Am 22. Oktober 1960 war der damals 23-Jährige vom Landgericht
Freiburg wegen der Ermordung von vier Frauen, mehreren Mordversuchen und
Vergewaltigungen sowie weiteren Straftaten wie Raub zu insgesamt 156 Jahren
Zuchthaus verurteilt worden. Außerdem wurde die Sicherungsverwahrung
angeordnet.
Insgesamt 65 Straftaten hatte der Serientäter nach seiner
Festnahme eingeräumt - da war er noch nicht einmal 22 Jahre alt gewesen. Wie der
"Spiegel" nach der Urteilsverkündung 1960 schrieb, begann Pommerenkes "Laufbahn
als Sexualverbrecher" bereits 1955. Im Jahr 1958 und in der ersten Jahreshälfte
1959 bis zu seiner Festnahme brachte er dann vier Frauen im Alter zwischen 16
und 49 Jahren um. Mehrere weitere Opfer entkamen ihm nur knapp.
Gefasst wurde er nur durch Zufall: Ein Schneider entdeckte ein
abgesägtes Gewehr in einer Aktentasche, die Pommerenke bei ihm hatte
liegenlassen. 1966 erregte Pommerenke noch einmal mit einem gescheiterten
Ausbruchsversuch aus dem Gefängnis Aufsehen. Dann wurde es fast 30 Jahre still
um den gebürtigen Mecklenburger, der im Schwarzwald aufgewachsen war und in
Hornberg mit den Schäuble-Brüdern Wolfgang und Thomas Fußball gespielt
hatte.
Wegen "wacher Sexualität"
rückfallgefährdet
Dann erstritt er 1995 vor dem Bundesverfassungsgericht, dass es
mit der Würde des Menschen unvereinbar sei, die Chance auf Freiheit auf einen
"von Siechtum und Todesnähe gekennzeichneten Lebensrest zu reduzieren", wie die
"Süddeutsche Zeitung" kürzlich schrieb. Seit 2001 galt seine Strafe dann zwar
als abgesessen, doch auf freien Fuß kam der Triebtäter dennoch nicht. Zuletzt
wurde er nach Angaben des Stuttgarter Justizministeriums im Jahr 2004 untersucht
und aufgrund "seiner wachen Sexualität und seiner sexuellen Fantasien" als
rückfallgefährdet eingestuft. |