Die Brandenburger Justiz wehrt sich entschieden gegen die in
der heutigen Ausgabe der Bild-Zeitung verbreitete Darstellung, die Leitung der
JVA Luckau-Duben habe von der Suizidgefährdung einer 25jährigen Gefangenen
gewusst, die sich am Dienstag dieser Woche in der Haftanstalt das Leben genommen
hat.
Tatsächlich hat es im Verhalten und in Äußerungen der Frau nie
Anhaltspunkte für einen Suizid gegeben, auch nicht während eines dreitägigen
Aufenthaltes in der JVA Luckau-Duben im März dieses Jahres. Damals war die Frau
wunschgemäß in einem Haftraum gemeinsam mit einer anderen Gefangenen
untergebracht worden, um in der bedrückend empfundenen Situation der Haft und
der Trennung von der Familie eine Gesprächspartnerin zu haben. Gerade im
Frauenvollzug sind emotionale Äußerungen zu Beginn der Haftzeit regelmäßig zu
beobachten, ohne dass sie auf Suizidgefahr deuten oder schließen lassen. Der
aktuelle Fall ist der einzige Suizid einer Gefangenen im brandenburgischen
Strafvollzug seit Beginn der statistischen Erhebung im Jahr 1995.
Die verstorbene Gefangene hat noch wenige Stunden vor ihrem Tod
Anträge auf Ersteinkauf, Gewährung von Taschengeld, Teilnahme am Gefangenensport
und die Beschaffung eines Fernsehgerätes gestellt sowie angekündigt, kurzfristig
einen Verteidiger zu benennen. In dem vorgefundenen, kurz vor ihrem Tod
geschriebenen und weder als Abschiedsbrief bezeichneten noch als solchen zu
lesenden Brief an den Ehemann bat sie diesen, ihr Sachen zu bringen und einen
Besuchstermin zu beantragen.
Der im heutigen Bild-Artikel zitierte Rechtsanwalt Uwe Hartung
hat gegenüber dem brandenburgischen Justizministerium jegliche Kenntnis eines
früheren Suizidversuchs seiner Mandantin bestritten. Er habe sie kurz nach ihrer
Verhaftung im Polizeigewahrsam aufgesucht und mögliche Verteidigungsschritte
besprochen. Hartung: „Ich kann versichern, dass ich keine Anzeichen für
Suizidabsichten meiner Mandantin festgestellt habe."
Falsch ist die Behauptung im Bild-Artikel, die Justiz habe sich
zu den Vorwürfen zunächst nicht äußern wollen. Tatsächlich hat es zu diesem
Thema am 28.11.2007 ein längeres Gespräch mit einem Bild-Redakteur gegeben, in
dem der vorstehende Sachverhalt geschildert wurde. |