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Den Richtern
Vorsatz vorzuwerfen,
wäre sicherlich bösartig. Aber seit diesem Verhandlungstag halte ich
das
Verfahren für gescheitert, weil seit dem 21.4.2009 ab 17:40 Uhr ein
absoluter
Revisionsgrund vorliegt. Das hat das Gericht zwar nicht vorsätzlich
gemacht,
aber dies ist für einen Revisionsgrund gar nicht notwendig. Grund ist
der
Ausschluss der Öffentlichkeit. Dabei ist die Öffentlichkeit nicht nur
theoretisch ausgeschlossen worden, was ausreichen würde, sondern sogar
tatsächlich. Tatsächlich war ich wegen technischen Gegebenheiten
gezwungen
meine Prozessbeobachtungen von vor dem Gericht durchzuführen. Was
natürlich
nicht wirklich möglich war. Um zu zeigen, dass ich wirklich die
Verhandlungen
bis zum Ende (19 Uhr) beobachten wollte, wartete ich von 17:40 Uhr bis
19 Uhr
vor dem Gericht. Um dies zu beweisen wurden zwischenzeitlich
Videoaufnahmen vor
dem Gericht gemacht, und die Verteidigerin nach dem Verlassen des
Gebäudes
angesprochen.
Um die
technischen Gegebenheiten zu erklären
muss noch mal auf die Verhandlung vom 31.3.2009 eingegangen werden. Am
31.3.2009 sollte die Verhandlung eigentlich bis 19 Uhr gehen. Da der
Zeuge und
Nebenkläger zurzeit in Haft ist, war dies nicht möglich, da er noch
eine
Zugverbindung brauchte.
Einige
Minuten vor dem Zeugen und den Anwälten
verließ ich den Sitzungssaal. Zum Verlassen des Gebäudes müssen zwei
Aufzüge
benutzt werden, da es einen Altbau und einen Neubau gibt. Vom vierten
Stock
fuhr ich mit dem ersten Aufzug ins Erdgeschoss. Dann geht man durch
einen
langen Flur, und muss mit dem zweiten Aufzug wieder eine Etage zum
Ausgang
benutzen. Alternativ wäre die Nutzung von Treppen denkbar, was für mich
wegen
meiner Körperbehinderung jedoch nicht möglich ist. Immerhin habe ich
seit
Anfang Dezember 2008 einen Rollstuhl verordnet.
Wie
bereits in dem Bericht vom 31.3.2009
mitgeteilt, gab es gegen 18 Uhr einen Hupton, der den endgültigen
Feierabend vermeldete.
Die genaue Bedeutung war mir und den Anwälten nicht bekannt.
Ich fuhr
also mit dem ersten Aufzug, ging dann
zum zweiten Aufzug, der aber nicht mehr in Betrieb war. Daher rief ich
einen
der Wachleute. Dieser erklärte, dass der Aufzug ungefähr gegen 18 Uhr
automatisch abgeschaltet wird und er ihn nicht wieder einschalten kann.
Am
21.4.2009 erfuhr ich von einem anderen
Justizwachmann, dass ich ausgesprochenes Glück hatte. da der erste
Aufzug in
Betrieb war, ging ich davon aus, dass nur der zweite automatisch
abgeschaltet wird.
Das war ein Irrtum, erklärte mir der Wachmann. Tatsächlich werden beide
Aufzüge
nach dem Hupton abgeschaltet. Die Aufzüge wurden abgeschaltet als ich
mich auf
dem Weg von dem ersten Aufzug zum zweiten Aufzug war. Der Wachmann
erklärte
noch, dass ich sogar in dem Aufzug hätte stecken bleiben können, wenn
dieser
automatisch abgeschaltet worden wäre, während ich mich drin befand.
Dies
bedeutet, hätte ich den Sitzungssaal ca.
1 Minute eher verlassen, wäre ich vermutlich im zweiten Aufzug stecken
geblieben, da dieser noch ging während ich den Aufzug betrat. Hätte ich
dagegen
den Saal etwas später verlassen, wäre ich vermutlich im ersten Aufzug
stecken
geblieben, da der Strom abgeschaltet worden wäre, während ich vom
vierten Stock
ins Erdgeschoss fuhr. Tolle Aussichten.
Ich
stand nun vor der Treppe im
Eingangsbereich und konnte nicht runter. Der Wachmann musste kommen und
mir
helfen. Dies ging aber nur, weil es eine verhältnismäßig kurze Treppe
war. Vom
vierten Stock hätte ich dies nie geschafft, da hätte ich gleich den
Rettungsdienst
rufen können.
Um
diesen Problemen zu entgehen, die mir ja am
31.3.2009 noch nicht bekannt waren, ging ich am 21.4.2009 zum
Verwaltungschef
und dem stellvertretendem Behördenleiter des Landgerichts, und bat
darum, den
Aufzug bis mindestens 19 Uhr in Betrieb zu halten, da ich vermutete,
dass die
heutige Verhandlung wieder bis 19 Uhr gehen könnte.
Vor der
Mittagspause informierte ich auch noch
den Vorsitzenden Richter über das anstehende Problem. In der
Mittagspause ging
ich erneut zum Verwaltungschef und erfuhr, dass es nicht möglich sei
die Aufzüge
länger in Betrieb zu halten, und es auch keinen anderen ebenerdigen
Ausgang
gibt. Einen genaue Uhrzeit für die Abschaltung konnte nicht gesagt
werden.
Gegen 17
Uhr wandte sich der Vorsitzende
Richter an die Öffentlichkeit, also an mich, und teilte mit, dass die
Aufzüge
gegen 18 Uhr abgeschaltet werden, und die Öffentlichkeit selbst dafür
sorgen
muss, rechtzeitig das Gebäude zu verlassen. Damit dürfte ihm aber auch
klar
sein, dass dadurch die Verhandlung ebenfalls zu diesem Zeitpunkt
beendet werden
musste, da diese sonst unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet,
was
einen absoluten Revisionsgrund ergibt.
Für den
absoluten Revisionsgrund würde es ausreichen,
dass die Öffentlichkeit theoretisch ausgeschlossen wurde. In diesem
Fall wurde
aber die Öffentlichkeit sogar tatsächlich ausgeschlossen. Und dies ist
vom
Gericht zu vertreten. So wie das Gericht die technischen und
personellen
Vorkehrungen treffen muss, dass die Öffentlichkeit auch noch nach 16
Uhr Zugang
zum Gebäude hat, um an der Verhandlung teilnehmen zu können, so gilt
dies auch
für die technischen Vorraussetzungen bezüglich des Aufzugs. Ein nicht
(mehr)
funktionierender Aufzug ist hier so zu bewerten, wie eine geschlossene
Tür.
Hätte
ich die Sitzung vorzeitig verlassen,
weil ich meine Freundin besuchen wollte, dann wäre dies natürlich mir
anzulasten. Wenn ich die Sitzung aber verlassen muss, weil das Gericht
die
technischen Vorraussetzungen zum Besuch der Gerichtsverhandlung nicht
mehr
bereitstellen kann, dann ist dies dem Gericht anzulasten. Es wäre dem
Gericht auch
zumutbar gewesen, die Sitzung vom vierten Stock ins Erdgeschoss zu
verlegen, um
die Öffentlichkeit zu gewährleisten.
Ganz
bewusst habe ich daher bis zum
Sitzungsende vor dem Gericht gewartet, und dies auch entsprechend
dokumentiert.
Dies
wird dem Richter sicherlich nicht
gefallen, aber ich bin dafür nicht verantwortlich, ich habe vielmehr
dem Gericht
und dem Richter frühzeitig die Möglichkeit gegeben, entsprechende
Maßnahmen zu ergreifen.
Das
Verfahren sollte ursprünglich aus 3
Verhandlungstagen bestehen. Inzwischen sind bereits zwei weitere
Termine
dazugekommen, und ich vermute, dass noch ein weiterer Termin, eher
sogar zwei,
dazukommen. Dabei ist spätestens seit dem 3. Verhandlungstag klar, dass
es sich
jetzt nur noch um einen Steuerverschwendungsprozess handelt.
Da
kommt dieser Drecksknast einmal in die
Presse, und dann für so einen aufgeblähten Schwachsinn. Die echten
Skandale hat
die Presse aber niemals veröffentlicht. Die Misshandlungen von
Gefangenen durch
Justizbeamte waren von Anfang an skandalöser, als diese heiße
Luftnummer über
Gefangene die Karten spielen und Fingerkloppen.
Hauptsächlich
wurden mehrere Mitarbeiter der
JVA vernommen. Das war teilweise richtig peinlich. Der Beamte O. wusste
eigentlich gar nichts. Der Beamte B. dachte er könnte mit den Richtern
so
arrogant reden wie mit seinen Knackis. Das kam gar nicht gut an,
mehrfach wurde
ihm mitgeteilt, dass er Richter und Anwälte ausreden lassen sollte. Nur
der
einfache Beamte S. war brauchbar.
Das
Verfahren sollte ursprünglich aus 3
Verhandlungstagen bestehen. Inzwischen sind bereits zwei weitere
Termine
dazugekommen, und ich vermute, dass noch ein weiterer Termin, eher
sogar zwei,
dazukommen. Dabei ist spätestens seit dem 3. Verhandlungstag klar, dass
es sich
jetzt nur noch um einen Steuerverschwendungsprozess handelt.
Da
kommt dieser Drecksknast einmal in die
Presse, und dann für so einen aufgeblähten Schwachsinn. Die echten
Skandale hat
die Presse aber niemals veröffentlicht. Die Misshandlungen von
Gefangenen durch
Justizbeamte waren von Anfang an skandalöser, als diese heiße
Luftnummer über
Gefangene die Karten spielen und Fingerkloppen.
Hauptsächlich
wurden mehrere Mitarbeiter der
JVA vernommen. Das war teilweise richtig peinlich. Der Beamte O. wusste
eigentlich gar nichts. Der Beamte B. dachte er könnte mit den Richtern
so
arrogant reden wie mit seinen Knackis. Das kam gar nicht gut an,
mehrfach wurde
ihm mitgeteilt, dass er Richter und Anwälte ausreden lassen sollte. Nur
der
einfache Beamte S. war brauchbar. Dieser hatte dem Gericht auch
mitgeteilt,
dass es in der JVA einen dramatischen Vorfall bezüglich des als Zeugen
geladenen ehemaligen Gefangen S. gab.
Der
ehemalige Gefangene S. war schon am ersten
und zweiten Verhandlungstag geladen, wurde aber damals nicht vernommen.
Am
ersten Verhandlungstag hatte ich mich mit ihm auf dem Flur unterhalten,
und interessantes
über den (angeblichen) Betroffenen N. und das Stromkabel erfahren.
Leider hatte
keiner der beiden Verteidigerinnen Herrn S. danach befragt. Die
Rechtsanwältin
N. hätte diese Antwort sicherlich interessiert. Der Zeuge S. wurde auch
nach
dem Vorfall befragt. Herr S. war ziemlich sensibel, daher ging ich mit
ihm, als
er nach der Vernehmung den Saal verließ. Draußen war er dann erstmal am
heulen.
Der WDR-Reporter kam noch dazu, als er eigentlich die deutlichsten
Worte fand.
Er bestätigte, dass es im Folterknast Gelsenkirchen Übergriffe von
Beamten
gegen Inhaftierte gibt, und dass Beamte z.B. von draußen gegen die
Zellentüren
treten, um unbeliebte Gefangene zu schikanieren.
Auch
berichtete er von dem Zwischenfall, den
auch der Beamte erwähnt hatte. Herr S. hatte in der JVA einen
Herzstillstand.
Der Beamte S. war sehr schnell bei ihm, weil ein Mitgefangener von
Herrn S. mehrfach
gegen die Tür getreten hatte. Das was Herr S. weiter mitteilte,
veranlasst mich
wieder Strafantrag gegen den Anstaltsarzt zu stellen. Der
herbeigerufene Arzt
soll zu dem Beamten gesagt haben, man könne ihm nur noch ein Stück Holz
ins
Maul stecken und eine Schüppe Dreck drauf schütten, der sei hin.
Wiederbelebungsversuche soll er nicht gemacht haben, die soll er sogar
ausdrücklich
verweigert haben, weil er nicht wisse, welche Krankheiten der damalige
Gefangene S haben könnte. Das Herr S. heute lebt, soll er nur dem
Beamten S.
und einer Mitarbeiterin des medizinischen Dienst zu verdanken haben.
Während
die beiden die Wiederbelebung betrieben soll der Arzt nur dabei
gestanden
haben. Ich halte dies für einen Fall für die Staatsanwaltschaft. Leider
beachten die regelmäßig die Gleichheit vor dem Gesetz nicht, und es ist
zu
befürchten, dass die auch dieses Verfahren wieder einstellen werden.
Manche
können in unserem Land halt machen was
sie wollen.
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