Der 31-jährige
Anton Hübner
begeht in einer Einzelzelle in Stadelheim Selbstmord. Offenbar hätte
der psychisch Kranke nie dort landen dürfen. Nun werden Vorwürfe gegen
die Anstalt laut.
Die erste Nacht in
der Zelle nutzte Anton Hübner zum Selbstmord. (Foto:
Stephan Rumpf)
Auf diese Nacht hat Anton Hübner gewartet, die erste Nacht in
der Einzelzelle nach bald zwei Monaten im Dreibettraum der
Krankenstation. "Gute Nacht" – das dürften die letzten Worte gewesen
sein, die er hörte. Beim Einschluss.
Kurze Zeit später bereitete er seinen Tod vor und am Morgen
darauf wurde er gefunden. Selbstmord. Anton Hübner (Name geändert)
wurde 31 Jahre alt. Er starb in der Nacht zum Dienstag vergangener
Woche in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim.
Seine Freunde, sein Anwalt und seine Therapeuten sind sich
sicher, dass er noch leben würde, wären die Justizbehörden nicht so
blind, so taub und so sorglos gewesen.
Anton Hübner war krank. Kein einfacher Patient. So wie ihn
Leute beschreiben, die ihn gut kannten, handelte es sich um ein
seelisches Wrack, "psychologisch gesehen um ein Pulverfass". Als Hübner
Mitte Juni nach Stadelheim kam, informierte sich ein Gefängnisarzt bei
Professor Norbert Müller von der Psychiatrie der Innenstadtklinik der
Ludwig-Maximilians-Universität. Müller hatte den Patienten seit 2004
behandelt.
Schwere
Depressionen - na und?
Die JVA-Mediziner wollten wissen,
wie der Untersuchungshäftling medikamentös zu versorgen sei,
schließlich sei er auch HIV-positiv. Der Psychiatrie-Professor erteilte
Auskunft. Seine eigenen Fragen bezüglich des Patienten aber seien
abgeblockt worden, sagt er. Und für die schweren Depressionen, die
Hübner Jahre, wenn nicht Jahrzehnte geplagt hatten, schien sich in
Stadelheim niemand zu interessieren. "Depressionen waren nicht das
Thema", räumt der Stadelheimer Arzt ein.
Er fühlte sich kompetent genug, den Zustand des Häftlings zu
beurteilen. Also beließ es der Gefängnismediziner, ein Internist, bei
dieser einzigen Konsultation von Hübners Vertrauensarzt. Immerhin sei
der Häftling dreimal Anstaltspsychiatern vorgeführt worden. Auch als
Hübner aus der Krankenstation in die Einzelzelle verlegt wurde, fragte
den Professor, eine international anerkannte Kapazität, niemand mehr.
Dieser hätte Hübners Bitte um eine Einzelzelle "nicht entsprochen",
wegen Suizidgefahr.
Gingen also die JVA-Ärzte fahrlässig vor? Professor Müller
sagt: "Man möchte meinen, es wäre sinnvoll, in so einem Fall nähere
Informationen einzuholen."
Dann hätten die
Stadelheimer Ärzte unter anderem erfahren, dass Hübners Mutter sich das
Leben genommen hatte, als der Junge 15 war. Wegen manischer Depression
– einer erblichen Krankheit. Dass er nie einen Vater hatte, weil der
Mann, der ihn bei einem Seitensprung gezeugt hatte, nichts von dem Kind
wissen wollte. Dass er nicht nur in der Uni-Klinik in Behandlung war,
sondern zusätzlich einen zweiten Psychiater brauchte, der mit dem
Professor eng zusammenarbeite.
Das alles wussten die Justiz-Ärzte nicht. Sie wussten nur,
dass Hübner Unmengen von Beruhigungsmitteln verschlang. Und sie
glaubten allen Ernstes, dieses Problem innerhalb weniger Wochen in den
Griff zu bekommen, ein Problem, an dem die Ärzte seit Jahren vergeblich
arbeiteten.
Eine tödliche Selbstüberschätzung. "Danach ist man immer
schlauer", sagt der zuständige JVA-Arzt, und nonchalantes Bedauern,
wenn es so etwas gibt, schwingt in seiner Stimme mit. Hübner war der
dritte Suizid-Fall in diesem Jahr in Stadelheim.
Vielleicht wäre Hübner aber auch noch am Leben, wenn die
Staatsanwaltschaft die Warnungen seines Rechtsbeistands halbwegs ernst
genommen und an die Gefängnisleitung weitergegeben hätte.
Staatsanwalt
mit Suizidgefahr konfrontiert
Hübners Anwalt Antonio
Campanella schrieb dem zuständigen Staatsanwalt: "Vor dem Hintergrund
der schweren Erkrankung unseres Mandanten, der zwar seine Medikamente
erhält, aber eben keine Psychotherapie, die er seit Jahren wöchentlich
zum Teil mehrfach in Anspruch nimmt, besteht eine durchaus konkrete
Befürchtung zunehmender Instabilität für den Fall eines längeren
Haftaufenthalts."
Zum einen forderte der Rechtsanwalt ein schnelleres Verfahren,
zum anderen wollte er erwirken, dass Hübner seinem
Vertrauenstherapeuten Professor Müller zugeführt wird. Eine Woche nach
dem Tod seines Mandanten will sich Campanella nicht zu den Vorgängen
äußern. Er sagt nur: "Dieser Selbstmord wäre aus meiner Sicht
vermeidbar gewesen." Dann verweist er auf die Schweigepflicht, der er
auch nach dem Tod eines Mandanten unterliege.
Im Juli verfasste der Untersuchungshäftling Hübner ein
Testament. Über ein Telefongespräch, das Campanella nicht zuletzt aus
diesem Anlass mit dem Staatsanwalt führte, existiert eine Aktennotiz.
Aus diesem Dokument lässt sich eindeutig der Schluss ziehen, dass der
Staatsanwalt mit der Suizidgefahr konfrontiert wurde. Die
Justizvollzugsanstalt unterrichtete er allerdings nicht davon, sie
hätte dann womöglich von einer Verlegung Hübners in eine Einzelzelle
abgesehen.
In Campanellas Aktennotiz, die der Süddeutschen Zeitung
vorliegt, ist darüber hinaus folgende Bemerkung des Staatsanwaltes in
indirekter Rede festgehalten: "Der Mandant würde nicht so viel Hilfe
brauchen, er habe ja auch außerhalb der Haft sehr gut gelebt."
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