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2007.11.30
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Keine Anhaltspunkte für Suizid einer Gefangenen

Keine Anhaltspunkte für Suizid einer Gefangenen

Medienbericht zu den Hintergründen eines Suizids in der JVA Luckau-Duben enthält unzutreffende Behauptungen

Die Brandenburger Justiz wehrt sich entschieden gegen die in der heutigen Ausgabe der Bild-Zeitung verbreitete Darstellung, die Leitung der JVA Luckau-Duben habe von der Suizidgefährdung einer 25jährigen Gefangenen gewusst, die sich am Dienstag dieser Woche in der Haftanstalt das Leben genommen hat.

Tatsächlich hat es im Verhalten und in Äußerungen der Frau nie Anhaltspunkte für einen Suizid gegeben, auch nicht während eines dreitägigen Aufenthaltes in der JVA Luckau-Duben im März dieses Jahres. Damals war die Frau wunschgemäß in einem Haftraum gemeinsam mit einer anderen Gefangenen untergebracht worden, um in der bedrückend empfundenen Situation der Haft und der Trennung von der Familie eine Gesprächspartnerin zu haben. Gerade im Frauenvollzug sind emotionale Äußerungen zu Beginn der Haftzeit regelmäßig zu beobachten, ohne dass sie auf Suizidgefahr deuten oder schließen lassen. Der aktuelle Fall ist der einzige Suizid einer Gefangenen im brandenburgischen Strafvollzug seit Beginn der statistischen Erhebung im Jahr 1995.

Die verstorbene Gefangene hat noch wenige Stunden vor ihrem Tod Anträge auf Ersteinkauf, Gewährung von Taschengeld, Teilnahme am Gefangenensport und die Beschaffung eines Fernsehgerätes gestellt sowie angekündigt, kurzfristig einen Verteidiger zu benennen. In dem vorgefundenen, kurz vor ihrem Tod geschriebenen und weder als Abschiedsbrief bezeichneten noch als solchen zu lesenden Brief an den Ehemann bat sie diesen, ihr Sachen zu bringen und einen Besuchstermin zu beantragen.

Der im heutigen Bild-Artikel zitierte Rechtsanwalt Uwe Hartung hat gegenüber dem brandenburgischen Justizministerium jegliche Kenntnis eines früheren Suizidversuchs seiner Mandantin bestritten. Er habe sie kurz nach ihrer Verhaftung im Polizeigewahrsam aufgesucht und mögliche Verteidigungsschritte besprochen. Hartung: „Ich kann versichern, dass ich keine Anzeichen für Suizidabsichten meiner Mandantin festgestellt habe."

Falsch ist die Behauptung im Bild-Artikel, die Justiz habe sich zu den Vorwürfen zunächst nicht äußern wollen. Tatsächlich hat es zu diesem Thema am 28.11.2007 ein längeres Gespräch mit einem Bild-Redakteur gegeben, in dem der vorstehende Sachverhalt geschildert wurde.


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