Richter
sind unabhängig,
oder
auch nicht.
Der Richter hatte drei Mitarbeiter der JVA
Gelsenkirchen (Folterknast)
als Zeuge zu dem heutigen Termin geladen. Einer kam, einer erklärte,
das er
Urlaub hat, und der leitende Mitarbeiter S. erklärte, dass er keinen
Bock hätte
zu kommen. Das muss man sich mal vorstellen. Der Mann ist nicht nur
Staatsbediensteter, sondern sogar noch im Bereich Justiz tätig, und
glaubt
nicht kommen zu müssen, weil er keinen Bock hat. Unglaublich und
unverschämt.
Als leitender Mitarbeiter der JVA dürfte ihm auch bekannt sein, dass er
als
Zeuge zu erscheinen hat, wenn er als Zeuge geladen wird. Ob er Bock hat
oder
nicht ist völlig egal.
Der Richter teilte ihm dies auch telefonisch mit. Daraufhin behauptete
der Beamte
S. er könne angeblich nichts aussagen. Der Richter erklärte ihm, dass
er
trotzdem kommen müsse. Wenn er meint, nichts aussagen zu können, dann
müsse er
dies während der Verhandlung sagen.
Es ist natürlich schon merkwürdig, dass der Beamte schon
glaubt nichts
aussagen
zu können, obwohl er doch die Fragen noch gar nicht kennen kann. Da der
Richter
auf die Ladung bestand, erfolgte später ein Anruf des Leiters der JVA.
Dieser
rief das Präsidium des Landgerichts an, und beschwerter sich über den
Richter
weil dieser Herr S. als Zeuge geladen hatte, und ihn dabei angeblich
unter
Druck gesetzt hätte. Der Leiter einer JVA ist immer ein Volljurist,
also jemand
der Jura studiert hat, und daher sehr genau wissen dürfte, was ein
Richter darf
und was nicht.
Jemand als Zeugen zu laden, der keinen Bock hat zu kommen, das hat
sicherlich
nichts mit unter Druck setzen zu tun. Auch erscheint mir dies schon
deshalb für
unglaubhaft, da zwischen Gericht und Knast ein Naheverhältnis
existiert,
welches dies erfahrungsgemäß verhindern dürfte.
So wird versucht die "richterliche Unabhängigkeit" auszuhebeln. Der
Leiter der JVA erklärt auch noch, dass Herr S. auch deshalb nicht
kommen könne,
da er an diesem Tag ebenfalls Urlaub hätte. Merkwürdig, davon war
bisher nie
die Rede. Anscheinend
kommen die damit sogar durch. Denn obwohl inzwischen drei
weitere Verhandlungstage angehängt wurden, soll der Zeuge S.
anscheinend nicht
mehr geladen werden. Ich würde mich fragen, was jemand zu verbergen
hat, der
sich so windet um nicht als Zeuge vernommen zu werden.
Da
der Beamte S. also nicht erschienen war, konnte nur ein Beamter der
JVA vernommen werden, sowie ein ehemaliger Gefangener, der damals
Abteilungssprecher war. Auch dieses Mal war die Vernehmung des Beamten
äußerst flüssig,
nämlich überflüssig. Dagegen war die Vernehmung des ehemaligen
Gefangenen sehr
wertvoll. Der ehemalige Gefangene hatte deutlich mehr Sozialkompetenz
als alle
vernommenen Beamten des Folterknasts zusammen. Es gab auch wertvolle,
neue
Erkenntnisse durch diesen Zeugen. So berichtete er über regelmäßige
Übergriffe
gegen das Opfer H. durch andere Gefangene, weil H. im Knast Schulden
und
Versprechungen gemacht hatte, die er aber meist nicht einhielt. Öfters
hatte
der Gefangene blaue Flecken und man hatte ihm sogar seine Augenbraun
abrasiert.
Merkwürdig, dass
Gefangene die blaue Flecken und
die abrasierten
Augenbraun sahen, aber die Beamten der JVA dies nie bemerkten. Auch
wenn diese
Misshandlungen ausdrücklich nicht von den beiden Beschuldigten begangen
wurden,
zeigt dies doch, dass die Bezeichnung „Folterknast“ für diese
Einrichtung mehr
als gerechtfertigt ist. Wobei natürlich die Hauptverbrechen in dieser
Anstalt,
nämlich regelmäßige Misshandlungen von Gefangenen durch Beamte, niemals
an die
Öffentlichkeit kamen und angeklagt wurden. Die Staatsanwaltschaft hat
hier schützend
ihre Pfoten über die Anstalt gehalten, und sämtliche Verfahren gegen
Beamte der
JVA eingestellt.
Nach
der Aussage des ehemaligen Gefangenen wurde ein weiterer Zeuge
geladen. Daher wurden nun weitere 3 Prozesstage angefügt. Der Prozess
ist für
die Presse inzwischen so uninteressant geworden, dass während des
ganzen Tages
nicht ein Pressevertreter war. Vermutlich wird auch zur
Urteilsverkündung kein Kamerateam
mehr kommen. Eine
Zuschauerin machte sich Notizen, was vom Gericht aber nicht
verwehrt werden darf. Eine Anwältin der Nebenklage hatte jedoch
bedenken, und
dadurch kam an die Öffentlichkeit, dass diese Frau Notizen anfertigte
für einen
Zeugen, der heute angeblich wegen Urlaub nicht kommen konnte.
Die
„Giftige“, also eine der Anwältinnen der beiden Beschuldigten ist
schon seit zwei Sitzungstagen nicht mehr so giftig. Grund dürfte sein,
dass sie
sich längst auf der Gewinnerstraße sieht. Ihre Ziele dürfte sie
erreicht haben.
Mit einem Freispruch kann und wird sie nicht rechnen, aber die ganz
großen
Vorwürfe sind wie ein Kartenhaus zusammengefallen. In den zahlreichen,
leider
nicht öffentlichen, Rechtsgesprächen dürften die Richter dies auch
schon klar
gemacht haben.
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