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FOLTERKNAST

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Den Richtern Vorsatz vorzuwerfen, wäre sicherlich bösartig. Aber seit diesem Verhandlungstag halte ich das Verfahren für gescheitert, weil seit dem 21.4.2009 ab 17:40 Uhr ein absoluter Revisionsgrund vorliegt. Das hat das Gericht zwar nicht vorsätzlich gemacht, aber dies ist für einen Revisionsgrund gar nicht notwendig. Grund ist der Ausschluss der Öffentlichkeit. Dabei ist die Öffentlichkeit nicht nur theoretisch ausgeschlossen worden, was ausreichen würde, sondern sogar tatsächlich. Tatsächlich war ich wegen technischen Gegebenheiten gezwungen meine Prozessbeobachtungen von vor dem Gericht durchzuführen. Was natürlich nicht wirklich möglich war. Um zu zeigen, dass ich wirklich die Verhandlungen bis zum Ende (19 Uhr) beobachten wollte, wartete ich von 17:40 Uhr bis 19 Uhr vor dem Gericht. Um dies zu beweisen wurden zwischenzeitlich Videoaufnahmen vor dem Gericht gemacht, und die Verteidigerin nach dem Verlassen des Gebäudes angesprochen.

Um die technischen Gegebenheiten zu erklären muss noch mal auf die Verhandlung vom 31.3.2009 eingegangen werden. Am 31.3.2009 sollte die Verhandlung eigentlich bis 19 Uhr gehen. Da der Zeuge und Nebenkläger zurzeit in Haft ist, war dies nicht möglich, da er noch eine Zugverbindung brauchte.

Einige Minuten vor dem Zeugen und den Anwälten verließ ich den Sitzungssaal. Zum Verlassen des Gebäudes müssen zwei Aufzüge benutzt werden, da es einen Altbau und einen Neubau gibt. Vom vierten Stock fuhr ich mit dem ersten Aufzug ins Erdgeschoss. Dann geht man durch einen langen Flur, und muss mit dem zweiten Aufzug wieder eine Etage zum Ausgang benutzen. Alternativ wäre die Nutzung von Treppen denkbar, was für mich wegen meiner Körperbehinderung jedoch nicht möglich ist. Immerhin habe ich seit Anfang Dezember 2008 einen Rollstuhl verordnet.

Wie bereits in dem Bericht vom 31.3.2009 mitgeteilt, gab es gegen 18 Uhr einen Hupton, der den endgültigen Feierabend vermeldete. Die genaue Bedeutung war mir und den Anwälten nicht bekannt.

Ich fuhr also mit dem ersten Aufzug, ging dann zum zweiten Aufzug, der aber nicht mehr in Betrieb war. Daher rief ich einen der Wachleute. Dieser erklärte, dass der Aufzug ungefähr gegen 18 Uhr automatisch abgeschaltet wird und er ihn nicht wieder einschalten kann.

Am 21.4.2009 erfuhr ich von einem anderen Justizwachmann, dass ich ausgesprochenes Glück hatte. da der erste Aufzug in Betrieb war, ging ich davon aus, dass nur der zweite automatisch abgeschaltet wird. Das war ein Irrtum, erklärte mir der Wachmann. Tatsächlich werden beide Aufzüge nach dem Hupton abgeschaltet. Die Aufzüge wurden abgeschaltet als ich mich auf dem Weg von dem ersten Aufzug zum zweiten Aufzug war. Der Wachmann erklärte noch, dass ich sogar in dem Aufzug hätte stecken bleiben können, wenn dieser automatisch abgeschaltet worden wäre, während ich mich drin befand.

Dies bedeutet, hätte ich den Sitzungssaal ca. 1 Minute eher verlassen, wäre ich vermutlich im zweiten Aufzug stecken geblieben, da dieser noch ging während ich den Aufzug betrat. Hätte ich dagegen den Saal etwas später verlassen, wäre ich vermutlich im ersten Aufzug stecken geblieben, da der Strom abgeschaltet worden wäre, während ich vom vierten Stock ins Erdgeschoss fuhr. Tolle Aussichten.

Ich stand nun vor der Treppe im Eingangsbereich und konnte nicht runter. Der Wachmann musste kommen und mir helfen. Dies ging aber nur, weil es eine verhältnismäßig kurze Treppe war. Vom vierten Stock hätte ich dies nie geschafft, da hätte ich gleich den Rettungsdienst rufen können.

Um diesen Problemen zu entgehen, die mir ja am 31.3.2009 noch nicht bekannt waren, ging ich am 21.4.2009 zum Verwaltungschef und dem stellvertretendem Behördenleiter des Landgerichts, und bat darum, den Aufzug bis mindestens 19 Uhr in Betrieb zu halten, da ich vermutete, dass die heutige Verhandlung wieder bis 19 Uhr gehen könnte.

Vor der Mittagspause informierte ich auch noch den Vorsitzenden Richter über das anstehende Problem. In der Mittagspause ging ich erneut zum Verwaltungschef und erfuhr, dass es nicht möglich sei die Aufzüge länger in Betrieb zu halten, und es auch keinen anderen ebenerdigen Ausgang gibt. Einen genaue Uhrzeit für die Abschaltung konnte nicht gesagt werden.

Gegen 17 Uhr wandte sich der Vorsitzende Richter an die Öffentlichkeit, also an mich, und teilte mit, dass die Aufzüge gegen 18 Uhr abgeschaltet werden, und die Öffentlichkeit selbst dafür sorgen muss, rechtzeitig das Gebäude zu verlassen. Damit dürfte ihm aber auch klar sein, dass dadurch die Verhandlung ebenfalls zu diesem Zeitpunkt beendet werden musste, da diese sonst unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, was einen absoluten Revisionsgrund ergibt.

Für den absoluten Revisionsgrund würde es ausreichen, dass die Öffentlichkeit theoretisch ausgeschlossen wurde. In diesem Fall wurde aber die Öffentlichkeit sogar tatsächlich ausgeschlossen. Und dies ist vom Gericht zu vertreten. So wie das Gericht die technischen und personellen Vorkehrungen treffen muss, dass die Öffentlichkeit auch noch nach 16 Uhr Zugang zum Gebäude hat, um an der Verhandlung teilnehmen zu können, so gilt dies auch für die technischen Vorraussetzungen bezüglich des Aufzugs. Ein nicht (mehr) funktionierender Aufzug ist hier so zu bewerten, wie eine geschlossene Tür.

Hätte ich die Sitzung vorzeitig verlassen, weil ich meine Freundin besuchen wollte, dann wäre dies natürlich mir anzulasten. Wenn ich die Sitzung aber verlassen muss, weil das Gericht die technischen Vorraussetzungen zum Besuch der Gerichtsverhandlung nicht mehr bereitstellen kann, dann ist dies dem Gericht anzulasten. Es wäre dem Gericht auch zumutbar gewesen, die Sitzung vom vierten Stock ins Erdgeschoss zu verlegen, um die Öffentlichkeit zu gewährleisten.

Ganz bewusst habe ich daher bis zum Sitzungsende vor dem Gericht gewartet, und dies auch entsprechend dokumentiert.

Dies wird dem Richter sicherlich nicht gefallen, aber ich bin dafür nicht verantwortlich, ich habe vielmehr dem Gericht und dem Richter frühzeitig die Möglichkeit gegeben, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Das Verfahren sollte ursprünglich aus 3 Verhandlungstagen bestehen. Inzwischen sind bereits zwei weitere Termine dazugekommen, und ich vermute, dass noch ein weiterer Termin, eher sogar zwei, dazukommen. Dabei ist spätestens seit dem 3. Verhandlungstag klar, dass es sich jetzt nur noch um einen Steuerverschwendungsprozess handelt.

Da kommt dieser Drecksknast einmal in die Presse, und dann für so einen aufgeblähten Schwachsinn. Die echten Skandale hat die Presse aber niemals veröffentlicht. Die Misshandlungen von Gefangenen durch Justizbeamte waren von Anfang an skandalöser, als diese heiße Luftnummer über Gefangene die Karten spielen und Fingerkloppen.

Hauptsächlich wurden mehrere Mitarbeiter der JVA vernommen. Das war teilweise richtig peinlich. Der Beamte O. wusste eigentlich gar nichts. Der Beamte B. dachte er könnte mit den Richtern so arrogant reden wie mit seinen Knackis. Das kam gar nicht gut an, mehrfach wurde ihm mitgeteilt, dass er Richter und Anwälte ausreden lassen sollte. Nur der einfache Beamte S. war brauchbar.

Das Verfahren sollte ursprünglich aus 3 Verhandlungstagen bestehen. Inzwischen sind bereits zwei weitere Termine dazugekommen, und ich vermute, dass noch ein weiterer Termin, eher sogar zwei, dazukommen. Dabei ist spätestens seit dem 3. Verhandlungstag klar, dass es sich jetzt nur noch um einen Steuerverschwendungsprozess handelt.

Da kommt dieser Drecksknast einmal in die Presse, und dann für so einen aufgeblähten Schwachsinn. Die echten Skandale hat die Presse aber niemals veröffentlicht. Die Misshandlungen von Gefangenen durch Justizbeamte waren von Anfang an skandalöser, als diese heiße Luftnummer über Gefangene die Karten spielen und Fingerkloppen.

Hauptsächlich wurden mehrere Mitarbeiter der JVA vernommen. Das war teilweise richtig peinlich. Der Beamte O. wusste eigentlich gar nichts. Der Beamte B. dachte er könnte mit den Richtern so arrogant reden wie mit seinen Knackis. Das kam gar nicht gut an, mehrfach wurde ihm mitgeteilt, dass er Richter und Anwälte ausreden lassen sollte. Nur der einfache Beamte S. war brauchbar. Dieser hatte dem Gericht auch mitgeteilt, dass es in der JVA einen dramatischen Vorfall bezüglich des als Zeugen geladenen ehemaligen Gefangen S. gab.

Der ehemalige Gefangene S. war schon am ersten und zweiten Verhandlungstag geladen, wurde aber damals nicht vernommen. Am ersten Verhandlungstag hatte ich mich mit ihm auf dem Flur unterhalten, und interessantes über den (angeblichen) Betroffenen N. und das Stromkabel erfahren. Leider hatte keiner der beiden Verteidigerinnen Herrn S. danach befragt. Die Rechtsanwältin N. hätte diese Antwort sicherlich interessiert. Der Zeuge S. wurde auch nach dem Vorfall befragt. Herr S. war ziemlich sensibel, daher ging ich mit ihm, als er nach der Vernehmung den Saal verließ. Draußen war er dann erstmal am heulen. Der WDR-Reporter kam noch dazu, als er eigentlich die deutlichsten Worte fand. Er bestätigte, dass es im Folterknast Gelsenkirchen Übergriffe von Beamten gegen Inhaftierte gibt, und dass Beamte z.B. von draußen gegen die Zellentüren treten, um unbeliebte Gefangene zu schikanieren.

Auch berichtete er von dem Zwischenfall, den auch der Beamte erwähnt hatte. Herr S. hatte in der JVA einen Herzstillstand. Der Beamte S. war sehr schnell bei ihm, weil ein Mitgefangener von Herrn S. mehrfach gegen die Tür getreten hatte. Das was Herr S. weiter mitteilte, veranlasst mich wieder Strafantrag gegen den Anstaltsarzt zu stellen. Der herbeigerufene Arzt soll zu dem Beamten gesagt haben, man könne ihm nur noch ein Stück Holz ins Maul stecken und eine Schüppe Dreck drauf schütten, der sei hin. Wiederbelebungsversuche soll er nicht gemacht haben, die soll er sogar ausdrücklich verweigert haben, weil er nicht wisse, welche Krankheiten der damalige Gefangene S haben könnte. Das Herr S. heute lebt, soll er nur dem Beamten S. und einer Mitarbeiterin des medizinischen Dienst zu verdanken haben. Während die beiden die Wiederbelebung betrieben soll der Arzt nur dabei gestanden haben. Ich halte dies für einen Fall für die Staatsanwaltschaft. Leider beachten die regelmäßig die Gleichheit vor dem Gesetz nicht, und es ist zu befürchten, dass die auch dieses Verfahren wieder einstellen werden.

Manche können in unserem Land halt machen was sie wollen.

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Richter: Gab es Beschwerden von N.- die berechtigt waren?
Beamte O. Daran kann ich mich nicht erinnern.
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KommentarNa klar, im Folterknast sind Beschwerden nie berechtigt
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Beamte O. N. soll gesagt haben, Beschwerden sind sein Hobby
Richter:Sagen Sie nur was Sie wissen.
KommentarJa so ist das, das dumme Geschwätz von O.will keiner hören.
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Richter: Was passiert wenn die Notrufanlage betätigt wird.
Beamte O. Ich meine ...
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KommentarDer Beamte O ist ein leitender Beamter der JVA. Viele Fragen des Gerichts konnte er überhaupt nich beantworten. Häufig hörte man, da müssen sie vielleicht mal Herrn xx fragen. Selbst so eine simple Frage des Richters konnte er nicht eindeutig beantworten, und musste sich mit "Ich meine ..." rausreden.
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Beamte O. Meine Tochter arbeitet in der JVA Schwerte. Daher ist mir bekannt, dass N. wöchentlich Briefkontakt mit dem Abgeordneten Sichau hat.
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KommentarMerkwürdig, Post an Abgeordnete darf nicht kontrolliert werden. Also noch nicht einmal gezählt oder vermerkt werden. Damit dürfte so etwas gar nicht bekannt sein. Ebenso ist es unzulässig, dass Beamte anderen Personen außerhalb der Knastmauern mitteilen, wer wohin Post schickt. Das der Empfänger der Informationen der Vater ist, der in einem anderen Knast arbeitet, macht dies nur noch schlimmer, da beiden Personen bekannt ist, dass dies unzulässig ist. Daher wird an die JVA Schwerte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamtin Mareike O., und eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde an die JVA Gelsenkirchen gegen den leitenden Beamten O. aus Gelsenkirchen-Hessler geschickt. Ebenso an das Justizministerium.
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Beamte O. Ich habe selten jemand erlebt, der es so mit der Unwahrheit hält, wie N.
Anwältin:Wie oft hatten Sie Kontakt mit N.,
Beamte O.Ca.3x in 8 Monaten
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KommentarIn 240 Tagen hatte er 3x Kontakt mit dem Gefangenen, und er meint, er könne beurteilen, dass N. regelmäßig die Unwahrheit erzählt.
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Richter:
Beamte O.
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Kommentar
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FrankAnne
Folterknast : FrankAnne : POGID --- Folterknast : termin-1000-090421-lg-essen1.html : E090421 : V090522
Gerichtsverhandlung des LG Essen, wegen angeblicher Misshandlung im Folterknast Gelsenkirchen.