwaltungschef zu melden. Davon habe ich inzwischen Abstand genommen.
     Ich wollte der Frau, die nach eigenen Angaben seit 45 Jahren am LG tätig ist, und in diesem Jahr ihr letztes Dienstjahr vor sich hat, keine Probleme bereiten, da sie sich später durchaus engagiert und in einem positiven Licht präsentierte.
 
     Unverständlich sind mir die Probleme im Eingangsbereich des Landgerichts. Obwohl es dort zwei Eingangsschleusen gibt, war trotzdem nur eine in Betrieb. Dadurch entstanden Wartezeiten von 15 Minuten, weil kurz vor neun Uhr der Andrang so stark wurde. Aber auch dies veranlasste die Beamten nicht, die zweite Schleuse zu öffnen.
Der heutige Verhandlungstag dauerte zwar (nur) bis 18:15 Uhr, aber es wurden trotzdem nur 2 Zeugen vernommen. Er dauerte auch nur bis 18:15 Uhr, weil er eigentlich noch länger dauern sollte. Er musste um 18:15 Uhr beendet werden, weil Betroffener2 noch eine erhebliche Strecke mit dem Zug in den offenen Vollzug zurücklegen musste.
Etliche Zeugen, die für den heutigen Tag geladen waren, wurden für den 21.4.2009 umgeladen. Mindestens zwei davon waren schon von gestern auf heute umgeladen worden.
Dies sind auch nicht die einzigen Anzeichen für eine unfähige Justiz. In einem Land, in dem angeblich alles geregelt ist, war der Zeuge Betroffener2 den ganzen Tag ohne Essen. Und dies obwohl dieser Zeuge unter das gerichtliche Zeugenschutzprogramm fiel und angeblich betreut wurde. Nur dank seiner Rechtsanwältin konnte er sich gegen 16 Uhr ein Brötchen und etwas zu trinken kaufen.
Obwohl die Verhandlung von 9 Uhr bis 18:15 Uhr andauerte, die Brutto-Verhandlungsdauer betrug somit 9:15 Stunden, dürfte die tatsächliche Verhandlungsdauer nur ca. bei der Hälfte gelegen haben. Es kam vor, dass drei Minuten verhandelt wurde, und dann wieder eine fünf Minuten Pause eingelegt wurde.
Dies begann schon direkt bei der ersten Zeugenvernehmung. Der Zeuge machte seine Aussage, die aber dem Richter anscheinend nicht so gefiel. War der Richter gestern noch ziemlich ruhig, kann man dies heute nicht behaupten. Gestern machte er einen Zeugen erst am Nachmittag an. Heute schon nach ca. fünf Minuten. So wie gestern, teilte er dem Zeugen mit, dass er seine Aussage natürlich nicht beeinflussen wolle, aber genau dies sollte doch Sinn der Sache sein.
Der gestrige Zeuge, Betroffener1, konnte nicht auf den Druck des Richters reagieren, weil er Mental sowieso einen sehr schlechten Eindruck machte. Und der heutige Zeuge ließ sich nicht unter Druck setzen. Vollkommen zu Recht beschwerte sich die Anwältin des Beschuldigten2 darüber, dass die Staatsanwältin dem Zeugen mitteilte, dass seine Aussage für ihn eine Haftverlängerung bedeuten würde/könnte, wegen angeblicher Falschaussage. Ein Zeuge, der nicht das Aussagt, was die Staatsanwältin gerne hören möchte, begeht aber nach dem Gesetz deswegen noch keine Falschaussage. Vielmehr kann (oder soll) diese Ankündigung zu einer Falschaussage bewegen.
Der Zeuge ließ sich weder von dem Richter noch der Staatsanwältin beeinflussen, dies ist aber auch der Rechtsanwältin des Beschuldigten2 zu verdanken, die dies monierte. Sollte es tatsächlich zu einer Anklage wegen angeblicher Falschaussage kommen, stelle ich mich als Zeuge zur Verfügung. Der Name und die Haftanstalt des Zeugen sind mir bekannt, ein entsprechendes Schreiben geht von mir raus.
Egal wie das Verfahren ausgeht, im Moment ist das ziemlich offen, die grüßten Lumpen kommen wieder so davon. Wieder funktioniert das Krähenprinzip. Der Betroffene2 teilte mir mit, dass er auch Strafantrag gegen JVA-Bedienstete gestellt hatte, die aber allesamt bereits von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden. Wegen der gesetzwidrigen Unterbringung teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass dies angeblich lt. Strafvollzugsgesetz zulässig sei. Dabei bezog sich die Staatsanwaltschaft auf eine Übergangsregelung. Tatsächlich gibt es im Strafvollzugsgesetz §201 eine Übergangsregelung für (1977) bestehende Anstalten. Die JVA Gelsenkirchen gehört nicht zu den bestehenden Anstalten. Die Übergangsregelung galt zu keiner Zeit für den Folterknast Gelsenkirchen. Bei der Einstellung des Strafverfahrens gegen die JVA handelt es sich schlichtweg um Rechtsbeugung.
So lange wir solche Zustände in der Justiz haben, brauchen wir keinerlei Ausstellungen mehr über die angebliche Unrechtsjustiz des 3. Reichs, da es kaum Unterschiede zur heutigen Justizmafia gibt.
Ein Wort noch zu der Anwältin des Beschuldigten2. Diese Anwältin wurde mir mal von einem ihrer Mandanten empfohlen. Ich hatte sie daraufhin angeschrieben und gebeten, dass sie mich in der JVA mal besuchen solle, wenn sie dort einen Mandanten besucht. Ich bekam eine äußert unverschämte Antwort von ihr. Daher habe ich sie in die Schublade „Anwälte die ich nicht leiden kann“ gesteckt. Jetzt habe ich sie zwei Tage lang erlebt. Selbst ich fand, dass die Anwältin manchmal etwas übertrieben hatte. Mir gefiel auch nicht, dass es für mich nicht immer um die Rechtsfindung ging, sondern um einen reinen Machtkampf, aber ich habe noch nie einen Anwalt/Anwältin erlebt, die so für ihren Mandanten kämpft. Manches Justizopfer wäre mit dieser Anwältin von seinem Schicksal bewahrt worden. Ich muss wohl eine neue Schublade einrichten „Anwälte die ich nicht leiden kann, die aber trotzdem gut sind“.
Der Betroffene2 hat seine Sache aber auch äußerst gut gemacht, was besonders deshalb bemerkenswert ist, da er über Stunden den Attacken dieser Anwältin ausgesetzt war. Er nahm dies aber äußerst sportlich. Kurz vor Ende des Verhandlungstages sprach ich mit Betroffenem2 auch über die Anwältin des Beschuldigten2. Auch er meinte, dass er eine Anwältin die sich so für ihren Mandanten einsetzt gut fände, wenn diese für ihn tätig wäre.
Auch bei der Vernehmung des Betroffenen2 bestätigte sich, dass Betroffener1 aus der JVA Gelsenkirchen einen Brief an seine Freundin/Verlobte geschickt hatte. Dieser Brief war dort aber nie angekommen.
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FrankAnne
Folterknast : FrankAnne : POGID --- Folterknast : termin-1000-090401.html : E090041 : V090401