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Sonstiges V090416 |
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| Erneut Schadenersatz für Häftling | | |
Wieder muss das Land Nordrhein-Westfa- len einem Häftling Schadenersatz zahlen. Das Landgericht Münster sprach einem
46 Jahre alten Mann rund 2.400 Euro
zu, weil er gemeinsam mit einem Mithäftling
für 121 Tage in einer nur 8,4 Quadratmeter
großen Zelle des Gefängnisses
Münster untergebracht war.
Die Toilette war nur durch eine
"Schamwand" abgetrennt Das Gericht folgte damit einem Urteil des
Oberlandesgerichtes Hamm. 60 weitere
Klagen sind alleine in
Münster anhängig. |
... | Der
Schadenersatz wird ja mit "menschenunwürdiger Unterbringung" begründet.
Das OLG Hamm hatte für die "menschenunwürdige Unterbringung" pro Tag
nur 10 € zugestanden. Die Würde des Menschen mit 10 € zu entschädigen
halte ich für nicht nachvollziehbar. Das LG Münster ist nun sogar über den Tagessatz des OLG Hamm gegangen, was ich ausdrücklich begrüße. | | ............... | ............... | ...............
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Damit das klar ist, alles was hier geschildert
wird,
betrifft nicht das Dritte Reich, die DDR auch nicht China oder Russland
und nicht Afrika und Asien. Alles was hier geschildert wird, betrifft
hier und jetzt unsere BRD. Und wer glaubt, dies könne nicht wahr sein,
der braucht sich auch nicht zu wundern, dass das Dritte Reich und die
DDR funktioniert haben. Schließlich haben auch dort viele die
tatsächlichen Zustände geleugnet.
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